Betreff
Almöhi-Projekt des Städt. Helmholtz-Gymnasiums im Rahmen Dreizehn Plus Programm für die Sekundarstufe I
- Sachstandsbericht
Vorlage
WP 04-09 SV 51/017
Aktenzeichen
III/51-Verw.-Abt.-Schg
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.                  „Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht zum Almöhi-Projekt des Städt. Helmholtz-Gymnasiums zur Kenntnis.“

 

2.                  „Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Almöhi-Projekt des Städt. Helmholtz-Gymnasiums zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Vereinbarung

über die Durchführung des Almöhi – Projektes

 am städt. Helmholtz-Gymnasium in Hilden

 im Rahmen des 13 Plus-Programms für weiterführende Schulen

 

 

Zwischen

 

Stadt Hilden, vertreten durch den Bürgermeister,

 

 -   nachstehend „Stadt“ genannt  -

 

 

und

 

dem Förderverein des städt. Helmholtz-Gymnasiums in Hilden, Am Holterhöfchen 30, 40721 Hilden,

vertreten durch die Vorsitzende des Schulvereins des Städt. Helmholtz-Gymnasiums,

Frau Lepper,

 

-   nachstehend “Förderverein“ genannt  -

 

 

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

 

 

 

§ 1

Übernahme der Trägerschaft

 

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 führt der Förderverein des städt. Helmholtz-Gymnasiums auf der Grundlage des Förderprogramms für verlässliche Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I das 13 Plus-Programm Almöhi-Projekt“ am städt. Helmholtz-Gymnasium in Hilden, Am Holterhöfchen 30, 40721 Hilden, durch.

Der vorgenannte Erlass und die hierzu ergangenen Förderrichtlinien sind Basis für die Ausgestaltung des Projektes. Sollten der Erlass und / oder die Förderrichtlinien geändert werden, so richtet sich die Betreuungsmaßnahme nach den Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

 

 

§ 2

Aufgaben

 

1.             Der Förderverein nimmt insbesondere folgende Aufgaben war:

 

·         Planung, Organisation, Durchführung und Verantwortung für das Almöhi-Projekt  in Absprache mit der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums

 

·         Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden und Beteiligung an entsprechenden Arbeitskreisen

 

·         Mitwirkung an der weiteren Vernetzung von Kinder- und Jugendangeboten im Stadtteil.

 

2.             Die Anmeldung zur Schulbetreuung geschieht in Verantwortung des Trägers vor Ort. Vertragspartner für die Eltern ist der Förderverein.

 

3.             Die Bereitstellung des Mittagstisches bzw. Imbiss fällt in die Verantwortung des Fördervereins einschließlich der Erhebung des Kostenbeitrages bei den Erziehungsberechtigten.

 

4.              Der Verein als Träger der Maßnahme ist zum Ausgleich gegenüber der Stadt Hilden verpflichtet  für den Fall, dass er den Grund eines gegen die Stadt Hilden bestehenden und geltend gemachten Schadensersatzanspruchs der Eltern zu vertreten hat.

 

 

 

§ 3

Fördervoraussetzungen

 

1.             Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens 15 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I an der Betreuungsmaßnahme. Die Betreuungsmaßnahme beginnt nach Schulschluss, in der Regel nach 13.00 Uhr.

Den Schülern ist Gelegenheit zu einem Imbiss oder einer Mahlzeit zu geben. Die durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit muss mindestens 10 Stunden an mindestens 4 Unterrichtstagen umfassen. Die Betreuung ist in geeigneten Räumen des Helmholtz-Gymnasiums durchzuführen. In den Schulferien ist keine Betreuung aufrechtzuerhalten.

 

2.      Es handelt sich bei dem Almöhi-Projekt um eine schulische Veranstaltung in der Verantwortung des Helmholtz-Gymnasiums.

Die Einrichtung des Almöhi-Projektes erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Schulkonferenz gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 SchMG. Mindestdauer der Maßnahme beträgt ein Schuljahr.

 

3.      Im Übrigen sind die im Runderlass über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen vor und nach dem Unterricht (Primarstufe und Sekundarstufe I) – BASS 12 – 08 Nr. 2 – genannten Fördervoraussetzungen zu beachten, sie sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

 

 

§ 4

Personal

 

1.      Die erforderlichen Betreuungskräfte für das Almöhi-Projekt werden vom Förderverein eingestellt. Über Auswahl, Eignung und Einsatz der vom Förderverein anzustellenden Betreuungspersonen ist im Einvernehmen mit der Schulleitung zu entscheiden. Über den Einsatz von Erziehungsberechtigten und anderen Personen in Räumen der Schule entscheidet die Schulleitung. Ältere Schülerinnen und Schüler können unter Anleitung von Lehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften eingesetzt werden.

Die Rechte und Pflichten der Beschäftigten, auch der ehrenamtlich tätig werdenden Personen, sind in einer Vereinbarung festzuhalten.

 

2.            Der Förderverein gewährleistet den Unfallversicherungsschutz für das von ihm beschäftigte Personal. Erziehungsberechtigte und andere Personen, die während der schulischen Veranstaltung im Auftrag der Schule an Ganztagsangeboten mitwirken, sind über das Land Nordrhein-Westfalen unfallversichert.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Runderlass über die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen vor und nach dem Unterricht (Primarstufe und Sekundarstufe I) – BASS 12 – 08 Nr. 2 –  verwiesen.

 

 

 

§ 5

Finanzierung

 

1.      Die Finanzierung des Betreuungsangebotes erfolgt durch:

­                 Landeszuschuss

­                 Städtischen Zuschuss

­                 Elternbeiträgen.

 

2.      Die Stadt Hilden gewährt dem Förderverein einen jährlichen städt. Zuschuss im Rahmen eines Gesamtbudgets für die Aufwendung von Sach- und Personalkosten in Höhe von 19.840 Euro, der sich aus 15.740 Euro städt. Mitteln und 4.100 Euro Landesmitteln zusammensetzt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in vier gleichen Raten jeweils zu Beginn eines Quartals.

Weiterhin werden zur Finanzierung des Betreuungsangebotes Elternbeiträge durch den Förderverein  erhoben.

 

3.            Landeszuschuss, städtischer Zuschuss und Elternbeiträge sind für Personal- und Sachkosten in der Betreuungsmaßnahme zu verwenden.

Der Förderverein als Träger der Betreuungsmaßnahme hat die ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen. Die zweckentsprechende Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel muss hieraus pro Schuljahr hervorgehen.

Der Förderverein legt der Stadt zum 1.11. eines Jahres eine Abrechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des abgeschlossenen Betreuungsjahres als Nachweis für die zweckentsprechende und ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel vor.

Der Verein verpflichtet sich, alle Buchungsunterlagen und Belege sieben Jahre lang aufzubewahren und sie auf Anforderung der Stadt Hilden zur Prüfung vorzulegen.

 

4.      Eventuelle Überschüsse können bei Verlängerung des Vertrages zusätzlich zum Jahresbudget für das Betreuungsprogramm im Folgejahr verwandt werden. Bei Vertragsbeendigung sind eventuell bestehende Überschüsse an die Stadt Hilden zurückzuzahlen.

 

5.      Aus der Bewilligung der Fördermittel kann nicht geschlossen werden, dass die Förderung  auch in künftigen Haushaltsjahren im bisherigen Umfang erfolgt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Entwicklung der Haushaltslage des Landes oder der Stadt Hilden Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfordert oder Zuwendungen deswegen ganz entfallen. Dieses Finanzierungsrisiko ist bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen zu berücksichtigen.

 

 

 

§ 6

Vertragslaufzeit

 

1.      Diese Vereinbarung wird zunächst mit einer Laufzeit von einem Schuljahr geschlossen. Die Vereinbarung tritt analog des Förderprogramms rückwirkend zum 01.8.2004 für die Dauer eines Jahres in Kraft; die Aufnahme der Betreuungsmaßnahme durch den Träger erfolgt mit dem ersten Schultag zum 06.09.2004.

 

2.      Die Vertragsparteien behalten sich vor, eine jährliche Verlängerung des Vertrages längstens bis zum Ende der Laufzeit des Förderprogramms zu vereinbaren.

Unabhängig von dieser Absicht haben beide Vertragspartien die Möglichkeit, diesen Vertrag mit einer Frist von 4 Monaten zum Ende eines laufenden Schuljahres zu kündigen.

