Betreff
Jahresabschluss 2008
Vorlage
WP 09-14 SV 20/020
Aktenzeichen
II/20 Abschluss 2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass

 

  1. der Ergebnishaushalt 2008 mit einem Jahresüberschuss von 11.531.170,73 € abschließt,

 

  1. eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nicht notwendig war,

 

  1. die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2008 nicht erforderlich gewesen ist und

 

 

beschließt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2008 laut Anlage,

 

  1. dass der Jahresabschluss 2008 dem Rechnungsprüfungsamt zur Vorbereitung der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet wird,

 

  1. dass vorbehaltlich der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Jahresüberschuss in Höhe von 11.531.170,73   der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

 


 

 

Die Stadt Hilden hat zum 01.01.2007 ihr Rechnungswesen auf das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ – NKF – umgestellt. Somit wurde zum zweiten Male in Hilden ein Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer (doppischer) Buchführung aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

            1. der Ergebnisrechnung,

            2. der Finanzrechnung,

            3. den Teilrechnungen,

            4. der Bilanz und

            5. dem Anhang.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet.

 

Allgemeines

·         Wie auch bei der Eröffnungsbilanz und dem Jahresabschluss 2007, ergaben sich bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2008 etliche Fragestellungen. Sie wurden begleitend mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen. Probleme und unklare Situationen am „lebenden Fall“ erörtert und entschieden. In allen Fällen konnten einvernehmliche Regelungen gefunden werden. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt – aber natürlich auch viel Zeit gekostet.

 

·         Ergaben sich aus den zuvor genannten Entscheidungen auch buchhalterische Auswirkungen für die Jahre 2009 ff., so wurden diese selbstverständlich mit erledigt und gebucht.

 

·         Auch ist zu bedenken, dass die Buchungszeiträume deutlich anders sind als in der Kameralistik. Hier galt das Prinzip, dass am Jahresende „Rechnungsschluss“ war und danach nur noch Korrekturen von Fehlern etc., Umbuchungen, Auswirkungen von Abschlüssen der Gebührenhaushalte etc. möglich waren und gebucht wurden. Im NKF gilt aber das Prinzip der periodengerechten Zuordnung der Erträge und Aufwendungen, was bedeutet, dass Rechnungen, die Anfang 2009 eingingen und für das Haushaltsjahr 2008 „bestimmt“ waren, natürlich auch noch per 31.12.2008 gebucht wurden.

 

·         In einigen Fällen waren auch noch Korrekturen bei den Eröffnungsbilanzwerten notwendig. Im Lagebericht werden zu den einzelnen Punkten entsprechende Ausführungen gemacht.

 

·         Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen, der zwar öfters schon genannt aber für die Beurteilung wichtig ist:

      Mit Ausnahme der beiden zusätzlichen Sachbearbeiter für die Bereiche

a)  der Anlagenbuchhaltung und

b)  der Kosten- und Leistungsrechnung (dieses Thema stand auch

     ohne NKF immer auf der Agenda und sollte für die Verwaltung ein-

     geführt werden)

 

sind alle erforderlichen Arbeiten mit „Bordmitteln“ erledigt worden. Dieses spiegelt sich auch in der Höhe der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden wieder. Hier ist die Stadt Hilden einen anderen Weg gegangen als viele andere Städte.

 

 

 

 

Ergebnisrechnung:

 

Der Ergebnishaushalt 2008 war mit einem Defizit von 1.447.461,- € geplant (Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage). Tatsächlich wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 11.531.170,73 € erzielt.

 

Zum guten Ergebnis haben in erster Linie die positive Gewerbesteuerentwicklung (+ 2,4 Mio. €), der Gemeindenanteil an der Einkommensteuer (+0,6 Mio. €), der Anteilsverkauf der Stadtwerke Hilden GmbH (+4,5 Mio. €) sowie Minderaufwendungen bei der Kreisumlage (-0,7 Mio. €) beigetragen.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2008 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde.

 

 

Ausgleichsrücklage:

 

Die Planung des Haushaltes sah eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 1.447.461,- € vor. Auf Grund der guten Entwicklung war dieses aber nicht notwendig, so dass die Ausgleichsrücklage unverändert ihren Höchstbetrag ausweist. Eine Erhöhung ist gesetzlich nicht möglich.

 

 

Finanzrechnung:

 

Gut entwickelt hat sich die Liquidität im Jahre 2008. Betrug der Bestand am Anfang des Jahres  noch 6,4 Mio. €, so stieg er auf 23,1 Mio. € an. Dabei darf natürlich nicht außer Acht gelassen werden, dass Verbindlichkeiten, gebildete Rückstellungen, Haushaltsausgabereste und übertragene Auszahlungsermächtigungen im Folgejahr noch bezahlt werden müssen.

 

Im ganzen Jahr 2008 war es möglich, vorübergehend nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass hieraus Zinserträge in Höhe von 0,55 Mio. € realisiert werden konnten. Bei dem in der Finanzrechnung unter Nr. 34 und 36 (Aufnahme /Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung) ausgewiesenen Betrag von jeweils +/- 2,0 Mio. € handelt es sich nicht um eine Kreditaufnahme, sondern um die Aufnahme eine Kassenkredites, der Anfang Februar 2008 für 1 Woche notwendig war. Damals reichte die Liquidität nicht aus um alle Verbindlichkeiten befriedigen zu können.

 

Die Aufnahme von Krediten war im Haushaltsjahr 2008 wegen der guten Finanzentwicklung und der vorhandenen Liquidität nicht erforderlich (die Satzung sah noch eine Ermächtigung von 3.001.285,- € vor). Der Schuldenstand konnte von 24.7 Mio. € auf 23.3 Mio. € gesenkt werden.

 

Der Lage- und Rechenschaftsbericht befindet sich kurz vor der Fertigstellung und wird in der Ratssitzung verteilt.

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 

Anlagen:

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung

Bilanz