Betreff
Betr.: Haushaltssatzung 2008 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2011
Vorlage
WP 04-09 SV 20/134
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden

 

  1. beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 und

 

  1. nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2011 zur Kenntnis.“

     

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2007 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der vorgelegten Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen. Am 20. Febr. 2008 war dann die abschließende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 liegt seit dem 19.12.2007 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat natürlich auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 20.02.2008 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Bereits aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2008 wurde deutlich, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich ist. Diese Tendenz hat sich auch nach den Beratungen in den Fachausschüssen weiter so abgezeichnet mit der Folge, dass im Jahre 2008 ein Betrag der Ausgleichsrücklage entnommen werden muss, hingegen ab 2009 wiederum die Möglichkeit einer Zuführung besteht. Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich wie folgt.

 

 

Anfangsbestand

Inanspruchnahme

Endbestand

 

01.01….

 

31.12….

2007 Planwert

26.962 T€

-4.819 T€

22.143 T€

2008

22.143 T€

-1.447 T€

20.696 T€

2009

20.696 T€

678 T€

21.374 T€

2010

21.374 T€

718 T€

22.092 T€

2011

22.092 T€

2.204 T€

24.296 T€

 

 

An dieser Stelle sei noch der Hinweis gestattet, dass gem. § 75 Gemeindeordnung ein Haushalt als ausgeglichen gilt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Ausgleich) und dieses in der Haushaltssatzung festgeschrieben wird. Bereits im Entwurf und natürlich auch in der endgültigen Fassung der Haushaltssatzung ist dargestellt, dass der Ausgleich im Jahre 2008 durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vorgenommen werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

Immer wieder wurde das Thema „Schuldenentwicklung“ dargestellt. Im Entwurf stellte sich die Situation wie folgt dar:

 

(per 31.12.)

Mio. €

2007

24,72

2008

26,14

2009 Finanzplan

29,12

2010 Finanzplan

31,58

2011 Finanzplan

32,37

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß der Haushaltssatzung und der Entwicklung in den Jahren bis 2011 ergibt sich folgende Veränderung:

 

(per 31.12.)

Mio. €

2007

24,72

2008

26,29

2009 Finanzplan

29,06

2010 Finanzplan

31,13

2011 Finanzplan

32,31

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Ergebnis ergeben sich nur ganz geringfügige Veränderungen.

 

Die beiliegende Haushaltssatzung entspricht textlich der bereits beschlossenen Satzung vom 12.12.2007. Lediglich eine Ergänzung sollte der Klarstellung dienen und zwar hinsichtlich des Kontos 501900 „Honorare“. Um den Fachämtern gem. § 8 F1) der Haushaltssatzung die Möglichkeit zu gewähren, auf Antrag Zeit- und Honorarverträge abzuschließen, wurde das Konto 501900 bestimmungsgemäß nicht dem Deckungskreis für „Personalaufwendungen“ (s. § 8 E1) sondern den jeweiligen Budgets zugeordnet (s. § 8 B).