Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden
- beschließt
die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 und
- nimmt die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2011 zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und
festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 12. Dezember 2007 eingebracht. Im Anschluss hieran
erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der
vorgelegten Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen. Am
20. Febr. 2008 war dann die abschließende Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss.
Die Verwaltung
wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten
und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2008 liegt seit dem 19.12.2007 öffentlich aus. Einwendungen wurden
bisher nicht erhoben.
Die Gemeinden
haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung
zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene
Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe
erfüllt. Die Verwaltung hat natürlich auf der Basis der bisher gefassten
Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und
Finanzausschuss am 20.02.2008 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung
fortgeschrieben.
Bereits aus dem
Entwurf des Haushaltsplanes 2008 wurde deutlich, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes
nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich ist. Diese Tendenz
hat sich auch nach den Beratungen in den Fachausschüssen weiter so abgezeichnet
mit der Folge, dass im Jahre 2008 ein Betrag der Ausgleichsrücklage entnommen
werden muss, hingegen ab 2009 wiederum die Möglichkeit einer Zuführung besteht.
Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich wie folgt.
|
Anfangsbestand |
Inanspruchnahme |
Endbestand |
|
01.01…. |
|
31.12…. |
2007 Planwert |
26.962
T€ |
-4.819
T€ |
22.143
T€ |
2008 |
22.143
T€ |
-1.447
T€ |
20.696
T€ |
2009 |
20.696
T€ |
678
T€ |
21.374
T€ |
2010 |
21.374
T€ |
718
T€ |
22.092
T€ |
2011 |
22.092
T€ |
2.204
T€ |
24.296
T€ |
An dieser Stelle
sei noch der Hinweis gestattet, dass gem. § 75 Gemeindeordnung ein Haushalt als
ausgeglichen gilt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Ausgleich)
und dieses in der Haushaltssatzung festgeschrieben wird. Bereits im Entwurf und
natürlich auch in der endgültigen Fassung der Haushaltssatzung ist dargestellt,
dass der Ausgleich im Jahre 2008 durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage vorgenommen werden kann.
Immer wieder wurde das Thema „Schuldenentwicklung“ dargestellt. Im
Entwurf stellte sich die Situation wie folgt dar:
(per 31.12.) |
Mio.
€ |
24,72 |
|
2008 |
26,14 |
2009 Finanzplan |
29,12 |
2010 Finanzplan |
31,58 |
2011 Finanzplan |
32,37 |
Gemäß der Haushaltssatzung und der Entwicklung in den Jahren bis 2011
ergibt sich folgende Veränderung:
(per 31.12.) |
Mio.
€ |
2007 |
24,72 |
2008 |
26,29 |
2009 Finanzplan |
29,06 |
2010 Finanzplan |
31,13 |
2011 Finanzplan |
32,31 |
Im Ergebnis ergeben sich nur ganz geringfügige Veränderungen.
Die beiliegende
Haushaltssatzung entspricht textlich der bereits beschlossenen Satzung vom
12.12.2007. Lediglich eine Ergänzung sollte der Klarstellung dienen und zwar
hinsichtlich des Kontos 501900 „Honorare“. Um den Fachämtern gem. § 8 F1) der
Haushaltssatzung die Möglichkeit zu gewähren, auf Antrag Zeit- und
Honorarverträge abzuschließen, wurde das Konto 501900 bestimmungsgemäß nicht
dem Deckungskreis für „Personalaufwendungen“ (s. § 8 E1) sondern den jeweiligen
Budgets zugeordnet (s. § 8 B).