Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss dem „Kontraktentwurf über die Durchführung der
Sozialpädagogischen Familienhilfe“ zwischen dem Diakonischen Werk – Ev.
Gemeindedienst e.V. Hilden und der Stadt Hilden in der vorgelegten Form zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
1. Kurzbeschreibung der Sozialpädagogischen
Familienhilfe:
Die sozialpädagogische
Familienhilfe (SPFH) existiert seit 1987. Das Diakonische Werk war Teil des
Trägerverbundes Stadt Hilden, Sozialdienst Kath. Frauen und Männer und
Diakonischem Werk. Die Koordination der SPFH liegt seither beim Diakonischen
Werk.
Die Konzeption
entwickelte sich in Anlehnung an die Leistungsbeschreibung des Ev. Fachverbandes
für erzieherische Hilfen des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche Rheinland und
den örtlichen Bedürfnissen des SPFH Hilden. Diese wurde Bestandteil des am im
Mai 2000 geschlossenen Kontraktes zwischen der Stadt Hilden und dem
Diakonischen Werk.
Sozialpädagogische
Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren
Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von
Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
unterstützen, stärken und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf
längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die Hilfe
bezieht sich auf Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und
Jugendlichen, deren Selbsthilfepotenzial aufgrund äußerer und innerer familärer
Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet ist und die einen Bedarf an Hilfe
zur Erziehung haben.
Die Hilfe findet
in der Regel im Haushalt der Familie statt – als aufsuchende Hilfeform.
Die Arbeit findet
mit dem gesamten System Familie unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes statt.
Im Hilfeplanverfahren werden Arbeitsaufträge und die daraus resultierende
durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit sowie die voraussichtliche Dauer
der Maßnahme vereinbart. Die Hilfe ist vertraulich, überkonfessionell,
freiwillig, kostenlos für die Familien und längerfristig.
Das Ziel der
Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, die Familien dahingehend zu
unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre Ressourcen wieder gewinnen, neu
erschließen und erweitern und somit zu einer selbständigen Lebensführung
kommen. Hier zu zählen:
-
Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der
Familien (z.B. Finanzen, Ernährung, Wohnraum, gesundheitliche Versorgung,
Bildung)
-
Stärkung der Erziehungsfähigkeit
-
Stärkung der positiven emotionalen Beziehung und
des Selbstwertgefühls der Familienmitglieder
-
Integration in das soziale Umfeld
-
Befähigung der Familienmitglieder, Krisen und
Probleme eigenständig zu lösen
-
Reduzierung familienersetzender Hilden
Die rechtlichen
Grundlagen sind im §§ 1 und 3, § 27, § 31, § 35 – 37 Sozialgesetzbuch 8. Buch
(SGB VIII) verankert.
Die Hilfe wird
durch systemische Familientherapeuten und Familientherapeutinnen bzw. Familienberater
und Familienberaterinnen durchgeführt.
Grundleistungskatalog
(beispielhaft)
-
Prüfung der Indikation
-
Erarbeitung eines Kontraktes mit der Familie
-
Ressourcenanalyse
-
Planung des Hilfeprozesses
-
Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der
Familie
-
Stärkung des Selbstwertgefühls der Familie als
Ganzes und deren Mitglieder
-
Stärkung/ Entwicklung der Fähigkeit zur
Alltagsbewältigung
-
Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten unter
Beibehaltung der Beziehungskontinuität
-
Schulische und berufliche Integration von Eltern
und Kindern
-
Hilfe / Unterstützung bei der Bewältigung
familiärer und /oder persönlicher Krisen
-
Freizeitgestaltung
-
Besondere sozialpädagogische Betreuung einzelner
Familienmitglieder
-
Besondere Leistung für nicht Deutsch sprechende
Klienten (Integrationshilfe)
-
Klientenbezogene Verwaltungsleistungen
-
Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit
-
Sicherung der Erreichbarkeit
Die
Grundleistungen werden während des Hilfeprozesses sofort, kontinuierlich und
bei Bedarf erbracht. Sie können ergänzt und / oder anders zusammengestellt
werden.
Die Anfrage für
die Übernahme einer Familie ergeht mit der Kurzbeschreibung der Familie vom
Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend, Schule und Sport an die
Sozialpädagogische Familienhilfe. Es findet ein Fachaustausch über die
vorhandene Problematik und die Möglichkeiten der Hilfegestaltung statt. Im
Allgemeinen ist die Familie über die
Arbeit der SPFH schon informiert und hat die Bereitschaft zur Mitarbeit
signalisiert. Es erfolgt das Hilfeplangespräch, an dem die Familie, die
ASD-Kollegen und Kolleginnen und die Fachkraft der SPFH, evtl. die
Koordinatorin teilnehmen. Die Einschätzung der Familiensituation und des
Hilfebedarfes bildet die Grundlage für den Arbeitsauftrag, vorläufige erste
Zielformulierungen sowie für die Festlegung des organisatorischen Rahmens. Eine
weitere wichtige Aufgabe ist es, gemeinsam mit der Familie nach Fähigkeiten und
Möglichkeiten der Problemlösung innerhalb der Familie zu schauen, dabei wird
auch das nähere und weitere Umfeld (Nachbarschaft / Stadtteil) einbezogen, um
auch hier vorhandene Ressourcen zu nutzen. Es erfolgt eine konkrete Planung der
Handlungsschritte und ein Arbeitskontrakt. Die Ziele des Kontraktes werden
ständig geprüft und ggf. verändert. Noch bevor die Handlungsschritte zum Erreichen
der Ziele erarbeitet werden können, muss sehr genau geprüft werden, ob die
elementaren Grundbedürfnisse der Familie gesichert sind. Das kann z.B.
bedeuten, dass sofort etwas unternommen werden muss, um den Wohnraum zu
erhalten, bzw. unzumutbare Wohnverhältnisse zu verändern. Die finanzielle
Situation der Familie muss geklärt werden, evtl. materielle Ansprüche
umgesetzt, Schuldenregulierung angegangen werden. Besonders wichtig für
Familien mit kleinen Kindern ist es, zu prüfen, ob die Versorgung und Ernährung
gewährleistet sind und wie bzw. ob gesundheitliche Vorsorge geleistet wird.
Wartezeiten
konnten bisher vermieden werden, da gerade für Familien in Notlagen die direkte
Hilfestellung notwendig ist.
Die Hilfe ist ein
wichtiger Bestandteil der vernetzten Hilfestellung für Familien in Hilden (niederschwelliger
Beratungsansatz), auch im Hinblick auf das neu entwickelte Kinderschutzsystem.
Sie setzt dort ein, wo Probleme und Krisen in der Familie vorhanden sind,
jedoch noch keine kostenintensiven Eingriffe durch z.B. stationäre
Jugendhilfemaßnahmen erforderlich sind. Aber auch in Fällen, in denen bereits
massive Jugendhilfe notwendig ist oder war und noch weitere Kinder in der
Familie leben. Sie hat eine hohe Akzeptanz und wird in den meisten Fällen auch
als „Hilfe empfunden“ und nicht als „staatlicher Eingriff“. Die Hilfe kann
zusammen mit anderen Jugendhilfemaßnahmen (z.B. flexible Erziehungshilfe)
erfolgen. Sie dient auch der Vermeidung von kostenintensiven (ambulanten, teil-
und stationärer Hilfen) Einzelbetreuungen.
2. Gültiger Vertrag bis 31.12.2008
Der derzeit
gültige Kontrakt vom 01.01.2000 zur Kooperation zwischen der Stadt Hilden und
der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist insgesamt als erfolgreich und gut zu
bewerten. Die Zusammenarbeit ist von Leistung, Qualität und Wirtschaftlichkeit
geprägt. Die SPFH gehört mittlerweile zu den ältesten und erfahrensten
Hilfeanbietern in Hilden im ambulanten Bereich und hat sich trotz längjähriger
Tradition immer am sich weiter entwickelnden Problemverhalten von Eltern und Kindern
fortgebildet. So sind Methoden und Hilfe fortschrittlich und am Klienten
orientiert. Es entwickelte sich außerdem eine positive Vernetzung mit anderen
ambulanten Leistungsanbietern im Rahmen eines Qualitätsdialoges.
Statistische
Angaben:
I. Betreute
Familien:
Jahr |
Betreute Familien |
Anzahl der betreuten
Kinder |
Herkunft |
|
|
|
|
Deutsch/Aussiedler |
Ausländische/gemischte |
2000 |
28 |
58 |
22 /
1 |
4 / 1 |
2001 |
37 |
75 |
28 /
1 |
4 / 2 |
2002 |
33 |
69 |
22 /
1 |
7 / 3 |
2003 |
32 |
62 |
25 |
6 / 1 |
2004 |
39 |
73 |
25 /
1 |
9 / 4 |
2005 |
32 |
61 |
24 /
0 |
8 / 3 |
2006 |
30 |
51 |
23 /
1 |
4 / 2 |
2007 |
|
|
|
|
II.
Finanzstatistik/Kostenentwicklung:
Jahr |
Zuschuss Stadt Hilden |
Personal |
Sachkosten |
Gesamtkosten |
Fehlbetrag SPFH |
Overhead SPFH |
2000 |
162.590,82 |
149.716,78 |
12.874,04 |
162.590,82 |
|
|
2001 |
162.590,82 |
148.228,65 |
14.362,17 |
162.590,82 |
|
|
2002 |
162.600,00 |
144.682,37 |
17.917,63 |
162.600,00 |
|
|
2003 |
166.086,00 |
151.778,99 |
14.307,01 |
166.086,00 |
|
|
2004 |
165.089,00 |
155.567,03 |
14.560,17 |
170.127,20 |
5.038,20 |
6.060,92 |
2005 |
165.922,77 |
153.606,50 |
14.647,82 |
168.254,32 |
2.331,55 |
7.366,57 |
2006 |
163.433,77 |
156.582,71 |
14.413,50 |
170.996,21 |
7.562,44 |
9.814,26 |
2007 |
178.329,06 |
163.103,94 |
21.392,97 |
184.496,91 |
6.167,85 |
12.058,85 |
Der bisherige
Vertrag legte grundsätzlich einen städtischen jährlichen Zuschuss fest. Der
Personalaufwand basierte auf dem BAT-KF und dem Sachkostenaufwand Stand Jahr
2000. Nur der Personalkostenaufwand war ab 2003 dahingehend variabel geregelt,
als das die tariflichen Steigerungen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wurden.
Jedoch unterliegen auch die Sachkosten einer Preissteigerung. So ergibt sich
für das Diakonische Werk seit 2004 pro Jahr ein nicht unerheblicher Fehlbetrag,
neben den vom Träger getragenen Overheadkosten. Im Juli 2007 hat der Träger
eine Erhöhung des Zuschusses beantragt, der weder zum damaligen Zeitpunkt noch
zukünftig über den bestehenden Vertrag abgewickelt werden konnte bzw. kann.
Hieraus ergibt sich nun die Notwendigkeit der Neufassung des Vertrages. Der
Antrag auf Erhöhung des Zuschusses wird als Kündigung des bestehenden Vertrages
zum 31.12.08 gewertet. Die Kündigungsfrist gem. bestehendem Kontraktes ist gem.
§ 8 Abs 3 „ein Jahr zum jeweiligen Jahresende“.
3. Vertragsentwurf ab 01.01.2009
Der erarbeitete
Vertragsentwurf berücksichtigt die bisherigen Problemstellungen. Durch die Verwendung
einer Wertsicherungsklausel im Kontrakt in Form des Verbraucherpreisindex für
Deutschland, kann erreicht werden, dass alle Kosten für Sach- und
Dienstleistungen erfasst und laufend angepasst
werden können. Die
Nachteile des alten Kontraktes für den Verband werden durch die Neufassung
inkl. der neuen Index-Klausel behoben.
Vergleich Vertrag alt/ Vertrag neu
|
Vertrag alt |
Vertrag neu |
§ 1 Grundlage |
§ 31 SGB VIII/§
1666 BGB |
§ 31 SGB VIII/§ 1666 BGB/§ 8a SGB VIII |
§ 2 Hilfeplanverfahren/ Fallzahlen |
§ 36 SGB VIII |
§ 36 SGB VIII |
§ 3 Qualitätszirkel |
4 x pro Jahr |
Dokumentierte regelmäßige Qualitätsdialoge |
§ 4 Berichtssystem |
Ergebnis,-Prozess-
und Strukturqualität |
unverändert |
§ 5 Personal |
5 Fachkräfte
(107 Wochenstunden) Eingruppierung
Bat-KF Dienst-und
Fachaufsicht = Verband |
unverändert unverändert unverändert |
§ 6 Zuschuss |
Jährlich
Zuschuss X + tarifliche Erhöhungen für Personal ab 2003 Je Quartal Verwendungsnachweis |
Jährlicher
Zuschuss X + Indexklausel unverändert unverändert |
§ 7 Inkrafttreten / Kündigung |
01.01.2000 Außerordentliche
Kündigung -aus wichtigem Grund – fristlos Ordentliche
Kündigung 1 Jahr zum
jeweiligen Jahresende Formlos |
01.01.09 auf unbestimmte Zeit unverändert 6 Monate zum jeweiligen Jahresende Schriftform |
§ 8 Rechnungsprüfung |
7 Jahre
Aufbewahrungsfrist Prüfung über
Rechnungsprüfungsamt |
2 Jahre Aufbewahrungsfrist Unverändert |
§ 9 Salvatorische Klausel |
|
Unverändert |
Der neue Zuschussbetrag der Stadt Hilden wurde wie
folgt ermittelt:
|
Ergebnis lt. Bericht 2006 |
Kalkulation 2008 |
|
163.433,77 € |
186.000,00 € |
|
|
|
Personalausgaben |
|
|
Vergütung, Dienstbezüge |
156.582,71 € |
160.000,00 € |
(Prognose BAT-KF 2008) |
|
(165.210,00 €) |
(Prognose BAT-KF 2009) |
|
(170.860,00 €) |
Aufwand nebenamtl. Tätigkeiten |
0,00 € |
3.000,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
166.000,00 € |
(inkl. Prognose 2008) |
|
(168.210,00 €) |
(inkl. Prognose 2009) |
|
(173.860,00 €) |
|
|
|
Fort- und Weiterbildung |
|
|
Weiterbildung |
60,00 € |
|
Supervision |
2.354,00 € |
|
|
2.414,00 € |
4.500,00 € |
Gebäude, Miete Reinigung |
|
|
anteil. Reinigung |
1.487,45 € |
|
Miete |
2.100,00 € |
Davon 5.349,00 € |
Betriebskosten |
2.400,00 € |
|
|
5.987,45 € |
12.000,00 € |
Sächl. Verw.- und Betriebsausgaben |
|
|
Reisekosten |
1.178,54 € |
|
Fernmeldekosten |
946,18 € |
|
Geschäftsbedarf |
722,15 € |
|
Fachliteratur |
59,70 € |
|
Porto |
144,83 € |
|
Mitgliedsbeitrag beim Dachverband |
229,00 € |
|
Versicherungsbeiträge |
226,93 € |
|
Fallgebühren |
422,13 € |
|
|
3.929,46 € |
4.000,00 € |
Ausstattung |
|
|
Unterhaltung Ausstattungs- Gebrauchsgegenstände |
1.414,72 € |
|
Erwerb von beweglichen Sachen |
36,06 € |
|
|
1.450,78 € |
1.800,00 € |
Spiel- und Beschäftigungsmaterial |
|
|
Spiel- und Beschäftigungsmaterial |
99,82 € |
|
Pädagogische Gruppenangebote |
531,99 € |
|
|
631,81 € |
700,00 € |
|
|
|
Summe der Ausgaben |
170.996,21 € |
186.000,00 € |
Prognose 2008 zusätzl. Einnahmen/Ausgaben |
|
(191.210,00 €) |
Prognose 2009 zusätzl. Einnahmen/Ausgaben |
|
(196.651,00 €) |
|
|
|
|
|
|
4. Erläuterungen Diak. Werk zur Kalkulation 2008:
4.1.
Personalkostenentwicklung
Die Fachkräfte
unterliegen dem Bundes-Angestelltentarif der kirchlichen Fassung (BAT-KF).
Während vier
Fachkräfte in der SPFH tariflich nach BAT-KF Vb bzw. BAT-KF IVb eingruppiert
sind, wird die Leitung nach BAT-KF IV a eingruppiert. Seit 2004 besteht hier
ein Gleichbehandlungsanspruch mit einer Mitarbeiterin gleicher Qualifikation
und Tätigkeit eines anderen Anstellungsträgers innerhalb des diakonischen Trägerverbundes
im Kirchenkreis.
Nach Umstellung
des Tarifsystems auf den neuen BAT-KF stiegen die tatsächlichen Personalkosten
von 157.705,59 € im Jahr 2006 auf 163.103,94 €, im Jahr 2007 um weitere 5.398,35
€ an. Weitere
Veränderungen
begründen sich aus tarifumstellungsbedingten Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge
und anderer Sozialversicherungsabgaben.
Die Entwicklung
und der Aufbau von gruppenpädagogischen Angeboten (z.B. Familien-Frühstück mit
Themenschwerpunkten) durch das Stammpersonal sind abgeschlossen. Die weitere Begleitung
kann von Honorarkräften geführt werden. Eine Anordnung von Mehrarbeitsstunden
ist deshalb wahrscheinlich nicht erforderlich. Für das Jahr 2008 werden für den
zusätzlichen Einsatz von Honorarkräften 3.000 € unter dem Ansatz „Aufwand nebenamtl. Tätigkeit“ veranschlagt.
Ausgehend von dem
letzten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst ist von einer entsprechenden
Übernahme im evangelisch-kirchlichen Bereich auszugehen. Den Zeitpunkt dieser
Übernahme – auch mit Blick auf die Rückwirkung zum 01.01.08 – kann seitens des
Trägers zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angeben werden. Erfahrungsgemäß
übernimmt die Ev. Kirche ausnahmslos sämtliche Teile eines jeweiligen
Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst. Es ist davon auszugehen, dass in
den BAT-KF die Tarifentwicklung des TVöD übernommen wird.
Die
Erhöhungsbeträge für 2008 und 2009 basieren deshalb auf dem Tarifabschluss
TVöD, sowohl die laufende prozentuale Erhöhung betreffend als auch die
jeweiligen Einmalzahlungen für 2008 und 2009.
4.2.
Fort- und
Weiterbildungskosten
Für die
Mitarbeitenden der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind regelmäßige fachliche
Fallsupervisionen unabdingbar. Diese Supervisionskosten sind in den letzten
Jahren kontinuierlich durch Steigerung der Honoraranforderungen aber auch durch
die Mehrwertsteuererhöhung gestiegen. Die Mehrkosten hat bis 2007 das
Diakonische Werk aus dem Ansatz „Fort- und Weiterbildung“ im Rahmen der
Gesamtdeckung finanzieren können und müssen. Entsprechend wurde an den Fort- und
Weiterbildungskosten für die Mitarbeitenden gespart. Deshalb muss zum einen der
Ansatz für die Fachsupervision von 2.500 € um 500 € auf 3.000 € erhöht werden.
Für Fort- und
Weiterbildung wird ein Ansatz von 1.500 € benötigt. Die Notwendigkeit zur
Fortbildung der sozialpädagogischen Mitarbeitenden ist gerade mit Blick auf §
8a SGB VIII und dem Kindesschutz-System der Stadt Hilden zwingend erforderlich.
Es wird für wichtig erachtet, allen Mitarbeitenden Schulungen zu ermöglichen.
Dabei entstehen dem Verband neben Tagungsgebühren auch Fahrtkosten und Kosten
für Unterbringung.
4.3. Miet- und Mietnebenkosten
Zur Durchführung
der SPFH werden die Räumlichkeiten im Souterrain des Matthias-Claudius-Hauses,
Martin- Luther-Weg 1, Hilden, genutzt.
Ab 2003 bestand
die Notwendigkeit, die Räumlichkeiten der SPFH zu erweitern, da laut Betriebsstättenverordnung
des Kirchendachverbandes Toilette und Handwaschbecken für Mitarbeitende und
Klienten vorgehalten werden mussten und ein abgeschlossener zusammenhängender
Dienstbereich aus Datenschutzgründen zu gewährleisten war. Es kam hinzu: ein WC
mit Vorraum, der zu diesem Bereich dazugehörige Flur, der als Garderobe und
Spielfläche genutzt wird sowie ein zusätzlicher Stellraum für Aktenschränke und
Kopierer.
Zur Zeit des
Kontraktabschlusses im Jahr 2000 bis zum Rechnungsabschluss 2006 lag der Raumnutzung
für die SPFH weder der ortsübliche Mietwert zugrunde noch mussten Mietnebenkosten
verbrauchsabhängig geleistet werden. Der Träger erhielt stattdessen über Jahre
nur eine frei vereinbarte Pauschale für Miet- und Betriebskosten, womit
indirekt eine Subvention geleistet wurde ohne diese transparent auszuweisen.
Durch die nicht
näher spezifizierte Raumkostenpauschale wurde daher während der Zeitdauer des
bisherigen Vertragslaufes auch keiner indexierten Kostenentwicklung Rechnung
getragen. Außerdem wurde der SPFH zusätzlicher Raum für ihre Arbeit mit
Familien / Gruppen zur Verfügung gestellt, ohne dass die pauschalierte
Raumkostensumme entsprechend der größeren qm-Fläche angehoben wurde.
Für die
ausschließlich von der SPFH genutzten Räumlichkeiten (89,15 qm) ist seit 2007
eine Grundmiete von 5 € / qm / Monat zu veranschlagt. Unter anderem führte dies
ab 2007 zu einem nicht unerheblichen Fehlbetrages des Verbandes.
Neben der
Umstellung auf die kaufmännische Kostenstellenrechnung und klare Spezifizierung
der Mietkosten sowie der verbrauchsabhängigen Nebenkosten erhöhten sich auch
die Kosten der Reinigungskraft. Die Reinigungsstunden wurden der tatsächlichen
qm-Fläche der überlassenen Räume angepasst und unterliegen in ihrer
Kostensteigerung für eine Angestellte des kirchlichen Trägers ebenfalls der
Tarifumstellung.
Im Vergleich zur
Abrechnung 2006 stiegen in 2007 deshalb die Miet- und Mietnebenkosten insgesamt
von rund 6.000 € auf rund 12.000 € an.
Da die bisherige
Kontraktfassung lediglich die Möglichkeit der Geltendmachung von Personalkostensteigerungen
enthält, nicht aber eine Verbrauchsindexanpassung, musste der Verband in 2007
die Miet- und Mietnebenkostensteigerung aus eigenen Mitteln einmalig selbst
finanzieren. (siehe Saldo von rund 6.000 €).
5.
Fazit
Die Neufassung des
Vertrages umfasst die möglichen Personal- und Sachkostenentwicklungen, in einem
für beide Vertragspartner klar geregeltem Umfang. Durch den jährlichen
Verwendungsnachweis unterliegt der Zuschuss weiterhin der beiderseitigen
Prüfung. Die vorgenannten Nachteile des Verbandes werden durch den neuen
Vertrag behoben.
Die Erläuterungen
zur Kalkulation 2008/2009, insbesondere die zu erwartenden Personalkostensteigerungen
und Mietpreisentwicklung, wurden verwaltungsseitig geprüft. Die Kalkulation
wurde verwaltungsseitig gemeinsam mit dem Diakonischen Werk entwickelt.
Finanzielle
Auswirkungen