Betreff
Wahl einer/eines Vorsitzenden und einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 61/233
Aktenzeichen
IV/61.2 Uml/P2 St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß den §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zur Zeit gültigen Fassung

                                                      Herrn Klaus Meisloch

zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.

 

2.       Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß den §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zur Zeit gültigen Fassung

                                                       Herrn Stephan Klein

zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.

 

 

 

 

 

( Günter Scheib )

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Laut § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches des Landes NRW muss der oder die Vorsitzende eines Umlegungsausschusses die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen. Der oder die stellvertretende Vorsitzende muss ebenfalls diese Voraussetzung erfüllen. Die sachverständigen Mitglieder – neben dem Vorsitz der/die Sachverständige für das Vermessungs- und Liegenschaftswesen sowie der/die Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten – dürfen nicht Mitglied des Rats der Stadt Hilden sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Stadt Hilden stehen.

 

Der heutige Vorsitzende des Umlegungsausschusses – Herr Ltd. Kreisrechtsdirektor a.D. Klaus Meisloch – sowie sein Stellvertreter – Herr Ministerialrat Stephan Klein – wurden vom Rat in seiner Sitzung am 23.07.2003 einstimmig in ihr Ehrenamt gewählt und am 13.11.2003 von Herrn Bürgermeister Scheib entsprechend verpflichtet.

 

Die Amtsdauer der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses und ihrer Stellvertreter beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs fünf Jahre, so dass am 12.11.2008 ihre „Legislaturperiode“ abläuft.

 

Herr Meisloch sowie Herr Klein haben sich bereit erklärt, sich zur Wiederwahl zu stellen und auch künftig im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden mitzuwirken.

 

Beide haben durch ihr Fachwissen und Engagement die Arbeit des Umlegungsausschusses positiv beeinflusst und haben durch ihre Gesprächs- und Verhandlungsführung zu den guten Verhandlungsergebnissen des Umlegungsausschusses beigetragen.

 

Herr Meisloch ist 72 Jahre alt und wohnt in Mettmann. Er war lange Jahre Leiter der Rechtsverwaltung sowie Sozialdezernent des Kreises Mettmann.

Neben seiner Mitgliedschaft im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden (seit 1999 als stellvertrender Vorsitzender und seit 2003 als Vorsitzender) hat er den Vorsitz im Umlegungsausschuss der Stadt Velbert inne und ist stellvertretender Vorsitzender in den jeweiligen Umlegungsausschüssen der Städte Ratingen und Heiligenhaus.

 

Herr Klein ist 53 Jahre alt und wohnt in Erkrath. Beruflich ist er heute als Leiter des Referats 111 „Justiziariat/Zentrale Vergabestelle“ des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.

Seit 1995 ist Herr Klein stellvertretender und ab 2000 Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung vor, dass der Rat der Stadt Hilden beide durch Wiederwahl in ihrem Amt im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden bestätigt.

 

 Günter Scheib

 


  

Finanzielle Auswirkungen

nein

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

nein