- Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
„Der
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht zum Almöhi-Projekt
des Städt. Helmholtz-Gymnasiums zur Kenntnis.“
2.
„Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Almöhi-Projekt des Städt.
Helmholtz-Gymnasiums zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Vereinbarung
über die Durchführung des Almöhi – Projektes
am städt.
Helmholtz-Gymnasium in Hilden
im Rahmen des
13 Plus-Programms für weiterführende Schulen
Zwischen
Stadt Hilden, vertreten durch den
Bürgermeister,
- nachstehend „Stadt“ genannt -
und
dem Förderverein des städt.
Helmholtz-Gymnasiums in Hilden, Am Holterhöfchen 30, 40721 Hilden,
vertreten durch die Vorsitzende des
Schulvereins des Städt. Helmholtz-Gymnasiums,
Frau Lepper,
- nachstehend “Förderverein“
genannt -
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1
Übernahme der Trägerschaft
Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 führt
der Förderverein des städt. Helmholtz-Gymnasiums auf der Grundlage des
Förderprogramms für verlässliche Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I das 13 Plus-Programm „Almöhi-Projekt“ am städt. Helmholtz-Gymnasium in Hilden, Am Holterhöfchen 30, 40721 Hilden,
durch.
Der vorgenannte Erlass und die hierzu
ergangenen Förderrichtlinien sind Basis für die Ausgestaltung des Projektes.
Sollten der Erlass und / oder die Förderrichtlinien geändert werden, so richtet
sich die Betreuungsmaßnahme nach den Richtlinien in ihrer jeweils gültigen
Fassung.
§ 2
Aufgaben
1.
Der
Förderverein nimmt insbesondere folgende Aufgaben war:
·
Planung,
Organisation, Durchführung und Verantwortung für das Almöhi-Projekt in Absprache mit der Schulleitung des
Helmholtz-Gymnasiums
·
Mitwirkung
an der Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden und Beteiligung an entsprechenden
Arbeitskreisen
·
Mitwirkung
an der weiteren Vernetzung von Kinder- und Jugendangeboten im Stadtteil.
2.
Die
Anmeldung zur Schulbetreuung geschieht in Verantwortung des Trägers vor Ort. Vertragspartner
für die Eltern ist der Förderverein.
3.
Die Bereitstellung des Mittagstisches bzw. Imbiss fällt in die
Verantwortung des Fördervereins einschließlich der Erhebung des Kostenbeitrages
bei den Erziehungsberechtigten.
4.
Der Verein als Träger der Maßnahme ist zum Ausgleich gegenüber der Stadt
Hilden verpflichtet für den Fall, dass
er den Grund eines gegen die Stadt Hilden bestehenden und geltend gemachten
Schadensersatzanspruchs der Eltern zu vertreten hat.
§ 3
Fördervoraussetzungen
1.
Voraussetzung
für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens 15 Schülerinnen und Schülern
der Sekundarstufe I an der Betreuungsmaßnahme. Die Betreuungsmaßnahme beginnt
nach Schulschluss, in der Regel nach 13.00 Uhr.
Den Schülern ist Gelegenheit zu einem Imbiss
oder einer Mahlzeit zu geben. Die durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit
muss mindestens 10 Stunden an mindestens 4 Unterrichtstagen umfassen. Die
Betreuung ist in geeigneten Räumen des Helmholtz-Gymnasiums durchzuführen. In
den Schulferien ist keine Betreuung aufrechtzuerhalten.
2. Es
handelt sich bei dem Almöhi-Projekt um eine schulische Veranstaltung in der
Verantwortung des Helmholtz-Gymnasiums.
Die Einrichtung des Almöhi-Projektes erfolgt
aufgrund eines Beschlusses der Schulkonferenz gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 SchMG.
Mindestdauer der Maßnahme beträgt ein Schuljahr.
3. Im
Übrigen sind die im Runderlass über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern
in Schulen vor und nach dem Unterricht (Primarstufe und Sekundarstufe I) – BASS
12 – 08 Nr. 2 – genannten Fördervoraussetzungen zu beachten, sie sind Bestandteil
dieser Vereinbarung.
§ 4
Personal
1. Die
erforderlichen Betreuungskräfte für das Almöhi-Projekt werden vom Förderverein
eingestellt. Über Auswahl, Eignung und Einsatz der vom Förderverein
anzustellenden Betreuungspersonen ist im Einvernehmen mit der Schulleitung zu
entscheiden. Über den Einsatz von Erziehungsberechtigten und anderen Personen
in Räumen der Schule entscheidet die Schulleitung. Ältere Schülerinnen und
Schüler können unter Anleitung von Lehrkräften oder sozialpädagogischen
Fachkräften eingesetzt werden.
Die Rechte und Pflichten der Beschäftigten,
auch der ehrenamtlich tätig werdenden Personen, sind in einer Vereinbarung
festzuhalten.
2.
Der
Förderverein gewährleistet den Unfallversicherungsschutz für das von ihm
beschäftigte Personal. Erziehungsberechtigte und andere Personen, die während
der schulischen Veranstaltung im Auftrag der Schule an Ganztagsangeboten
mitwirken, sind über das Land Nordrhein-Westfalen unfallversichert.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen im
Runderlass über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen vor und
nach dem Unterricht (Primarstufe und Sekundarstufe I) – BASS 12 – 08 Nr. 2
– verwiesen.
§ 5
Finanzierung
1. Die
Finanzierung des Betreuungsangebotes erfolgt durch:
Landeszuschuss
Städtischen Zuschuss
Elternbeiträgen.
2. Die Stadt Hilden gewährt dem Förderverein einen jährlichen
städt. Zuschuss im Rahmen eines Gesamtbudgets für die Aufwendung von Sach- und
Personalkosten in Höhe von 19.840 Euro, der sich aus 15.740 Euro städt. Mitteln
und 4.100 Euro Landesmitteln zusammensetzt. Die Auszahlung der Fördermittel
erfolgt in vier gleichen Raten jeweils zu Beginn eines Quartals.
Weiterhin werden zur Finanzierung des
Betreuungsangebotes Elternbeiträge durch den Förderverein erhoben.
3.
Landeszuschuss,
städtischer Zuschuss und Elternbeiträge sind für Personal- und Sachkosten in
der Betreuungsmaßnahme zu verwenden.
Der Förderverein als Träger der
Betreuungsmaßnahme hat die ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen. Die
zweckentsprechende Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel muss hieraus
pro Schuljahr hervorgehen.
Der Förderverein legt der Stadt zum 1.11.
eines Jahres eine Abrechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des
abgeschlossenen Betreuungsjahres als Nachweis für die zweckentsprechende und
ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel vor.
Der Verein verpflichtet sich, alle
Buchungsunterlagen und Belege sieben Jahre lang aufzubewahren und sie auf
Anforderung der Stadt Hilden zur Prüfung vorzulegen.
4. Eventuelle
Überschüsse können bei Verlängerung des Vertrages zusätzlich zum Jahresbudget
für das Betreuungsprogramm im Folgejahr verwandt werden. Bei Vertragsbeendigung
sind eventuell bestehende Überschüsse an die Stadt Hilden zurückzuzahlen.
5. Aus
der Bewilligung der Fördermittel kann nicht geschlossen werden, dass die
Förderung auch in künftigen
Haushaltsjahren im bisherigen Umfang erfolgt. Es ist nicht auszuschließen, dass
die Entwicklung der Haushaltslage des Landes oder der Stadt Hilden Kürzungen
von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfordert oder Zuwendungen
deswegen ganz entfallen. Dieses Finanzierungsrisiko ist bei Abschluss, Änderung
oder Verlängerung von Verträgen zu berücksichtigen.
§ 6
Vertragslaufzeit
1. Diese Vereinbarung wird zunächst mit einer Laufzeit von einem
Schuljahr geschlossen. Die Vereinbarung tritt analog des Förderprogramms
rückwirkend zum 01.8.2004 für die Dauer eines Jahres in Kraft; die Aufnahme der
Betreuungsmaßnahme durch den Träger erfolgt mit dem ersten Schultag zum
06.09.2004.
2. Die
Vertragsparteien behalten sich vor, eine jährliche Verlängerung des Vertrages
längstens bis zum Ende der Laufzeit des Förderprogramms zu vereinbaren.
Unabhängig von dieser Absicht haben beide
Vertragspartien die Möglichkeit, diesen Vertrag mit einer Frist von 4 Monaten
zum Ende eines laufenden Schuljahres zu kündigen.
