Betreff
Bericht über die Versorgungssituation der Asylbewerber und ausländischen Flüchtlinge in Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 50/002
Aktenzeichen
III/50 60 10 - fw
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Allgemeines

 

Die Versorgungssituation im Bereich der Asylbewerber und ausländischen Flüchtlinge in Hilden war aufgrund ausreichender Vorsorge sowohl hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als auch der Betreuung in den vergangenen Jahren ausreichend und gut. Dies ist im Abschlussbericht  über den Organisationsentwicklungsprozess des Sozialamtes, Abt. Besondere Soziale Dienste, aus dem Jahr 2003 bestätigt worden.

Die gegenwärtige Zahl der untergebrachten Personen in den Übergangsheimen der Stadt Hilden ist  aus der nachfolgenden Aufstellung (Stand 31.10.2004) ersichtlich:

 

 

      

Aufteilung

 

Benrather Straße

 

Breddert

 

Forststraße

 

Hans-Sachs-Straße

 

Gesamt

 

Alleinstehende Frauen

 

0

 

7

 

2

 

6

 

15

 

Alleinstehende Männer

 

5

 

7

 

14

 

0

 

26

 

Familien mit ..

Personen

 

2/7

 

11/50

 

5/13

 

7/23

 

25/93

 

Personen gesamt:

 

12

 

64

 

29

 

29

 

134

 

 

In den vorstehend genannten Zahlen sind enthalten:

·         Jüdischen Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (sog. Kontingentflüchtlinge)           =    23 Personen

·         De-facto-Flüchtlinge (der Aufenthalt  wird aufgrund von Abschiebungshindernissen geduldet)               =     81 Personen

·         Asylbewerber              =     30 Personen

 

Hauptherkunftsland der untergebrachten Asylbewerber und ausl. Flüchtlinge ist Restjugoslawien.

 

Im nachfolgenden Bericht  wird lediglich die Situation und Entwicklung der Asylbewerber und de-facto-Flüchtlinge dargestellt, da das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nur für diesen Personenkreis gilt. Die jüdischen Zuwanderer sind sozialhilferechtlich deutschen Personen gleichgestellt.

 

 

 

 

 

Entwicklung

 

Wie sich die Zahlen der untergebrachten Personen seit Januar 200 entwickelt haben, ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

 

 

                      

 

Januar 2000

 

Januar 2001

 

Januar 2002

 

Juli

2002

 

Januar 2003

 

Juli

2003

 

Januar 2004

 

Okt.

2004

 

Asylbewerber, ausl. Flüchtlinge

 

 

307

 

227

 

204

 

160

 

211

 

191

 

194

 

111

 

 

Die Unterbringungssituation im Asylbereich ist gekennzeichnet durch einen starken Rückgang der Zahl der unterzubringenden Personen insbesondere seit Januar 2004.

In den zur Verfügung stehenden Objekten stehen insgesamt 436 Plätze (Sollkapazität) zur Verfügung.

Derzeit sind dort untergebracht:

 

  • Asylbewerber/ausl. Flüchtlinge:                    111 Personen
  • Kontingentflüchtlinge:                          23 Personen
  • Aussiedler :                                                     14 Personen

 

Die Praxis hat gezeigt, dass es notwendig war und auch nach wie vor ist, Freiräume in gewisser Zahl vorzuhalten. Die politische Entwicklung brachte in den vergangenen Jahren immer unvorhersehbare Schübe von aufzunehmenden Flüchtlingen. Die Stadt Hilden war so immer in der Lage dieser Entwicklung gerecht zu werden.

Eine Überkapazität in diesem Umfang ist jedoch nicht notwendig, zumal nach der amtl. Zuweisungsstatistik der Landesstelle Unna-Massen die Zuweisungsquote mit -32 Personen in diesem Bereich als gering zu bezeichnen ist und Zuweisungen gegenwärtig nur in ganz geringem Umfang erfolgen.

 

Auf ein Übergangsheim kann demnach kurzfristig verzichtet werden.

 

Aufgrund der besonderen Situation hinsichtlich Baussubstanz und Brandschutz soll das Übergangsheim Breddert 1 für Unterbringungszwecke im vorstehenden Sinn kurzfristig  aufgegeben werden. Nach dem aktuellen Brandschaubericht des von dem durch das Amt für Gebäudewirtschaft beauftragten Sachverständigen ist die Bausubstanz des Übergangsheimes Breddert als brandschutztechnisch problematisch eingestuft worden, so dass eine Schließung des 1. Obergeschosses bis zum 30.11.2004 erforderlich wurde. Aus Kostengründen hat die Verwaltung sich aufgrund der o.a. dargestellten Entwicklung entschlossen, das Übergangsheim Breddert ersatzlos aufzugeben.

Ein Umzug in die anderen bestehenden Übergangsheime, insbesondere in das Gebäude Forststraße ist bis Mitte Dezember geplant.

 

 

 

Aus der nachfolgenden Tabelle ist noch einmal der gegenwärtige Stand der untergebrachten Personen und die Sollkapazität dargestellt.

