Betreff
Betr.: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) -Änderung des Kontraktes mit dem Diakonischen Werk - Ev. Gemeindedienst e.V. Hilden-
Vorlage
WP 04-09 SV 51/350
Aktenzeichen
III/51 Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss dem „Kontraktentwurf über die Durchführung der Sozialpädagogischen Familienhilfe“ zwischen dem Diakonischen Werk – Ev. Gemeindedienst e.V. Hilden und der Stadt Hilden in der vorgelegten Form zu.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

1. Kurzbeschreibung der Sozialpädagogischen Familienhilfe:

 

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) existiert seit 1987. Das Diakonische Werk war Teil des Trägerverbundes Stadt Hilden, Sozialdienst Kath. Frauen und Männer und Diakonischem Werk. Die Koordination der SPFH liegt seither beim Diakonischen Werk.

 

Die Konzeption entwickelte sich in Anlehnung an die Leistungsbeschreibung des Ev. Fachverbandes für erzieherische Hilfen des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche Rheinland und den örtlichen Bedürfnissen des SPFH Hilden. Diese wurde Bestandteil des am im Mai 2000 geschlossenen Kontraktes zwischen der Stadt Hilden und dem Diakonischen Werk.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen, stärken und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die Hilfe bezieht sich auf Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, deren Selbsthilfepotenzial aufgrund äußerer und innerer familärer Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet ist und die einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung haben.

 

Die Hilfe findet in der Regel im Haushalt der Familie statt – als aufsuchende Hilfeform.

 

Die Arbeit findet mit dem gesamten System Familie unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes statt. Im Hilfeplanverfahren werden Arbeitsaufträge und die daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vereinbart. Die Hilfe ist vertraulich, überkonfessionell, freiwillig, kostenlos für die Familien und längerfristig.

 

Das Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, die Familien dahingehend zu unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre Ressourcen wieder gewinnen, neu erschließen und erweitern und somit zu einer selbständigen Lebensführung kommen. Hier zu zählen:

 

-          Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der Familien (z.B. Finanzen, Ernährung, Wohnraum, gesundheitliche Versorgung, Bildung)

-          Stärkung der Erziehungsfähigkeit

-          Stärkung der positiven emotionalen Beziehung und des Selbstwertgefühls der Familienmitglieder

-          Integration in das soziale Umfeld

-          Befähigung der Familienmitglieder, Krisen und Probleme eigenständig zu lösen

-          Reduzierung familienersetzender Hilden

 

Die rechtlichen Grundlagen sind im §§ 1 und 3, § 27, § 31, § 35 – 37 Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII) verankert.

Die Hilfe wird durch systemische Familientherapeuten und Familientherapeutinnen bzw. Familienberater und Familienberaterinnen durchgeführt.

Grundleistungskatalog (beispielhaft)

-          Prüfung der Indikation

-          Erarbeitung eines Kontraktes mit der Familie

-          Ressourcenanalyse

-          Planung des Hilfeprozesses

-          Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der Familie

-          Stärkung des Selbstwertgefühls der Familie als Ganzes und deren Mitglieder

-          Stärkung/ Entwicklung der Fähigkeit zur Alltagsbewältigung

-          Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität

-          Schulische und berufliche Integration von Eltern und Kindern

-          Hilfe / Unterstützung bei der Bewältigung familiärer und /oder persönlicher Krisen

-          Freizeitgestaltung

-          Besondere sozialpädagogische Betreuung einzelner Familienmitglieder

-          Besondere Leistung für nicht Deutsch sprechende Klienten (Integrationshilfe)

-          Klientenbezogene Verwaltungsleistungen

-          Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit

-          Sicherung der Erreichbarkeit

 

Die Grundleistungen werden während des Hilfeprozesses sofort, kontinuierlich und bei Bedarf erbracht. Sie können ergänzt und / oder anders zusammengestellt werden.

 

Die Anfrage für die Übernahme einer Familie ergeht mit der Kurzbeschreibung der Familie vom Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend, Schule und Sport an die Sozialpädagogische Familienhilfe. Es findet ein Fachaustausch über die vorhandene Problematik und die Möglichkeiten der Hilfegestaltung statt. Im Allgemeinen ist die  Familie über die Arbeit der SPFH schon informiert und hat die Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert. Es erfolgt das Hilfeplangespräch, an dem die Familie, die ASD-Kollegen und Kolleginnen und die Fachkraft der SPFH, evtl. die Koordinatorin teilnehmen. Die Einschätzung der Familiensituation und des Hilfebedarfes bildet die Grundlage für den Arbeitsauftrag, vorläufige erste Zielformulierungen sowie für die Festlegung des organisatorischen Rahmens. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, gemeinsam mit der Familie nach Fähigkeiten und Möglichkeiten der Problemlösung innerhalb der Familie zu schauen, dabei wird auch das nähere und weitere Umfeld (Nachbarschaft / Stadtteil) einbezogen, um auch hier vorhandene Ressourcen zu nutzen. Es erfolgt eine konkrete Planung der Handlungsschritte und ein Arbeitskontrakt. Die Ziele des Kontraktes werden ständig geprüft und ggf. verändert. Noch bevor die Handlungsschritte zum Erreichen der Ziele erarbeitet werden können, muss sehr genau geprüft werden, ob die elementaren Grundbedürfnisse der Familie gesichert sind. Das kann z.B. bedeuten, dass sofort etwas unternommen werden muss, um den Wohnraum zu erhalten, bzw. unzumutbare Wohnverhältnisse zu verändern. Die finanzielle Situation der Familie muss geklärt werden, evtl. materielle Ansprüche umgesetzt, Schuldenregulierung angegangen werden. Besonders wichtig für Familien mit kleinen Kindern ist es, zu prüfen, ob die Versorgung und Ernährung gewährleistet sind und wie bzw. ob gesundheitliche Vorsorge geleistet wird.

 

Wartezeiten konnten bisher vermieden werden, da gerade für Familien in Notlagen die direkte Hilfestellung notwendig ist.

 

Die Hilfe ist ein wichtiger Bestandteil der vernetzten Hilfestellung für Familien in Hilden (niederschwelliger Beratungsansatz), auch im Hinblick auf das neu entwickelte Kinderschutzsystem. Sie setzt dort ein, wo Probleme und Krisen in der Familie vorhanden sind, jedoch noch keine kostenintensiven Eingriffe durch z.B. stationäre Jugendhilfemaßnahmen erforderlich sind. Aber auch in Fällen, in denen bereits massive Jugendhilfe notwendig ist oder war und noch weitere Kinder in der Familie leben. Sie hat eine hohe Akzeptanz und wird in den meisten Fällen auch als „Hilfe empfunden“ und nicht als „staatlicher Eingriff“. Die Hilfe kann zusammen mit anderen Jugendhilfemaßnahmen (z.B. flexible Erziehungshilfe) erfolgen. Sie dient auch der Vermeidung von kostenintensiven (ambulanten, teil- und stationärer Hilfen) Einzelbetreuungen.

 

2. Gültiger Vertrag bis 31.12.2008

 

Der derzeit gültige Kontrakt vom 01.01.2000 zur Kooperation zwischen der Stadt Hilden und der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist insgesamt als erfolgreich und gut zu bewerten. Die Zusammenarbeit ist von Leistung, Qualität und Wirtschaftlichkeit geprägt. Die SPFH gehört mittlerweile zu den ältesten und erfahrensten Hilfeanbietern in Hilden im ambulanten Bereich und hat sich trotz längjähriger Tradition immer am sich weiter entwickelnden Problemverhalten von Eltern und Kindern fortgebildet. So sind Methoden und Hilfe fortschrittlich und am Klienten orientiert. Es entwickelte sich außerdem eine positive Vernetzung mit anderen ambulanten Leistungsanbietern im Rahmen eines Qualitätsdialoges.

