Betreff
Betr.: Frauenförderplan
(Zweite Fortschreibung)
Vorlage
WP 04-09 SV 10/032
Aktenzeichen
GlSt
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt auf Vorschlag des Personalausschusses die zweite Fortschreibung des Frauenförderplans in der vorgelegten Fassung.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

„Frauenförderung ist keine Bevorzugung, sondern ein Weg, Benachteiligungen abzu­bauen und Chancengleichheit herzustellen.“

 

Mit dieser Aussage beginnt die zweite Fortschreibung des Frauenförderplans.

Dieser Satz symbolisiert sehr anschaulich die Strategie der Stadtverwaltung Hilden.

Frauenförderung ist integraler Bestandteil der Personalentwicklung in der Stadtverwaltung Hilden und gilt als Instrument zu effizienter und gezielter Personalpolitik.

 

Der Frauenförderplan 2000 wurde am 21.2.2001 vom Rat beschlossen; die erste Fortschreibung erfolgte im Dezember 2004.

 

Die vorliegende zweite Fortschreibung dokumentiert die Entwicklung und Fortschritte, die im Berichtszeitraum erreicht wurden und schlägt Maßnahmen vor, um die Unterrepräsentanz von Frauen in allen Teilen abzubauen.