Beschlussvorschlag:
„ Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
für die Innenstadt eine Lichtplanung erstellen zu lassen. Neben einem
Rahmenplan für die Allgemeinbeleuchtung sollen dabei auch die Möglichkeiten der
objektorientierten Beleuchtung untersucht und dargestellt werden. Zielrichtung
ist es, insbesondere das abendliche und nächtliche Erscheinungsbild der
Innenstadt zukunftorientiert zu entwickeln.
Die voraussichtlichen Kosten für die Planung
einschließlich, Workshops, Abstimmungen und Präsentationen belaufen sich auf
ca. 40.000€.
Die Festlegung des zu beauftragenden Büros
erfolgt im Stadtentwicklungsausschuss nach einer entsprechenden Präsentation von
Fachplanern.
Über die Aufnahme der Planungsmittel in den
Haushalt 2005 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatung entschieden.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In der SV 66/006 -Lichtplanung
Innenstadt- Hilden hatte die Verwaltung
im STEA am10.11.04 die Erstellung einer Lichtplanung zur Beschlussfassung
vorgeschlagen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der
Sitzung am 10.11.04 einen vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Beschluss
gefasst:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, den Stadtentwicklungsausschuss zunächst über die
Zielsetzung und die Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren. Hierzu sollten
Informationen aus anderen Städten eingeholt werden. Ferner sind entsprechende
Lichtplaner zwecks Vorstellung in den Stadtentwicklungsausschuss
einzuladen.“
Entsprechend dieses Auftrages gibt die
Verwaltung als Ergänzung zur bisherigen Sitzungsvorlage folgende Erläuterungen.
1.
Zielsetzung der Lichtplanung
In der Ausgangssitzungsvorlage wurde unter
dem Kapitel „Aufgaben der Lichtplanung“ bereits global auf die Thematik
eingegangen. Auch im Kapitel „Planungsprozess“ ist dies angeschnitten.
Ergänzend dazu lassen sich aber noch einige Ausführungen machen:
Stadtmarketing als Instrument im schärferen
Wettbewerb der Kommunen um die Ansiedlung von Unternehmen, die Bindung von
Kaufkraft, als Reiseziel o.ä. ist heute in aller Munde. Es gilt, die Vorteile
einer Stadt ins rechte Licht zu setzen. Eine Profilierungsmöglichkeit ist dabei
der gezielte Einsatz von Licht als Teil der Stadtgestaltung.
Ein Lichtkonzept hat dabei wenig mit der weit
verbreiteten Anstrahlung nur eines Gebäudes oder einer Kirche zu tun. Die
Planung muss die harmonische Gestaltung eines gesamten Bereiches unter
Berücksichtigung vorhandener Lichtstrukturen umfassen.
Das Schaffen von Atmosphäre mit Licht ist
nicht abhängig von herausragenden Gebäuden oder Plätzen. Prinzipiell kann jede,
auch kleinere Kommune, mit den Mitteln der Lichtarchitektur zukunftsweisend
gestaltet und aufgewertet werden.
Derzeitiger Zustand: Ein einheitlicher beleuchtungstechnischer
„Auftritt“ des Stadtkernes ist heute nicht gegeben. Die Funktionalbeleuchtung
in den einzelnen Straßen stammt aus unterschiedlichen Zeiträumen und
verschiedener Qualität. Für den Besucher wird dieser öffentliche Raum nicht als
Einheit wahrnehmbar. Eine Heraushebung gegenüber den anderen Stadtbereichen,
auch unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität, ist heute nicht gegeben. Eine
besondere Kennzeichnung der „Eingänge“ zu diesem doch klar abgrenzbaren Bereich
ist nicht gegeben.
► Ein Ziel der Lichtplanung ist die Erstellung
einer durchgängigen und abgerundeten Rahmenplanung für den Stadtkern. Dieser
Bereich soll als Einheit für die Benutzer erlebbar sein. Über eine klare
Profilierung des Erscheinungsbildes sind die Attraktivität und damit die
Nutzerbindung zu erhöhen.
Plätze und besondere Bauwerke haben eine
Schlüsselfunktion in einem Stadtbereich. Sie bieten Raum für Begegnung, Märkte
und Veranstaltungen oder stellen herausragende Ziel-, Orientierungs- und
Besichtigungspunkte dar.
Entsprechend dieser zentralen Bedeutung
sollte die Lichtgestaltung einer Stadt Einwohner und Besucher „führen“.
Derzeitiger Zustand: Keiner der Plätze im Planungsbereich hat
derzeit eine besonders gestaltete Beleuchtung. Es sind ausschließlich
Funktionsbeleuchtungen installiert. Die Unterstützung der Schlüsselfunktion von
Plätzen in der Stadtgestaltung durch Lichttechnik erfolgt derzeit nicht. Ähnlich
ist dies bei Bauwerken zu sehen. So tritt z.B. die interessante
Fassadengliederung des Bürgerhauses bei Dunkelheit praktisch nicht in
Erscheinung. Die Kirche am „Alter Markt“ wird zwar angestrahlt, dies aber mehr
im Sinne von „gleichmäßig hell“. Eine lichtkonzeptionell durchdachte
Beleuchtung ist dies aber sicher noch nicht.
► Für ausgewählte Plätze und Bauwerke sind
entsprechend ihrer Funktion und Bedeutung Einzelbeleuchtungskonzepte zu
entwickeln. Sie sollen den jeweiligen unverwechselbaren Charakter unterstreichen
und Orientierung bieten.
Die klassische Außenbeleuchtung in einer
Stadt - wie etwa die öffentliche Straßenbeleuchtung – deckt die Grundbedürfnisse
von Bewohnern und Besuchern: Ein ausreichendes Beleuchtungsniveau ermöglicht
nach Einbruch der Dunkelheit Orientierung und Sicherheit. Die Anforderungen aus
der Verkehrssicherungspflicht sind das alleinige Zielkriterium.
Derzeitiger Zustand: Die diesbezüglich installierten Anlagen
erfüllten diese Anforderungsbereiche (mindestens) zum Zeitpunkt der Errichtung.
Wegen des Alters und sich zwischenzeitlich
gewandelter Vorstellungen ist hier eine Überprüfung angezeigt.
► Ein Ziel der Lichtplanung
ist die Überprüfung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf Erfüllung der Standardanforderungen
und Vorschläge für Änderungen (soweit dies erforderlich ist).
Eine weitere Konkretisierung dieser
Rahmenziele kann sinnvoll erst im Planungsprozeß (siehe dortige Erläuterungen
in der SV zum STEA 10.11.04) erfolgen. Erst im Zusammenwirken der vielen zu
beteiligenden Gruppen und der zu erwartenden unterschiedlichen Vorstellungen
wird dies letztlich möglich sein.
Im Vorfeld zur Erstellung der Sitzungsvorlage
hatte es bereits mehrfache Kontakte (s. Anlagen1+2) mit dem Stadtmarketing e.V.
gegeben. Von dort aus wird die Bearbeitung der Thematik als sehr sinnvoll und
notwendig angesehen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise ist
mit dem Stadtmarketing abgestimmt und wird von dort aus unterstützt.
2.
Erstellte Planungen und realisierte Projekte
Auch wenn die Lichtplanung im Vergleich zu
„klassischen“ Stadtplanung noch ein relativ junges Fachgebiet ist, sind schon
eine große Anzahl von Projekten bearbeitet und auch realisiert worden. Die
nachfolgende Übersicht kann und soll hier nur einen kleinen Ausschnitt
aufzeigen. Vorrangig soll hier die Bandbreite von Maßnahmen und damit die
Übertragbarkeit auf die hiesigen Verhältnisse und Aufgabenstellungen dargelegt
werden.
Rahmenpläne für Städte und Stadtbezirke:
Landberg am Lech, Troisdorf, Bocholt,
Rüsselsheim, Nagold, Hannover, Expo 2000, Düsseldorf, Leipzig,
nach Angaben der Städte bzw. der Planer sind
ein Teil der Planungen bereits realisiert oder befinden sich in der
Umsetzungsphase
Plätze und Stadträume:
Stephanplatz und Europaplatz Karlsruhe,
Rosengarten Lüdenscheid, Rheinauhafen Köln, Synagogenplatz Heidelberg,
Marktplatz Dessau, Hauptplatz Landsberg, Marktplatz Dieburg
Gebäude und Bauwerke:
KölnArena, Stadtkirche St. Ägidien Oschatz,
Feininger Kirche Gelmeroda, Brücke Speditionsstr Düsseldorf, Speicherstadt
Hamburg, Fördergerüst Nordstern Gelsenkirchen, Brücke Duisburger Hafen, Bahnhof
Hameln, Alsterarkaden Hamburg
3.
Umsetzungsmöglichkeiten
Bei der Betrachtung spielen
eigentumsrechtliche, finanzielle, zeitliche und technische Belange eine Rolle.
Unter technischen Gesichtspunkten ist zu berücksichtigen,
dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Beleuchtungsanlagen mit ca. 30
Jahren angesetzt wird. Betriebswirtschaftlich wird der Wert der Anlage damit in
diesem Zeitraum linear auf Null € abgeschrieben. Die vorhandene
Straßenbeleuchtung im Plangebiet ist im Wesentlichen zwischen 20 und über 30
Jahre alt.
Sofern sich aus dem Lichtkonzept eine
Änderung der Funktionalbeleuchtung ergibt, kann dies bereits jetzt oder in
absehbarer Zeit ohne Vermögensverlust erfolgen.
Das Lichtkonzept würde so aufgebaut werden,
dass eine Realisierung in mehreren
Abschnitten problemlos möglich ist. Die Gesamtmaßnahme wird sich in die
Gestaltungsbereiche Straßen+Wege, Plätze und Bauwerke unterteilen. Hierdurch
können jeweils in sich abgeschlossene Einheiten geschaffen werden, die auch
unabhängig voneinander den gewünschten gestalterischen Effekt erreichen können.
Aufgabe der planerischen Arbeit wird es sein, diese (im Vertrag fixierte)
Zielvorgabe zu erfüllen.
Durch diese Vorgehensweise lässt sich die
Realisierung auch an die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten anpassen.
Es ist davon auszugehen, dass eine solche
Maßnahme weder finanziell noch unter eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten
allein von der Stadt getragen werden kann. Eine der wesentlichen Planungsaufgaben
ist natürlich auch die Einwerbung von Unterstützungen Dritter für die Realisierung.
Erste Angaben des Stadtmarketing e.V. lassen darauf schließen, dass bei einer
Reihe von Eigentümern und/oder Nutzern hierzu ein starkes Interesse vorliegt.
Die Grundlagen für einen Projekterfolg sind damit erst einmal gegeben.
4.
Präsentationen
Bei der vom Ausschuss gewünschten
Präsentation kann es zum jetzigen Zeitpunkt nur um die grundsätzlichen
Darstellungen zur Lichtplanung und den Umsetzungsmöglichkeiten gehen. Eine
Beschlussfassung zur Auswahl des Planers steht naturgemäß zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht an.
Die Verwaltung hat für die Präsentation
Planer ausgewählt, die ähnliche Aufgabenstellungen bereits in anderen Städten
gelöst haben und Ihre Erfahrungen darstellen werden.
Günter Scheib
Anlagen
1. Schriftverkehr
Stadtmarketing
2. Gesprächsvermerk
3. Darstellung
Plangebiet
Anlage 1
|
Tiefbau- und Grünflächenamt |
|
|
||
Postanschrift:
Stadtverwaltung ▪ Postfach 100880 ▪ 40708 Hilden |
Hausanschrift |
Am Rathaus 1 |
Tel.-Vermittlung |
0 21 03 / 72 - 0 |
|
|
Mein Name |
Harald Mittmann |
Mein Zimmer |
333 |
|
Mein Zeichen |
||
Mein Telefon |
02103 / 72 - 460 |
|
Mein Telefax |
02103 / 72 - 603 |
|
Meine eMail |
harald.mittmann@hilden.de |
|
Ihre Nachr. vom |
||
Ihr Zeichen |
||
Datum |
||
Öffnungszeiten |
Mo + Fr. 8 - 12 Uhr, Di
+ Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr |
|
Buslinien |
781, 783 u. 784 -
Haltestelle „Am Rathaus“ |
|
Kassenzeichen |
||
Bei Rückfragen und Zahlungen bitte stets angeben! |
Sehr geehrter Herr Kremer,
Auf der Basis unseres Gespräches sowie der Präsentation von Herrn Knappschneider (Büro licht-raum-stadt) habe ich eine Sitzungsvorlage für den o.a. Ausschuss gefertigt. Sollten von Ihrer Seite noch Änderungs- oder Ergänzungswünsche bestehen, so lassen Sie mich dies doch bitte wissen. Ggfls. kann ja von Ihrer Seite hierzu auch noch Kontakt mit dem Arbeitskreis der Eigentümer Innenstadt aufgenommen werden.
Es würde mich freuen, wenn wir hier in 2005 einen gemeinsamen Schritt weiter kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mittmann
Anlage 2
IV/66-mt 30.08.2004
Vermerk
Besprechung Lichtplanung Innenstadt
Termin 27.8.04
Teilnehmer: Herr Knappschneider Lichtplaner Wuppertal
Herr Kraemer Stadtmarketing
Herr Danscheidt Dez I
Unterzeichner
1. Herr Knappschneider stellte sein Büro, die durchgeführten Projekte und die Möglichkeiten der Lichtplanung als Bestandteil einer aktiven Stadtplanung vor.
2. Herr Mittmann erläuterte die Randbedingungen der Stadt Hilden sowie die Beweggründe und Ziele einer Lichtplanung für die Innenstadt.
3. Die Abläufe eines Planungsprozesses für ein solches Projekt und die potentiellen Leistungen eines Planers wurden erörtert.
4. Der Planungsbereich wurde begangen.
5. Herr Knappschneider wurde gebeten, ein Rahmenangebot abzugeben, welches vorrangig der Haushaltseinplanung dienen soll.