Betreff
Betr.: Vertragsänderung Schokoticket
Vorlage
WP 04-09 SV 51/334
Aktenzeichen
III/51-Li
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

"   Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:

 

     (1)  Der Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.08.2008 wie folgt neu festgesetzt:

 

            Ø    10,80 €   für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen

            Ø      6,00 €   für das 2. anspruchsberichtigte Kind

           

 

(2) Zwischen der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:

 

§  1

 

       § 3 Abs. 1 wird zum 01.08.2008 wie folgt geändert:

 

                   In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 9,80 € durch 10,80 € ersetzt

                   und im Satz 2 der Betrag von 5,65 € durch 6,00 € ersetzt.

 

§  2

 

       Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt. "

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Durch Ratsbeschluss vom 24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinischen Bahngesellschaft und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das Schokoticket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind positiv zu bewerten.

 

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Schokotickets ist der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten. Gemäß § 97 (3) des Schulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung ist der Schulträger berechtigt, von den Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste und bis zu 6,00 € für das zweite Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung des Angebotes des ÖPNV berechtigen.

 

 

Mit der Einführung des Schokotickets wurde von dieser Möglichkeit auch in Hilden Gebrauch gemacht. Durch Beschluss des Rates vom 24.10.2001 wurden seinerzeit die Eigenanteile wie folgt festgesetzt:

 

 

Ø         7,70 €      für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen

Ø         5,00 €      für den/die zweite Schüler/in

Ø         0,00 €             ab dem 3. Kind, sowie für Schüler/innen, die Leistungen nach SGB XII beziehen.

 

 

In § 3   des o. g. Vertrages werden diese Eigenanteile ausdrücklich genannt. Die Stadt Hilden als Schulträger hat – wie alle anderen Städte – sämtliche Ansprüche, die ihr aus dieser Festsetzung erwachsen, an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen abgetreten.

 

 

Auf Grund von Preiserhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr wurden die  Eigenanteile für den/die erste Schüler/in und für den/die zweite Schüler/in in der Vergangenheit mehrfach angehoben. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 01. August 2007. Dabei wurde der Eigenanteil für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 9,80 Euro und für das zweite auf 5,65 Euro festgesetzt.

 

 

Im Rahmen der Preisanpassung zum 01. August 2008 sind erneute Anpassungen bei der Höhe des Eigenanteils erforderlich. Daraus resultiert eine Erhöhung des Eigenanteils für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 10,80 €, für das zweite anspruchsberichtigte Kind auf 6,00 €.

 

Die Zahlungen der Schulträger selbst werden gemäß der vertraglichen Regularien zum 01. Januar 2009 angepasst, so dass durch die  Preisanpassung keine weiteren Belastungen im Jahr 2008 entstehen werden.

Die Höhe der Schulträgerleistungen orientierte sich bisher vertragsgemäß an der Preisentwicklung der Monatskarte im Ausbildungsverkehr (YoungTicket).

 

Die Schulträgerleistungen wurden von den Gremien des Zweckverbandes VRR am 12.12.2007 mit einem Erhöhungsmaß von 2% mit Wirkung zum 01.01.2009 festgelegt. Im Vergleich zu der Preiserhöhung im Rahmen der Tarifstrukturreform mit einem Ausmaß für die übrigen Tickets in Höhe von 5,5% ist mit dieser Preisgestaltung auf die angespannte Lage der kommunalen Haushalte Rücksicht genommen worden.

 

Die letzte Anhebung der Schulträgerleistung betrug ebenfalls 2,0 % und erfolgte zum 01.01.2008.

 

Die Mitteilungen des VRR sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Informativ teilt die Verwaltung mit, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hilden am 20.02.2008 beschlossen hat, dass die Stadt Hilden als Schulträger den Eigenanteil der Schülerfahrkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II übernimmt. § 97 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW ermöglicht dem Schulträger die Entscheidung, zur finanziellen Entlastung dieser Personengruppe, in eigener Verantwortung. Es wurden Haushaltmittel in Höhe von 5000 Euro für das Jahr 2008 für die Übernahme dieses Eigenanteils des oben genannten Personenkreises bereitgestellt.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, erst im Haushaltsjahr 2009

 

Produktnummer:

030101 ff

Bezeichnung: 

Grundschulen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschule,

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2009

 

 

 

Kann noch nicht angegeben werden, da die Zahlungen des Schulträgers von den Schülerzahlen 2008/2009 abhängig sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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