Betreff
Antrag der St. Sebastianer Schützenbruderschaft auf Gewährung eines städt. Zuschusses zur Erweiterung der Schießsportanlage an der Oststraße
Vorlage
WP 04-09 SV 52/001
Aktenzeichen
III/40 Ap/Sch
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"   Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschließt, gemäß den vom Rat der Stadt beschlossenen Grundsätzen über die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW der St. Sebastianer Schützenbruderschaft einen städt. Zuschuss zur Erweiterung der Schießsportanlage an der Oststraße in Höhe von 50.715 € zu bewilligen. "

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die St. Sebastianer Schützenbruderschaft hat als erster Hildener Verein mit Schreiben vom 27.01.2004 bzw. 28.07.2004 einen Antrag auf Bezuschussung der Erweiterung der vereinseigenen Schießsportanlage an der Oststraße aus Mitteln der Sportpauschale des Landes NW gestellt. Beide Schreiben des Vereins sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Wie den Anträgen zu entnehmen ist, rechnet der Verein mit Gesamtkosten für die Erweiterungsmaßnahme in Höhe von ca. 650.000 €. Mit Schreiben vom 07.07.2004 wird konkret beantragt, aus den Mitteln der Sportpauschale den Einbau der zusätzlich notwendigen optischen Zielerfassungsanlage mit einem Kostenaufwand von 50.715 € zu finanzieren.

 

Die St. Sebastianer Schützenbruderschaft hatte für diese gesamte Maßnahme bereits am 09.07.1999 einen Antrag an die Bezirksregierung auf Bezuschussung aus Landesmitteln gerichtet. Am 17.02.2004 teilte die Bezirksregierung dem Verein mit, dass im Rahmen der Haushaltsplan-Beratungen für die Jahre 2004/05 die bisherigen projektbezogenen Zuweisungen durch eine so genannte Sportpauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz an die Kommunen ersetzt wird. Insofern möge sich der Verein an die Stadt Hilden wenden.

 

Aufgrund dieser grundlegend veränderten Zuwendungspraxis des Landes hat der Rat der Stadt am 23.06.2004 auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales gemeinsam mit dem Stadtsportverband entwickelte "Grundsätze für die Verwendung der Sportpauschale des Landes NW" beschlossen. Darin ist festgelegt, dass die jährlichen Mittel der Sportpauschale je zu 50 % für städtische Maßnahmen einerseits sowie für Vereinsmaßnahmen andererseits verwendet werden. Für Erweiterungsbauten sind nach diesen Grundsätzen städtische Zuschüsse bis zu 33 % der Gesamtkosten möglich.

 

Die Stadt Hilden hat im Jahre 2004 einen Gesamtbetrag in Höhe von 135.321 € vom Land erhalten. Der Anteil für die Vereine beträgt 50 % = 67.600 €, die im Sportetat bei der H.St. 5500.9880 bereitgestellt wurden. Bisher sind aus dieser Haushaltsstelle lediglich kleinere Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung von Sportgeräten in Gesamthöhe von 1.830 € geleistet worden. Demnach stehen in diesem Jahr noch 65.770 € zur Verfügung. Weitere Anträge von Vereinen auf Bezuschussung aus der Sportpauschale liegen für dieses Jahr nicht vor. Für das Jahr 2005 haben der Kanu-Club und der Reit- und Fahrverein allerdings schon entsprechende Anträge gestellt, die zu gegebener Zeit zur Beratung vorgelegt werden.

 

Die St. Sebastianer Schützenbruderschaft hätte nach alter Zuschusspraxis seitens des Landes mit einer Fördersumme von 140.000 € rechnen können. Insofern wird in Abstimmung mit dem Stadtsportverband empfohlen, dem Antrag des Vereins zu folgen, zumal die Mittel in diesem Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehen.

 

Die in diesem Jahr nicht mehr ausgeschöpften Restmittel in Höhe von 15.055 € werden nach dem Grundsatzbeschluss einer Rücklage zur Verwendung in den Folgejahren zugeführt.

 

Günter Scheib

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

5500.9880                             

Bezeichnung:

Zuschüsse an Sportvereine

Kosten                 50.715 €    

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:   Ja

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer