Betreff
Planfestellungsverfahren gem. § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), hier: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.2006 für die Errichtung und den Betrieb einer Propylen-Pipeline
Vorlage
WP 04-09 SV 61/144
Aktenzeichen
IV/61.1/Groll/PRG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er ermächtigt die Verwaltung, im Verbund mit dem Kreis Mettmann und anderen kreisangehörigen Städten die Klage eines privaten Klägers finanziell zu unterstützen, wenn sich in den juristischen Voruntersuchungen eine solche Klage als Erfolg versprechend herausgestellt hat. Die dafür dann erforderlichen finanziellen Mittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.“

 

In Vertretung

(H. Thiele)

1. Beigeordneter

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Rat der Stadt Hilden hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 13.12.2006 mit dem Thema einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.11.2006 für die Errichtung und den Betrieb einer Propylen-Leitung beschäftigt.

In dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, vorsorglich zur Wahrung von Fristen Widerspruch (Klage) gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen.

Das Ergebnis der Auswertung des Planfeststellungsbeschlusses und der rechtlichen Bewertung sollte den Fraktionen zur Beratung im Ältestenrat im Januar 2007 zugestellt werden.

 

Diesem Auftrag kam die Verwaltung in verschiedener Weise nach.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde mit der Sitzungsvorlage Nr. 61/ 137 zunächst über den aktuellen Stand der Dinge berichtet. Diese Vorlage ist als Anlage nochmals beigefügt.

 

Des weiteren fanden entsprechende Gespräche mit den Juristen der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte, Münster, statt, die im Auftrag des Kreises Mettmann und einiger kreisangehöriger Gemeinden  die rechtlichen Positionen der Kommunen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss überprüften.

Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde zunächst den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt und dann am 24.01.2007 in einer Sitzung des Ältestenrates besprochen.

 

Das Ergebnis der juristischen Expertise (ebenfalls als Anlage beigefügt) und der Ältestenratsitzung gilt es nun seitens des Rates zu bewerten, anschließend ist die weitere Vorgehensweise zu bestimmen.

 

Gemäß der Bewertung durch die Kanzlei Baumeister sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss durch die Stadt Hilden relativ gering, Zwar hätte Hilden als einzige Stadt im Kreis Mettmann zumindest formell die Möglichkeit einer Klage. Inhaltlich – so sehen es die Rechtsanwälte – sind die Chancen einer Klage jedoch kaum gegeben.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich der Kreis Mettmann, der selbst keine Aussicht auf eine Klagemöglichkeit hat,  dahingehend geäußert, eine eventuelle Klage der Stadt Hilden finanziell nicht zu unterstützen. Das Schreiben des Kreises in dieser Sache ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Auch von den anderen Städten (z.B. Langenfeld, Monheim, Ratingen oder Erkrath) ist vor diesem Hintergrund keine finanzielle Unterstützung zu erwarten. Und es geht immerhin um eine Größenordnung von 40.000 bis 50.000 €.

Ergänzend muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass nach den Recherchen des Kreises Mettmann keine Kommune entlang der Pipeline-Trasse – außer Hilden – überhaupt eine Klagebefugnis hat.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass die Stadt Hilden selbst auf eine Klage verzichtet. Der Ratsbeschluss vom 13.12.2006 wäre demnach aufzuheben.

 

Als Alternative besteht die Möglichkeit, einen privaten Kläger zu unterstützen. Sollte eine rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten einer privaten Klage (aus dem Kreis Mettmann) zu einem positiven Ergebnis führen, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, dann diesen Kläger – im Verbund mit anderen Städten des Kreises und dem Kreis Mettmann selbst – finanziell, aber auch fachlich und ideell zu unterstützen.

Die Höhe der finanziellen Auswirkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt bei einer solchen möglichen Privatklage noch nicht absehbar, das gilt umso mehr, als dass auch noch nicht feststeht, welche Kommunen sich in welcher Form wirklich beteiligen werden.

Dennoch geht der Beschlussvorschlag der Verwaltung in diese Richtung, da nur so überhaupt die Möglichkeit besteht, die verschiedenen Sicherheitsbedenken hinsichtlich der betroffenen Pipeline-Projekte (neben der Propylen-Pipeline auch eine Kohlenmonoxid-Pipeline mit gleicher Trasse; hierzu gibt es noch keinen Planfeststellungsbeschluss, also auch keine Klage-Möglichkeit) gerichtlich bewerten zu lassen.

 

Hierbei ist zu ergänzen, dass das Planfeststellungsverfahren selbst offenbar „mit heißer Nadel gestrickt“ wurde und wird.

Nicht nur während des Verfahrens selbst kam es zu Verzögerungen aufgrund sich immer wieder ändernder Detail-, Trassen- und Sicherheitsplanungen oder sich ändernder Beteiligter (auf Seiten der beantragenden Industrie).

Auch beim vorläufigen Abschluss des Verfahrens,  der Auslegung (und öffentlichen Zustellung) des Planfeststellungsbeschlusses, die in Hilden Anfang Januar 2007 erfolgte, wurden Mängel deutlich. Die Verfahrensunterlagen wurden nicht komplett mitgeliefert, so dass eine erneute Auslegung notwendig wird (die E-mail der Bezirksregierung ist beigefügt).

 

Vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Hast, die im Endeffekt zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führte und führt, ist es sicher angebracht, auch die Sicherheitsaspekte der Pipeline-Projekte genau zu bewerten, wie es seitens der Stadt Hilden schon frühzeitig im Verfahren selbst angeregt wurde.

 

Sobald ein Ergebnis hinsichtlich der Voruntersuchung zur Bewertung der Klageerfolgsaussichten eines privaten Klägers vorliegt, wird die Verwaltung entsprechend informieren.

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

   011101

Bezeichnung:

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2007

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

0111010020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe zusätzliche Mittel für die Unterstützung einer Klage eines Privatklägers benötigt werden. Auch ist noch nicht klar, welche Gemeinden sich in einem solchen Falle neben der Stadt Hilden an einer Finanzierung beteiligen werden.