Betr.: Zustimmung der Aufsichtsratsmitglieder zu Dienstreisen städtischer Beteiligungsunternehmen
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheimgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit E-Mail vom 25.03.2008 bat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende
der Bürgeraktion Hilden, Herr Udo Weinrich, den nachstehenden Antrag gemäß § 1
Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Ratssitzung am
23.04.2008 zu setzen:
„Zustimmung der
Aufsichtsratsmitglieder zu Dienstreisen städtischer Beteiligungsunternehmen“
Der Rat möge nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:
„Der Rat weist
alle Mitglieder des Rates der Stadt Hilden in den Aufsichtsräten der
städtischen Beteiligungsunternehmen an, Aufsichtsratsreisen nur dann zu
befürworten, wenn der Rat der Stadt bzw. der Haupt- und Finanzausschuss die
jeweilige Reise in öffentlicher Sitzung gebilligt hat.
Begründung:
Die
Genehmigungspraxis der Aufsichtsräte von Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
bei Dienstreisen hat landesweit zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geführt,
auch in Hilden (siehe „Rheinische Post“, Lokalausgabe Hilden, 22.03.2008).
Um die notwendige
Kontrolle in Hilden auf ein breiteres Fundament zu stellen, soll künftig der
Rat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss einen Beschluss über die Reisen fassen.
Über die
Verhandlung im öffentlichen Teil der Ratssitzung muss das jeweilige städtische
Unternehmen den Nutzen der Dienstreise begründen. Darüber hinaus kann sich die
interessierte Öffentlichkeit ein Bild über die Verwendung öffentlicher Gelder
machen.