Beschlussvorschlag:
„Der Rat beauftragt nach Vorberatung und Beschluss im
Rechnungsprüfungsausschuss das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden mit der
Prüfung der Eröffnungsbilanzen des Zweckverbandes VHS Hilden-Haan sowie des
Zweckverbandes Gesamtschule Langenfeld-Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gem. § 18 Abs. 1 GkG (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit) finden
für die Haushaltswirtschaft der Zweckverbände die Vorschriften für die
Gemeinden sinngemäß Anwendung.
Infolgedessen ist der § 92 Abs. 1 GO NRW (Gemeindeordnung NRW) analog
auf die Zweckverbände anzuwenden.
Somit hat der Zweckverband zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem er
erstmals seine Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung
erfasst, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der Zweckverband VHS Hilden-Haan
erstellt seine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
und der Zweckverband Gesamtschule
Langenfeld-Hilden zum 01.01.2009.
Da in den Satzungen der Zweckverbände bzw. durch Ratsbeschluss
festgelegt worden ist, dass die Jahresrechnung
und das Anordnungsgeschäft durch das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden zu prüfen sind, kann dies entsprechend
auf das NKF übernommen werden. Das bedeutet, dass nach Einführung des NKF in
den einzelnen Zweckverbänden nun der Jahresabschluss
und das Buchungsgeschäft zu prüfen
sind.
Allerdings ist die Erstellung der Eröffnungsbilanz eine Neuerung, die es
kameral nicht gegeben hat. Dies macht für diesen speziellen Fall einen
Prüfauftrag durch den Rat notwendig.
Die Zweckverbandsversammlungen haben bereits in ihren Sitzungen im
Dezember 2007 einstimmig darum gebeten, dass der Rat dem Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Hilden die entsprechenden Prüfaufträge erteilen möchte.