Betreff
Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben
hier: Gesonderte Ergebnisdarstellung für den Träger der Sozialhilfe
Vorlage
WP 04-09 SV 14/004
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

"Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt die vom Rechnungsprüfungsamt gefertigte Niederschrift über die Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben vom 10.11.2004 zur gesonderten Ergebnisdarstellung im Sinne von § 101 Abs. 5 GO NRW."

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Durch Artikel 9 Rechtsbereinigungsgesetz NRW vom 06.10.1987 ist in den damaligen § 99 der Gemeindeordnung eine neue Aufgabe für den Rechnungsprüfungsausschuss dergestalt aufgenommen worden, dass auch die delegierten Sozialhilfeaufgaben zu prüfen sind und anschließend dem Träger der Sozialhilfe gesondert zu berichten ist.

 

Auf dieser Grundlage wurden diese Prüfungen seither durchgeführt. Dem Träger der Sozialhilfe (Kreis Mettmann) ist jeweils nach Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss der zur gesonderten Ergebnisdarstellung erklärte Bericht übersandt worden. Reaktionen des Kreises Mettmann auf diese Übersendungen sind aber bisher niemals erfolgt.

 

Der Bericht über die diesjährige Prüfung datiert vom 10.11.2004 und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Das Rechnungsprüfungsamt schlägt dem Rechnungsprüfungsausschuss vor, diesen Bericht zur gesonderten Ergebnisdarstellung nach § 101 Abs. 5 GO NRW zu erklären.

 

Günter Scheib