Betreff
Neue Dezernatsverteilung
Vorlage
WP 04-09 SV 10/025
Aktenzeichen
I/10 Dn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden legt ab dem 01.01.2008 die Dezernatsverteilung der Stadtverwaltung wie folgt fest:

 

Herr 1. Beig. Thiele    Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt

                                   Planungs- und Vermessungsamt

                                   Tiefbau- und Grünflächenamt

                                   Zentraler Bauhof

 

Herr Danscheidt         Haupt- und Personalamt

                                   Rechnungsprüfungsamt

                                   Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamt

                                   Amt für Gebäudewirtschaft

                                   Ordnungsamt

 

Herr Gatzke                Kulturamt

                                   Amt für Soziales und Integration

                                   Amt für Jugend, Schule und Sport

 

 

Darüber hinaus wird Herr Heinrich Klausgrete ebenfalls zum 01.01.2008 zum Kämmerer der Stadt Hilden bestellt.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 13.06.2007 auf Antrag der CDU-Fraktion wie folgt beschlossen:

 

„1. Der Geschäftskreis der drei Beigeordneten wird wie folgt festgelegt:

a)  das Dezernat I mit den Ämtern 10 (Haupt- und Personalamt), 14 (Rechnungsprüfungsamt), 23 (Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamt) und 26 (Amt für Gebäudewirtschaft);

b)  das Dezernat II mit den Ämtern 41 (Kulturamt), 50 (Amt für Soziales und Integration) und 51 (Amt für Jugend, Schule und Sport);

c)  das Dezernat III mit den Ämtern 60 (Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt, 61 (Planungs- und Vermessungsamt), 66 (Tiefbau und Grünflächenamt und 68 (Zentraler Bauhof).

 

2.  Das Amt 20 (Amt für Finanzwesen) wird in „Amt für Finanzwesen/Kämmerei“ umbenannt. Es wird von einem Kämmerer/einer Kämmerin geleitet, der/die direkt dem Bürgermeister untersteht.

 

3.  Der Bürgermeister wird gebeten, die Leitung der Ämter 01 (Team Bürgermeisterbüro), 32 (Ordnungsamt), 34 (Standesamt) und 37 (Feuerwehr) zu übernehmen. Ansonsten verbleiben die Aufgaben im Dezernat I.

 

4.  Diese Änderungen treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.“

 

 

Durch diesen Beschluss sind zwar basierend auf einer Zahl von drei Beigeordneten Dezernate gebildet worden, die noch erforderliche namentliche Zuordnung ist jedoch noch nicht erfolgt. Dies trifft auch auf die Bestellung eines/einer Kämmerers/Kämmerin zu.

 

Herr Bürgermeister Scheib hat sich bereit erklärt, der unter Ziffer 3 des oa. Ratsbeschlusses formulierten Bitte dahingehend zu entsprechen, dass er das Team Bürgermeisterbüro, das Standesamt und die Feuerwehr übernimmt. Die Übernahme des Ordnungsamtes lehnt er ab, um die bisher bestehenden Freiräume im Rahmen von Beschwerdeverfahren erhalten zu können. Das Ordnungsamt verbleibt deshalb gemäß Ziffer 3 Satz 2 des Ratsbeschlusses im Dezernat I. Damit besteht die Stadtverwaltung Hilden weiterhin aus vier Dezernaten, denen die Ämter der Stadtverwaltung zugeordnet sind. Da das Amt für Finanzservice direkt dem Bürgermeister unterstellt werden soll, wird es seinem Dezernat zugeordnet.

 

Sofern der Rat durch den Verbleib des Ordnungsamtes eine zu hohe Belastung des Dezernenten I befürchtet, hat sich der Bürgermeister im Rahmen der ihm nach § 62 der Gemeindeordnung NRW ohnehin zustehenden Organisationshoheit bereit erklärt, das Haupt- und Personalamt zu übernehmen. Alternativ käme auch eine Zuweisung des Amtes für Gebäudewirtschaft an das Dezernat IV in Betracht.

 

Abweichend von dem zitierten Ratsbeschluss wird in Ausübung der Organisationshoheit des Bürgermeisters die Bezifferung der vier Dezernate so vorgenommen, dass Herr Bürgermeister Scheib das Dezernat II erhält und Herr 1. Beigeordneter Thiele das Dezernat IV. Die Beigeordneten Herr Danscheidt und Herr Gatzke behalten weiterhin die Dezernate I und III. Auf diese Weise kann der erhebliche Aufwand einer Umkennzeichnung der einzelnen Fachämter vermieden werden. Ebenso verbleibt es bei der Bezeichnung „Amt für Finanzservice“, da diese Bezeichnung gerade erst mit der Einführung des NKF gebildet wurde und die wesentliche Veränderung der Finanzstruktur durch diese neue Bezeichnung dokumentieren sollte. Dabei ist es unerheblich, dass der vorhandene Leiter des Amtes ab Januar 2008 auf Wunsch des Rates auch die Funktion des Kämmerers übernehmen soll. Die sich hieraus ergebenden besoldungsrechtlichen Konsequenzen werden – entsprechend den üblichen Wartefristen in der Stadtverwaltung Hilden – im Stellenplan 2009 geregelt werden.

 

Im Ergebnis entsteht damit folgende Neuorganisation der Stadtverwaltung Hilden:

 

 

Dezernat I       Herr Danscheidt         10 Haupt- und Personalamt

                                                           14 Rechnungsprüfungsamt

                                                           23 Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamt

                                                           26 Amt für Gebäudewirtschaft

                                                           32 Ordnungsamt

 

 

Dezernat II      Herr Bgm. Scheib      01 Team Bürgermeisterbüro

                                                           (gegebenenfalls 10 Haupt- und Personalamt)

20 Amt für Finanzservice

                                                           34 Standesamt

                                                           37 Feuerwehr

 

Dezernat III     Herr Gatzke                41 Kulturamt

                                                           50 Amt für Soziales und Integration

                                                           51 Amt für Jugend, Schule und Sport

 

Dezernat IV     Herr 1. Beig. Thiele    (gegebenenfalls 26 Amt für Gebäudewirtschaft)

60 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt

                                                           61 Planungs- und Vermessungsamt

                                                           66 Tiefbau- und Grünflächenamt

                                                           68 Zentraler Bauhof

 

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja

 

Planstelle(n):   Abbau einer Beigeordnetenstelle