öffentlicher Aufgaben
hier: Antrag der BA-Fraktion in der Ratssitzung vom 30. Jan. 2008
Beschlussvorschlag:
„ Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die BA-Fraktion
hat in der Ratsitzung am 30.1.2008 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Hierzu ist folgendes auszuführen:
- Hinsicht der Ziffer 1 kann dargestellt
werden, dass es in der Vergangenheit immer eine Bereitschaft gegeben hat,
kommunale Aufgaben in neue Organisations- bzw. Rechtsformen zu übertragen,
wenn dadurch eine bessere Leistung für die Bürgerinnen und Bürger erzielt
werden konnte bzw. dadurch sich Haushaltsverbesserungen ergaben. Die
folgende Übersicht stellt die Ausgliederungen in Form der Beteiligungen
der Stadt Hilden dar.
Stadt Hilden |
|||||||
direkte städtische Beteiligungen |
indirekte städtische Beteiligungen |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Stadtwerke Hilden GmbH 100 % |
|
Wasserwerk Baumberg GmbH 50% |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Stadthalle GmbH 100% |
|
Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH 100% |
|||||
|
|
|
|
||||
WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH 100% |
|
|
|
|
|||
|
Verkehrsgesellschaft Hilden mbH 100% |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Gem. Seniorendienste Stadt Hilden GmbH 100 % |
|
HDRegioNet GmbH 50 % |
|||||
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Gem. Jugendwerkstatt Hilden GmbH 100% |
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH 52% |
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Stadtmarketing Hilden GmbH 51% |
|
|
|
|
|||
|
|||||||
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH 48% |
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
Die gewachsene Beteiligungsstruktur ist somit das Ergebnis reiflicher
Überlegungen und Entscheidungen der Vergangenheit.
- Die Verwaltung hat in der Vergangenheit
immer wieder über aktuelle Entwicklungen berichtet, woraus sich dann
Handlungsempfehlungen ergeben haben, die einzelfallbezogen untersucht
wurden. Beispielhaft sei aus jüngster Vergangenheit die Gründung der
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft zu nennen. Darüber hinaus ist die
Verwaltung in der Vergangenheit tätig geworden und hat intensive Vorüberlegungen
und Untersuchungen natürlich auch unter Beteiligung von Rechtsanwälten,
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zu Teilbereichen angestellt und
Vorlagen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Hierzu soll auf die Vorlagen
zu Umwandlung des Bauhofes in eine Anstalt öffentlichen Rechts oder die
Änderung der Struktur innerhalb der Stadtentwässerung hingewiesen werden.
- Wie vom Antragsteller dargestellt, soll
zu Ziffer 2 des Antrages eine Vielzahl von Fragen aus allen Bereichen der
Verwaltung beantwortet werden. Gerade das aktuelle Beispiel der Stadtwerke
Hilden GmbH zeigt aber, dass das gesamte Thema ausgesprochen komplex ist
und viele steuerrechtliche Fragen erst einmal beantwortet werden müssen.
Die Fragestellungen und die benötigten Unterlagen gingen sogar bis zur
Gründung der Stadtwerke Hilden GmbH zurück. Dieses war für alle
Beteiligten eine sehr zeitaufwendige Vorgehensweise.
Eine pauschale Überprüfung aller Verwaltungsbereiche bezüglich aller
denkbaren Modelle daraufhin, ob eine Privatisierung von öffentlichen Aufgaben
gemäß Antrag der BA-Fraktion überhaupt einen Sinn macht, würde aber bei weitem
den Rahmen sprengen und auch nur eine Momentaufnahme darstellen, gilt es doch
permanent die Angelegenheiten der städt. Beteiligungen zu überwachen. Aus
diesem Grunde ist die Verwaltung auch bei der Änderung der Struktur innerhalb
der Stadtentwässerung tätig geworden, weil die Befürchtung anstand/ansteht,
dass für diesen Bereich die Mehrwertsteuerpflicht eingeführt wird und es daher
zu erheblichen finanziellen Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger
der Stadt kommen kann. Die genannten Prüfungspunkte wurden abgearbeitet bzw.
stehen im weiteren Verlauf auf der Agenda.
- Hinsichtlich der Frage 3 müsste
natürlich immer im Einzelfall untersucht werden, welche Themen anstehen und welches Volumen sie haben,
um dann die Frage der externen Unterstützung zu beantworten. Dass damit
natürlich auch immer die Frage mit beantwortet werden muss, welche
Personal-, Sach- und Geschäftsausgeben damit ausgegliedert oder eingespart
werden können, dürfte selbstverständlich sein und wurde auch am aktuellen
Beispiel „Stadtentwässerung“ mit dargestellt (Frage 4 des Antrages).
- Nicht vergessen werden darf an dieser
Stelle auch die besondere Situation, die die Stadt gegenüber den städtischen
Beteiligungen hat. Alle Beteiligungen der Stadt sind eng an Rat und Verwaltung angebunden. Sei es auf der einen
Seite, dass die Verwaltung alle Einladungen und Niederschriften zu den
Sitzungen der Gesellschaftsgremien erhält, und natürlich auf der anderen
Seite auch in allen Gremien als stimmberechtigtes bzw. beratendes Mitglied
oder mindestens als „Zuhörer“ vertreten ist. Dieses ist eine komfortable
Situation, die nicht in allen Städten so anzutreffen ist. Weiterhin werden
natürlich alle gesellschaftsrechtlichen Veränderungen vorher in der
Verwaltung diskutiert, mit den Geschäftsführern besprochen, bevor dieses
dann in den Gesellschaftsgremien beraten werden.
