Betreff
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nach SGB II/ Hartz IV
- Erneuter Sachstandsbericht -
Vorlage
WP 04-09 SV 50/003
Aktenzeichen
III/50 - Kl
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.„

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am 24.3.2004 und am 14.6.2004, als auch in der Sitzung des Rates am 15.9.2004 hatte die Verwaltung ausführlich und aktuell über den jeweiligen Stand der beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen informiert.

 

Mit dieser Sitzungsvorlage werden die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales über den aktuellen Sachstand zu folgenden Punkten informiert:

 

  • Rechtliche Entwicklung
  • Aufbauorganisation einer Arbeitsgemeinschaft
  • Fallzahlen und Personalbemessung
  • Finanzielle Auswirkung
  • Maßnahmen „Hilfe zur Arbeit“
  • Verfahrensstand

 

Ø        Rechtliche Entwicklung

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 13.9.2004 die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) beschlossen. Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 15.9.2004 der Absicht des Kreises, mit der Bundesagentur für Arbeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine ARGE nach § 44 SGB II einzurichten, zugestimmt. Zurzeit werden die noch offenen Fragen zur Rechtsform der ARGE beim Kreis geklärt.

 

Zur Regelung der Übergangszeit wurden am 3.11.2004 zwischen dem Kreis Mettmann und der Agentur für Arbeit Düsseldorf und Wuppertal ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gestaltung des Übergangs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gem. § 65 a SGB II sowie der Übergangszeit ab dem 1.1.2005 bis zur Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II geschlossen (Anlage 1). Danach ist der Kreis Mettmann als Träger der Sozialhilfe für die Leistungsgewährung der bisherigen Sozialhilfeempfänger, die Agentur für Arbeit für die ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger zuständig. Der Kreis Mettmann beabsichtigt, diese Aufgabe an die kreisangehörigen Städte zu delegieren.

 

Mit gleichem Datum ist eine Gründungsvereinbarung über die Kooperation in einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II geschlossen worden (Anlage 2). Diese Gründungsvereinbarung wurde erforderlich, damit ab dem 1.1.2005 die Verwaltungskostenpauschale seitens des Bundes gezahlt werden kann.

 

 

Ø        Aufbauorganisation einer ARGE

 

Nach dem bisher vorliegenden Konzept (Anlage 3) sollen die Aufgaben der ARGE in zentrale und dezentrale Aufgaben unterteilt werden.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

- Personal und Organisation

- Koordination der Fachaufgaben

 

 

 

Die dezentralen Aufgaben, wie Fallmanagement, Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung obliegen den Geschäftstellen der kreisangehörigen Städte. Die Entscheidung, ob die Leistungsgewährung und Fallmanagement aus einer Hand erfolgen soll, entscheidet der Geschäftsführer. Dieser ist bislang noch nicht benannt worden.

 

Nach wie vor hält die Kreisverwaltung an dem Thesenpapier des Landrates fest, wonach in jeder Stadt ein Job-Center errichtet werden soll. Aus Sicht der Stadt Hilden sollte nunmehr auch geprüft werden, ob nicht die bisherige Geschäftsstellenstruktur der Agentur für Arbeit, die fünf Standorte im Kreis vorsieht beibehalten wird, um Synergieeffekte zu aktivieren und zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten zu erzielen, die zugunsten eines erweiterten Eingliederungsbudgets für Beschäftigung und Qualifizierung genutzt werden könnten. Ohnehin würde die Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit für den Bereich des Arbeitslosengeldes I in Hilden verbleiben. Mit der Stadt Haan ist dies auf der Verwaltungsebene bereits besprochen worden. Dort wird man in nächster Zeit auch den Fachausschuss damit befassen.

 

Ø        Fallzahlen und Personalbemessung

 

Die ARGE wird künftig 15.767 SGB II-Bedarfsgemeinschaften betreuen. Diese Zahlen entsprechen dem Stand Oktober 2004 und beinhalten alle Arbeitslosenhilfebezieher und arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger.

Zur Bearbeitung dieser Fälle wurden kreisweit folgende Betreuungsschlüssel zugrunde gelegt:

 

Teamleitungen                                 1:15

Eingliederungsleistungen               1:200

Leistungsgewährung                                   1:140

Beihilfen                                            1:1000

 

Unter Berücksichtigung der zentralen und dezentralen Aufgaben werden 245,7 Stellen benötigt.

