Hier: Antrag der Fraktion dUH vom 19.09.2007
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 19.09.2007 stellte Rm.
Horzella für die Fraktion „die UNABHÄNGIGEN Hilden“ den als Anlage 1
beigefügten Antrag. Zielsetzung des Antrages ist, die Tiefgarage der Stadt
Hilden Hilden auch dem öffentlichen Besucherverkehr zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich ist diese Möglichkeit natürlich gegeben, es wären jedoch
bauliche Veränderungen erforderlich, da die Tiefgarage mit aktuell 87
Stellplätzen nicht alle Voraussetzungen für einen öffentlichen Betrieb erfüllt.
So ist die regelmäßige Anwesenheit eines nach der Garagenverordnung NW
vorgeschriebenen Garagenwartes erforderlich. Dieser benötigt jedoch einen
entsprechenden Aufenthalts- und Arbeitsraum, der aber nicht vorhanden ist.
Die baulichen Änderungserfordernisse sind in der beigefügten
Grob-Kostenschätzung des Architekten A. Böker aufgeführt und entsprechend mit
einer Gesamtsumme von 71.400 € beziffert. Dieser Betrag wäre als Zuschuss an
die Stadthalle Hilden GmbH zu leisten, da die Stadt Hilden nicht Eigentümer des
Objektes ist.
Der Architekt weist in seinem Schreiben vom 16.11.2007 weiterhin darauf
hin, dass durch die geringe lichte Breite zwischen den in der Tiefgarage
vorhandenen Stützen besonders enge Bereiche nur von einem PKW genutzt werden
können. Dies schränkt die Nutzungsfähigkeit der Tiefgarage zusätzlich zu der
nur geringen Anzahl von Stellplätzen noch weiter ein.
Die Kosten des laufenden Betriebs einer öffentlichen Tiefgarage hängen
entscheidend von den tatsächlichen Öffnungszeiten ab. Ausgehend von
vergleichbaren Öffnungszeiten wie in der Tiefgarage am Nove-Mesto-Platz (Mo. -
Do.: 7.00 – 22.00 Uhr, Fr./Sa.: 7.00 – 23.00 Uhr) werden nach unverbindlicher
Angabe des für die Stadt Hilden tätigen Parkhausbetreibers Q-Park pro Jahr Aufwendungen
von rd. 105.000 € entstehen. Hinsichtlich der zusätzlich entstehenden Kosten
für Parkierungsanlage und Kassenautomaten sind noch keine weiteren Gespräche
mit dem Parkhausbetreiber geführt worden.
Die Fa. Q-Park ist bei ihrer Kostenkalkulation davon ausgegangen, dass
die für die Nutzung der Tiefgarage zu zahlenden Parkentgelte vollständig bei
der Stadt Hilden verbleiben. Die Verwaltung geht allerdings davon aus, dass die
zu vereinnahmenden Beträge in besonders engem Rahmen bewegen werden. Neben den
in den angrenzenden Straßen vorhandenen, kostenlosen Stellplätzen befindet sich
auch das Parkhaus Hofstraße in der Nähe der Stadthalle. Die Erfahrungen mit
diesem Parkhaus zeigen allerdings, dass auch kurze Fußwege vom Parkplatz bis
zur Innenstadt schon zu lang sein können.
Ein wirtschaftlicher Betrieb der Tiefgarage unter der Stadthalle ist
letztlich nicht möglich. Zweifel sind auch angebracht, ob diese Stellplätze von
der Bevölkerung angenommen werden bzw. ob ein entsprechender Bedarf besteht.
Alleine die Tatsache, dass die Tiefgarage an wechselnden (!) Terminen, und zwar
bei Veranstaltungen in der Stadthalle, der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung
steht, würde die Akzeptanz des Nutzerkreises nach Ansicht der Verwaltung
deutlich einschränken. Darüber hinaus wäre eine Änderung des Vertrages mit dem
Betreiber der Stadthalle erforderlich, da die Tiefgarage und deren Erträge
bisher vertraglich diesem zugeordnet sind. Die hieraus für die Stadt
resultierenden Kosten sind zur Zeit noch nicht ermittelbar.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
120106 |
Bezeichnung: |
Bewirtschaftung von Parkhäusern und Tiefgaragen |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
104.300 |
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Nein |
Bewirtschaftungskosten p.a. |
2008 |
71.400 |
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Nein |
Zuschuss an Stadthalle Hilden GmbH |
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Sichtvermerk Kämmerer |