Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und
Begründungen:
Allgemeines |
Die
Versorgungssituation im Bereich der Asylbewerber und ausländischen Flüchtlinge
in Hilden war aufgrund ausreichender Vorsorge sowohl hinsichtlich der
Unterbringungsmöglichkeiten als auch der Betreuung in den vergangenen Jahren
ausreichend und gut. Dies ist im Abschlussbericht über den Organisationsentwicklungsprozess des
Sozialamtes, Abt. Besondere Soziale Dienste, aus dem Jahr 2003 bestätigt
worden.
Die gegenwärtige
Zahl der untergebrachten Personen in den Übergangsheimen der Stadt Hilden
ist aus der nachfolgenden Aufstellung
(Stand 31.10.2004) ersichtlich:
Aufteilung |
Benrather Straße |
Breddert |
Forststraße |
Hans-Sachs-Straße |
Gesamt |
Alleinstehende Frauen |
0 |
7 |
2 |
6 |
15 |
Alleinstehende Männer |
5 |
7 |
14 |
0 |
26 |
Familien mit .. Personen |
2/7 |
11/50 |
5/13 |
7/23 |
25/93 |
Personen gesamt: |
12 |
64 |
29 |
29 |
134 |
In den vorstehend genannten Zahlen sind enthalten:
·
Jüdischen Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen
Sowjetunion (sog. Kontingentflüchtlinge) =
23 Personen
·
De-facto-Flüchtlinge (der Aufenthalt wird aufgrund von Abschiebungshindernissen geduldet) = 81
Personen
·
Asylbewerber = 30
Personen
Hauptherkunftsland der untergebrachten Asylbewerber und ausl.
Flüchtlinge ist Restjugoslawien.
Im nachfolgenden Bericht wird
lediglich die Situation und Entwicklung der Asylbewerber und
de-facto-Flüchtlinge dargestellt, da das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
nur für diesen Personenkreis gilt. Die jüdischen Zuwanderer sind
sozialhilferechtlich deutschen Personen gleichgestellt.
Entwicklung |
Wie sich die Zahlen der untergebrachten Personen seit Januar 200
entwickelt haben, ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
|
Januar 2000 |
Januar 2001 |
Januar 2002 |
Juli 2002 |
Januar 2003 |
Juli 2003 |
Januar 2004 |
Okt. 2004 |
Asylbewerber, ausl. Flüchtlinge |
307 |
227 |
204 |
160 |
211 |
191 |
194 |
111 |
Die
Unterbringungssituation im Asylbereich ist gekennzeichnet durch einen starken
Rückgang der Zahl der unterzubringenden Personen insbesondere seit Januar 2004.
In den zur Verfügung
stehenden Objekten stehen insgesamt 436 Plätze (Sollkapazität) zur Verfügung.
Derzeit sind dort
untergebracht:
- Asylbewerber/ausl. Flüchtlinge: 111 Personen
- Kontingentflüchtlinge: 23 Personen
- Aussiedler : 14 Personen
Die Praxis hat
gezeigt, dass es notwendig war und auch nach wie vor ist, Freiräume in gewisser
Zahl vorzuhalten. Die politische Entwicklung brachte in den vergangenen Jahren
immer unvorhersehbare Schübe von aufzunehmenden Flüchtlingen. Die Stadt Hilden
war so immer in der Lage dieser Entwicklung gerecht zu werden.
Eine Überkapazität
in diesem Umfang ist jedoch nicht notwendig, zumal nach der amtl. Zuweisungsstatistik
der Landesstelle Unna-Massen die Zuweisungsquote mit -32 Personen in diesem
Bereich als gering zu bezeichnen ist und Zuweisungen gegenwärtig nur in ganz
geringem Umfang erfolgen.
Auf ein Übergangsheim kann demnach kurzfristig
verzichtet werden.
Aufgrund der
besonderen Situation hinsichtlich Baussubstanz und Brandschutz soll das Übergangsheim
Breddert 1 für Unterbringungszwecke im vorstehenden Sinn kurzfristig aufgegeben werden. Nach dem aktuellen
Brandschaubericht des von dem durch das Amt für Gebäudewirtschaft beauftragten
Sachverständigen ist die Bausubstanz des Übergangsheimes Breddert als
brandschutztechnisch problematisch eingestuft worden, so dass eine Schließung
des 1. Obergeschosses bis zum 30.11.2004 erforderlich wurde. Aus Kostengründen
hat die Verwaltung sich aufgrund der o.a. dargestellten Entwicklung
entschlossen, das Übergangsheim Breddert ersatzlos aufzugeben.
Ein Umzug in die
anderen bestehenden Übergangsheime, insbesondere in das Gebäude Forststraße ist
bis Mitte Dezember geplant.
Aus der
nachfolgenden Tabelle ist noch einmal der gegenwärtige Stand der
untergebrachten Personen und die Sollkapazität dargestellt.
Unterkunft |
Benrather Straße |
Breddert |
Forst- straße |
Hans-Sachs-Straße |
Gesamt |
Soll-Kapazität |
56 Plätze |
172 Plätze |
124 Plätze |
84 Plätze |
436 Plätze |
aktuell untergebrachte
Personen |
12 |
64 |
43 *) |
29 |
148 |
*) inkl. 14
Aussiedler
Nach Umquartierung
der in der Unterkunft Breddert lebenden
Personen in die anderen 3 zur Verfügung
stehenden Unterkünfte mit einer verbleibenden Gesamtkapazität von 264 Plätzen
wird ein Überhang von 116 Plätzen als ausreichende Reserve verbleiben.
