- Erneuter Sachstandsbericht -
Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule,
Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.„
Erläuterungen und Begründungen:
In den Sitzungen des Ausschusses für Schule, Sport und
Soziales am 24.3.2004 und am 14.6.2004, als auch in der Sitzung des Rates am 15.9.2004
hatte die Verwaltung ausführlich und aktuell über den jeweiligen Stand der
beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen informiert.
Mit dieser Sitzungsvorlage werden die Mitglieder des
Ausschusses für Schule, Sport und Soziales über den aktuellen Sachstand zu
folgenden Punkten informiert:
- Rechtliche Entwicklung
- Aufbauorganisation einer Arbeitsgemeinschaft
- Fallzahlen und Personalbemessung
- Finanzielle Auswirkung
- Maßnahmen „Hilfe zur Arbeit“
- Verfahrensstand
Ø Rechtliche
Entwicklung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 13.9.2004 die
Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) beschlossen. Der Rat der Stadt
Hilden hat in seiner Sitzung vom 15.9.2004 der Absicht des Kreises, mit der Bundesagentur
für Arbeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine ARGE nach § 44 SGB II einzurichten,
zugestimmt. Zurzeit werden die noch offenen Fragen zur Rechtsform der ARGE beim
Kreis geklärt.
Zur Regelung der Übergangszeit wurden am 3.11.2004
zwischen dem Kreis Mettmann und der Agentur für Arbeit Düsseldorf und Wuppertal
ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gestaltung des Übergangs von
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gem. § 65 a SGB II sowie der
Übergangszeit ab dem 1.1.2005 bis zur Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft nach
§ 44 b SGB II geschlossen (Anlage 1).
Danach ist der Kreis Mettmann als Träger der Sozialhilfe für die
Leistungsgewährung der bisherigen Sozialhilfeempfänger, die Agentur für Arbeit
für die ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger zuständig. Der Kreis Mettmann
beabsichtigt, diese Aufgabe an die kreisangehörigen Städte zu delegieren.
Mit gleichem Datum ist eine Gründungsvereinbarung über
die Kooperation in einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II geschlossen
worden (Anlage 2). Diese Gründungsvereinbarung
wurde erforderlich, damit ab dem 1.1.2005 die Verwaltungskostenpauschale
seitens des Bundes gezahlt werden kann.
Ø Aufbauorganisation
einer ARGE
Nach dem bisher vorliegenden Konzept (Anlage 3) sollen die Aufgaben
der ARGE in zentrale und dezentrale Aufgaben unterteilt werden.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Personal und Organisation
- Koordination der Fachaufgaben
Die dezentralen Aufgaben, wie Fallmanagement,
Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung obliegen den Geschäftstellen der
kreisangehörigen Städte. Die Entscheidung, ob die Leistungsgewährung und
Fallmanagement aus einer Hand erfolgen soll, entscheidet der Geschäftsführer. Dieser
ist bislang noch nicht benannt worden.
Nach wie vor hält die Kreisverwaltung an dem
Thesenpapier des Landrates fest, wonach in jeder Stadt ein Job-Center errichtet
werden soll. Aus Sicht der Stadt Hilden sollte nunmehr auch geprüft werden, ob
nicht die bisherige Geschäftsstellenstruktur der Agentur für Arbeit, die fünf
Standorte im Kreis vorsieht beibehalten wird, um Synergieeffekte zu aktivieren
und zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten zu erzielen, die zugunsten eines
erweiterten Eingliederungsbudgets für Beschäftigung und Qualifizierung genutzt
werden könnten. Ohnehin würde die Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit für
den Bereich des Arbeitslosengeldes I in Hilden verbleiben. Mit der Stadt Haan
ist dies auf der Verwaltungsebene bereits besprochen worden. Dort wird man in
nächster Zeit auch den Fachausschuss damit befassen.
Ø Fallzahlen
und Personalbemessung
Die ARGE wird künftig 15.767 SGB
II-Bedarfsgemeinschaften betreuen. Diese Zahlen entsprechen dem Stand Oktober
2004 und beinhalten alle Arbeitslosenhilfebezieher und arbeitsfähige
Sozialhilfeempfänger.
Zur Bearbeitung dieser Fälle wurden kreisweit folgende
Betreuungsschlüssel zugrunde gelegt:
Teamleitungen 1:15
Eingliederungsleistungen 1:200
Leistungsgewährung 1:140
Beihilfen 1:1000
Unter Berücksichtigung der zentralen und dezentralen
Aufgaben werden 245,7 Stellen benötigt.
