Betreff
Aufhebung der Anleinpflicht für Hunde im Hildener Stadtwald
hier: Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
WP 09-14 SV 66/024
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die Anleinpflicht für Hunde im Stadtwald gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden nicht aufzuheben.

 

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit beigefügtem Schreiben beantragt der Antragsteller nach § 24 GO NRW die Aufhebung der vom Rat der Stadt Hilden beschlossenen Anleinpflicht für Hunde im Hildener Stadtwald. Ergänzend bzw. alternativ wird eine Vergrößerung der Freilauffläche im Bereich um die vorhandene Hundewiese am Sandberg beantragt. (Dem Antrag sind 17 Seiten mit Unterschriften von weiteren Unterstützern des Anliegens beigefügt).

 

Nach einer über viele Jahre in der Örtlichkeit,  im Ausschuss aber auch in den Medien geführten Diskussion und der Durchführung zahlreicher Maßnahmen vor Ort  (Ausweisung der Hundewiese, Aufstellen von Hinweisschildern, Aufklärung über eigenes Forstpersonal bzw. Einsatz von Rangern),  die sich aber weitgehend als  nicht zielführend erwiesen haben, hat der Rat der Stadt Hilden die  Anleinpflicht ab dem 01.04.2010 für Teile des Stadtwaldes beschlossen.

 

Bezüglich weiterer  Ausführungen hierzu sei auf die Sitzungsvorlagen  WP 09-14 SV 66/009  (UKS – Sitzung Dezember 2009) und WP 09-14 SV 66/017 (UKS – Sitzung Februar 2010) verwiesen.

 

Eine -wie im o.g. Antrag- gewünschte Erweiterung der Hundewiese am Sandberg um weitere angrenzende Flächen ist nicht möglich und war bereits auch vor Aufnahme der Anleinpflicht in die Ortssatzung nicht möglich, da die Hundewiese am Sandberg fast vollständig von Naturschutzgebieten umgeben ist und  in diesen Naturschutzgebieten bereits immer eine Anleinpflicht vorgeschrieben war. Jedoch wurden in der Praxis die Anleinpflicht und auch das Betreten der zum Teil eingezäunten geschützten Flächen nicht beachtet.

 

Im Hinblick auf die im Anschreiben ebenfalls angesprochenen Schlamm/Wasserlöcher auf der Hundewiese wird die Verwaltung in Verbindung mit einem Veterinär prüfen, ob es hier unter Umständen sinnvoll sein kann diese Bereiche  trocken zu legen, damit  dann der Gefahr einer möglichen Infektion vorgebeugt werden kann.

 

In dem zweiten, ebenfalls in der Anlage beigefügten Bürgerantrag wird ebenso eine Aufhebung bzw. Einschränkung der Anleinpflicht für  den Hildener Stadtwald beantragt. Zu den im Schreiben vorgebrachten Argumenten ist folgendes anzumerken:

 

Inwieweit es sich bei den im Stadtwald bislang unangeleint laufenden Hunden überwiegend um Hunde handelt, die eine Hundeschule besucht haben dürfte weder vom Antragsteller noch von der Stadt Hilden überprüfbar sein. Sicherlich richtig ist die Feststellung, dass sich die überwiegende Zahl der Hundehalter ordnungsgemäß verhält und die „Schwarzen Schafe“ das Problem sind. Jedoch führt dies auch in anderen Lebensbereichen dazu (z.B. Straßenverkehr), dass dann Regeln für die Allgemeinheit aufgestellt werden, die auch für alle  verbindlich sind.

Der Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit trifft in Hilden nicht zu, da der Leinenzwang nur für einen Teil des Stadtgebietes (Stadtwald östlich der A3) erlassen worden ist und in diesem Stadtteil bereits vor Jahren zudem eine sehr große Hundefreilauffläche eingerichtet wurde.

Die im Antrag angeführte Ausnahmemöglichkeit nach dem dort zitierten Landeshundegesetz Hamburg ist im Antragsschreiben nicht vollständig wiedergegeben. Das Landeshundegesetz Hamburg besagt  nämlich auch, dass Vorschriften nach anderen Gesetzen (z.B. des Landeswaldgesetzes Hamburg) davon unberührt bleiben.  Danach ist es laut §11 (1) Landeswaldgesetz Hamburg insbesondere ist es verboten (….) Hunde umherlaufen zu lassen oder anders als kurz angeleint zu führen oder sie auf Walderholungsplätze mitzubringen, soweit nicht dienstliche oder jagdliche Gründe es erfordern oder der Waldbesitzer es besonders erlaubt hat“.

