Betreff
Betr.: Wahl eines Sachverständigen des Vermessungs- und Liegen-schaftswesens für den Umlegungsausschuss der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 61/209
Aktenzeichen
IV/61.2 U / P2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß den §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zur Zeit gültigen Fassung

 

Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Schwandke

 

zum sachverständigen Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Herr Petsch ist als Sachverständiger, der die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzt, seit der Gründung des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden ordentliches Mitglied. Zuletzt wurde er vom Rat am 14.12.2005 für weitere fünf Jahre wieder in seinem Amt bestätigt.

 

Jedoch hat Herr Petsch der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses mit Schreiben vom 10.11.2007 mitgeteilt, dass er leider aus gesundheitlichen Gründen zum 31.12.2007 seine Tätigkeit im Umlegungsausschuss niederlegen muss. Deshalb ist nun eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für Herrn Petsch zu wählen.

 

 

Laut § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches des Landes NRW muss eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen sein.

 

Sein langjähriger Vertreter im Umlegungsausschuss als Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ist Herr Krumme, der ebenfalls seit Gründung des Umlegungsausschusses diese Aufgabe wahrnimmt und auch vom Rat am 14.12.2005 wieder gewählt wurde. Herr Krumme möchte auf Grund seines Alters (73 Jahre) mit Ablauf seiner jetzigen Wahlperiode am 07.02.2011 aus dem Umlegungsausschuss der Stadt Hilden ausscheiden und deshalb nicht Herrn Petsch als „ordentliches“ Mitglied folgen.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung in Absprache mit Herrn Meisloch, dem Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, vor, dass der Rat der Stadt Hilden Herrn Schwandke als Nachfolger des Herrn Petsch wählt.

 

Herr Schwandke erfüllt natürlich die formalen Voraussetzungen. Er ist Leiter des Vermessungs- und Katasteramts des Kreises Mettmann, bei dem die Stadt Hilden und der Umlegungsausschuss alle seine Katastervermessungen zur Übernahme ins Liegenschaftskataster einreichen muss. Außerdem ist er Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Mettmann und Mitglied in diversen Umlegungsausschüssen. Weitere Informationen zu Herrn Schwandke können Sie dem beigefügten Lebenslauf entnehmen.

 

Herr Schwandke hat sich bereit erklärt, sich zur Wahl zu stellen und im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden mitzuwirken.

 

 

Die Amtsdauer der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses und ihrer Stellvertreter beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs fünf Jahre.