Betreff
Lichtplanung Innenstadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 66/012
Aktenzeichen
66.1-Lichtplanung
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für die Innenstadt eine Lichtplanung erstellen zu lassen. Neben einem Rahmenplan für die Allgemeinbeleuchtung sollen dabei auch die Möglichkeiten der objektorientierten Beleuchtung untersucht und dargestellt werden. Zielrichtung ist es, insbesondere das abendliche und nächtliche Erscheinungsbild der Innenstadt zukunftorientiert zu entwickeln.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Planung einschließlich, Workshops, Abstimmungen und Präsentationen belaufen sich auf ca. 40.000€.

 

Die Festlegung des zu beauftragenden Büros erfolgt im Stadtentwicklungsausschuss nach einer entsprechenden Präsentation von Fachplanern.

 

Über die Aufnahme der Planungsmittel in den Haushalt 2005 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatung entschieden.“

 

Günter Scheib


Erläuterungen und Begründungen:

In der SV 66/006 -Lichtplanung Innenstadt-  Hilden hatte die Verwaltung im STEA am10.11.04 die Erstellung einer Lichtplanung zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der Sitzung am 10.11.04 einen vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtentwicklungsausschuss zunächst über die Zielsetzung und die Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren. Hierzu sollten Informationen aus anderen Städten eingeholt werden. Ferner sind entsprechende Lichtplaner zwecks Vorstellung in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen.“ 

 

 

Entsprechend dieses Auftrages gibt die Verwaltung als Ergänzung zur bisherigen Sitzungsvorlage folgende Erläuterungen.

 

1. Zielsetzung der Lichtplanung

 

In der Ausgangssitzungsvorlage wurde unter dem Kapitel „Aufgaben der Lichtplanung“ bereits global auf die Thematik eingegangen. Auch im Kapitel „Planungsprozess“ ist dies angeschnitten. Ergänzend dazu lassen sich aber noch einige Ausführungen machen:

 

 

Stadtmarketing als Instrument im schärferen Wettbewerb der Kommunen um die Ansiedlung von Unternehmen, die Bindung von Kaufkraft, als Reiseziel o.ä. ist heute in aller Munde. Es gilt, die Vorteile einer Stadt ins rechte Licht zu setzen. Eine Profilierungsmöglichkeit ist dabei der gezielte Einsatz von Licht als Teil der Stadtgestaltung.

Ein Lichtkonzept hat dabei wenig mit der weit verbreiteten Anstrahlung nur eines Gebäudes oder einer Kirche zu tun. Die Planung muss die harmonische Gestaltung eines gesamten Bereiches unter Berücksichtigung vorhandener Lichtstrukturen umfassen.

Das Schaffen von Atmosphäre mit Licht ist nicht abhängig von herausragenden Gebäuden oder Plätzen. Prinzipiell kann jede, auch kleinere Kommune, mit den Mitteln der Lichtarchitektur zukunftsweisend gestaltet und aufgewertet werden.

Derzeitiger Zustand: Ein einheitlicher beleuchtungstechnischer „Auftritt“ des Stadtkernes ist heute nicht gegeben. Die Funktionalbeleuchtung in den einzelnen Straßen stammt aus unterschiedlichen Zeiträumen und verschiedener Qualität. Für den Besucher wird dieser öffentliche Raum nicht als Einheit wahrnehmbar. Eine Heraushebung gegenüber den anderen Stadtbereichen, auch unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität, ist heute nicht gegeben. Eine besondere Kennzeichnung der „Eingänge“ zu diesem doch klar abgrenzbaren Bereich ist nicht gegeben.

        Ein Ziel der Lichtplanung ist die Erstellung einer durchgängigen und abgerundeten Rahmenplanung für den Stadtkern. Dieser Bereich soll als Einheit für die Benutzer erlebbar sein. Über eine klare Profilierung des Erscheinungsbildes sind die Attraktivität und damit die Nutzerbindung zu erhöhen.

 

Plätze und besondere Bauwerke haben eine Schlüsselfunktion in einem Stadtbereich. Sie bieten Raum für Begegnung, Märkte und Veranstaltungen oder stellen herausragende Ziel-, Orientierungs- und Besichtigungspunkte dar.

Entsprechend dieser zentralen Bedeutung sollte die Lichtgestaltung einer Stadt Einwohner und Besucher „führen“.

Derzeitiger Zustand: Keiner der Plätze im Planungsbereich hat derzeit eine besonders gestaltete Beleuchtung. Es sind ausschließlich Funktionsbeleuchtungen installiert. Die Unterstützung der Schlüsselfunktion von Plätzen in der Stadtgestaltung durch Lichttechnik erfolgt derzeit nicht. Ähnlich ist dies bei Bauwerken zu sehen. So tritt z.B. die interessante Fassadengliederung des Bürgerhauses bei Dunkelheit praktisch nicht in Erscheinung. Die Kirche am „Alter Markt“ wird zwar angestrahlt, dies aber mehr im Sinne von „gleichmäßig hell“. Eine lichtkonzeptionell durchdachte Beleuchtung ist dies aber sicher noch nicht.