 

Auch in dem beigefügten dritten Bürgerantrag begehrt die Antragstellerin die Aufhebung der Leinenpflicht im Stadtwald, insbesondere für die Hundehalter, die bestimmte Nachweise (Sachkundenachweis, Begleithundeprüfung, Hundeführerschein) erbringen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre mit einer solchen Regelung ein sehr hoher Verwaltungs- und Kontrollaufwand verbunden. Für die Waldbesucher wäre zudem kaum nachvollziehbar warum bestimmte Hunde mit und andere ohne Leine laufen dürfen. Außerdem würde dies nicht von der Anleinpflicht in den Naturschutzgebieten befreien, die große Teile des Stadtwaldes umfassen. Bei Betreten bzw. der Querung dieser Gebiete müssten die Hunde dann immer wieder an die Leine genommen werden. Dies erscheint wenig praktikabel.

 

Für den angesprochenen Bereich des Stadtwaldes schlägt die Verwaltung vor, die unlängst beschlossene Anleinpflicht wie in der Ortssatzung festgeschriebenen nicht zu verändern.

Über die Umsetzung der Maßnahme sowie über die weitere Entwicklung im Stadtwald soll jedoch dem Umweltausschuss nach einem Beobachtungszeitraum von mindestens einem halben Jahr dann ein Sachstandsbericht  vorgelegt werden. In diesem Bericht sollen dann die Erfahrungen des Ordnungsamtes, der Mitarbeiter des Forstbetriebs sowie der Ranger dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden um dann zu einer erneuten Beurteilung der Sachlage zu gelangen.

 

Neben den beigefügten Anträgen auf Aufhebung der Anleinpflicht sind weitere Vorschläge von Hundebesitzern bei  der Verwaltung eingetroffen, die an Stelle der Anleinpflicht andere „Kontrollmechanismen“ vorschlagen. Nachfolgend seien 2 Beispiele auszugsweise angeführt:

 

„Warum bringt man am Jaberg nicht Drehkreuze an und zäunt das Gebiet voll ein. Die Hundehalter aus Hilden/Haan bekommen dann eine Hundemarke in Form einer Chipkarte und können damit das Gelände betreten und Familien mit Kinder werden auch nicht mehr belästigt, genauso können keine Radfahrer oder Leute die meinen ihre Lenkdrachen auf einer Hundewiese steigen lassen zu müssen mehr belästigt werden. Es wäre eine mögliche Lösung.“

 

“Ich habe mir überlegt, dass es sinnvoll sein kann, eine sogenannte „Hildener Hundekarte“ einzuführen:

Die Karte erhält man dann im Hildener Stadthaus unter den folgenden Bedingungen:

-Komplette Impfung mit Tollwutschutz

-Hund muss identifizierbar sein (Tätowierung oder Mikrochip)

-Sachkundenachweis muss gemacht sein bei entsprechenden Hunden

-Unkostenbeitrag von 15-30€ per anno (das käme auch der Stadtkasse zu gute und jeder Hundebesitzer wäre bereit einen solchen Betrag zu zahlen, jedenfalls die, die im Stadtwald ohne Leine gehen möchten)

-Hund muss in jeglicher Situation abrufbar sein

Die Hildener Hundekarte muss bei einem Spaziergang im Hildener Stadtwald mitgeführt werden, der Hund kann zusätzlich noch eine Marke für Halsband bekommen.“

 

Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich die aus der Bürgerschaft vorgetragenen konstruktiven Veränderungsvorschläge, jedoch muss hier auch jeweils immer deren Umsetzbarkeit berücksichtigt werden.

Bei den beiden oben genannten Vorschlägen ist neben dem „Kontrollaufwand“ im Stadtwald noch ein erheblicher weiterer technischer bzw. verwaltungsorganisatorischer Aufwand erforderlich. Zudem wäre rein optisch im Stadtwald nicht ohne weiteres nachvollziehbar wieso bestimmte Hunde an der Leine gehalten werden müssen und  andere wiederum nicht. 

So konstruktiv die Vorschläge auch gemeint sind, so  schwierig bzw. aufwändig wäre deren Umsetzung in der praktischen Anwendung.

Im Hinblick auf eine einfache und leicht  verständliche Umsetzung einer Regelung befürwortet die Verwaltung die Beibehaltung  der bestehenden Regelung, nämlich die Ausweisung einer gekennzeichneten Fläche mit einem Anleingebot für alle Hunde, sowie die Bereitstellung eine Hundewiese als Freilauffläche ebenfalls für alle Hunde.

 

 

 

Horst Thiele