 

Statistische Angaben:

 

I. Betreute Familien:

 

Jahr

Betreute Familien

Anzahl der betreuten Kinder

Herkunft

 

 

 

Deutsch/Aussiedler

Ausländische/gemischte

2000

28

58

22        /    1

4                /       1

2001

37

75

28        /    1

4                /       2

2002

33

69

22       /     1

7                /       3

2003

32

62

25

6                /       1

2004

39

73

25       /     1

9                /       4

2005

32

61

24       /     0

8                /       3

2006

30

51

23       /     1

4                /       2

2007

 

 

 

 

 

 

II. Finanzstatistik/Kostenentwicklung:

 

 

Jahr

Zuschuss

Stadt Hilden

Personal

Sachkosten

Gesamtkosten

Fehlbetrag SPFH

Overhead SPFH

2000

162.590,82

149.716,78

12.874,04

162.590,82

 

 

2001

162.590,82

148.228,65

14.362,17

162.590,82

 

 

2002

162.600,00

144.682,37

17.917,63

162.600,00

 

 

2003

166.086,00

151.778,99

14.307,01

166.086,00

 

 

2004

165.089,00

155.567,03

14.560,17

170.127,20

5.038,20

  6.060,92

2005

165.922,77

153.606,50

14.647,82

168.254,32

2.331,55

  7.366,57

2006

163.433,77

156.582,71

14.413,50

170.996,21

7.562,44

  9.814,26

2007

178.329,06

163.103,94

21.392,97

184.496,91

6.167,85

12.058,85

 

Der bisherige Vertrag legte grundsätzlich einen städtischen jährlichen Zuschuss fest. Der Personalaufwand basierte auf dem BAT-KF und dem Sachkostenaufwand Stand Jahr 2000. Nur der Personalkostenaufwand war ab 2003 dahingehend variabel geregelt, als das die tariflichen Steigerungen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wurden. Jedoch unterliegen auch die Sachkosten einer Preissteigerung. So ergibt sich für das Diakonische Werk seit 2004 pro Jahr ein nicht unerheblicher Fehlbetrag, neben den vom Träger getragenen Overheadkosten. Im Juli 2007 hat der Träger eine Erhöhung des Zuschusses beantragt, der weder zum damaligen Zeitpunkt noch zukünftig über den bestehenden Vertrag abgewickelt werden konnte bzw. kann. Hieraus ergibt sich nun die Notwendigkeit der Neufassung des Vertrages. Der Antrag auf Erhöhung des Zuschusses wird als Kündigung des bestehenden Vertrages zum 31.12.08 gewertet. Die Kündigungsfrist gem. bestehendem Kontraktes ist gem. § 8 Abs 3 „ein Jahr zum jeweiligen Jahresende“.

 

3. Vertragsentwurf ab 01.01.2009

 

Der erarbeitete Vertragsentwurf berücksichtigt die bisherigen Problemstellungen. Durch die Verwendung einer Wertsicherungsklausel im Kontrakt in Form des Verbraucherpreisindex für Deutschland, kann erreicht werden, dass alle Kosten für Sach- und Dienstleistungen erfasst und laufend angepasst

 

 

 

werden können. Die Nachteile des alten Kontraktes für den Verband werden durch die Neufassung inkl. der neuen Index-Klausel behoben.

