Betreff
Errichtung eines Parkhauses an der Robert-Gies-Straße, hier: Vorstellung des Entwurfes
Vorlage
WP 04-09 SV 61/022
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis vom Planungsstand für das Parkhaus an der

Robert-Gies-Straße.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Herbst 2004 berichtete die Verwaltung erstmals im Stadtentwicklungsausschuss über die Absicht, an der Robert-Gies-Straße im westlichen Teil der Innenstadt ein neues Parkhaus zu bauen, und zwar in einer Kooperation zwischen privaten Grundstückseigentümern und der Stadt Hilden.

 

Das Ziel dieses Parkhausbaues soll zum einen die Schließung einer Baulücke an der Robert-Gies-Straße sein, zum anderen jedoch erwarten sich Stadt und Eigentümer durch das zusätzliche Parkplatzangebot auch eine strukturelle Verbesserung für diesen Teil der Innenstadt.

Des weiteren kann ein neues Parkhaus an dieser Stelle auch die Verwirklichung des Projektes „Am Kronengarten“ erleichtern, da während dessen Bauphase Kurzzeitparkplätze wegfallen werden. Ein zusätzliches Angebot an solchen Kurzzeitparkplätzen ist daher sehr willkommen.

Im Detail handelt es sich beim ausgesuchten Standort um den vorhandenen Parkplatz der Geschäfte Strauss Innovation und Penny-Markt, der sich in privatem Eigentum befindet. Auch ein städtisches Parkplatzgrundstück an der Robert-Gies-Straße ist betroffen (Überbauung).

Über dem bestehenden Parkplatz sollen zwei weiteren Parkebenen geschaffen werden, auf denen insgesamt 89 neue Kurzzeitparkplätze entstehen (der vorhandene Parkplatz bleibt also bestehen).

 

Für das betroffene Gebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 167 aus dem Jahr 1984/85. Dieser weist den Bereich als „Kerngebiet“ (MK) aus und sieht entlang der Robert-Gies-Straße eine max. III-geschossige Bebauung vor.

Bisherige Vorprüfungen haben ergeben, dass das Parkhaus-Vorhaben aller Wahrscheinlichkeit nach ohne ein neues Bebauungsplan-Änderungsverfahren umgesetzt werden kann; allenfalls sind kleinere Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung von Baugrenzen oder der Überbauung von Verkehrsflächen zu befreien.

Aus Sicht der Verwaltung sind bei der weiteren Verfolgung des Projektes zwei planerische Aspekte von großer Bedeutung:

-           zum einen muss das neue Parkhaus (zumindest die beiden neu entstehenden Parkebenen) an das städtische Parkleitsystem angeschlossen werden. Auch die Grundsätze hinsichtlich Parkdauer und Tarifen sollten den übrigen Parkeinrichtungen in Hilden entsprechen. Für den Betrieb muss eine qualifizierte Betreibergesellschaft gefunden werden.

-           die äußere Gestaltung des Parkhauses muss für den Standort – neben der strukturellen Verbesserung – auch eine optische Verbesserung bringen. Dementsprechend sind die nun vorgestellten Vorentwürfe zunächst als Hinweise darauf zu verstehen, in welche Richtung die äußere Gestaltung gehen soll.

            Derzeit ist geplant, entlang der Robert-Gies-Straße das Parkhaus durch zwei vertikale Betonungen zu gliedern. Insbesondere für die Blickbeziehungen von der Klotzstraße und von der Schulstraße aus müssen diese Vertikalen auch einer besonders sorgfältigen (z.B. künstlerischen) Gestaltung unterzogen werden.

 

Für weitere Informationen wird auf die beigefügten Erläuterungen des Architekten verwiesen. Ähnlich wie beim Projekt „Am Kronengarten“ geht die Verwaltung davon aus, dass im Verlauf der weiteren Planungen eine Fassadengestaltung erreicht wird, die für den betroffenen Bereich der Hildener Innenstadt eine nachhaltige Verbesserung darstellt. Eine Bürgerinformationsveranstaltung soll ebenfalls durchgeführt werden.

 

Anfang Februar 2005 wird es in einer Sondersitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses darum gehen, die Details festzulegen, die für die Kooperation zwischen den erwähnten Grundeigentümern und der Stadt Hilden bei dem Projekt von Bedeutung sind. Hierzu gehört auch der finanzielle Aspekt. Diese Themen sind allerdings nicht Gegenstand dieser Vorlage, sondern werden separat behandelt.

 

 

(G. Scheib)

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                    

 

Folgekosten                             

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung: Das Parkhaus soll in Kooperation zwischen privaten Investoren und der Stadt Hilden            erstellt werden. Die Rahmenbedingungen hierzu werden derzeit ausgehandelt. Anfang Februar 2005 ist eine Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses geplant, um die Beteiligung der Stadt Hilden genau zu definieren.

Sichtvermerk Kämmerer