- Antrag auf Gewährung eines städt. Zuschusses
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum geplanten Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in der Ev. Kindertageseinrichtung
‚Die Arche’ zum kommenden Kindergartenjahr zustimmend zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit
Sitzungsvorlage 51/ 223 zur Kindergartenbedarfsplanung
2008 – 2010 wurde der beabsichtigte Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 Jahren dargestellt und die Verwaltung durch Beschluss des Rates
vom 12.12.2007 beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der zusätzlichen Betreuungsplätze
für Kinder unter 3 Jahren umzusetzen.
Die Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche,
Schulstraße, zählt zu einer der Kindertageseinrichtungen, die über die
räumlichen Ressourcen verfügen, um zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 Jahren einzurichten. Infolge der Schließung von 2 Hortgruppen war es
möglich, zwei bestehende Kindergartengruppen / Tagesstättengruppen in kleine
altersgemischte Gruppen gemäß dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW
umzuwandeln. Hierdurch wurden insgesamt 18 Betreuungsplätze für Kinder unter 3
Jahren geschaffen bei gleichzeitigem Wegfall von Betreuungsplätzen für Kinder
ab 3 Jahren. Durch die freigewordenen ehemaligen Horträume standen die für eine
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren erforderlichen zusätzlichen Räume zur
Schaffung von Ruhe- und Nebenräume zur Verfügung (Gruppenraum, Gruppennebenraum
und Schlafraum).
Das großzügige
Raumangebot der Kindertageseinrichtung Die Arche lässt es zu, eine weitere Gruppe für Kinder von 0 bis 6
Jahren einzurichten. Damit verfügt die ehemals 6-gruppige Ev. Kindertageseinrichtung
künftig über 5 Betreuungsgruppen: 2 Tagesstättengruppen für Kinder von 3 bis 6
Jahren und 3 Gruppen für Kinder 0 bis 6 Jahre. Die Gruppenstruktur wurde mit
der Fachberaterin des Landesjugendamtes gemeinsam entwickelt und entspricht den
Vorgaben des ab 01.08.2008 gültigen Kinderbildungsgesetzes. Gemeinsam mit der
Fachberaterin des Landesjugendamtes, der Fachberaterin der Ev. Kirche,
Vertretern des Trägers der Einrichtung und Vertretern des örtlichen Jugendamtes
wurden auch die räumlichen Voraussetzungen geprüft. Das Raumangebot entspricht
den Erfordernissen für eine weitere Kindergartengruppe. Lediglich die
Sanitärenanlagen müssen dem Alter der Kinder angepasst werden, d.h. die
Sanitäreinrichtung ist teilweise auszuwechseln (niedrigere Waschbecken,
kleinere Toiletten), außerdem muss eine Wickelkombination eingebaut werden.
Hinzu kommen Renovierungskosten für die Gruppenräume sowie Einrichtungs- und
Ausstattungskosten. Der Träger der Kindertageseinrichtung ermittelt derzeit die
Gesamtkosten auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen. Erste vorsichtige
Schätzungen gehen von ca. 30.000 Euro Gesamtkosten aus.
Der Bund und das
Land NRW haben sich den Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren zum Ziel gesetzt. Durch das
vom Bundeskabinett beschlossene und noch bis zum Jahresende zu verkündende
Kinderförderungsgesetz sollen die Grundlagen geschaffen werden, dass bis zum
Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz
geschaffen wird. Nach Abschluss der Ausbauphase soll ab dem 01.08.2013 der Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum
dritten Lebensjahr eingeführt werden.
Sowohl der Bund als auch das Land NRW wollen sich zum einen an den laufenden Betriebskosten dieser
Betreuungsplätze und zum anderen an den Ausbaukosten beteiligen. Mit dem
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat die Landesregierung NRW die Voraussetzungen
für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen.
Grundlage für die Investitionsförderung sind die nunmehr vorliegenden
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen
in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren“. Die Richtlinien wurden mit Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände,
Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände
und der Landschaftsverbänden in NRW abgestimmt und sollen in der
vorliegenden Fassung kurzfristig veröffentlicht werden.
Gemäß den Richtlinien gewährt das Land
Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“
des Bundes und des Ausbauprogramms U3 des Landes Nordrhein-Westfalen für
Investitionen zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder
unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Ein
Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die
Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in
Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum
zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013 durchgeführt und
abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder
unter drei Jahren dienen. Gefördert werden die Ausgaben für Neu-, Aus- und
Umbaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung (ohne Grundstücks- und
Erschließungsausgaben) von geeigneten Räumen aller Arten, die der Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren (z.B. Gruppenraum,
Gruppennebenraum, Mehrzweckraum, Wickelraum, Ruheraum, Liegeraum,
Gymnastikraum, Werkraum, Personalraum, Sanitärbereich,
Versorgungsküchenbereich, Speiseraum, Abstellräume/-flächen für Kinderwagen)
dienen, sowie die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks.
Gefördert werden können auch Ausgaben für
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie für die Herrichtung und
Ausstattung des Grundstücks (z.B. Umbau und/oder Umgestaltung des Außengeländes
für Lehr-, Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke, Spielzeug).
Zuwendungsempfänger sind die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies bedeutet, dass entsprechende Anträge
auf Landesförderung seitens des örtlichen Jugendamtes auf der Grundlage der
Trägerangaben zu stellen und bei entsprechender Mittelbewilligung durch das
Land NRW die Landesmittel an den Träger der Kindertageseinrichtung
weiterzuleiten sind.
Der Fördersatz beträgt bei Maßnahmen in
Kindertageseinrichtungen bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben; wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben auf die
Höchstbeträge pro Platz
–
bei Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie der
Herrichtung und Ausstattung
des
Grundstücks auf 20.000 Euro
–
bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie der Herrichtung
und Ausstattung des
Grundstücks
auf 8.500 Euro
–
bei Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen
sowie Herrichtung und
Ausstattung
des Grundstücks auf 3.500 Euro
begrenzt sind.
In der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche
sollen durch Einrichtung einer weiteren Gruppe insgesamt 15 neue Betreuungsplätze geschaffen werden. Hiervon entfallen 8 Plätze auf Kinder unter 3 Jahren
(1/2 Gruppe 0 – 3 Jahre entspricht 5
Plätze unter 3 und ½ Gruppe 2 – 6 Jahre entspricht 10 Plätze davon max. 3
Plätze für Kinder unter 3 Jahre), für die Landesmittel gemäß der o.g.
Richtlinien beantragt werden können. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf
die Höchstbeträge pro Platz von 8.500 Euro begrenzt, bezogen auf die geplanten
8 Plätze für Kinder unter 3 Jahren ist von einem Höchstbetrag der
zuwendungsfähigen Ausgaben von 68.000 Euro auszugehen. 10 % dieser Ausgaben
(6.800 Euro) sind als Eigenanteil oder durch einen städtischen Zuschuss zu
finanzieren – 90 % können bei entsprechender Bewilligung (61.200 Euro) durch
Landesmittel finanziert werden. Ausgehend von den geschätzten voraussichtlichen
Gesamtkosten in Höhe von ca. 30.000 Euro verbleibt ein Eigenanteil des Trägers
von 3.000 Euro. Diesen Eigenanteil will der Träger der Einrichtung, der Ev.
Verein Kindergarten Schulstraße e.V., nach eigenen Angaben ggfs. durch eine
angekündigte Erbschaft beschreiten, sodass ein städtischer Zuschuss zur
Realisierung des Vorhabens nach derzeitiger Einschätzung grundsätzlich nicht erforderlich
ist.
Bei der Ausbauplanung wurde beabsichtigte
Trägerwechsel der Kindertageseinrichtung Die Arche zum 01.01.2009 – Übernahme
der Einrichtung durch die Stadt Hilden – berücksichtigt. Die geplante Maßnahme steht im Einklang mit
der künftigen Nutzung sowohl des Kindergartengebäudes und auch mit der
künftigen Immobilienverwertung des jetzigen Gemeindehauses Schulstraße. Seitens
der Stadt Hilden als künftigem Nutzer des Gebäudes ist geplant, nach erfolgtem
Umbau des Gebäudes im Erdgeschoss zwei weitere Kindergartengruppen
unterzubringen, die der vorhandenen Kindertageseinrichtung Die Arche
angegliedert werden sollen.
Die Anträge
auf „Gewährung von Landesmitteln für Investitionen und Ausstattungen zum Ausbau
von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren“ für die Jahre 2008 und 2009
sind dem Landesjugendamt bis 29. August 2008 vorzulegen, ein vorzeitiger
Maßnahmenbeginn ist nach Aussage des Landesjugendamtes grundsätzlich möglich.
Das konkrete Antragsverfahren einschließlich der verbindlichen Antragsformulare
wird derzeit noch vom Landesjugendamt entwickelt.
Durch die Einrichtung einer weiteren
Kindergartengruppe mit insgesamt 15 Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 6
Jahren in der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche würde dem Betreuungsbedarf
der Eltern Rechnung getragen und der Zielsetzung von Bund und Land auf Ausbau
der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren entsprochen.
Die nunmehr vorliegenden „Richtlinien über
die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“
ermöglichen eine 90 % Finanzierung der
Ausbaukosten durch Landesmittel – die verbleibenden 10 % sind durch
Eigenmittel des Trägers oder durch städtische Mittel zu finanzieren. Die
Finanzierung der Betriebskosten erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Betriebskostenzuschusses
und dem durch Gewährung eines freiwilligen städt. Zuschusses zu den
Betriebskosten des Trägers bzw. nach dem Trägerwechsel zum 01.01.2009 durch den
von der Stadt Hilden zu tragenden Trägeranteil.
Mit dem Ausbau
der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in der
Kindertageseinrichtung Die Arche kann die Versorgungsquote
von ca. 18 % für Kinder dieser Altersgruppe, wie sie vom
Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010
vorgegeben wurde, zum kommenden Kindergartenjahr realisiert werden.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
060101 |
Bezeichnung: |
Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
ja |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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