Beschlussvorschlag:
" Der
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschließt, gemäß den vom Rat der
Stadt beschlossenen Grundsätzen über die Verwendung der Sportpauschale des Landes
NW der St. Sebastianer Schützenbruderschaft einen städt. Zuschuss zur Erweiterung
der Schießsportanlage an der Oststraße in Höhe von 50.715 € zu bewilligen.
"
Erläuterungen und Begründungen:
Die St. Sebastianer
Schützenbruderschaft hat als erster Hildener Verein mit Schreiben vom
27.01.2004 bzw. 28.07.2004 einen Antrag auf Bezuschussung der Erweiterung der
vereinseigenen Schießsportanlage an der Oststraße aus Mitteln der
Sportpauschale des Landes NW gestellt. Beide Schreiben des Vereins sind als Anlage
dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Wie den Anträgen zu
entnehmen ist, rechnet der Verein mit Gesamtkosten für die Erweiterungsmaßnahme
in Höhe von ca. 650.000 €. Mit Schreiben vom 07.07.2004 wird konkret beantragt,
aus den Mitteln der Sportpauschale den Einbau der zusätzlich notwendigen
optischen Zielerfassungsanlage mit einem Kostenaufwand von 50.715 € zu finanzieren.
Die St. Sebastianer
Schützenbruderschaft hatte für diese gesamte Maßnahme bereits am 09.07.1999
einen Antrag an die Bezirksregierung auf Bezuschussung aus Landesmitteln
gerichtet. Am 17.02.2004 teilte die Bezirksregierung dem Verein mit, dass im
Rahmen der Haushaltsplan-Beratungen für die Jahre 2004/05 die bisherigen
projektbezogenen Zuweisungen durch eine so genannte Sportpauschale im
Gemeindefinanzierungsgesetz an die Kommunen ersetzt wird. Insofern möge sich
der Verein an die Stadt Hilden wenden.
Aufgrund dieser grundlegend
veränderten Zuwendungspraxis des Landes hat der Rat der Stadt am 23.06.2004 auf
Vorschlag des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales gemeinsam mit dem
Stadtsportverband entwickelte "Grundsätze für die Verwendung der
Sportpauschale des Landes NW" beschlossen. Darin ist festgelegt, dass die
jährlichen Mittel der Sportpauschale je zu 50 % für städtische Maßnahmen
einerseits sowie für Vereinsmaßnahmen andererseits verwendet werden. Für
Erweiterungsbauten sind nach diesen Grundsätzen städtische Zuschüsse bis zu 33
% der Gesamtkosten möglich.
Die Stadt Hilden hat im
Jahre 2004 einen Gesamtbetrag in Höhe von 135.321 € vom Land erhalten. Der
Anteil für die Vereine beträgt 50 % = 67.600 €, die im Sportetat bei der H.St.
5500.9880 bereitgestellt wurden. Bisher sind aus dieser Haushaltsstelle lediglich
kleinere Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung von Sportgeräten in Gesamthöhe
von 1.830 € geleistet worden. Demnach stehen in diesem Jahr noch 65.770 € zur
Verfügung. Weitere Anträge von Vereinen auf Bezuschussung aus der
Sportpauschale liegen für dieses Jahr nicht vor. Für das Jahr 2005 haben der
Kanu-Club und der Reit- und Fahrverein allerdings schon entsprechende Anträge
gestellt, die zu gegebener Zeit zur Beratung vorgelegt werden.
Die St. Sebastianer
Schützenbruderschaft hätte nach alter Zuschusspraxis seitens des Landes mit
einer Fördersumme von 140.000 € rechnen können. Insofern wird in Abstimmung mit
dem Stadtsportverband empfohlen, dem Antrag des Vereins zu folgen, zumal die
Mittel in diesem Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehen.
Die in diesem Jahr nicht
mehr ausgeschöpften Restmittel in Höhe von 15.055 € werden nach dem
Grundsatzbeschluss einer Rücklage zur Verwendung in den Folgejahren zugeführt.
Günter Scheib