 

 

 

Vergleich Vertrag alt/ Vertrag neu

 

 

Vertrag alt

Vertrag neu

§ 1 Grundlage

§ 31 SGB VIII/§ 1666 BGB

§ 31 SGB VIII/§ 1666 BGB/§ 8a SGB VIII

§ 2 Hilfeplanverfahren/ Fallzahlen

 

§ 36 SGB VIII

§ 36 SGB VIII

§ 3 Qualitätszirkel

4 x pro Jahr

Dokumentierte regelmäßige Qualitätsdialoge

§ 4 Berichtssystem

Ergebnis,-Prozess- und Strukturqualität

unverändert

§ 5 Personal

5 Fachkräfte (107 Wochenstunden)

Eingruppierung Bat-KF

 

Dienst-und Fachaufsicht = Verband

unverändert

 

unverändert

 

unverändert

§ 6 Zuschuss

Jährlich Zuschuss X + tarifliche Erhöhungen für Personal ab 2003

 

Je Quartal

 

Verwendungsnachweis

Jährlicher Zuschuss X + Indexklausel

 

 

unverändert

 

unverändert

§ 7 Inkrafttreten / Kündigung

01.01.2000

 

Außerordentliche Kündigung -aus wichtigem Grund –

fristlos

 

Ordentliche Kündigung

1 Jahr zum jeweiligen Jahresende

 

Formlos

01.01.09 auf unbestimmte Zeit

 

unverändert

 

 

6 Monate zum jeweiligen

Jahresende

 

 

Schriftform

§ 8 Rechnungsprüfung

7 Jahre Aufbewahrungsfrist

 

Prüfung über Rechnungsprüfungsamt

2 Jahre Aufbewahrungsfrist

 

Unverändert

§ 9 Salvatorische Klausel

 

Unverändert

 

 

 

 

 

 

Der neue Zuschussbetrag der Stadt Hilden wurde wie folgt ermittelt:

 

 

Ergebnis lt. Bericht 2006

Kalkulation 2008

 

163.433,77 €

186.000,00 €

 

 

 

Personalausgaben

 

 

Vergütung, Dienstbezüge

156.582,71 €

 160.000,00 €

(Prognose BAT-KF 2008)

 

(165.210,00 €)

(Prognose BAT-KF 2009)

 

(170.860,00 €)

Aufwand nebenamtl. Tätigkeiten

0,00 €

3.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

166.000,00 €

(inkl. Prognose 2008)

 

(168.210,00 €)

(inkl. Prognose 2009)

 

(173.860,00 €)

 

 

 

Fort- und Weiterbildung

 

 

Weiterbildung

60,00 €

 

Supervision

2.354,00 €

 

 

2.414,00 €

4.500,00 €

Gebäude, Miete Reinigung

 

 

anteil. Reinigung

1.487,45 €

 

Miete

2.100,00 €

Davon 5.349,00 €

Betriebskosten

2.400,00 €

 

 

5.987,45 €

12.000,00 €

Sächl. Verw.- und Betriebsausgaben

 

 

Reisekosten

1.178,54 €

 

Fernmeldekosten

946,18 €

 

Geschäftsbedarf

722,15 €

 

Fachliteratur

59,70 €

 

Porto

144,83 €

 

Mitgliedsbeitrag beim Dachverband

229,00 €

 

Versicherungsbeiträge

226,93 €

 

Fallgebühren

422,13 €

 

 

3.929,46 €

4.000,00 €

Ausstattung

 

 

Unterhaltung Ausstattungs- Gebrauchsgegenstände

1.414,72 €

 

Erwerb von beweglichen Sachen

36,06 €

 

 

1.450,78 €

1.800,00 €

Spiel- und Beschäftigungsmaterial

 

 

Spiel- und Beschäftigungsmaterial

99,82 €

 

Pädagogische Gruppenangebote

531,99 €

 

 

631,81 €

700,00 €

 

 

 

Summe der Ausgaben

170.996,21 €

186.000,00 €

Prognose 2008 zusätzl. Einnahmen/Ausgaben

 

(191.210,00 €)

Prognose 2009 zusätzl. Einnahmen/Ausgaben

 

(196.651,00 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Erläuterungen Diak. Werk zur Kalkulation 2008:

 

 

4.1.            Personalkostenentwicklung

 

Die Fachkräfte unterliegen dem Bundes-Angestelltentarif der kirchlichen Fassung (BAT-KF).

Während vier Fachkräfte in der SPFH tariflich nach BAT-KF Vb bzw. BAT-KF IVb eingruppiert sind, wird die Leitung nach BAT-KF IV a eingruppiert. Seit 2004 besteht hier ein Gleichbehandlungsanspruch mit einer Mitarbeiterin gleicher Qualifikation und Tätigkeit eines anderen Anstellungsträgers innerhalb des diakonischen Trägerverbundes im Kirchenkreis.

 

Nach Umstellung des Tarifsystems auf den neuen BAT-KF stiegen die tatsächlichen Personalkosten von 157.705,59 € im Jahr 2006 auf 163.103,94 €, im Jahr 2007 um weitere 5.398,35 € an. Weitere

Veränderungen begründen sich aus tarifumstellungsbedingten Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge und anderer Sozialversicherungsabgaben.

 

Die Entwicklung und der Aufbau von gruppenpädagogischen Angeboten (z.B. Familien-Frühstück mit Themenschwerpunkten) durch das Stammpersonal sind abgeschlossen. Die weitere Begleitung kann von Honorarkräften geführt werden. Eine Anordnung von Mehrarbeitsstunden ist deshalb wahrscheinlich nicht erforderlich. Für das Jahr 2008 werden für den zusätzlichen Einsatz von Honorarkräften 3.000 € unter dem Ansatz  „Aufwand nebenamtl. Tätigkeit“ veranschlagt.

 

Ausgehend von dem letzten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst ist von einer entsprechenden Übernahme im evangelisch-kirchlichen Bereich auszugehen. Den Zeitpunkt dieser Übernahme – auch mit Blick auf die Rückwirkung zum 01.01.08 – kann seitens des Trägers zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angeben werden. Erfahrungsgemäß übernimmt die Ev. Kirche ausnahmslos sämtliche Teile eines jeweiligen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst. Es ist davon auszugehen, dass in den BAT-KF die Tarifentwicklung des TVöD übernommen wird.

 

Die Erhöhungsbeträge für 2008 und 2009 basieren deshalb auf dem Tarifabschluss TVöD, sowohl die laufende prozentuale Erhöhung betreffend als auch die jeweiligen Einmalzahlungen für 2008 und 2009.

 

4.2.            Fort- und Weiterbildungskosten

 

Für die Mitarbeitenden der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind regelmäßige fachliche Fallsupervisionen unabdingbar. Diese Supervisionskosten sind in den letzten Jahren kontinuierlich durch Steigerung der Honoraranforderungen aber auch durch die Mehrwertsteuererhöhung gestiegen. Die Mehrkosten hat bis 2007 das Diakonische Werk aus dem Ansatz „Fort- und Weiterbildung“ im Rahmen der Gesamtdeckung finanzieren können und müssen. Entsprechend wurde an den Fort- und Weiterbildungskosten für die Mitarbeitenden gespart. Deshalb muss zum einen der Ansatz für die Fachsupervision von 2.500 € um 500 € auf 3.000 € erhöht werden.

 

Für Fort- und Weiterbildung wird ein Ansatz von 1.500 € benötigt. Die Notwendigkeit zur Fortbildung der sozialpädagogischen Mitarbeitenden ist gerade mit Blick auf § 8a SGB VIII und dem Kindesschutz-System der Stadt Hilden zwingend erforderlich. Es wird für wichtig erachtet, allen Mitarbeitenden Schulungen zu ermöglichen. Dabei entstehen dem Verband neben Tagungsgebühren auch Fahrtkosten und Kosten für Unterbringung.

 

 

 

 

 

 

4.3.      Miet- und Mietnebenkosten

 

 

 

Zur Durchführung der SPFH werden die Räumlichkeiten im Souterrain des Matthias-Claudius-Hauses, Martin- Luther-Weg 1, Hilden, genutzt.