        Für ausgewählte Plätze und Bauwerke sind entsprechend ihrer Funktion und Bedeutung Einzelbeleuchtungskonzepte zu entwickeln. Sie sollen den jeweiligen unverwechselbaren Charakter unterstreichen und Orientierung bieten.

 

Die klassische Außenbeleuchtung in einer Stadt - wie etwa die öffentliche Straßenbeleuchtung – deckt die Grundbedürfnisse von Bewohnern und Besuchern: Ein ausreichendes Beleuchtungsniveau ermöglicht nach Einbruch der Dunkelheit Orientierung und Sicherheit. Die Anforderungen aus der Verkehrssicherungspflicht sind das alleinige Zielkriterium.

Derzeitiger Zustand: Die diesbezüglich installierten Anlagen erfüllten diese Anforderungsbereiche (mindestens) zum Zeitpunkt der Errichtung. Wegen des Alters  und sich zwischenzeitlich gewandelter Vorstellungen ist hier eine Überprüfung angezeigt.

        Ein Ziel der Lichtplanung ist die Überprüfung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf Erfüllung der Standardanforderungen und Vorschläge für Änderungen (soweit dies erforderlich ist).

 

Eine weitere Konkretisierung dieser Rahmenziele kann sinnvoll erst im Planungsprozeß (siehe dortige Erläuterungen in der SV zum STEA 10.11.04) erfolgen. Erst im Zusammenwirken der vielen zu beteiligenden Gruppen und der zu erwartenden unterschiedlichen Vorstellungen wird dies letztlich möglich sein.

 

Im Vorfeld zur Erstellung der Sitzungsvorlage hatte es bereits mehrfache Kontakte (s. Anlagen1+2) mit dem Stadtmarketing e.V. gegeben. Von dort aus wird die Bearbeitung der Thematik als sehr sinnvoll und notwendig angesehen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise ist mit dem Stadtmarketing abgestimmt und wird von dort aus unterstützt.

 

2. Erstellte Planungen und realisierte Projekte

 

Auch wenn die Lichtplanung im Vergleich zu „klassischen“ Stadtplanung noch ein relativ junges Fachgebiet ist, sind schon eine große Anzahl von Projekten bearbeitet und auch realisiert worden. Die nachfolgende Übersicht kann und soll hier nur einen kleinen Ausschnitt aufzeigen. Vorrangig soll hier die Bandbreite von Maßnahmen und damit die Übertragbarkeit auf die hiesigen Verhältnisse und Aufgabenstellungen dargelegt werden.

 

Rahmenpläne für Städte und Stadtbezirke:

Landberg am Lech, Troisdorf, Bocholt, Rüsselsheim, Nagold, Hannover, Expo 2000, Düsseldorf, Leipzig,

nach Angaben der Städte bzw. der Planer sind ein Teil der Planungen bereits realisiert oder befinden sich in der Umsetzungsphase

 

Plätze und Stadträume:

Stephanplatz und Europaplatz Karlsruhe, Rosengarten Lüdenscheid, Rheinauhafen Köln, Synagogenplatz Heidelberg, Marktplatz Dessau, Hauptplatz Landsberg, Marktplatz Dieburg

 

Gebäude und Bauwerke:

KölnArena, Stadtkirche St. Ägidien Oschatz, Feininger Kirche Gelmeroda, Brücke Speditionsstr Düsseldorf, Speicherstadt Hamburg, Fördergerüst Nordstern Gelsenkirchen, Brücke Duisburger Hafen, Bahnhof Hameln, Alsterarkaden Hamburg

 

3. Umsetzungsmöglichkeiten

 

Bei der Betrachtung spielen eigentumsrechtliche, finanzielle, zeitliche und technische Belange eine Rolle.

 

Unter technischen Gesichtspunkten ist zu berücksichtigen, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Beleuchtungsanlagen mit ca. 30 Jahren angesetzt wird. Betriebswirtschaftlich wird der Wert der Anlage damit in diesem Zeitraum linear auf Null € abgeschrieben. Die vorhandene Straßenbeleuchtung im Plangebiet ist im Wesentlichen zwischen 20 und über 30 Jahre alt.

Sofern sich aus dem Lichtkonzept eine Änderung der Funktionalbeleuchtung ergibt, kann dies bereits jetzt oder in absehbarer Zeit ohne Vermögensverlust erfolgen.

 

Das Lichtkonzept würde so aufgebaut werden, dass eine Realisierung  in mehreren Abschnitten problemlos möglich ist. Die Gesamtmaßnahme wird sich in die Gestaltungsbereiche Straßen+Wege, Plätze und Bauwerke unterteilen. Hierdurch können jeweils in sich abgeschlossene Einheiten geschaffen werden, die auch unabhängig voneinander den gewünschten gestalterischen Effekt erreichen können. Aufgabe der planerischen Arbeit wird es sein, diese (im Vertrag fixierte) Zielvorgabe zu erfüllen.

Durch diese Vorgehensweise lässt sich die Realisierung auch an die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten anpassen.

 

Es ist davon auszugehen, dass eine solche Maßnahme weder finanziell noch unter eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten allein von der Stadt getragen werden kann. Eine der wesentlichen Planungsaufgaben ist natürlich auch die Einwerbung von Unterstützungen Dritter für die Realisierung. Erste Angaben des Stadtmarketing e.V. lassen darauf schließen, dass bei einer Reihe von Eigentümern und/oder Nutzern hierzu ein starkes Interesse vorliegt. Die Grundlagen für einen Projekterfolg sind damit erst einmal gegeben.

 

4. Präsentationen

 

Bei der vom Ausschuss gewünschten Präsentation kann es zum jetzigen Zeitpunkt nur um die grundsätzlichen Darstellungen zur Lichtplanung und den Umsetzungsmöglichkeiten gehen. Eine Beschlussfassung zur Auswahl des Planers steht naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an.

 

Die Verwaltung hat für die Präsentation Planer ausgewählt, die ähnliche Aufgabenstellungen bereits in anderen Städten gelöst haben und Ihre Erfahrungen darstellen werden.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

Anlagen

1.         Schriftverkehr Stadtmarketing

2.         Gesprächsvermerk

3.         Darstellung Plangebiet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

 

Tiefbau- und Grünflächenamt

 

Postanschrift: Stadtverwaltung ▪ Postfach 100880 ▪ 40708 Hilden

     

Hausanschrift

Am Rathaus 1

Tel.-Vermittlung                        

0 21 03 / 72 - 0

     

 

Mein Name

Harald Mittmann

Mein Zimmer

333

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mt     

Mein Telefon

02103 / 72 - 460

Mein Telefax

02103 / 72 - 603

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harald.mittmann@hilden.de

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Datum

     

Öffnungszeiten

Mo + Fr. 8 - 12 Uhr, Di + Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr

Buslinien

781, 783 u. 784 - Haltestelle „Am Rathaus“

Kassenzeichen

     

Bei Rückfragen und Zahlungen bitte stets angeben!

 

     

 


 

 

 

Sehr geehrter Herr Kremer,

 

 

Auf der Basis unseres Gespräches sowie der Präsentation von Herrn Knappschneider (Büro licht-raum-stadt) habe ich eine Sitzungsvorlage für den o.a. Ausschuss gefertigt. Sollten von Ihrer Seite noch Änderungs- oder Ergänzungswünsche bestehen, so lassen Sie mich dies doch bitte wissen. Ggfls. kann ja von Ihrer Seite hierzu auch noch Kontakt mit dem Arbeitskreis der Eigentümer Innenstadt aufgenommen werden.

 

Es würde mich freuen, wenn wir hier in 2005 einen gemeinsamen Schritt weiter kommen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

 

Mittmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

IV/66-mt                                                                                                                    30.08.2004

 

 

 

 

 

Vermerk

 

 

Besprechung Lichtplanung Innenstadt

 

Termin                        27.8.04

 

Teilnehmer:    Herr Knappschneider Lichtplaner Wuppertal

                        Herr Kraemer Stadtmarketing

                        Herr Danscheidt Dez I

                        Unterzeichner

 

 

 

1.         Herr Knappschneider stellte sein Büro, die durchgeführten Projekte und die Möglichkeiten der Lichtplanung als Bestandteil einer aktiven Stadtplanung vor.

 

2.         Herr Mittmann erläuterte die Randbedingungen der Stadt Hilden sowie die Beweggründe und Ziele einer Lichtplanung für die Innenstadt.

 

3.         Die Abläufe eines Planungsprozesses für ein solches Projekt und die potentiellen Leistungen eines Planers wurden erörtert.

 

4.         Der Planungsbereich wurde begangen.

 

5.         Herr Knappschneider wurde gebeten, ein Rahmenangebot abzugeben, welches vorrangig der Haushaltseinplanung dienen soll.

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                        N.N.

Bezeichnung:

Lichtplanung Innenstadt

Kosten 40.000€                       

 

Folgekosten                             

vorgesehen im

 

VmH

Haushaltsjahr

 

2005

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:     Aufnahme in den Haushaltsplanentwurf 2005

Sichtvermerk Kämmerer