Betreff
Betr.: Offene Ganztagsgrundschule
Änderung der Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsgrundschule", in der "Ver-lässlichen Grundschule 8-1" sowie bei "Silentien" im Primarbe reich
Vorlage
WP 04-09 SV 51/329
Aktenzeichen
III/51-em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales die Änderung der ‚Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme  sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der Verlässlichen Grundschule 8-1 sowie bei Silentien im Primarbereich’.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

I. Die Historie

 

Der Rat der Stadt hat nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner Sitzung am 30.05.07 die ‚Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme  sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der Verlässlichen Grundschule 8-1 sowie bei Silentien im Primarbereich’ beschlossen.

Die letzte Anpassung der Satzung erfolgte zum 01.08.2007 und beinhaltete die Beitragsregelungen für die Offenen Ganztagsgrundschulen aus dem Jahre 2006 auf Basis des Haushaltsstrukturgesetz 2006 i. V. m. § 17 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK NRW).

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage 51/225 vom 24.10.2003 zur Offenen Ganztagsgrundschule (OGATA) dargelegt, sieht das beschlossene Hildener Rahmenkonzept die Finanzierung der vielfältigen Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sowohl durch Landesmittel und städtische Mittel als auch durch Elternbeiträge vor.

 

 

II. Die neue Rechtsgrundlage

 

Der Landtag NRW hat am 25.10.2007 das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)  beschlossen. Mit Wirkung zum 01.08.2008 wird es das vorherige Gesetzeswerk – GTK – ablösen und als neue gesetzliche Grundlage für den Bereich der Elementarpädagogik dienen.

Hierauf basierend erließ der Rat der Stadt am 30.01.2008 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Hilden (Sitzungsvorlage 51/327), welche zum 01.08.2008 in Kraft tritt.

Die Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme  sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der Verlässlichen Grundschule 8-1 sowie bei Silentien im Primarbereich nimmt für die Beitragsfestlegung grundsätzlich Bezug auf die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen. Die geänderte Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem 01.08.2008 macht eine Anpassung der in Rede stehenden Satzung hinsichtlich der Einkommensstufen für die Inanspruchnahme des Angebotes der Offenen Ganztagsgrundschule erforderlich.

 

Gemäß § 23 KiBiz hat das Jugendamt eine soziale Staffelung der Elternbeiträge vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern zu berücksichtigen.

 

Um auch weiterhin eine einheitliche Regelung für alle Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder zu ermöglichen, erfolgt wie bei der Erhebung der Kindergartenbeiträge eine soziale Staffelung der Beiträge, wobei sich die Höhe des monatlichen Elternbeitrages nach der Höhe des Einkommens der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten richtet. Die bisher in Anlehnung an § 17 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) erfolgte Einteilung nach Bruttojahreseinkommen hat sich bewährt und soll dementsprechend modifiziert für den gesamten Bereich der Betreuungsangebote der Elementarpädagogik beibehalten werden.

 

Im Rahmen dieser Modifizierung erfolgt eine Erhöhung der ersten Stufe, der Beitragsfreigrenze, von 12.271 € auf 17.500 €, um ALG II – Empfänger und so genannte Geringverdiener grundsätzlich von der Beitragspflicht zu befreien. Somit wird auch Kindern finanzschwacher Eltern ein niederschwelliger Zugang zum Besuch der Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich ermöglicht.

 

 

 

 

Die Einteilung der Einkommensstufen soll analog der Festlegungen im Bereich der Kindertagesstätten erfolgen. Dementsprechend wurde die folgende Stufe nach weiteren 7.500 € festgesetzt, die darauf folgenden Stufen jeweils nach 12.500 €.

 

Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, zwei weitere Einkommensstufen („bis 75.000 €“ und „über 75.000 €“) einzuführen, um eine weitere Abstufung des Bruttojahreseinkommenaufkommens in der aktuell höchsten Stufe (über 61.355 €) und eine einheitliche Regelung für alle Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder zu ermöglichen.

 

 

III. Die Konkrete Anpassung

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden folgende Elternbeiträge erhoben:

 

 

 

Elternbeitragstabelle (aktuelle Fassung)

 

                                              

 

 

 

Elternbeitragstabelle (neue Fassung)

- gültig ab 01. August 2008 -

 

 

 

 

 

IV. Die finanziellen Auswirkungen

 

Die neuen Einkommensstufen und die daraus resultierenden Elternbeiträge haben lediglich geringfügigen Einfluss auf die Einnahmesituation in dem betroffenen Produkt. Die konkreten Auswirkungen sind heute noch nicht abzusehen. Die im Haushaltsplan 2008 vorgesehenen Einnahmen werden voraussichtlicht erreicht.

 

Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme  sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der Verlässlichen Grundschule 8-1 sowie bei Silentien im Primarbereich berücksichtigt die notwendigen Änderungen. Die neuen Regelungen sind kursiv geschrieben.

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

030210

Bezeichnung: 

Bildungs- und Betreuungsangebote

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

 

 

 

 

s. Erläuterungen: „IV“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

Die neuen Einkommensstufen und die daraus resultierenden Elternbeiträge haben lediglich geringfügigen Einfluss auf die Einnahmesituation in dem betroffenen Produkt. Die konkreten Auswirkungen sind heute noch nicht abzusehen. Die im Haushaltsplan 2008 vorgesehenen Einnahmen werden voraussichtlicht erreicht.

 

Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme  sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, in der Verlässlichen Grundschule 8-1 sowie bei Silentien im Primarbereich berücksichtigt die notwendigen Änderungen. Die neuen Regelungen sind kursiv geschrieben.