Betreff
Bedenken gegen die Richtigkeit der Niederschriften über die 2., 3., 4. und 5. Sitzung des Rates
Vorlage
WP 09-14 SV 01/031
Aktenzeichen
01-rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt die Unrichtigkeit der Niederschrift/en über die Sitzung/en des Rates in nachfolgenden Punkten fest:

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Mit Schreiben vom 16. und 23. März 2010 machen die Fraktionen CDU und FDP Bedenken gegen die Richtigkeit der Niederschriften über die 2., 3., 4. und 5. Sitzung des Rates geltend. Die Schreiben sind als Anlage beigefügt.

Die vom Bürgermeister und dem Schriftführer unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S. der §§ 415, 417 und 418 ZPO. Sie kann nachträglich nicht geändert werden, auch nicht durch Beschluss des Rates. Ist der Rat der Auffassung, dass die Niederschrift die gefasstem Beschlüsse nicht richtig wiedergibt oder sonst Ungenauigkeiten enthält, so kann er dies nur durch einen  - ebenfalls zu protokollierenden – Beschluss feststellen (so Kommentierung Held/Becker u.a. zu § 52 GO)

 

Zu den vorgetragenen Bedenken im Einzelnen:

2. Sitzung des Rates vom 25.11.2009,

TOP 14.3: Ergebnis „einstimmig angenommen“  fehlt.

Tatsächlich fehlt in der verteilten Druckversion dieses Abstimmungsergebnis. Der Grund hierfür ist nicht nachvollziehbar. Im Originaldokument und im Rats- und Bürgerinformationsportal ist dieses Ergebnis aber in den Dokumenten wiedergegeben. Die Verwaltung sieht daher keinen Korrekturbedarf im eigentlichen Sinne.

 

3. Sitzung des Rates vom 16.12.2009

TOP 4.20 : Falsche Mitschrift der Aussage von Ratsmitglied Dr. Haupt:“ (…) sprach sich mit dem Ziel aus, nicht mehr als 1,4, Mio € auszugeben.“

Richtig sei:        Sprach sich mit dem Ziel aus, nicht mehr als 500.000 € auszugeben. Die FDP wolle 1,6 Mio Euro sparen für die Wiederherstellung der „nackten“ Verkehrsfläche. Die attraktive Gestaltung des Platzes für 500.000 Euro sei von der Stadt zu tragen

 

4. Sitzung des Rates vom 03.02.2010

TOP 5: Dort habe ich (Rm. Dr. Schnatenberg/CDU) unmittelbar im Anschluss an Ihre Stellungnahme erklärt, dass es unrichtig ist, dass der Mehrheitsgesellschafter den Gesellschaftsvertrag nicht ändern kann. Ich schlage daher folgende Ergänzung vor:

„RM Dr. Schnatenberg erklärte, die Darstellung wonach der Mehrheitsgesellschafter den Gesellschaftsvertrag nicht ändern könne sei falsch. In § 11 Nr. des Gesellschaftsvertrages sei bestimmt, dass bei fehlender Einstimmigkeit eine weiter Gesellschafterversammlung einberufen werde in der dann die einfache Mehrheit entscheide."

 


4. Sitzung des Rates vom 03.02.2010,

TOP 6: Hier fehlt meine (Rm. Dr. Schnatenberg/CDU) Befragung von Herrn Witek vollständig. Ich schlage vor, wenigstens folgende Formulierung in das Protokoll auszunehmen.

„Nach Befragung durch RM Dr. Schnatenberg erklärte Herr Witek, er habe die In-House-Fähigkeit von Geschäften mit der IGH GmbH nicht als Rechtsfrage geprüft, sondern sei aufgrund seiner tatsächlichen Wahrnehmungen immer davon ausgegangen, die Stadt würde die IGH beherrschen."

 

Hierzu erklärte der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herr Witek:

Sehr geehrter Herr Thiele,

bedauerlicherweise muss ich Herrn Dr. Schnatenberg widersprechen, insofern er darstellt, ich hätte die In-House-Fähigkeit von Geschäften mit der IGH GmbH nicht als Rechtsfrage geprüft, sondern sei aufgrund seiner tatsächlichen Wahrnehmungen immer davon ausgegangen, die Stadt würde die IGH beherrschen. (Unterstreichung der von mir bemängelten Formulierung durch mich).

 Die Rückfrage von Herrn Dr. Schnatenberg lautete nach meiner Erklärung vielmehr: "Dann sind Sie aufgrund Ihrer tatsächlichen Wahrnehmungen davon ausgegangen, dass ...?" Diese Frage habe ich mit "Ja" beantwortet. Da die Frage eben nicht die Formulierung "nicht als Rechtsfrage" enthielt, impliziert meine Antwort "Ja", dass ich die Vorgänge in ihrer Gesamtheit, also auch als Rechtsfrage betrachtet habe.

 

5. Sitzung des Rates vom 17.03.2010

TOP 4 : In der SV 51/027 sollte ergänzt werden: „… gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP, SPD und Grünen…“

Diese „Korrektur“ ist keine Angelegenheit des Protokolls

 

gez. Horst Thiele