Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Fußgängerbedarfsanlage Niedenstraße in Höhe Eichenstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/025
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Stadtentwicklungsausschuss:

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

Rat:

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis“.

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2009 einstimmig beschlossen, die überalterte Fußgängerampel auf der Niedenstraße, in Höhe Eichenstraße, abzubauen und ersatzweise hier einen Fußgängerüberweg einzurichten; zudem wurde um einen Erfahrungsbericht nach 1 Jahr gebeten. Die zugehörige Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/002 ist als Anlage A beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 24.11.2009 (Anlage B) wurde die Walter-Wiederhold-Schule über die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses  und das weitere Procedere informiert.

Wenn der Winter nicht so früh und auch heftig bei uns Einzug gehalten hätte, wäre die Ampelanlage bereits in den Weihnachtsferien abgebaut und der Zebrastreifen eingerichtet worden. Der Wartungsvertrag mit der Signalbaufirma für diese Ampelanlage ist bereits zum 31.12. 2009 gekündigt worden.

 

Mit Schreiben vom 11.03.2011 (Anlage C1) fordert die Schulkonferenz der Walter-Wiederhold-Schule die Beibehaltung, d. h. die  Erneuerung der Fußgängerbedarfsanlage. Mit dem Antwortschreiben (Anlage C2) vom 12.03.2010 verweist die Verwaltung auf ausreichende Sichtweiten und die Absicht, den Zebrastreifen besonders deutlich beschildern und markieren zu wollen.

 

In der Bürgermeistersprechstunde am 18.03.2010 wurde den 3 vorsprechenden Bürgerinnen durch den 1. stellvertretenden Bürgermeister empfohlen, falls sie eine Änderung des o. g. Beschlusses wollten, einen „Bürgerantrag“ zu stellen.

 

Mit Datum vom 31.03.2010 ist der entsprechende Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Anlage D) im Rathaus eingegangen.

 

Für die Verwaltung beinhaltet die Anregung keine neuen Aspekte, die den weiteren Betrieb der Fußgängerbedarfsanlage erforderlich machen würde.

Die Sichtweite von der Düsseldorfer Straße aus kommend auf die Wartefläche nahe dem Bordstein auf der Ostseite beträgt für den Kraftfahrer (meist links sitzend) etwa 40 m. Unter Berücksichtigung der Anhaltewege von zwischen 14 m bei 30 km/h und  28 m bei 50 km/h  sind die Sichtweiten ausreichend.

Vor wenigen Tagen wurde vorab, wie eingeplant, der an den Stämmen der benachbarten Platanen hoch wachsende Efeu entfernt. Auch hierdurch wurde die Sichtweite merkbar verbessert.

Zudem ist beabsichtigt, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) besonders umfangreich und deutlich zu beschildern und markieren, so dass er für den Fahrzeugführer schon aus weit über  100 m zu erkennen ist.

Ggf. kann der Umfang der Markierungen noch um das Piktogramm „30“  etwa in Höhe Einmündung Zeissweg erweitert werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss vor, bei dem einstimmigen Beschluss vom 11.11.2009 zu bleiben.

Ein Beschluss könnte lauten: „ Der Stadtentwicklungsausschuss bleibt bei seinem einstimmigen Beschluss vom 11.11.2009, die Fußgängerampel Niedenstraße durch einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu ersetzen. Zusätzlich wird in Höhe Einmündung Zeissweg vor dem Zebrastreifen ein Piktogramm „30“ auf der Fahrbahn markiert.“

 

Anlagen A-D

 

 

 

Horst Thiele