Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über
die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen nach § 6 des Gesetzes zur Regelung
der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW).
Anlage: Ordnungsbehördliche
Verordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag, dem 11. März 2007.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat mit Schreiben vom 26.01.2007 die
Durchführung von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2007 beantragt.
Mit dem Gesetz zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November
2006 hat die Landesregierung die Ladenöffnungszeiten weiter liberalisiert. Zwar
bleibt es auch weiterhin bei der Höchstzahl von vier zusätzlichen
Verkaufsöffnungen an Sonntagen im Jahr, die Genehmigungsfähigkeit ist jedoch
nicht mehr abhängig von dem Stattfinden einer zeitgleichen Veranstaltung nach
der Gewerbeordnung als Genehmigungsgrund. Auch müssen keine Stellungnahmen der Kirchen
und Gewerkschaft mehr eingeholt werden.
Der vorliegende
Antrag wurde leider erst am 26.01.2007 gestellt, so dass für die am 11. März beabsichtigte
Verkaufsöffnung nicht mehr der übliche Beratungsweg eingehalten werden kann. Da
die nächste terminierte Ratssitzung erst wieder am 25. April stattfindet, wird
die Sitzungsvorlage zur Vermeidung einer Sondersitzung kurzfristig als
Tischvorlage zur Beratung vorgelegt.
Für die weiteren,
beantragten Verkaufsöffnungen wird die „normale“ Beratungsfolge wieder eingehalten.