3. Die
Vereinbarung kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund fristlos gekündigt
werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter
Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalles unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht
zugemutet werden kann.
4. Sollten
die Voraussetzungen für eine Landesförderung nicht mehr gegeben sein, ist die
Maßnahme zum nächsten Schulhalbjahr zu beenden.
§ 7
Schriftform
1. Sämtliche
Vereinbarungen, die diesen Vertrag ergänzen oder durch die Bestimmungen ersetzt
werden, bedürfen der Schriftform.
2. Sollte
in dieser Vereinbarung irgendeine Bestimmung aus materiellen und formalen Gründen
rechtswidrig sein oder werden, so sind sich die Parteien einig, dass die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt wird.
3. Die
Parteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine nach
Möglichkeit gleichkommende Bestimmung in gültiger Weise schriftlich zu
schließen.
4. Sollte
bei Abschluss der Vereinbarung ein Punkt nicht geregelt worden sein, der bei verständiger
Würdigung der Sach- und Rechtslage geregelt worden wäre oder sollte durch
unvorhergesehene Ereignisse die Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung
wesentlich geändert werden, so verpflichten sich die Parteien, die vorhandenen
oder dann entsprechenden Lücken nach dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben
durch entsprechende Ersatz- und Ergänzungsbestimmungen zu schließen.
Hilden, den 28.11.2004
Für die Stadt Hilden: Für
den Vorstand:
Der Bericht des
Städt. Helmholtz-Gymnasiums zum Almöhi-Projekt ist als Anlage 1 beigefügt.
Günter Scheib
Projekt AlmöHi
(alternative
Lernmöglichkeiten Hilden)
am
Städt. Helmholtz-Gymnasium
Das
AlmöHi –Projekt ist in diesem Schuljahr gestartet und wird momentan von einem Lehrer der Schule, Herrn
Dr. Ensslin, betreut und organisiert. Das Projekt kombiniert nachmittägliche
Betreuung mit neuen Lernangeboten, die über den üblichen schulischen Rahmen
hinausgehen. Grundidee ist es, Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die
nicht bzw. nicht mehr im Berufsleben stehen, der jungen Generation von
Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen und so einen Beitrag zur verstärkten
Zusammenarbeit zwischen den Generationen zu leisten.
Den Kern des Projektes bilden Veranstaltungen,
die von den Dozenten ehrenamtlich am Nachmittag angeboten werden. Die
Schülerinnen und Schüler können aus diesem Angebot auswählen und nehmen dann
für mindestens ein halbes Jahr an den Veranstaltungen teil. Einzelne Angebote
laufen auch nur einige Wochen oder beginnen erst im 2. Halbjahr.
Diese
Veranstaltungen werden durch eine montags bis donnerstags angebotene Hausaufgabenbetreuung
ergänzt. Diese ist kostenpflichtig, d.h., die Eltern müssen halbjährlich einen
Eigenbeitrag leisten.
Träger
aller Maßnahmen ist der Förderverein der Schule (VFF), der Elternbeiträge
einzieht und die Finanzmittel verwaltet. Finanziert werden alle Maßnahmen durch
Landesmittel des Programms 13+ und einen städtischen Zuschuss. Geplant ist die
Einstellung einer Arbeitskraft, die Organisation und Betreuung des
Gesamtprojektes unterstützen soll.
Zur
Zeit laufen/liefen die folgenden Projekte:
- Gestaltung von Vorträgen
- Chemie des Alltags
- Funktion einer Firma / Bewerbung /
Vorstellung
- Israelis und Palästinenser – der lange
Weg zum Frieden
- Einblicke in die juristische Arbeit
- Kreativitätswerkstatt mit Gesprächskreis
- Öffentlichkeitsarbeit /Public Relations
- Gestaltung der Schule und des Schulhofes
- Organisation von Veranstaltungen mit
Schülerbands
- Hausaufgabenbetreuung
Weitere
Themen sind für das 2. Halbjahr geplant. Die Zahl der Teilnehmer liegt zur Zeit
bei etwa 90 Schülerinnen und Schülern, die z.T. auch an mehreren Projekten
teilnehmen.
K.-H.
Rädisch
Schulleiter