Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat die
als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Hilden und seine Ausschüsse.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Ältestenrat hat die Empfehlung ausgesprochen, in die Tagesordnungen
des Rates und seiner Ausschüsse einen Punkt „Befangenheitserklärungen“ aufzunehmen.
Dementsprechend sind die §§ 1 Abs. 2 -Tagesordnung- und 25 Abs. 2 -Verfahren in den Ausschüssen-
der Geschäftsordnung zu ergänzen. Gleichzeitig kann § 10 -Befangenheit von
Ratsmitgliedern- der Geschäftsordnung entfallen, da diese Vorschrift gegenüber
dem Gesetzestext keine inhaltlich ergänzenden Regelungen vorsieht.
Im Hinblick auf die Entscheidung des Rates, Einwohner-Fragestunden auch in
Fachausschüssen einzuführen, ist im April 2007 § 9 -Einwohner-Fragestunde- der
Geschäftsordnung ergänzt worden. Zur Verdeutlichung wird § 25 Abs. 2 um den
Punkt „Einwohner-Fragestunde“ ergänzt.
In § 25 Abs. 2 wird weiterhin die
Vorgabe „..zu Beginn..“ ersatzlos gestrichen. Damit besteht nunmehr die
Möglichkeit, gegebenenfalls einem öffentlichen Teil auch einen
nicht-öffentlichen Teil voran zu stellen.
Zur durchgängigen geschlechtsneutralen Formulierung werden in § 2 Abs. 4 die
Worte „..die Botin..“ eingefügt.
Das Wort „..tunlichst..“ in § 5 wird ersatzlos gestrichen.
In § 12 der Geschäftsordnung wird in der Überschrift ein Schreibfehler
korrigiert.
Tatsächlich berät auch der Rechnungsprüfungsausschuss seit einigen
Jahren in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung. Eine gesetzliche
Verpflichtung grundsätzlich nichtöffentlich zu beraten gibt es nicht. Insofern
kann die Regelung des § 12 Abs. 2 Buchstabe g der Geschäftsordnung entfallen.
Entsprechend der Änderungen werden Verweise innerhalb der Geschäftsordnung angepasst.
Mit dem ersatzlosen Fortfall der Regelungen in § 10 -Befangenheit von
Ratsmitgliedern- ergibt sich eine neue fortlaufende Nummerierung, so dass, um
nicht in jeder Vorschrift eine Änderung vornehmen zu müssen, die
Geschäftsordnung insgesamt neu gefasst wurde. Die einzelnen Änderungen ergeben
sich aus der als Anlage 1 beigefügten
Gegenüberstellung.
Der neue Text der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und
seine Ausschüsse ist als Anlage 2 beigefügt.
Schon jetzt sei darauf hingewiesen, dass in der 2.ten Jahreshälfte 2008,
mit der vollständigen Nutzung des Ratsinformationssystems, eine weitere
Änderung der Geschäftsordnung erforderlich wird.