 

3.       Die Vereinbarung kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des    Einzelfalles unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

 

4.       Sollten die Voraussetzungen für eine Landesförderung nicht mehr gegeben sein, ist die Maßnahme zum nächsten Schulhalbjahr zu beenden.

 

 

 

§ 7

Schriftform

 

1.       Sämtliche Vereinbarungen, die diesen Vertrag ergänzen oder durch die Bestimmungen ersetzt werden, bedürfen der Schriftform.

 

2.       Sollte in dieser Vereinbarung irgendeine Bestimmung aus materiellen und formalen Gründen rechtswidrig sein oder werden, so sind sich die Parteien einig, dass die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt wird.

 

3.       Die Parteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine nach Möglichkeit gleichkommende Bestimmung in gültiger Weise schriftlich zu schließen.

 

4.       Sollte bei Abschluss der Vereinbarung ein Punkt nicht geregelt worden sein, der bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage geregelt worden wäre oder sollte durch unvorhergesehene Ereignisse die Geschäfts­grundlage dieser Vereinbarung wesentlich geändert werden, so verpflichten sich die Parteien, die vorhandenen oder dann entsprechenden Lücken nach dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben durch entsprechende Ersatz- und Ergänzungsbestimmungen zu schließen.

 

 

 

 

 

Hilden, den 28.11.2004

 

 

Für die Stadt Hilden:                                                                Für den Vorstand:

 

 

 

 

 

 

 

Der Bericht des Städt. Helmholtz-Gymnasiums zum Almöhi-Projekt ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

 

Projekt AlmöHi

(alternative Lernmöglichkeiten Hilden)

am Städt. Helmholtz-Gymnasium

 

Das AlmöHi –Projekt ist in diesem Schuljahr gestartet und wird  momentan von einem Lehrer der Schule, Herrn Dr. Ensslin, betreut und organisiert. Das Projekt kombiniert nachmittägliche Betreuung mit neuen Lernangeboten, die über den üblichen schulischen Rahmen hinausgehen. Grundidee ist es, Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die nicht bzw. nicht mehr im Berufsleben stehen, der jungen Generation von Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen und so einen Beitrag zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Generationen zu leisten.

 

Den  Kern des Projektes bilden Veranstaltungen, die von den Dozenten ehrenamtlich am Nachmittag angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler können aus diesem Angebot auswählen und nehmen dann für mindestens ein halbes Jahr an den Veranstaltungen teil. Einzelne Angebote laufen auch nur einige Wochen oder beginnen erst im 2. Halbjahr.

Diese Veranstaltungen werden durch eine montags bis donnerstags angebotene Hausaufgabenbetreuung ergänzt. Diese ist kostenpflichtig, d.h., die Eltern müssen halbjährlich einen Eigenbeitrag leisten.  

 

Träger aller Maßnahmen ist der Förderverein der Schule (VFF), der Elternbeiträge einzieht und die Finanzmittel verwaltet. Finanziert werden alle Maßnahmen durch Landesmittel des Programms 13+ und einen städtischen Zuschuss. Geplant ist die Einstellung einer Arbeitskraft, die Organisation und Betreuung des Gesamtprojektes unterstützen soll.

 

Zur Zeit laufen/liefen die folgenden Projekte:

 

  1. Gestaltung von Vorträgen                                                  
  2. Chemie des Alltags                                                            
  3. Funktion einer Firma / Bewerbung / Vorstellung               
  4. Israelis und Palästinenser – der lange Weg zum Frieden  
  5. Einblicke in die juristische Arbeit                                       
  6. Kreativitätswerkstatt mit Gesprächskreis                          
  7. Öffentlichkeitsarbeit /Public Relations                               
  8. Gestaltung der Schule und des Schulhofes                      
  9. Organisation von Veranstaltungen mit Schülerbands       
  10. Hausaufgabenbetreuung

                                                                                                 

Weitere Themen sind für das 2. Halbjahr geplant. Die Zahl der Teilnehmer liegt zur Zeit bei etwa 90 Schülerinnen und Schülern, die z.T. auch an mehreren Projekten teilnehmen.

 

K.-H. Rädisch

Schulleiter