Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß den §§ 3 bis 5 der Verordnung zur
Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zur Zeit gültigen Fassung
Herrn
Dipl.-Ing. Wolfgang Schwandke
zum sachverständigen Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Herr Petsch ist als Sachverständiger, der die Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzt, seit der Gründung des
Umlegungsausschusses der Stadt Hilden ordentliches Mitglied. Zuletzt wurde er
vom Rat am 14.12.2005 für weitere fünf Jahre wieder in seinem Amt bestätigt.
Jedoch hat Herr Petsch der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses mit
Schreiben vom 10.11.2007 mitgeteilt, dass er leider aus gesundheitlichen
Gründen zum 31.12.2007 seine Tätigkeit im Umlegungsausschuss niederlegen muss.
Deshalb ist nun eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für Herrn Petsch zu wählen.
Laut § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches des Landes
NRW muss eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger die Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in
Nordrhein-Westfalen zugelassen sein.
Sein langjähriger Vertreter im Umlegungsausschuss als Sachverständiger
mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ist
Herr Krumme, der ebenfalls seit Gründung des Umlegungsausschusses diese Aufgabe
wahrnimmt und auch vom Rat am 14.12.2005 wieder gewählt wurde. Herr Krumme
möchte auf Grund seines Alters (73 Jahre) mit Ablauf seiner jetzigen
Wahlperiode am 07.02.2011 aus dem Umlegungsausschuss der Stadt Hilden
ausscheiden und deshalb nicht Herrn Petsch als „ordentliches“ Mitglied folgen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung in Absprache mit
Herrn Meisloch, dem Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, vor, dass der Rat
der Stadt Hilden Herrn Schwandke als Nachfolger des Herrn Petsch wählt.
Herr Schwandke erfüllt natürlich die formalen Voraussetzungen. Er ist
Leiter des Vermessungs- und Katasteramts des Kreises Mettmann, bei dem die
Stadt Hilden und der Umlegungsausschuss alle seine Katastervermessungen zur
Übernahme ins Liegenschaftskataster einreichen muss. Außerdem ist er Vorsitzender
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Mettmann und Mitglied in
diversen Umlegungsausschüssen. Weitere Informationen zu Herrn Schwandke können
Sie dem beigefügten Lebenslauf entnehmen.
Herr Schwandke hat sich bereit erklärt, sich zur Wahl zu stellen und im
Umlegungsausschuss der Stadt Hilden mitzuwirken.
Die Amtsdauer der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses
und ihrer Stellvertreter beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuchs fünf Jahre.