 

Unterkunft

Benrather

Straße

Breddert

Forst-

straße

Hans-Sachs-Straße

Gesamt

Soll-Kapazität

 

56 Plätze

 

172 Plätze

 

124 Plätze

 

84 Plätze

 

436 Plätze

aktuell untergebrachte Personen

 

12

 

64

 

43 *)

 

29

 

148

 

*) inkl. 14 Aussiedler

 

Nach Umquartierung der in der Unterkunft Breddert  lebenden Personen in  die anderen 3 zur Verfügung stehenden Unterkünfte mit einer verbleibenden Gesamtkapazität von 264 Plätzen wird ein Überhang von 116 Plätzen als ausreichende Reserve verbleiben.

 

 

Betreuung

 

Die sozialarbeiterische Betreuung erfolgt in diesem Bereich durch erfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.

Die Sicherung des sozialen Friedens in den Unterkünften und  in der Nachbarschaft sowie Integrationshilfen für die Personen, die ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, sind die Ziele der Betreuungsarbeit.

Vielfältige Angebote für die untergebrachten Personen (Spielzimmer, Nähzimmer, Sportangebote etc.) und durch die aufsuchende Sozialarbeit mit einer hohen Präsenz vor Ort ergaben bislang wenige Probleme oder Konflikte in den Unterkünften und wenige Nachbarschaftsbeschwerden. Ein Personalbedarf von 2 Ganztagsstellen wurde als Ergebnis des eingangs erwähnten Organisationsentwicklungsprozesses festgestellt.

 

Mit dem jetzigen Umzug der Personen aus dem Übergangsheim Breddert sind insbesondere Schul- und Kindergartenbesuch mit allen Beteiligten (Eltern, Schulen) geklärt worden. Spiel- und Sportmöglichkeiten sind am „neuen Standort“ eingerichtet bzw. werden kurzfristig geschaffen.

 


 

Finanzielle Situation

 

 

Asylbewerber und „geduldete“ ausl. Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Ausgaben für 2003 und 2004 (letztere bis einschl. Oktober). Der allgemeinen Entwicklung entsprechend sind die Ausgaben mit zurückgehenden Zahlen rückläufig und im Haushalt der Stadt entsprechend berücksichtigt.

 

 

 

 

Aufstellung der Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

 

2003

2004

Januar

52.316,36 €

36.773,82 €

Februar

44.562,80 €

39.857,62 €

März

42.903,98 €

27.859,29 €

April

45.164,23 €

27.141,17 €

Mai

46.639,59 €

28.714,42 €

Juni

39.188,99 €

37.359,80 €

Juli

47.488,62 €

31.186,91 €

August

61.646,58 €

25.671,15 €

September

47.870,50 €

29.977,13 €

Oktober

36.819,73 €

32.994,60 €

November

32.249,82 €

 

Dezember

30.939,87 €

 

 

 

 

Gesamt

527.791,07 €

 

315.535,91 €

*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Für das Jahr 2004 sind noch keine ambulanten Krankenkosten mit dem Kreis Mettmann abgerechnet worden. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 45.000,00 € gerechnet.


 

 

 

 

Eine Kostenerstattung durch das Land NRW erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nur für Asylbewerber. Diese wird durch das Land in vierteljährlichen  Raten in Höhe von gegenwärtig 990 € zuzüglich einer Betreuungspauschale von 46 € je Person auf Antrag gezahlt. Maßgeblich für den Antrag sind die jeweiligen Bestandszahlen am Quartalsende für das jeweilige Folgequartal.

Die Quartalsabrechnung nach dem Stand vom 30.9.2004 ergab einen Erstattungsanspruch von insgesamt 25.900 €, und zwar:

 

            25 Personen (Grundpauschale)             á 990 €                  =          24.750 €

            25 Personen (Betreuungspauschale)    á   46 €                  =           1.150 €

                                                                                              insgesamt:      25.900 €

 

Damit werden die Angaben für Versorgung und Betreuung der Personen abgegolten.

 

Die Kostenerstattung für Kontingentflüchtlinge erhält der Sozialhilfeträger Kreis Mettmann. Die Betreuungspauschale in Höhe von 46,00 € je Quartal erhält die Stadt Hilden.

Nach der Quartalsabrechnung am 30.09.2004 ergab sich ein Erstattungsbetrag für 38 Personen in Höhe von 1.748 €. In den Jahren 2003 und 2004 ergaben sich insgesamt folgende Erstattungsbeträge:

 

a)

2003

Asylbewerber

Kontingentflüchtlinge

305.620 €

  16.698 €

(durchschnittl. 74 Personen)

(durchschnittl. 91 Personen)

 

b)

2004

1. - 3.Quartal

Asylbewerber

Kontingentflüchtlinge

131.572 €

    7.452 €

(durchschnittl. 49 Personen)

(durchschnittl. 54 Personen)

 

Eine Kostenerstattung für die „geduldeten“ ausländischen Flüchtlinge ist nicht gegeben. Die Kosten gehen insgesamt voll zu Lasten des städt. Haushalts.

 

 

Zusammenfassung

 

Die Situation zur Versorgung und Betreuung ist insgesamt als gut zu bezeichnen.

In welchem Ausmaß sich das neue Zuwanderungsgesetz auswirkt, insbesondere im Hinblick auf einen weiteren Rückgang der Unterbringungszahlen und damit verbunden ein weiterer sukzessiver Abbau von Unterbringungskapazitäten und eine finanzielle Entlastung des städt. Haushaltes kann heute noch nicht gesagt werden.

 

 

Günter Scheib