Änderung der Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsgrundschule", in der "Ver-lässlichen Grundschule 8-1" sowie bei "Silentien" im Primarbe reich
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
die Änderung der ‚Satzung der Stadt
Hilden über die Teilnahme sowie die
Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der
Verlässlichen Grundschule 8-1 sowie bei Silentien im Primarbereich’.“
Erläuterungen und Begründungen:
I. Die Historie
Der Rat der Stadt hat nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport
und Soziales in seiner Sitzung am 30.05.07 die ‚Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im
Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der Verlässlichen Grundschule 8-1
sowie bei Silentien im Primarbereich’ beschlossen.
Die letzte Anpassung der Satzung erfolgte zum 01.08.2007 und beinhaltete
die Beitragsregelungen für die Offenen Ganztagsgrundschulen aus dem Jahre 2006
auf Basis des Haushaltsstrukturgesetz 2006 i. V. m. § 17 Gesetz über
Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK NRW).
Wie bereits in der Sitzungsvorlage 51/225 vom 24.10.2003 zur Offenen
Ganztagsgrundschule (OGATA) dargelegt, sieht das beschlossene Hildener
Rahmenkonzept die Finanzierung der vielfältigen Angebote der Offenen Ganztagsschule
im Primarbereich sowohl durch Landesmittel und städtische Mittel als auch durch
Elternbeiträge vor.
II. Die neue
Rechtsgrundlage
Der Landtag NRW hat am 25.10.2007 das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung
von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
beschlossen. Mit Wirkung zum 01.08.2008 wird es das vorherige
Gesetzeswerk – GTK – ablösen und als neue gesetzliche Grundlage für den Bereich
der Elementarpädagogik dienen.
Hierauf basierend erließ der Rat der Stadt am 30.01.2008 die Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für
Kinder im Stadtgebiet Hilden (Sitzungsvorlage 51/327), welche zum 01.08.2008 in
Kraft tritt.
Die Satzung der Stadt Hilden
über die Teilnahme sowie die Erhebung
von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der
Verlässlichen Grundschule 8-1 sowie bei Silentien im Primarbereich nimmt
für die Beitragsfestlegung grundsätzlich Bezug auf die gesetzlichen Regelungen
für den Bereich der Kindertageseinrichtungen. Die geänderte Rechtsgrundlage für
die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab
dem 01.08.2008 macht eine Anpassung der
in Rede stehenden Satzung hinsichtlich der Einkommensstufen für die
Inanspruchnahme des Angebotes der Offenen Ganztagsgrundschule erforderlich.
Gemäß § 23 KiBiz hat das Jugendamt eine soziale Staffelung der
Elternbeiträge vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern
zu berücksichtigen.
Um auch weiterhin eine einheitliche Regelung für alle Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder zu ermöglichen, erfolgt wie bei der Erhebung der
Kindergartenbeiträge eine soziale Staffelung der Beiträge, wobei sich die Höhe
des monatlichen Elternbeitrages nach der Höhe des Einkommens der Eltern bzw.
des Erziehungsberechtigten richtet. Die bisher in Anlehnung an § 17 des
Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) erfolgte Einteilung nach
Bruttojahreseinkommen hat sich bewährt und soll dementsprechend modifiziert für
den gesamten Bereich der Betreuungsangebote der Elementarpädagogik beibehalten
werden.
Im Rahmen dieser Modifizierung erfolgt eine Erhöhung der ersten Stufe,
der Beitragsfreigrenze, von 12.271 € auf 17.500 €, um ALG II – Empfänger und so
genannte Geringverdiener grundsätzlich von der Beitragspflicht zu befreien.
Somit wird auch Kindern finanzschwacher Eltern ein niederschwelliger Zugang zum
Besuch der Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich ermöglicht.
Die Einteilung der Einkommensstufen soll analog der Festlegungen im
Bereich der Kindertagesstätten erfolgen. Dementsprechend wurde die folgende
Stufe nach weiteren 7.500 € festgesetzt, die darauf folgenden Stufen jeweils
nach 12.500 €.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, zwei weitere Einkommensstufen
(„bis 75.000 €“ und „über 75.000 €“) einzuführen, um eine weitere Abstufung des
Bruttojahreseinkommenaufkommens in der aktuell höchsten Stufe (über 61.355 €)
und eine einheitliche Regelung für alle Bildungs- und Betreuungsangebote für
Kinder zu ermöglichen.
III. Die Konkrete
Anpassung
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden folgende Elternbeiträge erhoben:
Elternbeitragstabelle (aktuelle Fassung)
Elternbeitragstabelle
(neue Fassung)
-
gültig ab 01. August 2008 -
IV. Die finanziellen Auswirkungen
Die neuen
Einkommensstufen und die daraus resultierenden Elternbeiträge haben lediglich
geringfügigen Einfluss auf die Einnahmesituation in dem betroffenen Produkt.
Die konkreten Auswirkungen sind heute noch nicht abzusehen. Die im
Haushaltsplan 2008 vorgesehenen Einnahmen werden voraussichtlicht erreicht.
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Hilden über die
Teilnahme sowie die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der Verlässlichen
Grundschule 8-1 sowie bei Silentien im Primarbereich berücksichtigt die notwendigen Änderungen. Die neuen Regelungen
sind kursiv geschrieben.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer: |
030210 |
Bezeichnung: |
Bildungs- und
Betreuungsangebote |
|
Mittel stehen zur Verfügung: |
|
|||
Investitions-Nr.: |
|
|
||
Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
||
|
|
|
|
s. Erläuterungen: „IV“ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sichtvermerk Kämmerer |
Die neuen
Einkommensstufen und die daraus resultierenden Elternbeiträge haben lediglich
geringfügigen Einfluss auf die Einnahmesituation in dem betroffenen Produkt.
Die konkreten Auswirkungen sind heute noch nicht abzusehen. Die im
Haushaltsplan 2008 vorgesehenen Einnahmen werden voraussichtlicht erreicht.
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Hilden über die
Teilnahme sowie die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der Verlässlichen
Grundschule 8-1 sowie bei Silentien im Primarbereich berücksichtigt die notwendigen Änderungen. Die neuen Regelungen
sind kursiv geschrieben.