 

Für die Betreuung der sich künftig in Hilden ergebenden Empfänger des Arbeitsgeldes II

(1.462 Bedarfsgemeinschaften) wird danach folgende Personalausstattung notwendig:

 

Teamleitung                                      1,3

Eingliederungsleistungen                7,3

Leistungsgewährung                                 10,4

Beihilfen                                            1,5

Gesamt:         20,5 Stellen

 

10 Stellen könnten mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Sozialamtes besetzt werden; 4,4 Stellen aus der hiesigen Geschäftstelle der Agentur für Arbeit. Die verbleibenden Stellen müssten anderweitig besetzt werden.

 

Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit dem Personalamt, Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten sind bereits geführt worden. Akzeptable Rahmenbedingungen für eine Zuweisung an die ARGE werden erarbeitet. Da die Rechtsform der ARGE jedoch noch nicht feststeht, können konkrete Aussagen zur Abordnungs- und Umsetzungsform noch nicht gemacht werden.

 

Ø        Finanzielle Auswirkung

 

Unter Berücksichtigung der angenommenen  Fallzahlen und der benötigten Stellen erscheint die Verwaltungskostenpauschale für die ARGE in Höhe von 15,1 Mio € nach der Berechnung der Kreisverwaltung zunächst auskömmlich zu sein. Einvernehmen besteht darüber, evtl. Fehlbeträge nicht aus der Eingliederungspauschale zu nehmen, was grundsätzlich möglich wäre.

Richtigerweise verlangt der Städte- und Gemeindebund in einer seiner letzten Presseerklärungen, dass die Entlastung bei den Sozialhilfeausgaben nicht durch eine übermäßige Erhöhung der Kreisumlage aufgezehrt werden darf. Nach der jüngsten Berechnung der Kreisverwaltung wird jedoch die von der Stadt Hilden seit langer Zeit geäußerte Befürchtung bestätigt, dass sie aufgrund der starken Steuerkraft eine Belastung überproportional treffen wird. Unter Berücksichtigung verschiedener Grundannahmen zur Anzahl der künftigen  ALG II-Empfänger und zu den erwarteten Unterkunftskosten   schätzt   der  Kreis,  dass   es  durch   Hartz IV   zu  einer  Mehrbelastung  von

6,5 Mio. € kommen wird, die möglicherweise durch eingesparte Personalkosten für die bisherige Sozialhilfe kompensiert werden könnten. Hinsichtlich der Finanzierung der Gesamtkosten im Rahmen der Kreisumlage kommt es allerdings zu erheblichen Verwerfungen im Kreisgebiet, wobei die Stadt Hilden besonders negativ betroffen wäre. Hier droht ein Mehraufwand von 2,6 Mio. €. Selbst wenn es gelingen würde, einvernehmlich eine Kostenbeteiligung im Kreis Mettmann zu erreichen – was bisher durch das Gesetz vorgegeben war, aber künftig wegfällt -, würde im günstigsten Fall noch eine Mehrbelastung der Stadt Hilden von 1,1 Mio. € entstehen.

Hier gilt es, alle Anstrengungen zu unternehmen, eine solche Kostenbeteiligung zu erreichen. Dazu hatte der Rat bereits in seiner Sitzung am 15.09.2004 einen entsprechenden Auftrag erteilt. Gleich welches Ergebnis in den Verhandlungen erreicht wird, steht jetzt schon fest, dass Hilden finanziell zu den Verlierern der Arbeitsmarktreform zählen wird.

 

Ø        Maßnahmen „Hilfe zur Arbeit“

 

Die bisherigen Strukturen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen nach der Vorstellung des Kreises auch im Jahr 2005 erhalten werden (Anlage 4). So kann die bisher in Hilden sehr erfolgreiche gemeinnützige zusätzliche Arbeit aufgrund einer gesetzlichen Übergangsvorschrift über den 31.12.2004 fortgesetzt werden. Zusätzlich werden ab dem 1.1.2005 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche und junge Erwachsenen 18 -25 Jahren und Erwachsene mit einem Qualifizierungsanteil angeboten werden können.

 

Ø        Verfahrensstand

 

Für die Hildener Sozialhilfeempfängerinnen und -Empfänger wurden die Anträge zum Erhalt des ALG II von den Sachbearbeitern/innen des Sozialamtes aufgenommen. Die Antragsaufnahme konnte wie angekündigt zum 31.10.2004 beendet werden. Die Zahlung der neuen Leistung zum 1.1.2005 erfolgt im Kreis nicht über das Verfahren der Bundesagentur (A2LL) sondern über das bisherige Sozialhilfeprogramm  des Kreises. Die notwendigen Umsetzungsarbeiten müssen bis zum 20.12.2004 erfolgen; mit den Bescheiden ist dann unmittelbar vor Weihnachten zu rechnen.

 

Günter Scheib