Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er ermächtigt die Verwaltung,
im Verbund mit dem Kreis Mettmann und anderen kreisangehörigen Städten die
Klage eines privaten Klägers finanziell zu unterstützen, wenn sich in den
juristischen Voruntersuchungen eine solche Klage als Erfolg versprechend
herausgestellt hat. Die dafür dann erforderlichen finanziellen Mittel werden
außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.“
In Vertretung
(H. Thiele)
1. Beigeordneter
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 13.12.2006 mit dem Thema einer
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom
30.11.2006 für die Errichtung und den Betrieb einer Propylen-Leitung
beschäftigt.
In dieser Sitzung
wurde die Verwaltung beauftragt, vorsorglich zur Wahrung von Fristen Widerspruch
(Klage) gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen.
Das Ergebnis der
Auswertung des Planfeststellungsbeschlusses und der rechtlichen Bewertung
sollte den Fraktionen zur Beratung im Ältestenrat im Januar 2007 zugestellt
werden.
Diesem Auftrag kam
die Verwaltung in verschiedener Weise nach.
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses wurde mit der Sitzungsvorlage Nr. 61/ 137 zunächst
über den aktuellen Stand der Dinge berichtet. Diese Vorlage ist als Anlage
nochmals beigefügt.
Des weiteren fanden
entsprechende Gespräche mit den Juristen der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte,
Münster, statt, die im Auftrag des Kreises Mettmann und einiger
kreisangehöriger Gemeinden die
rechtlichen Positionen der Kommunen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss
überprüften.
Das Ergebnis dieser
Überprüfung wurde zunächst den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt und
dann am 24.01.2007 in einer Sitzung des Ältestenrates besprochen.
Das Ergebnis der juristischen
Expertise (ebenfalls als Anlage beigefügt) und der Ältestenratsitzung gilt
es nun seitens des Rates zu bewerten, anschließend ist die weitere
Vorgehensweise zu bestimmen.
Gemäß der Bewertung
durch die Kanzlei Baumeister sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den
Planfeststellungsbeschluss durch die Stadt Hilden relativ gering, Zwar hätte
Hilden als einzige Stadt im Kreis Mettmann zumindest formell die Möglichkeit
einer Klage. Inhaltlich – so sehen es die Rechtsanwälte – sind die Chancen einer
Klage jedoch kaum gegeben.
Vor diesem
Hintergrund hat sich der Kreis Mettmann, der selbst keine Aussicht auf eine
Klagemöglichkeit hat, dahingehend
geäußert, eine eventuelle Klage der Stadt Hilden finanziell nicht zu
unterstützen. Das Schreiben des Kreises in dieser Sache ist ebenfalls als
Anlage beigefügt.
Auch von den anderen
Städten (z.B. Langenfeld, Monheim, Ratingen oder Erkrath) ist vor diesem
Hintergrund keine finanzielle Unterstützung zu erwarten. Und es geht immerhin
um eine Größenordnung von 40.000 bis 50.000 €.
Ergänzend muss an
dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass nach den Recherchen des Kreises
Mettmann keine Kommune entlang der Pipeline-Trasse – außer Hilden – überhaupt
eine Klagebefugnis hat.
Seitens der
Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass die Stadt Hilden selbst auf eine
Klage verzichtet. Der Ratsbeschluss vom 13.12.2006 wäre demnach aufzuheben.
Als Alternative besteht die Möglichkeit,
einen privaten Kläger zu unterstützen. Sollte eine rechtliche Bewertung der
Erfolgsaussichten einer privaten Klage (aus dem Kreis Mettmann) zu einem
positiven Ergebnis führen, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, dann
diesen Kläger – im Verbund mit anderen Städten des Kreises und dem Kreis
Mettmann selbst – finanziell, aber auch fachlich und ideell zu unterstützen.
Die Höhe der
finanziellen Auswirkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt bei einer solchen
möglichen Privatklage noch nicht absehbar, das gilt umso mehr, als dass auch
noch nicht feststeht, welche Kommunen sich in welcher Form wirklich beteiligen
werden.
Dennoch geht der
Beschlussvorschlag der Verwaltung in diese Richtung, da nur so überhaupt die
Möglichkeit besteht, die verschiedenen Sicherheitsbedenken hinsichtlich der
betroffenen Pipeline-Projekte (neben der Propylen-Pipeline auch eine
Kohlenmonoxid-Pipeline mit gleicher Trasse; hierzu gibt es noch keinen
Planfeststellungsbeschluss, also auch keine Klage-Möglichkeit) gerichtlich
bewerten zu lassen.
Hierbei ist zu
ergänzen, dass das Planfeststellungsverfahren selbst offenbar „mit heißer Nadel
gestrickt“ wurde und wird.
Nicht nur während
des Verfahrens selbst kam es zu Verzögerungen aufgrund sich immer wieder
ändernder Detail-, Trassen- und Sicherheitsplanungen oder sich ändernder
Beteiligter (auf Seiten der beantragenden Industrie).
Auch beim
vorläufigen Abschluss des Verfahrens,
der Auslegung (und öffentlichen Zustellung) des
Planfeststellungsbeschlusses, die in Hilden Anfang Januar 2007 erfolgte, wurden
Mängel deutlich. Die Verfahrensunterlagen wurden nicht komplett mitgeliefert,
so dass eine erneute Auslegung notwendig wird (die E-mail der Bezirksregierung
ist beigefügt).
Vor dem Hintergrund
dieser offensichtlichen Hast, die im Endeffekt zu weiteren zeitlichen Verzögerungen
führte und führt, ist es sicher angebracht, auch die Sicherheitsaspekte der
Pipeline-Projekte genau zu bewerten, wie es seitens der Stadt Hilden schon
frühzeitig im Verfahren selbst angeregt wurde.
Sobald ein Ergebnis
hinsichtlich der Voruntersuchung zur Bewertung der Klageerfolgsaussichten eines
privaten Klägers vorliegt, wird die Verwaltung entsprechend informieren.
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
011101 |
Bezeichnung: |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2007 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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0111010020 |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
Zum jetzigen
Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe zusätzliche Mittel
für die Unterstützung einer Klage eines Privatklägers benötigt werden. Auch
ist noch nicht klar, welche Gemeinden sich in einem solchen Falle neben der
Stadt Hilden an einer Finanzierung beteiligen werden. |