Betreff
Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule
Vorlage
WP 09-14 SV 41/017
Aktenzeichen
III/41 - MSH - Go
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege die als Anlage 1 vorgelegte 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Nach Vorlage der „Analyse der Kostensituation des Produktes Musikschule“ im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgelegten Analyse geeignete Vorschläge zur strukturellen und linearen Gebührenanpassung der Musikschule zu erarbeiten.

 

In einem ersten Schritt soll wegen der Höhe der Mehreinnahmen eine lineare Erhöhung erfolgen, um den städtischen Zuschuss für die Musikschule zu begrenzen.

 

In einem zweiten Schritt soll zum 01.02.2012 eine strukturelle Angleichung erfolgen. Dabei soll das Verhalten der Schülerinnen und Schüler in Folge der jetzt vorgesehenen linearen Erhöhung Berücksichtigung finden.

 

Durch diese stufenweise Vorgehensweise ist sichergestellt, dass in einzelnen Tarifen keine unzumutbaren Erhöhungen von deutlich über 5 % und mehr hingenommen werden müssen.

 

Um den städtischen Zuschuss für die Musikschule zu begrenzen, hat es sich bewährt, alle 2 bis 3 Jahre die Unterrichtsgebühren um 4 bis 5 % moderat zu erhöhen. Dadurch wird verhindert, dass in größeren Zeitabständen überproportionale Steigerungen notwendig werden.

 

Zu § 10 Gebührentarife

Die letzte Gebührenangleichung mit rd. 5,6 % Anhebung fand zum 01.02.2008 statt. Die jetzige Angleichung  sieht eine Erhöhung von durchschnittlich 4,8 % vor.

 

Das vorgelegte Konzept entspricht einer Gesamteinnahme bei den Unterrichtsgebühren von rd. 575.000 Euro bei gleich bleibenden Schülerzahlen.

 

In der Verpflichtung zur Kostenbegrenzung ist diese Gebührenerhöhung zum 01.02.2011 unausweichlich. Eine nicht durchgeführte Gebührenerhöhung hätte einen höheren Fehlbedarf und damit einen höheren städtischen Zuschuss i.H.v. 25.000 Euro zur Folge.

 

Die Änderungen zur Gebührensatzung (s. Synopse, Anlage 1) beziehen sich auf

§ 10 Gebührentarife:

 

            Es handelt sich im Einzelnen um Erhöhungen von:

 

            Tarif 1a:          4,3 %                                                  Tarif 4:            4,8 %

            Tarif 1b:          5,3 %                                                  Tarif 5:            3,0 %

            Tarif 2:            3,8 %                                                  Tarif 6:            6,1 %

            Tarif 3:            5,7 %

            Leihgebühren “bis 500 € Anschaffungskosten”:                   8,3 %

            Leihgebühren “über 500 € Anschaffungskosten”:                 4,3 %

 

Bei der Festlegung der neuen Jahresbeiträge wurde Wert auf die glatte Teilbarkeit durch 12 gelegt.

Dadurch ergaben sich durch Rundungen unterschiedliche Prozentsätze. Um der unterschiedlichen Bedeutung von Elementar- bzw. Großgruppenunterricht und Ensembleunterricht besser gerecht werden zu können, wird der dafür bisher einheitliche Tarif 5 um den Tarif 6 ergänzt.

 

Der Elementarunterricht (jetzt Tarif 6) stellt für Musikschulen einen Bereich dar, in dem kostendeckend oder sogar mit geringen Überschüssen gewirtschaftet werden kann. Um das zu gewährleisten ist die Erhöhung mit 6,1 % höher ausgefallen.

 

Um außerdem die Kostentransparenz zu erhöhen, soll eine wesentliche Empfehlung aus der vorgelegten Analyse umgesetzt werden. Sie lautet: „Es sollte überprüft werden, ob der Zuschuss der Stadt Hilden zur Musikschule intern um die Leistungs- und Sozialermäßigungen sowie um die zur Berufsvorbereitung verwendeten Zuschüsse zu bereinigen ist.“ Da eine Veränderung des für die gesamte Stadtverwaltung gültigen Verfahrens sehr aufwändig wäre und kaum Zustimmung finden würde, sollen in zukünftigen Darstellungen der Erträge die durch die o.g. Ermäßigungen bedingten Mindereinnahmen separat ausgewiesen werden. Für das Rechnungsjahr 2009 sind das 56.500 €.

 

Als gewähltes Vertretungsgremium der Elternschaft der Musikschule wurde der Schulpflegschaft am 23.03.2010 in einer ordentlichen Konferenz die vorgelegte Gebührenangleichung vorgelegt.

Sie stimmte nach eingehender Beratung der Gebührenangleichung mehrheitlich zu. Die konkrete Stellungnahme der Schulpflegschaft ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

 

Mit der Erhöhung der Musikschulgebühren im Kernbereich des Musikschulunterrichtes wird eine Mehreinnahme i.H.v. ca. 25.000 Euro erwartet.

Kostenträger: 0405010010

Kostenart: 432600

 

Produktnummer

040501

Bezeichnung

Betreiben einer städtischen Musikschule

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Gebührenerhöhung mit Mehrerträgen von ca. 25.000 Euro

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen

in Vertretung Danscheidt

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent