Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplan-Verfahren der Stadt
Hilden zustimmend zur Kenntnis.
Im Jahr 2005 sollen folgende
Bauleitplan-Verfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden:
1. 35. Änderung des FNP für den Bereich
Hagelkreuzstraße
2. 40. Änderung des FNP für den Bereich
Gerresheimer Straße
3. 41. Änderung des FNP für den Bereich
Hochdahler Str./Hummelsterstr.
4. 42. Änderung des FNP für den Bereich
Richrather Str./Lehmkuhler Weg
5. Bebauungsplan Nr. 2 A, 1. Änderung, für den
Bereich Richrather Str./Lehmkuhler Weg
6. Bebauungsplan Nr. 7 A, 4. Änderung, für den
Bereich Hochdahler Str./Hummelsterstr.
7. Bebauungsplan Nr. 14 B für den Bereich Am
Kronengarten/Kirchhofstr./Heiligenstr.
8. Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung, für den
Bereich Forststr./Düsseldorfer Str.
9. Bebauungsplan Nr. 165 A für den Bereich Kirchhofstr./Walder
Str./Krankenhaus
10. Bebauungsplan Nr. 236 für den Bereich
Gerresheimer Str./Augustastr./Hoffeldstr.
11. Bebauungsplan Nr. 239 für den Bereich
Hagelkreuzstr./Kirchhofstr.
12. Bebauungsplan Nr. 245 für den Bereich
Richard-Wagner-Str./Gerresheimer Str.
13. Bebauungsplan Nr. 246 für den Bereich
Siemensstr./Weststr./Düsseldorfer Str.
14. Bebauungsplan Nr. 247 für den Bereich
Düsseldorfer Str./Walter-Wiederhold-Str.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der letzte Bericht
der Verwaltung über den Stand der Bauleitplan-Verfahren wurde am 04.02.2004 im
Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und beraten.
Hiermit verbunden
war auch der Beschluss einer Prioritätenliste, in der die Bauleitplan-Verfahren
ausgewählt wurden, die mit besonderem Nachdruck bearbeitet werden sollten.
Von dieser
Prioritätenliste befindet sich der größere Teil weiter in Bearbeitung:
- 40. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich Gerresheimer Straße (Altes Helmholtz)
- 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich Richrather Str./Lehmkuhler Weg
- Bebauungsplan Nr. 2 A, 1.
Änderung, für den Bereich Richrather Str./Lehmkuhler Weg
- Bebauungsplan Nr. 14 B für
den Bereich Am Kronengarten/Heiligenstr.
- Bebauungsplan Nr. 236 für
den Bereich Gerresheimer Str./Augustastr./Hoffeldstr.
- Bebauungsplan Nr. 245 für
den Bereich Gerresheimer Str./Richard-Wagner-Str.
- Bebauungsplan Nr. 246 für
den Bereich Siemensstr./Weststr./Liebigstr.
Andere Verfahren dieser Liste, insbesondere die im Zusammenhang mit der
Nachfolgenutzung der Grundstücke Am Rathaus 21 und 40 sowie mit Bahnhofsgebäude
und Bahnhofsvorplatz, wurden im Rahmen der Aufstellung eines Bauleitplanes aus
den bekannten Gründen nicht weiter betrieben.
Im abgelaufenen Jahr 2004 wurden folgende Bauleitplan-Verfahren
abgeschlossen:
1. Bebauungsplan Nr. 18 A, 2.
Änderung, für den Bereich Pungshausstr./Grünstr.
2. 38. Änderung des FNP für den
Bereich Nordfriedhof
3. Bebauungsplan Nr. 66, 3.
Änderung, für den Bereich Nordfriedhof/Herderstr.
4. 39. Änderung des FNP für den
Bereich Westring/Köbener Str.
5. Bebauungsplan Nr. 63, 2.
Änderung, für den Bereich Westring/Köbener Str.
Bei der Beratung dieser Vorlage ebenfalls abgeschlossen sein werden
folgende Verfahren (Satzungsbeschlüsse im Rat am 15.12.2004):
1. Bebauungsplan Nr. 32, 7.
Änderung, für den Bereich Beethovenstr. 50-64
2. Bebauungsplan Nr. 136, 9.
Änderung, für den Bereich der Bezirkssportanlage „Am Bandsbusch“
Das Jahr 2004 hat erneut gezeigt, dass es nur eingeschränkt möglich
ist, den Verlauf von Bauleitplan-Verfahren im Detail zu planen oder gar
vorauszusehen. Vielmehr gibt es zahlreiche Einflussgrößen, die ein
Bebauungsplan-Verfahren beeinträchtigen und verzögern können.
Vor diesem Hintergrund wird der nachfolgende Vorschlag für eine
Prioritätenliste gemacht:
1. 35. Änderung des FNP für den Bereich Hagelkreuzstr.
Planungsziel: Wohnbaufläche in Gemeinbedarfsfläche (s. B-Plan
Nr. 239)
2. 40. Änderung des FNP für den Bereich Gerresheimer Str.
Planungsziel:
Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche (s. B-Plan Nr. 236)
3. 41. Änderung des FNP für den Bereich Hochdahler
Str./Hummelsterstr.
Planungsziel:
Senioren-Pflegeheim (s. B-Plan Nr. 7 A, 4. Änd.)
4, 42. Änderung des FNP für den Bereich Richrather Str./Lehmkuhler
Weg
Planungsziel: Sondergebiet
für großflächigen Nahversorgungs- und Lebensmitteleinzelhandel
(s. B-Plan Nr. 2 A,
1.Änd.)
5. Bebauungsplan Nr. 2 A, 1. Änderung, für den Bereich Richrather
Str./Lehmkuhler Weg
Planungsziel:
Sondergebiet für großflächigen Nahversorgungs- und Lebensmitteleinzelhandel
sowie Wohnbauflächen
6. Bebauungsplan Nr. 7 A, 4. Änderung für den Bereich Hochdahler Str./Hummelsterstr.
Planungsziel: Senioren-Pflegeheim
7. Bebauungsplan Nr. 14 B für den Bereich Am
Kronengarten/Kirchhofstr./Heiligenstr.
Planungsziel: Umbau des Parkhauses und Neubau von
Einzelhandelsflächen
8. Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung, für den Bereich
Forststr./Düsseldorfer Str.
Planungsziel: Ausschluss
von Einzelhandel
9. Bebauungsplan Nr. 165 A für
den Bereich Kirchhofstr./Walder Str./Krankenhaus
Planungsziel:
städtebauliche Neuordnung im Innenstadtbereich mit Besonderem Wohngebiet und
Kerngebiet
10. Bebauungsplan Nr. 236 für den
Bereich Gerresheimer Str./Augustastr./Hoffeldstr.
Planungsziel: Bebauung Hintergelände „Altes Helmholtz“
(Gerresheimer Str. 20)
11. Bebauungsplan Nr. 239 für den
Bereich Hagelkreuzstr./Kirchhofstr
Planungsziel: Erhaltung von Bäumen und Erweiterung Klinik im
Park
12. Bebauungsplan Nr. 245 für den
Bereich Richard-Wagner-Str./Gerresheimer Str.
Planungsziel: Wohnungsbau
sowie Erhaltung von Bäumen und Wegeverbindung entsprechend GOP
13. Bebauungsplan Nr. 246 für den Bereich
Siemensstr./Weststr./Düsseldorfer Str. Erhaltung von Bäumen und Ausschluss von
Einzelhandel, Speditionen usw.
14. Bebauungsplan Nr. 247 für den
Bereich Düsseldorfer Str./Walter-Wiederhold-Str
Planungsziel: Ausschluss
von Einzelhandel
Zu diesen Bauleitplan-Verfahren, die aus Sicht der Verwaltung mit
Vorrang zu bearbeiten sind, kommen weitere planerische Arbeiten:
A. Vorbereitende Arbeiten zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes (hier insbesondere: verschiedene stadtweite Gutachten)
B. Rahmenplan Nördliche
Unterstadt
C. Begleitung eines stadtweiten
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes
Damit sind die Arbeitskapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Planungs- und Vermessungsamts mit dem Aufgabengebiet Stadtplanung weitgehend
ausgeschöpft; alle bestehenden Bauleitplan-Verfahren gleichzeitig zu
bearbeiten, ist nicht möglich. Neue Bauleitplan-Verfahren müssen daher hinten
angestellt, mit fachkompetenten Planungsbüros als Vorhaben- und Erschließungsplan
durchgeführt oder aber – auf Kosten bisher prioritärer Verfahren – vorgezogen
werden.
( G. Scheib )