Betreff
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk ?
hier: Anfragen des BUND zur sog. Naila-Studie vom 15.09. bzw. 03.11.2004
Vorlage
WP 04-09 SV 61/012
Aktenzeichen
IV/61.1-Tho
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Beschlussfassung wird anheimgestellt.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 15.09.2004 wurde durch Herrn Donner als Vertreter der BUND Ortsgruppe Hilden auf einen Beschluss der Stadt Naila vom 08.06.2004 hingewiesen, eine Petition an den Deutschen Bundestag zu richten mit dem Ziel, eine Absenkung der Grenzwerte für Mobilfunkanlagen zu erreichen. (Petitionsschreiben ist der SV als Anhang beigefügt)

 

In seiner Anfrage an den Bürgermeister und die Mitglieder des Stadtrates möchte Herr Donner wissen, ob die Stadt Hilden bereit sei, dem Beispiel der Stadt Naila zu folgen.

 

Seitens der Verwaltung wurden die Mobilfunkbetreiber sowie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Natürlich wurde auch der Kreis Mettmann als Organisator „Runder Tisch Mobilfunk“ beteiligt. Die Antworten der Angeschriebenen sind dieser Sitzungsvorlage als Anhang beigefügt.

 

Ein  Kurzkommentar zur Naila-Studie (Dr. Dürrenberger v. 16.09.2004) weist u.a. darauf hin, dass die Studie bisher nicht veröffentlicht wurde und somit wissenschaftlich noch nicht begutachtet werden konnte.

Laut Presseerklärung der Nailaer Ärzte sollte unter dem Titel „ Einfluss der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz“ eine Veröffentlichung in der umweltmedizinischen Fachzeitschrift „Umwelt-Medizin-Gesellschaft“ erfolgen. In der Ausgabe 4/2004 im November 2004 war dies dann der Fall. Ein Auszug aus dem Internet als Zusammenfassung ist als Anlage beigefügt. Ebenso ein InternetBeitrag der Verbraucherinitiative e.V. (Bundesverband), die sich mit der Naila-Studie unter der Überschrift: Naila – Pro und Contra befasst hat. Bereits Ende Oktober hatte das Bayerische Landesamt für Umweltschutz in einer Pressemitteilung verlauten lassen, es gäbe noch offene Fragen zu diesem Thema und entsprechende Nachuntersuchungen seien erforderlich.

 

 

Weiterhin sprach in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 03.11.2004 Herr Donner die Errichtung des Mobilfunkmastes am Westring an und bat um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.         Liegen die dort geplanten Antennen innerhalb der 400-Meter-Zone zu Wohngebieten, die nach der Naila-Studie zu erhöhtem Krebsrisiko führen?

2.         Sollen die Antennen in Richtung der Wohngebiete strahlen?

3.         Ab wann wird die Stadtverwaltung die Bevölkerung rechtzeitig vor dem Aufbau solcher Anlagen informieren?

 

Zu 1.      Ja   …….. Würde der in der Naila-Studie angeführte 400m Abstand zu Wohngebieten eingehal   ten, ließe sich kein Mobilfunk mehr aufrechterhalten.

 

Zu 2.      Ja   …….. Welchen Sinn macht eine Richtungsänderung unter dem Gesichtspunkt „ Senden und Empfangen?“ Antennen versenden und empfangen Daten; sie strahlen nicht.

 

Zu 3.      Eine tatsächliche Information der Bürgerinnen und Bürger soll über die Internetseiten des Kreises  Mettmann erfolgen.

               Die Stadt Hilden erhält – über das Jahr verteilt –über den Kreis Mettmann die aktuellen Planungsdaten der Mobilfunkbetreiber zur Stellungnahme. Dabei wird seitens der Verwaltung geprüft, ob der geplante Antennenstandort sich innerhalb eines sensiblen Bereiches befindet. Ist dies der Fall, wird gemeinsam mit dem Mobilfunkbetreiber versucht, einen Alternativstandort zu finden. Auch das aktuelle Planungsrecht wird dem Antragsteller mitgeteilt.

               Antennenanlagen sind generell zulässig und bedürfen keiner Baugenehmigung, wenn sie nicht mehr als 10,00m Höhe aufweisen und nicht in einem Reinen Wohngebiet errichtet werden sollen.

 

 

 

               In einem Reinen Wohngebiet ist laut § 74a (BauONW) ein Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag an die Baugenehmigungsbehörde zu richten.

               Sind für Antennenanlagen Baugenehmigungen notwendig – wie z.B. am Westring – handelt es    sich um ein nicht-öffentliches Verfahren.

Über den Zeitpunkt der Errichtung nichtgenehmigungspflichtiger Antennen lassen sich im Vor- feld von Verwaltungsseite keinerlei Angaben machen, da diese Daten der Verwaltung nicht bekannt sind und somit auch nicht weiter gegeben werden können. -

 

 

Insgesamt stellt sich aus Sicht der Stadtverwaltung die Situation hinsichtlich der „Naila-Studie“ wie folgt dar: 

 

Aufgrund der bisher bekannt gewordenen Ergebnisse und der sehr kontroversen Aufnahme bzw. Diskussion in der Fachöffentlichkeit besteht derzeit kein Anlass, dem Schritt der Stadt Naila – wie vom B.U.N.D. gefordert – zu folgen.

 

Daraus zu schließen, die Hildener Bevölkerung würde weniger Schutz gegenüber Strahlenbelastungen benötigen, ist Unsinn. Tatsächlich benötigt die Bevölkerung Hildens genauso viel oder weniger Schutz wie die Bevölkerung der gesamten Bundesrepublik. Das ist auch der Grund, warum das Thema Mobilfunk auf Bundesebene angesiedelt ist und Regelungen von dort kommen.

 

 

 

 

 

(G.  Scheib)

 

 

 

Anlagen:  Anfragen des Herrn Donner vom 15.09. bzw. 03.11.2004

                 Antwortschreiben der Mobilfunkbetreiber

                 Antwortschreiben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)

                 Antwortschreiben des Kreis Mettmann (Herr Serwe)/

Petition des Stadtrates Naila/Naila-Studie(Kurzfassung)

                  Kurzkommentar zur Naila-Studie

                  Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Umweltschutz

                 Auszug(Zusammenfassung) aus der Fachzeitschrift „Umwelt-Medizin- Gesellschaft“