Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
stellt die Unrichtigkeit der Niederschrift/en über die Sitzung/en des Rates in
nachfolgenden Punkten fest:
Erläuterungen und
Begründungen:
Mit Schreiben vom 16. und 23. März 2010
machen die Fraktionen CDU und FDP Bedenken gegen die Richtigkeit der
Niederschriften über die 2., 3., 4. und 5. Sitzung des Rates geltend. Die Schreiben
sind als Anlage beigefügt.
Die vom Bürgermeister und dem Schriftführer
unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S. der §§ 415, 417
und 418 ZPO. Sie kann nachträglich nicht geändert werden, auch nicht durch
Beschluss des Rates. Ist der Rat der Auffassung, dass die Niederschrift die
gefasstem Beschlüsse nicht richtig wiedergibt oder sonst Ungenauigkeiten
enthält, so kann er dies nur durch einen
- ebenfalls zu protokollierenden – Beschluss feststellen (so
Kommentierung Held/Becker u.a. zu § 52 GO)
Zu den vorgetragenen Bedenken im Einzelnen:
2. Sitzung des Rates vom 25.11.2009,
TOP
14.3: Ergebnis „einstimmig angenommen“
fehlt.
Tatsächlich fehlt in der verteilten Druckversion
dieses Abstimmungsergebnis. Der Grund hierfür ist nicht nachvollziehbar. Im
Originaldokument und im Rats- und Bürgerinformationsportal ist dieses Ergebnis
aber in den Dokumenten wiedergegeben. Die Verwaltung sieht daher keinen
Korrekturbedarf im eigentlichen Sinne.
3. Sitzung des Rates vom 16.12.2009
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4.20 : Falsche Mitschrift der Aussage von Ratsmitglied Dr. Haupt:“ (…) sprach
sich mit dem Ziel aus, nicht mehr als 1,4, Mio € auszugeben.“
Richtig sei: Sprach sich mit dem Ziel aus, nicht mehr als 500.000 €
auszugeben. Die FDP wolle 1,6 Mio Euro sparen für die Wiederherstellung der
„nackten“ Verkehrsfläche. Die attraktive Gestaltung des Platzes für 500.000
Euro sei von der Stadt zu tragen
4. Sitzung des Rates vom 03.02.2010
TOP
5: Dort habe ich (Rm. Dr. Schnatenberg/CDU)
unmittelbar im Anschluss an Ihre Stellungnahme erklärt, dass es unrichtig ist,
dass der Mehrheitsgesellschafter den Gesellschaftsvertrag nicht ändern kann.
Ich schlage daher folgende Ergänzung vor:
„RM Dr. Schnatenberg erklärte,
die Darstellung wonach der Mehrheitsgesellschafter den Gesellschaftsvertrag
nicht ändern könne sei falsch. In § 11 Nr. des Gesellschaftsvertrages sei
bestimmt, dass bei fehlender Einstimmigkeit eine weiter Gesellschafterversammlung
einberufen werde in der dann die einfache Mehrheit entscheide."
4. Sitzung des Rates vom 03.02.2010,
TOP
6: Hier fehlt meine (Rm. Dr.
Schnatenberg/CDU) Befragung von Herrn Witek vollständig. Ich
schlage vor, wenigstens folgende Formulierung in das Protokoll auszunehmen.
„Nach Befragung durch RM Dr. Schnatenberg erklärte Herr
Witek, er habe die In-House-Fähigkeit von Geschäften mit der IGH GmbH nicht als
Rechtsfrage geprüft, sondern sei aufgrund seiner tatsächlichen Wahrnehmungen
immer davon ausgegangen, die Stadt würde die IGH beherrschen."
Hierzu erklärte der
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herr Witek:
Sehr geehrter Herr Thiele,
bedauerlicherweise muss ich Herrn Dr.
Schnatenberg widersprechen, insofern er darstellt, ich hätte die In-House-Fähigkeit von Geschäften mit
der IGH GmbH nicht als Rechtsfrage geprüft, sondern sei aufgrund seiner
tatsächlichen Wahrnehmungen immer davon ausgegangen, die Stadt würde die IGH
beherrschen. (Unterstreichung der von mir bemängelten Formulierung durch mich).
Die Rückfrage von Herrn Dr.
Schnatenberg lautete nach meiner Erklärung vielmehr: "Dann sind Sie
aufgrund Ihrer tatsächlichen Wahrnehmungen davon ausgegangen, dass ...?"
Diese Frage habe ich mit "Ja" beantwortet. Da die Frage eben nicht
die Formulierung "nicht als
Rechtsfrage" enthielt, impliziert meine Antwort "Ja",
dass ich die Vorgänge in ihrer Gesamtheit, also auch als Rechtsfrage betrachtet
habe.
5. Sitzung des Rates vom 17.03.2010
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4 : In der SV 51/027 sollte ergänzt werden: „… gemeinsamer Antrag der
Fraktionen CDU, FDP, SPD und Grünen…“
Diese „Korrektur“ ist keine Angelegenheit
des Protokolls
gez. Horst Thiele