Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden wählt Herrn Norbert Danscheidt für eine erneute Wahlzeit zum Beigeordneten
der Stadt Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die achtjährige
Amtszeit des Beigeordneten Norbert Danscheidt endet mit Ablauf des 31.07.2008.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Danscheidt für weitere acht Jahre zum
Beigeordneten der Stadt Hilden zu wählen.
Das Rechtsverhältnis und die Regularien zur Wahl der Beigeordneten
ergeben sich aus § 71 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach Absatz 1 dieser Vorschrift werden die Beigeordneten vom Rat für die Dauer
von acht Jahren gewählt. Die Wahl oder Wiederwahl darf frühestens sechs Monate
vor Freiwerden der Stelle erfolgen (§ 71 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Bei Wiederwahl
kann auf die ansonsten notwendige Ausschreibung der Stelle verzichtet werden (§
71 Abs. 2 Satz 2 GONRW).
Die Beigeordneten sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl
anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit
wiedergewählt werden (§ 71.Abs. 5 Satz 1).
Herr Danscheidt
verfügt aufgrund seines beruflichen Werdegangs über ausgezeichnete Kenntnisse
der Kommunalverwaltung und der Menschenführung. Diese hat er mit großem Erfolg
in der Leitung eines Dezernates mit einer breiten Aufgabenspanne und immer
wieder -politisch bedingter- wechselnder Zuordnungen verschiedener Fachämter
(Kulturamt, Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Amt für
Gebäudewirtschaft) eingebracht.
Entscheidend hat Herr Danscheidt unter anderem auch an der Verschlankung der
Führungsstrukturen der Verwaltung mitgewirkt, und, trotz Übernahme neuer
Aufgaben und durch Gesetz vorgegebener Stellenvermehrung, wesentlich dazu
beigetragen, dass die Personalkostenquote im Verhältnis zum Gesamthaushalt
sogar leicht gesunken ist.
Das große Wissen und die besonderen Fähigkeiten von Herrn Danscheidt
garantieren nicht nur die nahtlose Fortführung der bisher geleisteten
hervorragenden Arbeit sondern sind auch im Hinblick auf neue Aufgabenstellungen
und Herausforderungen von großem Vorteil und sichern eine souveräne und
effiziente Aufgabenerledigung im Interesse der Stadt Hilden.
Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen |
Ja |
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Im Stellenplan enthalten: |
Ja |
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Planstelle(n): |
Sichtvermerk
Personaldezernent |
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