Betreff
Antrag der Stadtmarketing Hilden GmbH auf Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 11.3.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 32/01
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW).

 

Anlage:            Ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag, dem 11. März 2007.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat mit Schreiben vom 26.01.2007 die Durchführung von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2007 beantragt.

 

Mit dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 hat die Landesregierung die Ladenöffnungszeiten weiter liberalisiert. Zwar bleibt es auch weiterhin bei der Höchstzahl von vier zusätzlichen Verkaufsöffnungen an Sonntagen im Jahr, die Genehmigungsfähigkeit ist jedoch nicht mehr abhängig von dem Stattfinden einer zeitgleichen Veranstaltung nach der Gewerbeordnung als Genehmigungsgrund. Auch müssen keine Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaft mehr eingeholt werden.

 

Der vorliegende Antrag wurde leider erst am 26.01.2007 gestellt, so dass für die am 11. März beabsichtigte Verkaufsöffnung nicht mehr der übliche Beratungsweg eingehalten werden kann. Da die nächste terminierte Ratssitzung erst wieder am 25. April stattfindet, wird die Sitzungsvorlage zur Vermeidung einer Sondersitzung kurzfristig als Tischvorlage zur Beratung vorgelegt.

 

Für die weiteren, beantragten Verkaufsöffnungen wird die „normale“ Beratungsfolge wieder eingehalten.