Betreff
Betr.: Haushaltsplan 2008 - Vorzeitige Mittelfreigabe
Vorlage
WP 04-09 SV 66/128
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Mittelfreigabe im Vorgriff auf den Haushalt 2008 für den Produktbereich Stadtentwässerung für folgende Kostenarten im angegebenen Umfang:

Kostenart:  521153     Unterhaltung der Kanäle                    anteilig     83.000,- für Kanal-TV                                            (222.000,- Gesamtansatz)                anteilig    14.000,- für Kanalkataster                                                                                                anteilig    50.000,- für Kanalunterhaltung

Kostenart:  521152     Kanalreinigung                                                 133.000,-

Kostenart:  521180     Aufwend. f. d. masch. Unterh.           anteilig     10.000,-                                                                 (30.000,- Gesamtansatz)

Kostenart:   521150    Aufwend. f. d. Unterh. d. Infrastr.verm.           100.000,-

 

für die

Kostenart:   521158    Gebietsentwässerungspläne                          290.000,-     

                                   (anteilig 2008 – 265.000,- u. 2009 - 25.000,-)

Kostenart:   539200    Aufwendungen Kanalhausanschl.                     70.000,- /pro Jahr                         

im Vorgriff auf die Haushalte 2008 und 2009.“                                                                   


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der Zeit bis zur Verabschiedung und Genehmigung des Haushaltes 2008 müssen in einigen Bereichen  des Tiefbau- und Grünflächenamtes – Stadtentwässerung -  Aufträge vergeben und Leistungen durchgeführt werden, zu denen die entsprechenden Finanzmittel bereitgestellt werden müssen. Die Notwendigkeit zur Durchführung vor dem Haushaltsbeschluss ergibt sich aus fachlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es ist daher erforderlich bei einzelnen Kostenarten des Produkthaushaltes Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2008 überplanmäßig bereitzustellen.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Freigabeanmeldungen:

 

Kostenart:  521153   Unterhaltung der Kanäle               anteilig  83.000,- für Kanal-TV                                           (282.000,-)                                         anteilig 14.000,- für Kanalkataster                                                                                                          anteilig  50.000,- für Kanalunterhaltung

 

Insgesamt beträgt die Anmeldung zum Produkthaushalt 282.000,-.

TV-Kanaluntersuchung                      83.000,- €

Die Selbstüberwachungsverordnung (SüVKan) fordert eine regelmäßige TV-Inspektion des Kanalnetzes. Sie ist eine notwendige Aufgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung. Anfang 2008 muss dazu die Leistungsausschreibung im Rahmen eines Jahresvertrages erfolgen. Durch eine frühzeitige Ausschreibung werden günstigere Preise erwartet.

Kanalkataster                                     14.000,- €

Zur Termineinhaltung muss frühzeitig der Ingenieurauftrag zur Vermögensfortschreibung erteilt werden.

Kanalunterhaltung                              50.000,- €

Um im Rahmen der allgemeinen Kanalunterhaltung für dringende Betriebsaufwendungen handlungsfähig zu sein und Aufträge erteilen und Rechnungen zahlen zu können, sind von den vorgesehenen 110.000,- € zunächst 50.000,- € vorzeitig frei zu geben.

 

Kostenart:  521152   Kanalreinigung                                              133.000,-

 

Die SüVKan fordert eine regelmäßige Reinigung des Kanalnetzes. Sie ist eine notwendige Aufgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung. Anfang 2008 muss dazu die Leistungsausschreibung im Rahmen eines Jahresvertrages erfolgen. Der Haushaltsansatz wird komplett für die Beauftragung benötigt.

 

Kostenart:  521180   Aufwend. f. d. masch. Unterh.        Anteilig   10.000,-                                                                 (30.000,-)

 

Die SüVKan fordert u.a. eine regelmäßige Wartung der Pumpwerke.

Um im Rahmen von Wartungsverträgen entsprechende Rechnungen begleichen zu können,  sind von den vorgesehenen 30.000,- € zunächst 10.000,- € vorzeitig frei zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenart:   521158  Gebietsentwässerungspläne                                  290.000,-     

 

Mit Sitzungsvorlage SV 66/079 wurde die Aufstellung eines Generalentwässerungsplanes (GEP) in den Jahren 2007 – 2009 beschlossen. Hierfür sind  unter o.g. Kostenart folgende Beträge in den Produkthaushalt aufgenommen worden:

 

 

für Aufstellung GEP

für allg. Ing.aufträge

gesamt

2007

80.000,- €

20.000,- €

100.000,- €

2008

185.000,- €

20.000,- €

205.000,- €

2009

25.000,- €

20.000,- €

45.000,- €

2010

 

20.000,- €

20.000,- €

Summe

290.000,- €

80.000,- €

370.000,- €

 

Für 2007 war für den GEP ein Anlaufbetrag in Höhe von 80.000,- vorgesehen.

Da die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Vorbereitung der Maßnahme doch mehr Zeitaufwand verursacht, als vorgesehen, konnte eine Vergabe der Ing.leistungen im Jahr 2007 nicht mehr erfolgen. Aus diesem Grunde musste der Ansatz auf 2008 verschoben werden, sodass dann ein Gesamtbetrag in 2008 in Höhe von (185.000,- + 80.000,-) für GEP und 20.000,- für allgem. Ing.leistungen, also insgesamt 285.000,- zur Verfügung stehen muss.

Die Ansätze in den Folgejahren 2009 und 2010 bleiben unverändert.

Zur Ausschreibung und Vergabe der Ing.leistungen ist eine vorzeitige Mittelfreigabe (für 2008 -265.000,-, für 2009 – 25.000,- ),   die im Übrigen schon mit o.g. SV für den ursprünglichen Teilbetrag beschlossen wurde, erforderlich.

 

Kostenart:   521150  Aufwend. f. d. Unterh. d. Infrastr.verm.      100.000,-

 

Die SüVKan fordert neben den regelmäßigen Kanal-TV-Untersuchungen, auch deren Auswertungen und die damit einhergehenden Schadstellensanierungen. Um das Sanierungsprogramm abwickeln zu können, müssen die Arbeiten rechtzeitig ausgeschrieben und vergeben werden.

 

Kostenart:   539200  Aufwendungen Kanalhausanschl.                            70.000,-     

 

Die Kanalhausanschlüsse werden satzungsgemäß von der Stadt Hilden für die und auf Kosten der Grundstückseigentümer erstellt. Der hierfür erforderlich Jahresvertrag ist abgelaufen und muss neu ausgeschrieben werden. Um auf neuer Grundlage so schnell wie möglich im Sinne der Bauherren handlungsfähig zu sein, muss die Ausschreibung frühzeitig erfolgen.

Die Ausschreibung erfolgt, wie in den Jahren zuvor für einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Maßnahmen werden dann als Einzelaufträge für jeden separaten Hausanschluss vergeben. Die Finanzierung ist satzungsgemäß durch Aufwandersatz gesichert.

Hierfür sind im Vorgriff auf den Haushalt 2008 und 2009  die Mittel freizugeben.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

110302

Bezeichnung: 

Stadtentwässerung

Mittel stehen zur Verfügung:

ja im Haushaltsplanentwurf

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

nein

2008

655.000,-

70.000,-

 

 

2009

95.000,-

70.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer