Betreff
Betr.: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse
Vorlage
WP 04-09 SV 01/114
Aktenzeichen
II/01-lw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Ältestenrat hat die Empfehlung ausgesprochen, in die Tagesordnungen des Rates und seiner Ausschüsse einen Punkt „Befangenheitserklärungen“ aufzunehmen.
Dementsprechend sind die §§ 1 Abs. 2 -Tagesordnung-  und 25 Abs. 2 -Verfahren in den Ausschüssen- der Geschäftsordnung zu ergänzen. Gleichzeitig kann § 10 -Befangenheit von Ratsmitgliedern- der Geschäftsordnung entfallen, da diese Vorschrift gegenüber dem Gesetzestext keine inhaltlich ergänzenden Regelungen vorsieht.
Im Hinblick auf die Entscheidung des Rates, Einwohner-Fragestunden auch in Fachausschüssen einzuführen, ist im April 2007 § 9 -Einwohner-Fragestunde- der Geschäftsordnung ergänzt worden. Zur Verdeutlichung wird § 25 Abs. 2 um den Punkt „Einwohner-Fragestunde“ ergänzt.

In § 25 Abs. 2  wird weiterhin die Vorgabe „..zu Beginn..“ ersatzlos gestrichen. Damit besteht nunmehr die Möglichkeit, gegebenenfalls einem öffentlichen Teil auch einen nicht-öffentlichen Teil voran zu stellen.
Zur durchgängigen geschlechtsneutralen Formulierung werden in § 2 Abs. 4 die Worte „..die Botin..“ eingefügt.
Das Wort „..tunlichst..“ in § 5 wird ersatzlos gestrichen.

In § 12 der Geschäftsordnung wird in der Überschrift ein Schreibfehler korrigiert.

Tatsächlich berät auch der Rechnungsprüfungsausschuss seit einigen Jahren in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung. Eine gesetzliche Verpflichtung grundsätzlich nichtöffentlich zu beraten gibt es nicht. Insofern kann die Regelung des § 12 Abs. 2 Buchstabe g der Geschäftsordnung entfallen.
Entsprechend der Änderungen werden Verweise innerhalb der Geschäftsordnung angepasst.

 

Mit dem ersatzlosen Fortfall der Regelungen in § 10 -Befangenheit von Ratsmitgliedern- ergibt sich eine neue fortlaufende Nummerierung, so dass, um nicht in jeder Vorschrift eine Änderung vornehmen zu müssen, die Geschäftsordnung insgesamt neu gefasst wurde. Die einzelnen Änderungen ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Gegenüberstellung.

Der neue Text der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Schon jetzt sei darauf hingewiesen, dass in der 2.ten Jahreshälfte 2008, mit der vollständigen Nutzung des Ratsinformationssystems, eine weitere Änderung der Geschäftsordnung erforderlich wird.