Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt das Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragen bei der Verwirklichung von Bauvorhaben durch die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH nach Beratung zur Kenntnis.“
Beschlussvorschlag für den Rat:
„Der Rat nimmt nach Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss Kenntnis von dem Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragen bei der Verwirklichung von Bauvorhaben durch die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH.“
Erläuterungen und
Begründungen:
Am Montag, dem 18.01.2010 hat die Verwaltung der bereits aus
der Vergangenheit bekannten Kanzlei Rotthege Wassermann & Partner den
Auftrag erteilt, zu vergaberechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem Bau der
Dreifachsporthalle durch die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH
gutachtlich Stellung zu nehmen. Dieser Auftrag wurde dann in der Folge kurzfristig
zur umfassenden Prüfung der von der IGH verwirklichten Bauvorhaben erweitert.
Es war zu dem Prüfungsauftrag gekommen, nachdem in einem
Gespräch zwischen dem Herrn Bürgermeister Thiele, Herrn 1. Beig. Danscheidt und
Herrn Kämmerer Klausgrete und dem RPA am Donnerstag, dem 14.01.2010, das Urteil
des EuGH vom 29.10.2009 zu den Kölner Messehallen thematisiert worden war, da
dieses Urteil u. a. Aussagen in Bezug auf die Beschwerdefrist (Laufzeit der
Mietverträge) enthielt. Der Umstand, dass das Urteil die Frage nach der Einrechnung
von Mietzahlungen zur Kalkulation der Vergabesumme als Umkehrschluss aus den
weiter vorhandenen „rechtlichen Auswirkungen“ während der Laufzeit der
Mietverträge (Schwellenwert) aufwerfen könnte, war im Dezember 2009 / Januar
2010 der Grund für die Rechnungsprüfung gewesen, sich erneut mit dem Thema zu
beschäftigen. Zur Klärung insbesondere dieser Frage sollte umgehend ein
Fachanwalt eingeschaltet werden.
Da das Rechnungsprüfungsamt die aus dem Konjunkturpaket II
geförderten Maßnahmen wegen des abschließend erforderlichen Testats enger
begleitet, hatte es sich schon im August 2009 unmittelbar nach der Sitzung des
Rates vom 26.08.2009 mit dem überraschenden Beschluss zur Dreifachsporthalle
beschäftigt, der wie folgt lautete:
„1. Der Rat beschließt, eine Dreifachsporthalle
auf der Grundlage des von der Schul- und Sportverwaltung entwickelten
Raumprogrammes zu erstellen. Mit der Durchführung dieses Projektes wird die IGH
beauftragt. Die Gesellschaft wird die Entwurfsplanung einschl. einer
Kostenberechnung nach DIN 276 erstellen und die notwendigen Fachplanungen
durchführen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 5 Mio. zuzüglich Zwischenfinanzierungskosten
und Projektsteuerungskosten begrenzt Es werden für den Bau der Dreifachsporthalle
Mittel in Höhe von bis zu 2,45 Mio. E aus dem Konjunkturprogramm in Anspruch
genommen.
Die Mitglieder der IGH-Kommission
werden gebunden, die Gewerke für die Sporthalle nach Möglichkeit an
Handwerksbetriebe aus dem Kreis Mettmann zu vergeben.
2. In die Entwurfsplanung und
Kostenberechnung für die Sporthalle an der Grünstraße werden alternative
Vorschläge für die Nutzung regenerativer Energien und die energetische Optimierung
aufgenommen.
3. In der Kostenberechnung sind nicht nur die
Herstellungskosten für die entsprechenden Anlagen und baulichen Maßnahmen,
sondern auch die zukünftigen Energiekosten und der C02-Ausstoß auszuweisen.
4. Der dadurch wegfallende Bolzplatz ist
möglichst in unmittelbarer Nähe neu zu erstellen.
5. Die Fabriciushalle wird nicht saniert
sondern abgerissen. Das Grundstück wird in den städtebaulichen Wettbewerb
einbezogen.“
Die Rechnungsprüfung hat sich nach der Beschlussfassung mit
den Fragen beschäftigt,
1. ob der Rat den
Beschluss mangels konkreter Aussagen über die finanziellen Folgewirkungen (§14
GemHVO) so überhaupt hatte fassen können oder dürfen, und
2. ob die
Weiterleitung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II an eine Gesellschaft,
deren Gesellschaftszweck nicht im Bereich der Wohlfahrtspflege liegt, zulässig
sei, sowie
3. ob die
Beschlussformulierung „… darauf hinzuwirken, möglichst Unternehmen aus dem
Kreis Mettmann zu berücksichtigen“ mit dem Vergaberecht vereinbar sei.
Obwohl diese Fragen zunächst positiv beantwortet werden konnten,
hat die Rechnungsprüfung die Vorgänge um die Dreifachsporthalle weiter
beobachtet, weshalb das Urteil des EuGH zu den Kölner Messehallen Ende Oktober
2009 schließlich einer der Auslöser für das oben genannte, gemeinsame Gespräch
mit Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes war.
Herr Dr. Clemens Antweiler und Herr Dr. Kai Petra Dreesen
haben ihr Gutachten namens der Kanzlei Rotthege Wassermann und Partner am
09.03.2010 erstattet. Aus Sicht der Rechnungsprüfung beschäftigen sich Herr Dr.
Antweiler und Herr Dr. Dreesen mit genügender Ausführlichkeit und Tiefe mit den
gestellten Fragen; lediglich hinsichtlich der Fragestellung „Anmietung nach
Objektfertigstellung Feuerwache“ wurde Herr Dr. Antweiler um tiefer gehende
Auseinandersetzung gebeten. Dies hat Herr Dr. Antweiler in seinem Schreiben vom
19.03.2010 getan, welches dieser Sitzungsvorlage (als öffentliche Anlage)
beigefügt ist.
Das Gutachten kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass
Vergaberechtsverstöße durch die Stadt Hilden nicht begangen worden seien.
Lediglich bei dem Abschluss des Pachtvertrages zwischen der Seniorenzentrum
GmbH und der IGH sei ein öffentlicher Bauauftrag, auf den der vierte Teil des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anwendbar sei. Allerdings gebe es gute
Gründe, dass der Pachtvertrag im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne
öffentliche Bekanntmachung vergeben werden durfte.
In seinem Schreiben vom 19.03.2010 begründet Herr Dr.
Antweiler ausführlich seine Argumentation hinsichtlich der vergaberechtlichen
Unschädlichkeit des bei der Feuerwache (und ursprünglich bei der
Dreifachsporthalle) geplanten Abschlusses einer Mietvereinbarung. Damit ist
diese Frage, die ja der ursprüngliche Auslöser für die Gespräche zwischen RPA
und Verwaltungsvorstand im Januar 2010 war (siehe zweiter Absatz dieser
Erläuterungen), zur Zufriedenheit der Rechnungsprüfung beantwortet.
Empfehlung des
Rechnungsprüfungsamtes zur Beratung in öffentlicher bzw. nicht-öffentlicher
Sitzung:
Das Rechtsgutachten ist dieser öffentlichen Sitzungsvorlage
als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.
Da das Gutachten eine Reihe von gesellschaftsinternen,
vertraulichen Informationen (z. B. über Vergabeergebnisse oder
Geschäftsverhältnisse der Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) mit anderen
Unternehmen) enthält, kann es in der vorliegenden Form und ohne diese
Informationen auszusprechen zwar öffentlich beraten werden, es darf jedoch selbst
der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.
Sofern konkrete Details aus dem Gutachten diskutiert werden
sollen, empfiehlt die Rechnungsprüfung, dies im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung zu tun.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister