Betreff
Betr.: Erweiterung der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche
- Antrag auf Gewährung eines städt. Zuschusses
Vorlage
WP 04-09 SV 51/351
Aktenzeichen
III/51.1 - Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum geplanten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in der Ev. Kindertageseinrichtung ‚Die Arche’ zum kommenden Kindergartenjahr zustimmend zur Kenntnis.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Sitzungsvorlage 51/ 223 zur Kindergartenbedarfsplanung 2008 – 2010 wurde der beabsichtigte Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren dargestellt und die Verwaltung durch Beschluss des Rates vom  12.12.2007  beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der zusätzlichen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren umzusetzen. 

 

Die Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche, Schulstraße, zählt zu einer der Kindertageseinrichtungen, die über die räumlichen Ressourcen verfügen, um zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren einzurichten. Infolge der Schließung von 2 Hortgruppen war es möglich, zwei bestehende Kindergartengruppen / Tagesstättengruppen in kleine altersgemischte Gruppen gemäß dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW umzuwandeln. Hierdurch wurden insgesamt 18 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen bei gleichzeitigem Wegfall von Betreuungsplätzen für Kinder ab 3 Jahren. Durch die freigewordenen ehemaligen Horträume standen die für eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren erforderlichen zusätzlichen Räume zur Schaffung von Ruhe- und Nebenräume zur Verfügung (Gruppenraum, Gruppennebenraum und Schlafraum).

 

Das großzügige Raumangebot der Kindertageseinrichtung Die Arche lässt es zu, eine weitere Gruppe für Kinder von 0 bis 6 Jahren einzurichten. Damit verfügt die ehemals 6-gruppige Ev. Kindertageseinrichtung künftig über 5 Betreuungsgruppen: 2 Tagesstättengruppen für Kinder von 3 bis 6 Jahren und 3 Gruppen für Kinder 0 bis 6 Jahre. Die Gruppenstruktur wurde mit der Fachberaterin des Landesjugendamtes gemeinsam entwickelt und entspricht den Vorgaben des ab 01.08.2008 gültigen Kinderbildungsgesetzes. Gemeinsam mit der Fachberaterin des Landesjugendamtes, der Fachberaterin der Ev. Kirche, Vertretern des Trägers der Einrichtung und Vertretern des örtlichen Jugendamtes wurden auch die räumlichen Voraussetzungen geprüft. Das Raumangebot entspricht den Erfordernissen für eine weitere Kindergartengruppe. Lediglich die Sanitärenanlagen müssen dem Alter der Kinder angepasst werden, d.h. die Sanitäreinrichtung ist teilweise auszuwechseln (niedrigere Waschbecken, kleinere Toiletten), außerdem muss eine Wickelkombination eingebaut werden. Hinzu kommen Renovierungskosten für die Gruppenräume sowie Einrichtungs- und Ausstattungskosten. Der Träger der Kindertageseinrichtung ermittelt derzeit die Gesamtkosten auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen. Erste vorsichtige Schätzungen gehen von ca. 30.000 Euro Gesamtkosten aus.

 

Der Bund und das Land NRW haben sich den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren zum Ziel gesetzt. Durch das vom Bundeskabinett beschlossene und noch bis zum Jahresende zu verkündende Kinderförderungsgesetz sollen die Grundlagen geschaffen werden, dass bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geschaffen wird. Nach Abschluss der Ausbauphase soll ab dem 01.08.2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr eingeführt werden.

 

Sowohl der Bund als auch das Land NRW wollen sich zum einen an den laufenden Betriebskosten dieser Betreuungsplätze und zum anderen an den Ausbaukosten beteiligen. Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat die Landesregierung NRW die Voraussetzungen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Grundlage für die Investitionsförderung sind die nunmehr vorliegenden „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“. Die Richtlinien wurden mit Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände, Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände  und der Landschaftsverbänden in NRW abgestimmt und sollen in der vorliegenden Fassung kurzfristig veröffentlicht werden.

Gemäß den Richtlinien gewährt das Land Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes und des Ausbauprogramms U3 des Landes Nordrhein-Westfalen für Investitionen zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen. Gefördert werden die Ausgaben für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung (ohne Grundstücks- und Erschließungsausgaben) von geeigneten Räumen aller Arten, die der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren (z.B. Gruppenraum, Gruppennebenraum, Mehrzweckraum, Wickelraum, Ruheraum, Liegeraum, Gymnastikraum, Werkraum, Personalraum, Sanitärbereich, Versorgungsküchenbereich, Speiseraum, Abstellräume/-flächen für Kinderwagen) dienen, sowie die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks.

Gefördert werden können auch Ausgaben für Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie für die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks (z.B. Umbau und/oder Umgestaltung des Außengeländes für Lehr-, Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke, Spielzeug).

 

Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies bedeutet, dass entsprechende Anträge auf Landesförderung seitens des örtlichen Jugendamtes auf der Grundlage der Trägerangaben zu stellen und bei entsprechender Mittelbewilligung durch das Land NRW die Landesmittel an den Träger der Kindertageseinrichtung weiterzuleiten sind.

 

Der Fördersatz beträgt bei Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben; wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben auf die Höchstbeträge pro Platz

              bei Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung

            des Grundstücks auf 20.000 Euro

              bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie der Herrichtung und Ausstattung des

            Grundstücks auf 8.500 Euro

              bei Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und

            Ausstattung des Grundstücks auf 3.500 Euro

begrenzt sind.

 

In der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche sollen durch Einrichtung einer weiteren Gruppe insgesamt 15 neue Betreuungsplätze geschaffen werden. Hiervon entfallen 8 Plätze auf Kinder unter 3 Jahren (1/2  Gruppe 0 – 3 Jahre entspricht 5 Plätze unter 3 und ½ Gruppe 2 – 6 Jahre entspricht 10 Plätze davon max. 3 Plätze für Kinder unter 3 Jahre), für die Landesmittel gemäß der o.g. Richtlinien beantragt werden können. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf die Höchstbeträge pro Platz von 8.500 Euro begrenzt, bezogen auf die geplanten 8 Plätze für Kinder unter 3 Jahren ist von einem Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben von 68.000 Euro auszugehen. 10 % dieser Ausgaben (6.800 Euro) sind als Eigenanteil oder durch einen städtischen Zuschuss zu finanzieren – 90 % können bei entsprechender Bewilligung (61.200 Euro) durch Landesmittel finanziert werden. Ausgehend von den geschätzten voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 30.000 Euro verbleibt ein Eigenanteil des Trägers von 3.000 Euro. Diesen Eigenanteil will der Träger der Einrichtung, der Ev. Verein Kindergarten Schulstraße e.V., nach eigenen Angaben ggfs. durch eine angekündigte Erbschaft beschreiten, sodass ein städtischer Zuschuss zur Realisierung des Vorhabens nach derzeitiger Einschätzung grundsätzlich nicht erforderlich ist.

Bei der Ausbauplanung wurde beabsichtigte Trägerwechsel der Kindertageseinrichtung Die Arche zum 01.01.2009 – Übernahme der Einrichtung durch die Stadt Hilden – berücksichtigt.  Die geplante Maßnahme steht im Einklang mit der künftigen Nutzung sowohl des Kindergartengebäudes und auch mit der künftigen Immobilienverwertung des jetzigen Gemeindehauses Schulstraße. Seitens der Stadt Hilden als künftigem Nutzer des Gebäudes ist geplant, nach erfolgtem Umbau des Gebäudes im Erdgeschoss zwei weitere Kindergartengruppen unterzubringen, die der vorhandenen Kindertageseinrichtung Die Arche angegliedert werden sollen.

 

Die Anträge auf „Gewährung von Landesmitteln für Investitionen und Ausstattungen zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren“ für die Jahre 2008 und 2009 sind dem Landesjugendamt bis 29. August 2008 vorzulegen, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nach Aussage des Landesjugendamtes grundsätzlich möglich. Das konkrete Antragsverfahren einschließlich der verbindlichen Antragsformulare wird derzeit noch vom Landesjugendamt entwickelt.

 

Durch die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe mit insgesamt 15 Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 6 Jahren in der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche würde dem Betreuungsbedarf der Eltern Rechnung getragen und der Zielsetzung von Bund und Land auf Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren entsprochen.

 

Die nunmehr vorliegenden „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“ ermöglichen eine 90 % Finanzierung der Ausbaukosten durch Landesmittel – die verbleibenden 10 % sind durch Eigenmittel des Trägers oder durch städtische Mittel zu finanzieren. Die Finanzierung der Betriebskosten erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Betriebskostenzuschusses und dem durch Gewährung eines freiwilligen städt. Zuschusses zu den Betriebskosten des Trägers bzw. nach dem Trägerwechsel zum 01.01.2009 durch den von der Stadt Hilden zu tragenden Trägeranteil.

 

Mit dem Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertageseinrichtung Die Arche kann die Versorgungsquote von ca. 18 % für Kinder dieser Altersgruppe, wie sie vom Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010 vorgegeben wurde, zum kommenden Kindergartenjahr realisiert werden.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 060101

Bezeichnung:

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Haushaltsjahr:

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung: