Betreff
Betr.: Neue Elternbeiträge aufgrund des KiBiz
Vorlage
WP 04-09 SV 51/327
Aktenzeichen
III/51-Ru
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die „Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Hilden“ in der als Anlage beigefügten Fassung. Über die konkreten finanziellen Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2008 berichtet werden.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 21.06.2006 mit der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder befasst.

Auf eine Erhöhung der bis 31.07.2006 landesrechtlich vorgegebenen Elternbeiträge wurde im Hinblick auf die beabsichtigte Novellierung der gesetzlichen Grundlage (GTK) verzichtet, es wurde lediglich eine Rundung auf glatte Euro-Beträge vollzogen.

 

Es werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Elternbeiträge erhoben:

 

Bruttojahres-
einkommen

Kindergarten
€ mtl.

über Mittag
zusätzlich
€ mtl.

Kinder unter
3 Jahren
€ mtl.

Blocköffnung
€ mtl.

bis 12.271,00

0,00

0,00

0,00

0,00

bis 24.542,00

26,00

17,00

68,00

26,00

bis 36.813,00

45,00

26,00

141,00

45,00

bis 49.084,00

73,00

42,00

209,00

73,00

bis 61.355,00

115,00

63,00

277,00

115,00

über 61.355,00

151,00

84,00

313,00

151,00

 

 

 

Am 25.10.2007 hat der Landtag NRW das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - beschlossen. Mit Wirkung zum 01.08.2008 wird es das vorherige Gesetzeswerk – GTK – ablösen und als neue gesetzliche Grundlage für den Bereich der Elementarpädagogik dienen.

 

Mit dem neuen KiBiz werden von der Landesregierung NRW folgende Ziele angestrebt:

 

·         Die Stärkung der Bildungs- und Erziehungsarbeit im frühen Kindesalter,

·         ein umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren,

·         die Sicherung einer vielfältigen Angebotsstruktur,

·         eine Orientierung der Betreuungszeiten am unterschiedlichen Bedarf der Familien,

·         die Pauschalierung des Finanzierungssystems,

·         die Sicherung der pädagogischen Qualität in den Tageseinrichtungen

und

·         die Aufwertung der Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den Tageseinrichtungen.

 

 

 

 

 

 

Des Weiteren

 

·         werden die Kommunen bei der Kindertagespflege finanziell unterstützt,

·         wird die frühe Sprachförderung durch zusätzliche Maßnahmen ermöglicht,

·         erhalten die Familienzentren erstmalig eine gesetzliche Grundlage, wird den Eltern die Möglichkeit eröffnet, zwischen unterschiedlichen Betreuungszeiten (25 Std./35 Std./45 Std. wöchentlich) zu wählen.

 

 

Das KiBiz bringt einen kompletten Systemwechsel in der Finanzierung mit sich. Zukünftig wird die Bezuschussung der Betreuung von Kindern über gruppenorientierte Kindpauschalen erfolgen, wobei die Gruppenstruktur die Höhe der Pro-Kind-Pauschale bestimmt und die Betreuungsdauer zu Grunde gelegt wird. Die addierten Pauschalen ergeben das Einrichtungsbudget, das Belegungsschwankungen von bis zu 10 % nach oben oder unten auffangen soll.

 

Mit dem neuen Gesetz werden die Kirchen bei den Trägeranteilen entlastet. Dieser beträgt nunmehr 12 % (bisher 20 %), Land und Kommune haben sich den Mehraufwand zu teilen. Die übrigen Trägeranteile, angefangen bei 4 % bei den Elterninitiativen, 9 % bei finanzschwachen Trägern, 21 % bei kommunalen Einrichtungen, sind unverändert geblieben.

 

Mit den Einrichtungsleiterinnen und Trägervertretungen sind in der Arbeitsgemeinschaft gem.    § 78 SGB VIII erste Gespräche über mögliche zukünftige Strukturen der Einrichtungen geführt worden, die von großer Offenheit geprägt waren.

 

Einvernehmlich wurde geäußert, dass die Festsetzung von Elternbeiträgen eine wichtige Voraussetzung ist, um unter den Rahmenbedingungen des KiBiz eine konkretere Planung vornehmen zu können.

 

Die Einteilung nach Bruttojahreseinkommen wie sie das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) vorgesehen hatte, hat sich bewährt und soll dementsprechend modifiziert beibehalten werden. Zu dieser Modifizierung gehört eine Erhöhung der ersten Stufe, der Beitragsfreigrenze von 12.271 € auf 17.500 €. Damit dürften ALG II-Empfänger und so genannte Geringverdiener grundsätzlich von der Beitragszahlung befreit sein. Diesem Personenkreis soll der Beitrag nach den Regelungen des § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten sind. Entsprechende – regelmäßig gestellte Anträge – erfordern einen hohen Verwaltungsaufwand (Berechnung gemäß §§ 82 bis 85, 87 u. 88 SGB XII) und führen in der Regel zum Erlass des Beitrages. Somit wird auch Kindern finanzschwacher Eltern ein niederschwelliger Zugang zum Besuch einer Kindertageseinrichtung ermöglicht.

 

Die folgende Stufe wurde dementsprechend nach weiteren 7.500 € gesetzt und im Folgenden nach 12.500 €, um die Korridore in einem ähnlichen Gefüge bestehen zu lassen, wie sie nach Maßgabe des GTK entwickelt wurden.

 

Eine Überprüfung der Einkommensstrukturen der derzeitigen Beitragspflichtigen hat ergeben, dass in der aktuell höchsten Stufe (über 61.355 €) eine verhältnismäßig große Anzahl an Verpflichteten festgestellt wurde. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, um auch hier eine weitere Abstufung darzustellen, zwei weitere Einkommensstufen („bis 75.000 €“ und „über 75.000 €“) einzuführen.

