Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur
Kenntnis, dass
- der Ergebnishaushalt 2008 mit einem Jahresüberschuss von 11.531.170,73
€ abschließt,
- eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nicht notwendig war,
- die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2008 nicht erforderlich
gewesen ist und
beschließt
- die Feststellung des
Jahresabschlusses der Stadt
Hilden für das Haushaltsjahr 2008 laut Anlage,
- dass der Jahresabschluss 2008 dem Rechnungsprüfungsamt zur
Vorbereitung der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet
wird,
- dass vorbehaltlich der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Jahresüberschuss in Höhe
von 11.531.170,73 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird.
Die Stadt Hilden hat zum 01.01.2007 ihr Rechnungswesen auf
das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ – NKF – umgestellt. Somit wurde zum
zweiten Male in Hilden ein Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer (doppischer) Buchführung aufgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus:
1. der
Ergebnisrechnung,
2. der
Finanzrechnung,
3. den
Teilrechnungen,
4. der
Bilanz und
5. dem
Anhang.
Der
Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und dem
Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf
(siehe Anlage) dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet.
Allgemeines
·
Wie auch bei der Eröffnungsbilanz und
dem Jahresabschluss 2007, ergaben sich bei der Erstellung des Jahresabschlusses
2008 etliche Fragestellungen. Sie wurden begleitend mit dem
Rechnungsprüfungsamt besprochen. Probleme und unklare Situationen am „lebenden
Fall“ erörtert und entschieden. In allen Fällen konnten einvernehmliche
Regelungen gefunden werden. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit
bewährt – aber natürlich auch viel Zeit gekostet.
·
Ergaben sich aus den zuvor genannten
Entscheidungen auch buchhalterische Auswirkungen für die Jahre 2009 ff., so
wurden diese selbstverständlich mit erledigt und gebucht.
·
Auch ist zu bedenken, dass die
Buchungszeiträume deutlich anders sind als in der Kameralistik. Hier galt das
Prinzip, dass am Jahresende „Rechnungsschluss“ war und danach nur noch
Korrekturen von Fehlern etc., Umbuchungen, Auswirkungen von Abschlüssen der
Gebührenhaushalte etc. möglich waren und gebucht wurden. Im NKF gilt aber das
Prinzip der periodengerechten Zuordnung der Erträge und Aufwendungen, was
bedeutet, dass Rechnungen, die Anfang 2009 eingingen und für das Haushaltsjahr
2008 „bestimmt“ waren, natürlich auch noch per 31.12.2008 gebucht wurden.
·
In einigen Fällen waren auch noch Korrekturen
bei den Eröffnungsbilanzwerten notwendig. Im Lagebericht werden zu den
einzelnen Punkten entsprechende Ausführungen gemacht.
·
Abschließend möchte ich noch auf einen
Punkt hinweisen, der zwar öfters schon genannt aber für die Beurteilung wichtig
ist:
Mit
Ausnahme der beiden zusätzlichen Sachbearbeiter für die Bereiche
a)
der Anlagenbuchhaltung und
b) der Kosten- und
Leistungsrechnung (dieses Thema stand auch
ohne NKF immer
auf der Agenda und sollte für die Verwaltung ein-
geführt werden)
sind alle erforderlichen Arbeiten mit „Bordmitteln“ erledigt
worden. Dieses spiegelt sich auch in der Höhe der Rückstellungen für Urlaub und
Überstunden wieder. Hier ist die Stadt Hilden einen anderen Weg gegangen als
viele andere Städte.
Ergebnisrechnung:
Der
Ergebnishaushalt 2008 war mit einem Defizit von 1.447.461,- € geplant (Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage). Tatsächlich wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von
11.531.170,73 € erzielt.
Zum guten Ergebnis haben in erster Linie die positive Gewerbesteuerentwicklung (+ 2,4 Mio. €), der Gemeindenanteil an der Einkommensteuer (+0,6 Mio. €), der Anteilsverkauf der Stadtwerke Hilden GmbH (+4,5 Mio. €) sowie Minderaufwendungen bei der Kreisumlage (-0,7 Mio. €) beigetragen.
Die
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis
gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2008 eingetretenen oder zu erwartenden
Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern zur
Kenntnis gegeben wurde.
Ausgleichsrücklage:
Die Planung des Haushaltes sah
eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 1.447.461,- € vor. Auf Grund der guten Entwicklung war dieses
aber nicht notwendig, so dass die Ausgleichsrücklage unverändert ihren
Höchstbetrag ausweist. Eine Erhöhung ist gesetzlich nicht möglich.
Finanzrechnung:
Gut entwickelt hat sich die Liquidität im Jahre 2008.
Betrug der Bestand am Anfang des Jahres
noch 6,4 Mio. €, so stieg er auf 23,1 Mio. € an. Dabei darf natürlich
nicht außer Acht gelassen werden, dass Verbindlichkeiten, gebildete
Rückstellungen, Haushaltsausgabereste und übertragene Auszahlungsermächtigungen
im Folgejahr noch bezahlt werden müssen.
Im ganzen Jahr 2008 war es möglich, vorübergehend nicht
benötigte Mittel anzulegen, so dass hieraus Zinserträge in Höhe von 0,55 Mio. €
realisiert werden konnten. Bei dem in der Finanzrechnung unter Nr. 34 und 36
(Aufnahme /Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung) ausgewiesenen Betrag
von jeweils +/- 2,0 Mio. € handelt es sich nicht um eine Kreditaufnahme,
sondern um die Aufnahme eine Kassenkredites, der Anfang Februar 2008 für 1 Woche
notwendig war. Damals reichte die Liquidität nicht aus um alle
Verbindlichkeiten befriedigen zu können.
Die Aufnahme von Krediten war im Haushaltsjahr 2008 wegen
der guten Finanzentwicklung und der vorhandenen Liquidität nicht erforderlich
(die Satzung sah noch eine Ermächtigung von 3.001.285,- € vor). Der
Schuldenstand konnte von 24.7 Mio. € auf 23.3 Mio. € gesenkt werden.
Der
Lage- und Rechenschaftsbericht befindet sich kurz vor der Fertigstellung und
wird in der Ratssitzung verteilt.
Horst
Thiele
Bürgermeister
Anlagen:
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Bilanz