Für die Betreuung der sich künftig in Hilden
ergebenden Empfänger des Arbeitsgeldes II
(1.462 Bedarfsgemeinschaften) wird danach folgende
Personalausstattung notwendig:
Teamleitung 1,3
Eingliederungsleistungen 7,3
Leistungsgewährung 10,4
Beihilfen 1,5
Gesamt: 20,5 Stellen
10 Stellen könnten mit Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen des Sozialamtes besetzt werden; 4,4 Stellen aus der hiesigen
Geschäftstelle der Agentur für Arbeit. Die verbleibenden Stellen müssten
anderweitig besetzt werden.
Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit
dem Personalamt, Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten sind bereits
geführt worden. Akzeptable Rahmenbedingungen für eine Zuweisung an die ARGE
werden erarbeitet. Da die Rechtsform der ARGE jedoch noch nicht feststeht,
können konkrete Aussagen zur Abordnungs- und Umsetzungsform noch nicht gemacht
werden.
Ø Finanzielle
Auswirkung
Unter Berücksichtigung der angenommenen Fallzahlen und der benötigten Stellen erscheint
die Verwaltungskostenpauschale für die ARGE in Höhe von 15,1 Mio € nach der
Berechnung der Kreisverwaltung zunächst auskömmlich zu sein. Einvernehmen
besteht darüber, evtl. Fehlbeträge nicht aus der Eingliederungspauschale zu
nehmen, was grundsätzlich möglich wäre.
Richtigerweise verlangt der Städte- und Gemeindebund
in einer seiner letzten Presseerklärungen, dass die Entlastung bei den
Sozialhilfeausgaben nicht durch eine übermäßige Erhöhung der Kreisumlage
aufgezehrt werden darf. Nach der jüngsten Berechnung der Kreisverwaltung wird
jedoch die von der Stadt Hilden seit langer Zeit geäußerte Befürchtung
bestätigt, dass sie aufgrund der starken Steuerkraft eine Belastung
überproportional treffen wird. Unter Berücksichtigung verschiedener
Grundannahmen zur Anzahl der künftigen
ALG II-Empfänger und zu den erwarteten Unterkunftskosten schätzt
der Kreis, dass
es durch Hartz IV
zu einer Mehrbelastung
von
6,5 Mio. € kommen wird, die möglicherweise durch
eingesparte Personalkosten für die bisherige Sozialhilfe kompensiert werden
könnten. Hinsichtlich der Finanzierung der Gesamtkosten im Rahmen der
Kreisumlage kommt es allerdings zu erheblichen Verwerfungen im Kreisgebiet, wobei
die Stadt Hilden besonders negativ betroffen wäre. Hier droht ein Mehraufwand
von 2,6 Mio. €. Selbst wenn es gelingen würde, einvernehmlich eine
Kostenbeteiligung im Kreis Mettmann zu erreichen – was bisher durch das Gesetz
vorgegeben war, aber künftig wegfällt -, würde im günstigsten Fall noch eine
Mehrbelastung der Stadt Hilden von 1,1 Mio. € entstehen.
Hier gilt es, alle Anstrengungen zu unternehmen, eine
solche Kostenbeteiligung zu erreichen. Dazu hatte der Rat bereits in seiner
Sitzung am 15.09.2004 einen entsprechenden Auftrag erteilt. Gleich welches
Ergebnis in den Verhandlungen erreicht wird, steht jetzt schon fest, dass
Hilden finanziell zu den Verlierern der Arbeitsmarktreform zählen wird.
Ø Maßnahmen
„Hilfe zur Arbeit“
Die bisherigen Strukturen der Beschäftigungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen sollen nach der Vorstellung des Kreises auch im Jahr
2005 erhalten werden (Anlage 4).
So kann die bisher in Hilden sehr erfolgreiche gemeinnützige zusätzliche Arbeit
aufgrund einer gesetzlichen Übergangsvorschrift über den 31.12.2004 fortgesetzt
werden. Zusätzlich werden ab dem 1.1.2005 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für
Jugendliche und junge Erwachsenen 18 -25 Jahren und Erwachsene mit einem
Qualifizierungsanteil angeboten werden können.
Ø Verfahrensstand
Für die Hildener Sozialhilfeempfängerinnen und
-Empfänger wurden die Anträge zum Erhalt des ALG II von den Sachbearbeitern/innen
des Sozialamtes aufgenommen. Die Antragsaufnahme konnte wie angekündigt zum
31.10.2004 beendet werden. Die Zahlung der neuen Leistung zum 1.1.2005 erfolgt
im Kreis nicht über das Verfahren der Bundesagentur (A2LL) sondern über das
bisherige Sozialhilfeprogramm des
Kreises. Die notwendigen Umsetzungsarbeiten müssen bis zum 20.12.2004 erfolgen;
mit den Bescheiden ist dann unmittelbar vor Weihnachten zu rechnen.
Günter Scheib