- Die Verwaltung hat in der Vergangenheit
regelmäßig Wert darauf gelegt, dass in neuen Gesellschafterverträgen der
Geschäftsführer im Rahmen der Abschlussprüfung nach § 53 des
Haushaltsgrundsätzegesetzes die Übersendung des Prüfungsberichtes an die
Stadt Hilden zu veranlassen hat. Weiterhin hat das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Hilden in den überwiegenden Fällen das Recht, Kassen-, Buch- und
Betriebsprüfungen durchzuführen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden
hat daneben überwiegend das Recht, sich zur Klärung von Fragen, die bei
einer vom Rat der Stadt Hilden in Auftrag gegebenen Betätigungsprüfung
auftreten, unmittelbar bei der Gesellschaft zu unterrichten. Zu diesem
Zweck kann es den Betrieb, die Bücher und Schriften der Gesellschaft
einsehen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Prüfungstätigkeit des
Rechnungsprüfungsamtes zu unterstützen. Dazu gehört, dass sie alle vom
Rechnungsprüfungsamt benötigten Unterlagen bereitstellt und jederzeit dem
Rechnungsprüfungsamt die gewünschten und notwendigen Auskünfte erteilt.
Aus den wenigen Ausführungen lässt sich erkennen, dass
- die Verwaltung das Thema immer sehr
ernst genommen hat und auch in der Vergangenheit mehrere „Vorhaben“
initiiert hat, mit der Folge, dass städtische Gesellschaften neu
gegründet wurden (Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbh;
Verkehrsgesellschaft Hilden mbH, Stadtmarketing Hilden GmbH, HD Regionet
GmbH). Noch hat es letztendliche Entscheidungen des Rates zum Themenfeld
Stadtentwässerung nicht gegeben, die Überführung des Bauhofes in eine
Anstalt öffentlichen Rechts wurde vom Rat abgelehnt.
- nicht unerwähnt bleiben sollte, dass
es natürlich auch auf Kreisebene Bemühungen gegeben hat bzw. es noch gibt,
um Aufgaben für alle betroffenen zu bündeln um Aufgaben kostengünstiger/besser
erledigen zu können. Aktuelle Beispiele sind:
i.
ein gemeinsames Informationsregister der Städte
Monheim, Erkrath und Hilden
ii.
der Datenaustausch auf Behördenebene - über Kreis –
iii.
das Bibnet (10 Stadtbibliotheken im Kreis Mettmann
präsentieren ihren Gesamtbestand in einem Online-Katalog)
iv.
die gemeinsame Softwarebeschaffung im Bereich des
Jugendamtes incl. Einrichtung und Schulung
v.
Gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben des
Datenschutzes durch den Kreis Mettmann und 5 kreisangehörige Gemeinden (incl.
Hilden)
- es ausgesprochen schwierig,
zeitaufwendig und kostenintensiv sein dürfte, Leitlinien zu entwickeln,
die auf alle denkbaren Szenarien angewandt werden können.
- es flächendeckend ebenfalles nicht möglich
ist, alle denkbaren Felder einer Untersuchung zu unterziehen.
- es selbstverständlich eine Aufgabe der
Verwaltung in der Vergangenheit war und auch in der Zukunft sein wird,
die aktuellen steuerrechtlichen Änderungen permanent im Auge zu behalten
und bei Notwendigkeiten Vorschläge dem Rat zu unterbreiten. Dieses
schließt die sonstigen Gesetzesänderungen natürlich ein.
- die Frage einer möglichen
Privatisierung bzw. eine Zusammenarbeit mit anderen Städten immer am
einzelnen Fall beantwortet werden muss.
Dem Antrag der
BA-Fraktion kann daher aus Sicht der Verwaltung nur eingeschränkt gefolgt werden.
Zu Punkt 1: Diesem Punkte könnte zugestimmt
werden.
Zu den Punkten 2-4: Diesen Punkten könnte dann zugestimmt werden, wenn es sich nicht
um eine globale Prüfung aller theoretischen Privatisierungsmöglichkeiten handelt,
sondern die Punkte bei einem aktuell „Fall“ als Aufgabenkatalog dienen würden.
Von
daher wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
„Der Rat der Stadt nimmt den Antrag der BA-Fraktion vom 30. Jan. 2008
zur Kenntnis und stimmt dem Punkt 1 inhaltlich
zu.
Bei konkret anstehenden Überlegungen zu Privatisierungen etc. werden die
Punkte 2 bis 4 des genannten Antrages mit abgearbeitet. Eine umfassende
Überprüfung aller möglichen denkbaren Privatisierungsvorhaben innerhalb der
Stadt Hilden wird aus Zeit-, Finanz- und Kapazitätsgründen abgelehnt und bleibt
einer Einzelfallprüfung vorbehalten.“
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer |
150404 und ggfl. auch andere Produkte |
Bezeichnung: |
Beteiligungen an Unternehmen |
|
Investitions-Nr.: |
|
|
||
Mittel stehen zur Verfügung: |
Nein |
|
||
Haushaltsjahr: |
|
|
||
Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
|
|||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
|
|
|
Konkrete Beträge sind noch nicht ermittelbar! |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen |
Ja – je nach Ergebnis |
|
|
Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
|
|
Planstelle(n): |
Sichtvermerk Personaldezernent |
||