Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß den
§§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in
der zur Zeit gültigen Fassung
Herrn Klaus Meisloch
zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.
2. Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß den
§§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in
der zur Zeit gültigen Fassung
Herrn Stephan Klein
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.
( Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
Laut § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches des Landes
NRW muss der oder die Vorsitzende eines Umlegungsausschusses die Befähigung zum
Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen. Der oder
die stellvertretende Vorsitzende muss ebenfalls diese Voraussetzung erfüllen.
Die sachverständigen Mitglieder – neben dem Vorsitz der/die Sachverständige für
das Vermessungs- und Liegenschaftswesen sowie der/die Sachverständige für die Ermittlung
von Grundstückswerten – dürfen nicht Mitglied des Rats der Stadt Hilden sein
oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Stadt Hilden stehen.
Der heutige Vorsitzende des Umlegungsausschusses – Herr Ltd.
Kreisrechtsdirektor a.D. Klaus Meisloch – sowie sein Stellvertreter – Herr
Ministerialrat Stephan Klein – wurden vom Rat in seiner Sitzung am 23.07.2003
einstimmig in ihr Ehrenamt gewählt und am 13.11.2003 von Herrn Bürgermeister
Scheib entsprechend verpflichtet.
Die Amtsdauer der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses
und ihrer Stellvertreter beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuchs fünf Jahre, so dass am 12.11.2008 ihre „Legislaturperiode“
abläuft.
Herr Meisloch sowie Herr Klein haben sich bereit erklärt, sich zur
Wiederwahl zu stellen und auch künftig im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden
mitzuwirken.
Beide haben durch ihr Fachwissen und Engagement die Arbeit des
Umlegungsausschusses positiv beeinflusst und haben durch ihre Gesprächs- und
Verhandlungsführung zu den guten Verhandlungsergebnissen des
Umlegungsausschusses beigetragen.
Herr Meisloch ist 72 Jahre alt und wohnt in Mettmann. Er war lange Jahre
Leiter der Rechtsverwaltung sowie Sozialdezernent des Kreises Mettmann.
Neben seiner Mitgliedschaft im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden (seit
1999 als stellvertrender Vorsitzender und seit 2003 als Vorsitzender) hat er
den Vorsitz im Umlegungsausschuss der Stadt Velbert inne und ist
stellvertretender Vorsitzender in den jeweiligen Umlegungsausschüssen der
Städte Ratingen und Heiligenhaus.
Herr Klein ist 53 Jahre alt und wohnt in Erkrath. Beruflich ist er heute
als Leiter des Referats 111 „Justiziariat/Zentrale Vergabestelle“ des
Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) des
Landes Nordrhein-Westfalen tätig.
Seit 1995 ist Herr Klein stellvertretender und ab 2000 Vorsitzender des
Umlegungsausschusses der Stadt Neuss.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung vor, dass der Rat der
Stadt Hilden beide durch Wiederwahl in ihrem Amt im Umlegungsausschuss der
Stadt Hilden bestätigt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
nein |
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Personelle
Auswirkungen |
nein |
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