Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss stimmt der von der Verwaltung ausgearbeiteten Stellungnahme
unter Berücksichtigung der formulierten
Anregungen, an die Bezirksregierung Düsseldorf zum EPDC-Projekt zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein
Raumordnungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf zugunsten des geplanten
Neubaus einer Propylenverbundleitung der EPDC (European Pipeline Development
Company). Hiervon betroffen ist besonders der Abschnitt zwischen Dormagen und
Duisburg/Krefeld.
Die Stadtverwaltung Hilden wurde erstmals im
Mai 2004, dann im September 2004 mit dem Thema konfrontiert, als Vertreter des
bearbeitenden Ingenieur-Konsortiums (EON.Engineering) zwecks Materialsammlung
u. ä. vorsprachen.
Seitens der Bezirksregierung erfolgte die
Beteiligung mit den relevanten Unterlagen dann Mitte Oktober 2004.
In einem Raumordnungsverfahren (gemäß
Landesplanungsgesetz NRW) werden Vorhaben unter überörtlichen Gesichtspunkten
überprüft und mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt.
Es handelt sich hierbei um ein Behördenverfahren, welches mit einer „Raumordnerischen
Beurteilung“ endet. Diese Raumordnerische Beurteilung ist im anschließenden
Planfeststellungsverfahren zu beachten, besonders seitens öffentlicher Stellen.
Für das Vorhaben ist seitens des Landes
Nordrhein-Westfalen ein eigenes Gesetz erlassen worden, das „Gesetz über die
Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und
Marl“. Mit diesem Gesetz (Rechtskraft: 30.07.2004) sollen die
Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie in Nordrhein-Westfalen gesteigert,
industrielle Kräfte gebündelt und regionale Engpässe in der Rohstoffverfügbarkeit
(Propylen, Kohlenmonoxid, Wasserstoff) beseitigt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, ermöglicht das
Gesetz explizit die Enteignung von Grundstücken im Konfliktfall. Beabsichtigt
ist die Umsetzung des Pipeline-Projektes bis zum Jahr 2006, die Inbetriebnahme
Anfang 2007.
Vor diesem Hintergrund erfolgt nun die
Beteiligung verschiedenster Gebietskörperschaften, Behörden und Institutionen
im Rahmen des Raumordnungsverfahrens.
Die Stadt Hilden ist von dem Projekt
folgendermaßen betroffen:
Im nordwestlichen Stadtgebiet
(Schalbruch/Westring/Giesenheide) ist eine „Anbindungsstrecke“ vorgesehen, die
die neue Trasse mit bestehenden Leitungsnetzen verbinden soll.
Im östlichen Stadtgebiet (grober Korridor:
Verlauf der A 3) soll die eigentliche EPDC-Trasse/Pipeline verlegt werden.
Insgesamt handelt es sich um eine Trassenlänge von ca. 11 km.
Da es sich um ein Raumordnungsverfahren
handelt, gibt es noch keine Detail-Unterlagen, sondern nur Übersichtspläne.
Nun zur geplanten Stellungnahme.
Einleitend wird noch einmal darauf
hingewiesen, dass beim vorliegenden Verfahren nur überörtliche Gesichtspunkte
von Bedeutung sind. Solche können seitens der Stadt Hilden kaum vorgebracht
werden.
Vielmehr ist es sinnvoll, schon jetzt auf
solche Punkte hinzuweisen, die im anschließenden Planfeststellungsverfahren im
Detail (auf der Ebene der Detailplanung) gelöst werden müssen, damit für die
Stadt Hilden keine Nachteile entstehen.
Vor diesem Hintergrund soll folgende
Stellungnahme abgegeben werden, die bis zum 17.12.2004 bei der Bezirksregierung
Düsseldorf eingegangen sein muss:
„Die Stadt Hilden wird durch das
EPDC-Pipeline-Projekt durch zwei Trassen betroffen (EPDC und Anbindungsleitung).
Hinsichtlich der überörtlichen Bedeutung des Projektes werden von der Stadt
Hilden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Jedoch wird schon jetzt auf folgende
Sachverhalte hingewiesen, die im anschließenden Planfeststellungsverfahren
berücksichtigt werden müssen, damit der Stadt Hilden und ihrer Bevölkerung
keine Nachteile entstehen:
- Die Stadt Hilden ist sehr dicht bebaut.
Durch die Leitungstrasse werden dauerhaft Flächen in Größe des Schutzstreifens für eine Bebauung entzogen.
Hier muss bei der Detailplanung darauf geachtet werden, möglichst weitgehend schon bestehende Schutzstreifen mit zu benutzen.
- Für die auf dem Stadtgebiet
Hilden stattfindenden Eingriffe in Natur und Landschaft sollen dann auch die
Kompensationen im Stadtgebiet umgesetzt werden. Eine Kompensation
ausschließlich auf NRW-weiter Ebene findet nicht die Zustimmung der Stadt
Hilden.
- Alle Kreuzungen der
EPDC-Pipeline mit städtischen Abwasserkanälen müssen im Detail mit den zuständigen
städtischen Dienststellen abgestimmt werden.
- Im Bereich südwestlich des
Autobahnkreuzes Hilden hat die Stadt Hilden ein für die Stadtentwicklung
wichtiges Gewerbegebiet ausgewiesen. Dieser Bereich wird durch die EPDC-Trasse
auf einer längeren Strecke gequert. Aufgrund der Darstellung in den
Übersichtsplänen sind erhebliche Konflikte mit bestehenden Ansiedlungsvorhaben
zu erwarten. Hier kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Hilden alle ihr
zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen wird, wenn im
Planfeststellungsverfahren keine zufrieden stellende Lösung gefunden wird.
Abschließend wird
darauf hingewiesen, dass die Stadt Hilden davon ausgeht, über den weiteren
Verlauf des Verfahrens zeitnah informiert zu werden.“
Soweit die von der
Verwaltung vorgesehene Stellungnahme. Die Verwaltung bittet um Zustimmung hierzu.
Sobald das
Planfeststellungsverfahren beginnt und die dazu gehörigen Materialien der Stadt
zur Verfügung gestellt werden, wird die Verwaltung unaufgefordert wieder
berichten.
( G. Scheib )