Betreff
Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 236A für den Bereich Gerresheimer Str. u.a. (Weiterbildungszentrum)
hier: Gemeinsamer Antrag von SPD, FDP, dUH
Vorlage
WP 09-14 SV 61/034
Aktenzeichen
IV/61.1-or
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheimgestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In seiner Sitzung vom 20.01.2010 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, auf Grundlage des damals vorgestellten städtebaulichen Entwurfs das Bauleitplanverfahren für die zukünftige Nutzung des rückwärtigen Bereiches des Weiterbildungszentrums Gerresheimer Str. 20 weiter zu führen.

Im nächsten Verfahrensschritt sollte dann die frühzeitige Beteiligung der Bürger (Bürgeranhörung) erfolgen.

 

Entsprechend dem durch den Stadtentwicklungsausschuss getroffenen Beschluss soll eine öffentlich begehbare Grünanlage auf dem im städtischen Besitz befindlichen Teil des Plangebietes entstehen sowie zusätzliche Parkplätze für das Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ erstellt werden. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, den Baumbestand durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern. Außerdem ist derzeit noch beabsichtigt, eine Fußwegeverbindung zur Gerresheimer Straße /Hoffeldstraße zu schaffen. (Diese Anbindung ist bereits heute möglich. Es ist Sache des Grundstückseigentümers, diese Möglichkeit zu nutzen und eine weitere Erschließung zu realisieren.)

 

In der Sitzung des Rates vom 17. März 2010 haben die Fraktionen der SPD, FDP und dUH einen gemeinsamen Antrag gestellt, der vorschlägt, den Bebauungsplan Nr. 236A in der alten Form unter Behebung der vom OVG Münster beanstandeten Punkte neu aufzustellen und das Gelände als Wohnbaufläche zu überplanen, inklusive der im Plangebiet liegenden Hinterlandgrundstücke der Augustastraße. Alle relevanten Entscheidungen sollen nicht durch den Stadtentwicklungsausschuss, sondern durch den Rat direkt getroffen werden.

 

Die drei Fraktionen begründen ihren Antrag dahingehend, dass durch die Vermarktung und Bebauung des Hinterlandes „Altes Helmholtz“ ein finanzieller Beitrag zur Sanierung des Gebäudes „Altes Helmholtz“ und somit auch zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes geleistet wird.

 

Dabei berufen sich die antragstellenden Fraktionen auf die Möglichkeit, nach §1 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 17. Oktober 1994 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 4 der Hauptsatzung der Stadt Hilden die im Stadtentwicklungsausschuss vom 22.01.2010 getroffene Entscheidung aufzuheben und die bisher dem Stadtentwicklungsausschuss übertragene Aufgabe wieder dem Rat vorzuhalten. Ein entsprechender Beschluss ist kommunalverfassungsrechtlich möglich. Das Baugesetzbuch gibt keine Vorgaben, welches Gremium für die Stadt die im Bebauungsplan-Verfahren vorgesehenen Beschlüsse fasst.

 

Sollte der Rat sich für den Antrag der Fraktionen entscheiden und das Bebauungsplan-Verfahren (und damit verbunden die Aufhebung des eingeleiteten Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan), sind auch sämtliche weiteren Verfahrensschritte im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236A im Rat zu beraten und beschließen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Rat deutlich weniger Sitzungstermine im Jahr hat als der Stadtentwicklungsausschuss und sich ein Bebauungsplan-Verfahren schon alleine dadurch zeitlich nur langsamer durchführen lässt.

 

 

 

 

 

Thiele