 

 

Ab 2003 bestand die Notwendigkeit, die Räumlichkeiten der SPFH zu erweitern, da laut Betriebsstättenverordnung des Kirchendachverbandes Toilette und Handwaschbecken für Mitarbeitende und Klienten vorgehalten werden mussten und ein abgeschlossener zusammenhängender Dienstbereich aus Datenschutzgründen zu gewährleisten war. Es kam hinzu: ein WC mit Vorraum, der zu diesem Bereich dazugehörige Flur, der als Garderobe und Spielfläche genutzt wird sowie ein zusätzlicher Stellraum für Aktenschränke und Kopierer.

 

 

Zur Zeit des Kontraktabschlusses im Jahr 2000 bis zum Rechnungsabschluss 2006 lag der Raumnutzung für die SPFH weder der ortsübliche Mietwert zugrunde noch mussten Mietnebenkosten verbrauchsabhängig geleistet werden. Der Träger erhielt stattdessen über Jahre nur eine frei vereinbarte Pauschale für Miet- und Betriebskosten, womit indirekt eine Subvention geleistet wurde ohne diese transparent auszuweisen.

 

 

Durch die nicht näher spezifizierte Raumkostenpauschale wurde daher während der Zeitdauer des bisherigen Vertragslaufes auch keiner indexierten Kostenentwicklung Rechnung getragen. Außerdem wurde der SPFH zusätzlicher Raum für ihre Arbeit mit Familien / Gruppen zur Verfügung gestellt, ohne dass die pauschalierte Raumkostensumme entsprechend der größeren qm-Fläche angehoben wurde.

 

 

Für die ausschließlich von der SPFH genutzten Räumlichkeiten (89,15 qm) ist seit 2007 eine Grundmiete von 5 € / qm / Monat zu veranschlagt. Unter anderem führte dies ab 2007 zu einem nicht unerheblichen Fehlbetrages des Verbandes.

 

 

Neben der Umstellung auf die kaufmännische Kostenstellenrechnung und klare Spezifizierung der Mietkosten sowie der verbrauchsabhängigen Nebenkosten erhöhten sich auch die Kosten der Reinigungskraft. Die Reinigungsstunden wurden der tatsächlichen qm-Fläche der überlassenen Räume angepasst und unterliegen in ihrer Kostensteigerung für eine Angestellte des kirchlichen Trägers ebenfalls der Tarifumstellung.

 

 

Im Vergleich zur Abrechnung 2006 stiegen in 2007 deshalb die Miet- und Mietnebenkosten insgesamt von rund 6.000 € auf rund 12.000 € an.

 

Da die bisherige Kontraktfassung lediglich die Möglichkeit der Geltendmachung von Personalkostensteigerungen enthält, nicht aber eine Verbrauchsindexanpassung, musste der Verband in 2007 die Miet- und Mietnebenkostensteigerung aus eigenen Mitteln einmalig selbst finanzieren. (siehe Saldo von rund 6.000 €).

 

 

 

 

 

 

5.      Fazit

 

 

Die Neufassung des Vertrages umfasst die möglichen Personal- und Sachkostenentwicklungen, in einem für beide Vertragspartner klar geregeltem Umfang. Durch den jährlichen Verwendungsnachweis unterliegt der Zuschuss weiterhin der beiderseitigen Prüfung. Die vorgenannten Nachteile des Verbandes werden durch den neuen Vertrag behoben.

 

 

Die Erläuterungen zur Kalkulation 2008/2009, insbesondere die zu erwartenden Personalkostensteigerungen und Mietpreisentwicklung, wurden verwaltungsseitig geprüft. Die Kalkulation wurde verwaltungsseitig gemeinsam mit dem Diakonischen Werk entwickelt.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja in 2009

 

Produktnummer:

060301

Bezeichnung: 

Bereitstell. V. Hilfen inner.-u. außerh. v. Familien

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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