Betreuung |
Die
sozialarbeiterische Betreuung erfolgt in diesem Bereich durch erfahrene
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Die Sicherung des
sozialen Friedens in den Unterkünften und
in der Nachbarschaft sowie Integrationshilfen für die Personen, die ein
dauerhaftes Bleiberecht erhalten, sind die Ziele der Betreuungsarbeit.
Vielfältige
Angebote für die untergebrachten Personen (Spielzimmer, Nähzimmer, Sportangebote
etc.) und durch die aufsuchende Sozialarbeit mit einer hohen Präsenz vor Ort
ergaben bislang wenige Probleme oder Konflikte in den Unterkünften und wenige
Nachbarschaftsbeschwerden. Ein Personalbedarf von 2 Ganztagsstellen wurde als
Ergebnis des eingangs erwähnten Organisationsentwicklungsprozesses
festgestellt.
Mit dem jetzigen
Umzug der Personen aus dem Übergangsheim Breddert sind insbesondere Schul- und
Kindergartenbesuch mit allen Beteiligten (Eltern, Schulen) geklärt worden.
Spiel- und Sportmöglichkeiten sind am „neuen Standort“ eingerichtet bzw. werden
kurzfristig geschaffen.
Finanzielle Situation |
Asylbewerber und
„geduldete“ ausl. Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die nachfolgende
Aufstellung zeigt die Ausgaben für 2003 und 2004 (letztere bis einschl. Oktober).
Der allgemeinen Entwicklung entsprechend sind die Ausgaben mit zurückgehenden
Zahlen rückläufig und im Haushalt der Stadt entsprechend berücksichtigt.
Aufstellung
der Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
|
2003 |
2004 |
Januar |
52.316,36 € |
36.773,82 € |
Februar |
44.562,80 € |
39.857,62 € |
März |
42.903,98 € |
27.859,29 € |
April |
45.164,23 € |
27.141,17 € |
Mai |
46.639,59 € |
28.714,42 € |
Juni |
39.188,99 € |
37.359,80 € |
Juli |
47.488,62 € |
31.186,91 € |
August |
61.646,58 € |
25.671,15 € |
September |
47.870,50 € |
29.977,13 € |
Oktober |
36.819,73 € |
32.994,60 € |
November |
32.249,82 € |
|
Dezember |
30.939,87 € |
|
|
|
|
Gesamt |
527.791,07 € |
315.535,91 € * |
|
|
|
|
|
|
* Für das Jahr 2004 sind noch keine ambulanten Krankenkosten mit dem
Kreis Mettmann abgerechnet worden. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 45.000,00
€ gerechnet.
Eine
Kostenerstattung durch das Land NRW erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
nur für Asylbewerber. Diese wird durch das Land in vierteljährlichen Raten in Höhe von gegenwärtig 990 € zuzüglich
einer Betreuungspauschale von 46 € je Person auf Antrag gezahlt. Maßgeblich für
den Antrag sind die jeweiligen Bestandszahlen am Quartalsende für das jeweilige
Folgequartal.
Die
Quartalsabrechnung nach dem Stand vom 30.9.2004 ergab einen Erstattungsanspruch
von insgesamt 25.900 €, und zwar:
25 Personen
(Grundpauschale) á 990 € = 24.750 €
25 Personen
(Betreuungspauschale) á 46 € = 1.150 €
insgesamt: 25.900 €
Damit werden die Angaben für Versorgung und Betreuung der Personen
abgegolten.
Die Kostenerstattung für Kontingentflüchtlinge erhält der
Sozialhilfeträger Kreis Mettmann. Die Betreuungspauschale in Höhe von 46,00 €
je Quartal erhält die Stadt Hilden.
Nach der Quartalsabrechnung am 30.09.2004 ergab sich ein
Erstattungsbetrag für 38 Personen in Höhe von 1.748 €. In den Jahren 2003 und
2004 ergaben sich insgesamt folgende Erstattungsbeträge:
a) |
2003 |
Asylbewerber Kontingentflüchtlinge |
305.620 € 16.698 € |
(durchschnittl. 74 Personen) (durchschnittl. 91 Personen) |
b) |
2004 1. - 3.Quartal |
Asylbewerber Kontingentflüchtlinge |
131.572 € 7.452 € |
(durchschnittl. 49 Personen) (durchschnittl. 54 Personen) |
Eine
Kostenerstattung für die „geduldeten“ ausländischen Flüchtlinge ist nicht
gegeben. Die Kosten gehen insgesamt voll zu Lasten des städt. Haushalts.
Zusammenfassung |
Die Situation zur
Versorgung und Betreuung ist insgesamt als gut zu bezeichnen.
In welchem Ausmaß
sich das neue Zuwanderungsgesetz auswirkt, insbesondere im Hinblick auf einen
weiteren Rückgang der Unterbringungszahlen und damit verbunden ein weiterer
sukzessiver Abbau von Unterbringungskapazitäten und eine finanzielle Entlastung
des städt. Haushaltes kann heute noch nicht gesagt werden.
Günter Scheib