 

Nach § 23 KiBiz hat das Jugendamt eine soziale Staffelung der Elternbeiträge vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Die bisherige landesrechtliche Vorgabe sah die soziale Staffelung der Elternbeiträge sowie eine Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder vor. Das KiBiz legt den Kommunen nunmehr auf, bei der Festsetzung der Elternbeiträge auch die verschiedenen Betreuungszeiten (25 Std./35 Std./45 Std.) entsprechend zu beachten.

 

Unter Berücksichtigung der Beratung im Jugendhilfeausschuss vom 14.06.2006 spricht sich die Verwaltung dafür aus, die Geschwisterbefreiung bei der Erhebung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen weiter beizubehalten.

 

Der Vorschlag, die Beiträge in Beiträge für unter 3jährige Kinder und über 3jährige Kinder zu unterteilen, unabhängig von der Gruppenform, trägt insbesondere dem Anspruch des Kinderbildungsgesetzes, den Ausbau von Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder zu fördern, Rechnung.

 

Die Umsetzung des KiBiz wird wesentlich von der jährlichen Stichtagsregelung 15.3. bestimmt. Mit diesem gesetzlich festgelegten Stichtag müssen dem Landesjugendamt die Planungen von Gruppenformen mit den damit verbundenen Kindpauschalen (Einrichtungsbudgets) sowie die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtungen mitgeteilt werden. Grundvoraussetzung für eine Bedarfsplanung in den Kindertageseinrichtungen ist die Neuregelung der Elternbeiträge, da diese Angebot und Nachfrage steuern und maßgeblich für die Jugendhilfeplanung sind. Da bereits Anfang 2008 das Anmeldeverfahren für das neue Kindergartenjahr 2008/2009 beginnt, müssen im Januar 2008 die Elternbeiträge beschlossen werden, um das Gesetz fristgerecht zum 1.8.2008 umsetzen zu können und vor allem um den Eltern die notwendigen Informationen rechtzeitig zukommen zu lassen. So verfahren auch alle anderen Städte.

 

Mit dem neuen Gesetz wird den Eltern die Möglichkeit eröffnet, die Betreuungszeit zu wählen, die ihrem konkreten Bedarf entspricht. Diese Entscheidung ist anschließend für die Ermittlung des gesamten Elternbeitragsaufkommens erforderlich. Die konkreten Auswirkungen können derzeit nur geschätzt werden. Die Prognose für die Stadt Hilden weicht von der Landesprognose erheblich ab. Bislang hat sich eine große Nachfrage nach einer Ganztagsbetreuung ergeben. Dies wird auch sicher weiter der Fall sein.

 

 

 

Landesdaten

Prognose der Verwaltung für die Stadt Hilden

 

25

Stunden

35

Stunden

45

Stunden

25

Stunden

35

Stunden

45

Stunden

 

Gruppentyp I und III

 

 

25 %

 

50 %

 

25 %

 

20 %

 

45 %

 

35 %

 

Gruppentyp II

 

 

40 %

 

40 %

 

20 %

 

20 %

 

50 %

 

30 %

 

 


 

Es werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Elternbeiträge erhoben:

 

Elternbeitragstabelle (aktuelle Fassung)

 

Bruttojahres-
einkommen

Kindergarten
€ mtl.

über Mittag
zusätzlich
€ mtl.

Kinder unter
3 Jahren
€ mtl.

Blocköffnung
€ mtl.

bis 12.271,00

0,00

0,00

0,00

0,00

bis 24.542,00

26,00

17,00

68,00

26,00

bis 36.813,00

45,00

26,00

141,00

45,00

bis 49.084,00

73,00

42,00

209,00

73,00

bis 61.355,00

115,00

63,00

277,00

115,00

über 61.355,00

151,00

84,00

313,00

151,00

 

 

 

Elternbeitragstabelle nach KiBiz (neue Fassung)

 

Bruttojahres-
einkommen

über 3 Jahre

unter 3 Jahre

 

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

bis 17.500 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

bis 25.000 €

18 €

23 €

37 €

32 €

41 €

67 €

bis 37.500 €

32 €

40 €

64 €

58 €

72 €

115 €

bis 50.000 €

52 €

65 €

104 €

94 €

117 €

187 €

bis 62.500 €

82 €

103 €

165 €

123 €

155 €

248 €

bis 75.000 €

108 €

135 €

216 €

151 €

189 €

302 €

über 75.000 €

136 €

170 €

238 €

190 €

238 €

333 €

 

 


 

Der Vorschlag der Verwaltung zur neuen Elternbeitragstabelle lässt sich von folgenden Faktoren leiten:

 

1.                  Die Elternbeiträge werden gesenkt und so festgelegt, dass eine Benachteiligung gegenüber der jetzigen Beitragssituation vermieden wird. Damit wird die familienfreundliche Positionierung der Stadt Hilden entscheidend gestärkt.

2.                  Es erfolgt eine Beitragsfreiheit mit einem Einkommen bis zu 17.500 Euro.

3.                  Es werden zwei weitere Einkommensgruppen eingeführt.

4.                  Geschwisterkinder sind weiter vom Beitrag befreit.

 

 

Das darauf basierende Beitragsaufkommen wird aufgrund des Ausbaus der U-3-Betreung weiter steigen und das bisherige Jahressaufkommen übertreffen.

 

Eine Synopse der bisherigen und der neuen Satzung sowie eine Neufassung sind als Anlage beigefügt.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

060101

Bezeichnung: 

Förderung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

 

1.380.000,00 €

 

Elternbeitragsaufkommen für Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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