Betreff
Betr.: Transparente Entscheidungsgrundlagen für die Privatisierung
öffentlicher Aufgaben
hier: Antrag der BA-Fraktion in der Ratssitzung vom 30. Jan. 2008
Vorlage
WP 04-09 SV 20/132
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die BA-Fraktion hat in der Ratsitzung am 30.1.2008 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Hierzu ist folgendes auszuführen:

 

  1. Hinsicht der Ziffer 1 kann dargestellt werden, dass es in der Vergangenheit immer eine Bereitschaft gegeben hat, kommunale Aufgaben in neue Organisations- bzw. Rechtsformen zu übertragen, wenn dadurch eine bessere Leistung für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden konnte bzw. dadurch sich Haushaltsverbesserungen ergaben. Die folgende Übersicht stellt die Ausgliederungen in Form der Beteiligungen der Stadt Hilden dar. 

Stadt Hilden

direkte städtische Beteiligungen

indirekte städtische Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

Stadtwerke Hilden GmbH 100 %

Wasserwerk Baumberg GmbH 50%

 

 

 

 

 

 

 

Stadthalle GmbH 100%

 

Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH 100%

 

 

 

 

WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH 100%

 

 

 

 

 

Verkehrsgesellschaft Hilden mbH 100%

 

 

 

 

 

 

 

Gem. Seniorendienste

Stadt Hilden GmbH  100 %

 

HDRegioNet GmbH 50 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Gem. Jugendwerkstatt Hilden GmbH 100%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH 52%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtmarketing Hilden GmbH 51%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH 48%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die gewachsene Beteiligungsstruktur ist somit das Ergebnis reiflicher Überlegungen und Entscheidungen der Vergangenheit.

 

  1. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit immer wieder über aktuelle Entwicklungen berichtet, woraus sich dann Handlungsempfehlungen ergeben haben, die einzelfallbezogen untersucht wurden. Beispielhaft sei aus jüngster Vergangenheit die Gründung der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft zu nennen. Darüber hinaus ist die Verwaltung in der Vergangenheit tätig geworden und hat intensive Vorüberlegungen und Untersuchungen natürlich auch unter Beteiligung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zu Teilbereichen angestellt und Vorlagen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Hierzu soll auf die Vorlagen zu Umwandlung des Bauhofes in eine Anstalt öffentlichen Rechts oder die Änderung der Struktur innerhalb der Stadtentwässerung hingewiesen werden. 

 

  1. Wie vom Antragsteller dargestellt, soll zu Ziffer 2 des Antrages eine Vielzahl von Fragen aus allen Bereichen der Verwaltung beantwortet werden. Gerade das aktuelle Beispiel der Stadtwerke Hilden GmbH zeigt aber, dass das gesamte Thema ausgesprochen komplex ist und viele steuerrechtliche Fragen erst einmal beantwortet werden müssen. Die Fragestellungen und die benötigten Unterlagen gingen sogar bis zur Gründung der Stadtwerke Hilden GmbH zurück. Dieses war für alle Beteiligten eine sehr zeitaufwendige Vorgehensweise.

 

Eine pauschale Überprüfung aller Verwaltungsbereiche bezüglich aller denkbaren Modelle daraufhin, ob eine Privatisierung von öffentlichen Aufgaben gemäß Antrag der BA-Fraktion überhaupt einen Sinn macht, würde aber bei weitem den Rahmen sprengen und auch nur eine Momentaufnahme darstellen, gilt es doch permanent die Angelegenheiten der städt. Beteiligungen zu überwachen. Aus diesem Grunde ist die Verwaltung auch bei der Änderung der Struktur innerhalb der Stadtentwässerung tätig geworden, weil die Befürchtung anstand/ansteht, dass für diesen Bereich die Mehrwertsteuerpflicht eingeführt wird und es daher zu erheblichen finanziellen Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt kommen kann. Die genannten Prüfungspunkte wurden abgearbeitet bzw. stehen im weiteren Verlauf auf der Agenda.   

 

  1. Hinsichtlich der Frage 3 müsste natürlich immer im Einzelfall untersucht werden, welche Themen  anstehen und welches Volumen sie haben, um dann die Frage der externen Unterstützung zu beantworten. Dass damit natürlich auch immer die Frage mit beantwortet werden muss, welche Personal-, Sach- und Geschäftsausgeben damit ausgegliedert oder eingespart werden können, dürfte selbstverständlich sein und wurde auch am aktuellen Beispiel „Stadtentwässerung“ mit dargestellt (Frage 4 des Antrages).

 

  1. Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle auch die besondere Situation, die die Stadt gegenüber den städtischen Beteiligungen hat. Alle Beteiligungen der Stadt sind eng an Rat und  Verwaltung angebunden. Sei es auf der einen Seite, dass die Verwaltung alle Einladungen und Niederschriften zu den Sitzungen der Gesellschaftsgremien erhält, und natürlich auf der anderen Seite auch in allen Gremien als stimmberechtigtes bzw. beratendes Mitglied oder mindestens als „Zuhörer“ vertreten ist. Dieses ist eine komfortable Situation, die nicht in allen Städten so anzutreffen ist. Weiterhin werden natürlich alle gesellschaftsrechtlichen Veränderungen vorher in der Verwaltung diskutiert, mit den Geschäftsführern besprochen, bevor dieses dann in den Gesellschaftsgremien beraten werden.

 

  1. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig Wert darauf gelegt, dass in neuen Gesellschafterverträgen der Geschäftsführer im Rahmen der Abschlussprüfung nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes die Übersendung des Prüfungsberichtes an die Stadt Hilden zu veranlassen hat. Weiterhin hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden in den überwiegenden Fällen das Recht, Kassen-, Buch- und Betriebsprüfungen durchzuführen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden hat daneben überwiegend das Recht, sich zur Klärung von Fragen, die bei einer vom Rat der Stadt Hilden in Auftrag gegebenen Betätigungsprüfung auftreten, unmittelbar bei der Gesellschaft zu unterrichten. Zu diesem Zweck kann es den Betrieb, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes zu unterstützen. Dazu gehört, dass sie alle vom Rechnungsprüfungsamt benötigten Unterlagen bereitstellt und jederzeit dem Rechnungsprüfungsamt die gewünschten und notwendigen Auskünfte erteilt.

 

Aus den wenigen Ausführungen lässt sich erkennen, dass

 

    • die Verwaltung das Thema immer sehr ernst genommen hat und auch in der Vergangenheit mehrere „Vorhaben“ initiiert hat, mit der Folge, dass städtische Gesellschaften neu gegründet wurden (Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbh; Verkehrsgesellschaft Hilden mbH, Stadtmarketing Hilden GmbH, HD Regionet GmbH). Noch hat es letztendliche Entscheidungen des Rates zum Themenfeld Stadtentwässerung nicht gegeben, die Überführung des Bauhofes in eine Anstalt öffentlichen Rechts wurde vom Rat abgelehnt.

 

    • nicht unerwähnt bleiben sollte, dass es natürlich auch auf Kreisebene Bemühungen gegeben hat bzw. es noch gibt, um Aufgaben für alle betroffenen zu bündeln um Aufgaben kostengünstiger/besser erledigen zu können. Aktuelle Beispiele sind:

 

                                                               i.      ein gemeinsames Informationsregister der Städte Monheim, Erkrath und Hilden

 

                                                             ii.      der Datenaustausch auf Behördenebene - über Kreis –

 

                                                            iii.      das Bibnet (10 Stadtbibliotheken im Kreis Mettmann präsentieren ihren Gesamtbestand in einem Online-Katalog)

 

                                                           iv.      die gemeinsame Softwarebeschaffung im Bereich des Jugendamtes incl. Einrichtung und Schulung

 

                                                             v.      Gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzes durch den Kreis Mettmann und 5 kreisangehörige Gemeinden (incl. Hilden)

 

    • es ausgesprochen schwierig, zeitaufwendig und kostenintensiv sein dürfte, Leitlinien zu entwickeln, die auf alle denkbaren Szenarien angewandt werden können.

 

    • es flächendeckend ebenfalles nicht möglich ist, alle denkbaren Felder einer Untersuchung zu unterziehen.

 

    • es selbstverständlich eine Aufgabe der Verwaltung in der Vergangenheit war und auch in der Zukunft sein wird, die aktuellen steuerrechtlichen Änderungen permanent im Auge zu behalten und bei Notwendigkeiten Vorschläge dem Rat zu unterbreiten. Dieses schließt die sonstigen Gesetzesänderungen natürlich ein.      

 

    • die Frage einer möglichen Privatisierung bzw. eine Zusammenarbeit mit anderen Städten immer am einzelnen Fall beantwortet werden muss.   

 

 

Dem Antrag der BA-Fraktion kann daher aus Sicht der Verwaltung nur eingeschränkt gefolgt werden.

 

Zu Punkt 1:                 Diesem Punkte könnte zugestimmt werden.

 

Zu den Punkten 2-4:   Diesen Punkten könnte dann zugestimmt werden, wenn es sich nicht um eine globale Prüfung aller theoretischen Privatisierungsmöglichkeiten handelt, sondern die Punkte bei einem aktuell „Fall“ als Aufgabenkatalog dienen würden.

 

 

Von daher wird  folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

„Der Rat der Stadt nimmt den Antrag der BA-Fraktion vom 30. Jan. 2008 zur Kenntnis und stimmt dem Punkt 1 inhaltlich  zu.

Bei konkret anstehenden Überlegungen zu Privatisierungen etc. werden die Punkte 2 bis 4 des genannten Antrages mit abgearbeitet. Eine umfassende Überprüfung aller möglichen denkbaren Privatisierungsvorhaben innerhalb der Stadt Hilden wird aus Zeit-, Finanz- und Kapazitätsgründen abgelehnt und bleibt einer Einzelfallprüfung vorbehalten.“

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 150404

und ggfl. auch andere Produkte

Bezeichnung:

Beteiligungen an Unternehmen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein

 

Haushaltsjahr:

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

Konkrete Beträge sind noch nicht ermittelbar!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen

Ja –

je nach Ergebnis

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):  

Sichtvermerk

Personaldezernent