(Zweite Fortschreibung)
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt auf Vorschlag des
Personalausschusses die zweite Fortschreibung des Frauenförderplans in der
vorgelegten Fassung.
Erläuterungen und Begründungen:
„Frauenförderung ist keine Bevorzugung, sondern ein Weg, Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit herzustellen.“
Mit dieser Aussage
beginnt die zweite Fortschreibung des Frauenförderplans.
Dieser Satz symbolisiert sehr anschaulich die Strategie der Stadtverwaltung Hilden.
Frauenförderung ist integraler Bestandteil der Personalentwicklung in der Stadtverwaltung Hilden und gilt als Instrument zu effizienter und gezielter Personalpolitik.
Der
Frauenförderplan 2000 wurde am 21.2.2001 vom Rat beschlossen; die erste
Fortschreibung erfolgte im Dezember 2004.
Die vorliegende
zweite Fortschreibung dokumentiert die Entwicklung und Fortschritte, die im Berichtszeitraum
erreicht wurden und schlägt Maßnahmen vor, um die Unterrepräsentanz von Frauen
in allen Teilen abzubauen.