Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege die als Anlage 1 vorgelegte 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach Vorlage der „Analyse der Kostensituation des Produktes Musikschule“ im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgelegten Analyse geeignete Vorschläge zur strukturellen und linearen Gebührenanpassung der Musikschule zu erarbeiten.
In einem ersten Schritt soll wegen der Höhe der Mehreinnahmen eine lineare Erhöhung erfolgen, um den städtischen Zuschuss für die Musikschule zu begrenzen.
In einem zweiten Schritt soll zum 01.02.2012 eine strukturelle Angleichung erfolgen. Dabei soll das Verhalten der Schülerinnen und Schüler in Folge der jetzt vorgesehenen linearen Erhöhung Berücksichtigung finden.
Durch diese stufenweise Vorgehensweise ist sichergestellt, dass in einzelnen Tarifen keine unzumutbaren Erhöhungen von deutlich über 5 % und mehr hingenommen werden müssen.
Um den städtischen
Zuschuss für die Musikschule zu begrenzen, hat es sich bewährt, alle 2 bis 3 Jahre
die Unterrichtsgebühren um 4 bis 5 % moderat zu erhöhen. Dadurch wird
verhindert, dass in größeren Zeitabständen überproportionale Steigerungen
notwendig werden.
Zu § 10 Gebührentarife
Die letzte
Gebührenangleichung mit rd. 5,6 % Anhebung fand zum 01.02.2008 statt. Die
jetzige Angleichung sieht eine Erhöhung von
durchschnittlich 4,8 % vor.
Das vorgelegte
Konzept entspricht einer Gesamteinnahme bei den Unterrichtsgebühren von rd. 575.000
Euro bei gleich bleibenden Schülerzahlen.
In der
Verpflichtung zur Kostenbegrenzung ist diese Gebührenerhöhung zum 01.02.2011 unausweichlich.
Eine nicht durchgeführte Gebührenerhöhung hätte einen höheren Fehlbedarf und
damit einen höheren städtischen Zuschuss i.H.v. 25.000 Euro zur Folge.
Die Änderungen zur Gebührensatzung (s. Synopse,
Anlage 1) beziehen sich auf
§ 10 Gebührentarife:
Es handelt sich im
Einzelnen um Erhöhungen von:
Tarif 1a: 4,3 % Tarif
4: 4,8 %
Tarif 1b: 5,3 % Tarif
5: 3,0 %
Tarif 2: 3,8 % Tarif 6: 6,1 %
Tarif 3: 5,7
%
Leihgebühren “bis 500 € Anschaffungskosten”: 8,3 %
Leihgebühren “über 500 € Anschaffungskosten”: 4,3
%
Bei der Festlegung
der neuen Jahresbeiträge wurde Wert auf die glatte Teilbarkeit durch 12 gelegt.
Dadurch ergaben
sich durch Rundungen unterschiedliche Prozentsätze. Um der unterschiedlichen
Bedeutung von Elementar- bzw. Großgruppenunterricht und Ensembleunterricht
besser gerecht werden zu können, wird der dafür bisher einheitliche Tarif 5 um
den Tarif 6 ergänzt.
Der
Elementarunterricht (jetzt Tarif 6) stellt für Musikschulen einen Bereich dar,
in dem kostendeckend oder sogar mit geringen Überschüssen gewirtschaftet werden
kann. Um das zu gewährleisten ist die Erhöhung mit 6,1 % höher ausgefallen.
Um außerdem die
Kostentransparenz zu erhöhen, soll eine wesentliche Empfehlung aus der vorgelegten
Analyse umgesetzt werden. Sie lautet: „Es sollte überprüft werden, ob der
Zuschuss der Stadt Hilden zur Musikschule intern um die Leistungs- und
Sozialermäßigungen sowie um die zur Berufsvorbereitung verwendeten Zuschüsse zu
bereinigen ist.“ Da eine Veränderung des für die gesamte Stadtverwaltung
gültigen Verfahrens sehr aufwändig wäre und kaum Zustimmung finden würde,
sollen in zukünftigen Darstellungen der Erträge die durch die o.g. Ermäßigungen
bedingten Mindereinnahmen separat ausgewiesen werden. Für das Rechnungsjahr
2009 sind das 56.500 €.
Als gewähltes Vertretungsgremium
der Elternschaft der Musikschule wurde der Schulpflegschaft am 23.03.2010 in
einer ordentlichen Konferenz die vorgelegte Gebührenangleichung vorgelegt.
Sie stimmte nach
eingehender Beratung der Gebührenangleichung mehrheitlich zu. Die konkrete
Stellungnahme der Schulpflegschaft ist als Anlage beigefügt.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Mit der Erhöhung der Musikschulgebühren
im Kernbereich des Musikschulunterrichtes wird eine Mehreinnahme i.H.v. ca.
25.000 Euro erwartet.
Kostenträger:
0405010010
Kostenart: 432600
Produktnummer |
040501 |
Bezeichnung |
Betreiben einer städtischen Musikschule |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Gebührenerhöhung mit Mehrerträgen von ca.
25.000 Euro |
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Vermerk Kämmerer: gesehen in Vertretung Danscheidt |
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |