hier: Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfs
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den neuen städtebaulichen Entwurf zustimmend
zur Kenntnis. Das Bauleitplan-Verfahren wird auf der Grundlage dieses Entwurfes
aus Oktober 2004 weiter geführt.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Mai des Jahres 2001 wurde für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 245 der Aufstellungsbeschluss gefasst und bekannt gemacht. Im Dezember des gleichen Jahres ordnete der Rat der Stadt Hilden eine Veränderungssperre an. Zwischenzeitlich beschloss der Rat der Stadt am 10.12.2003 eine Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr. Gegen diese Satzung erhob die Eigentümerin der Flurstücke 1053 und 973 der Flur 7 beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Normenkontrollklage. Die Stadt Hilden hat dagegen beantragt, den Normenkontrollantrag abzuweisen. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes liegt bisher nicht vor.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
245 liegt im Norden der Stadt Hilden zwischen Gerresheimer Straße,
Richard-Wagner-Straße und Händelstrasse. Der größere Teil des Plangebietes ist
unbebaut, wobei besonders im südlichen Teilbereich größere Grünstrukturen und
eine Anzahl erhaltenswerter Bäume vorhanden sind. Entlang der Gerresheimer
Straße befinden sich einige I und II- geschossige Gebäude in uneinheitlicher Bebauung.
Der östliche Bereich ist gekennzeichnet durch
eine große Wiesenfläche mit teilweisem Baumbestand. Diese Wiesenfläche
erstreckt sich von der Richard-Wagner-Straße bis zur Loewestraße bzw.
Händelstraße im Süden. Derzeit steht dort nur eine Scheune. Das
Siedlungsdichte-Gutachten aus 1997 macht keine Aussagen zu der betroffenen
Fläche. Der aus dem Jahre 1993 stammende Flächennutzungsplan weist hier eine
Wohnbaufläche aus.
Das Ziel des
Bebauungsplanes sollte eine städtebaulich tragbare Regelung der Verteilung von
Wohnbauflächen und Grünflächen im Plangebiet sein. Anstoß hierzu war die Planung
eines Bauträgers, das gesamte Grundstück zu bebauen. Dem stand jedoch der
Vorschlag im neu erstellten Grünordnungsplan (GOP 2001), eine von Grünflächen
begleitete Wegeverbindung zwischen Richard-Wagner-Straße und Loewestraße zu
schaffen als Parallele zur stark befahrenen Gerresheimer Straße, entgegen.
Im
Stadtentwicklungsausschuss am 26.06.2002 wurden vier Bebauungsvorschläge
beraten. Die damalige Sitzungsvorlage Nr. IV-1-257 wurde zur Information dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Ausschuss beauftragte damals die
Verwaltung die Ergebnisse weiterer Untersuchungen in einer neuen Sitzungsvorlage
zu präsentieren.
Basierend auf den
Beratungsergebnissen wurde ein neuer Bebauungsplan-Entwurf erstellt, der die
oben beschriebenen Inhalte zusammenfasste und ansonsten das Baurecht nach § 34
BauGB abbildete. Dieser Entwurf diente als Grundlage für Gespräche mit der
betroffenen Grundstückseigentümerin im Oktober 2004. Die geäußerten Wünsche der
Eigentümerin führten zu einer weiteren Überarbeitung des Planentwurfs.
Die Planungsziele, den vorhandenen,
erhaltenswerten Baumbestand planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig eine
städtebaulich verträgliche Neubebauung im Plangebiet zu ermöglichen, sind auch
durch die Ausweisungen im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 245 zu
erreichen. Ebenso wurde erneut dem Wunsch nach einer fußläufigen Wegeverbindung
von Nord nach Süd parallel zur Gerresheimer Strasse entsprochen. Im
wesentlichen unterscheiden sich die Entwürfe nur durch einen vierten Baukörper
im Planinnenbereich.
Der überarbeitete
Planentwurf wird zur Zeit von der Grundstückseigentümerin geprüft.
Günter Scheib