Betreff
Geplanter Neubau einer Propylenverbundleitung der EPDC, U-Line-Projekt, durch das Stadtgebiet Hilden, hier: Stellungnahme der Stadt Hilden zum Raumordnungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf
Vorlage
WP 04-09 SV 61/009
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll/ws
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der von der Verwaltung ausgearbeiteten Stellungnahme unter Berücksichtigung der formulierten Anregungen, an die Bezirksregierung Düsseldorf zum EPDC-Projekt zu.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Raumordnungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf zugunsten des geplanten Neubaus einer Propylenverbundleitung der EPDC (European Pipeline Development Company). Hiervon betroffen ist besonders der Abschnitt zwischen Dormagen und Duisburg/Krefeld.

 

Die Stadtverwaltung Hilden wurde erstmals im Mai 2004, dann im September 2004 mit dem Thema konfrontiert, als Vertreter des bearbeitenden Ingenieur-Konsortiums (EON.Engineering) zwecks Materialsammlung u. ä. vorsprachen.

Seitens der Bezirksregierung erfolgte die Beteiligung mit den relevanten Unterlagen dann Mitte Oktober 2004.

In einem Raumordnungsverfahren (gemäß Landesplanungsgesetz NRW) werden Vorhaben unter überörtlichen Gesichtspunkten überprüft und mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt. Es handelt sich hierbei um ein Behördenverfahren, welches mit einer „Raumordnerischen Beurteilung“ endet. Diese Raumordnerische Beurteilung ist im anschließenden Planfeststellungsverfahren zu beachten, besonders seitens öffentlicher Stellen.

 

Für das Vorhaben ist seitens des Landes Nordrhein-Westfalen ein eigenes Gesetz erlassen worden, das „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl“. Mit diesem Gesetz (Rechtskraft: 30.07.2004) sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie in Nordrhein-Westfalen gesteigert, industrielle Kräfte gebündelt und regionale Engpässe in der Rohstoffverfügbarkeit (Propylen, Kohlenmonoxid, Wasserstoff) beseitigt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, ermöglicht das Gesetz explizit die Enteignung von Grundstücken im Konfliktfall. Beabsichtigt ist die Umsetzung des Pipeline-Projektes bis zum Jahr 2006, die Inbetriebnahme Anfang 2007.

 

Vor diesem Hintergrund erfolgt nun die Beteiligung verschiedenster Gebietskörperschaften, Behörden und Institutionen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens.

Die Stadt Hilden ist von dem Projekt folgendermaßen betroffen:

Im nordwestlichen Stadtgebiet (Schalbruch/Westring/Giesenheide) ist eine „Anbindungsstrecke“ vorgesehen, die die neue Trasse mit bestehenden Leitungsnetzen verbinden soll.

Im östlichen Stadtgebiet (grober Korridor: Verlauf der A 3) soll die eigentliche EPDC-Trasse/Pipeline verlegt werden. Insgesamt handelt es sich um eine Trassenlänge von ca. 11 km.

 

Da es sich um ein Raumordnungsverfahren handelt, gibt es noch keine Detail-Unterlagen, sondern nur Übersichtspläne.

 

Nun zur geplanten Stellungnahme.

 

Einleitend wird noch einmal darauf hingewiesen, dass beim vorliegenden Verfahren nur überörtliche Gesichtspunkte von Bedeutung sind. Solche können seitens der Stadt Hilden kaum vorgebracht werden.

 

Vielmehr ist es sinnvoll, schon jetzt auf solche Punkte hinzuweisen, die im anschließenden Planfeststellungsverfahren im Detail (auf der Ebene der Detailplanung) gelöst werden müssen, damit für die Stadt Hilden keine Nachteile entstehen.

 

Vor diesem Hintergrund soll folgende Stellungnahme abgegeben werden, die bis zum 17.12.2004 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen sein muss:

 

„Die Stadt Hilden wird durch das EPDC-Pipeline-Projekt durch zwei Trassen betroffen (EPDC und Anbindungsleitung). Hinsichtlich der überörtlichen Bedeutung des Projektes werden von der Stadt Hilden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Jedoch wird schon jetzt auf folgende Sachverhalte hingewiesen, die im anschließenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden müssen, damit der Stadt Hilden und ihrer Bevölkerung keine Nachteile entstehen:

 

-    Die Stadt Hilden ist sehr dicht bebaut. Durch die Leitungstrasse werden dauerhaft Flächen in Größe des      Schutzstreifens für eine Bebauung entzogen. Hier muss bei der Detailplanung darauf geachtet werden,      möglichst weitgehend schon bestehende Schutzstreifen mit zu benutzen.

 

-    Für die auf dem Stadtgebiet Hilden stattfindenden Eingriffe in Natur und Landschaft sollen dann auch die Kompensationen im Stadtgebiet umgesetzt werden. Eine Kompensation ausschließlich auf NRW-weiter Ebene findet nicht die Zustimmung der Stadt Hilden.

 

-    Alle Kreuzungen der EPDC-Pipeline mit städtischen Abwasserkanälen müssen im Detail mit den zuständigen städtischen Dienststellen abgestimmt werden.

 

-    Im Bereich südwestlich des Autobahnkreuzes Hilden hat die Stadt Hilden ein für die Stadtentwicklung wichtiges Gewerbegebiet ausgewiesen. Dieser Bereich wird durch die EPDC-Trasse auf einer längeren Strecke gequert. Aufgrund der Darstellung in den Übersichtsplänen sind erhebliche Konflikte mit bestehenden Ansiedlungsvorhaben zu erwarten. Hier kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Hilden alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen wird, wenn im Planfeststellungsverfahren keine zufrieden stellende Lösung gefunden wird.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Hilden davon ausgeht, über den weiteren Verlauf des Verfahrens zeitnah informiert zu werden.“

 

Soweit die von der Verwaltung vorgesehene Stellungnahme. Die Verwaltung bittet um Zustimmung hierzu.

 

Sobald das Planfeststellungsverfahren beginnt und die dazu gehörigen Materialien der Stadt zur Verfügung gestellt werden, wird die Verwaltung unaufgefordert wieder berichten.

 

 

 

 

 

 

( G. Scheib )