Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der
Stadt Hilden beschließt die Mittelfreigabe im Vorgriff auf den Haushalt 2008
für den Produktbereich Stadtentwässerung für folgende Kostenarten im
angegebenen Umfang:
Kostenart: 521153 Unterhaltung
der Kanäle anteilig
83.000,- für Kanal-TV (222.000,- Gesamtansatz) anteilig 14.000,- für Kanalkataster anteilig 50.000,- für Kanalunterhaltung
Kostenart: 521152 Kanalreinigung 133.000,-
Kostenart: 521180 Aufwend.
f. d. masch. Unterh. anteilig 10.000,- (30.000,- Gesamtansatz)
Kostenart: 521150 Aufwend.
f. d. Unterh. d. Infrastr.verm. 100.000,-
für die
Kostenart: 521158 Gebietsentwässerungspläne 290.000,-
(anteilig
2008 – 265.000,- u. 2009 - 25.000,-)
Kostenart: 539200 Aufwendungen
Kanalhausanschl. 70.000,- /pro Jahr
im Vorgriff auf die Haushalte 2008 und 2009.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Zeit bis
zur Verabschiedung und Genehmigung des Haushaltes 2008 müssen in einigen Bereichen des Tiefbau- und Grünflächenamtes –
Stadtentwässerung - Aufträge vergeben
und Leistungen durchgeführt werden, zu denen die entsprechenden Finanzmittel
bereitgestellt werden müssen. Die Notwendigkeit zur Durchführung vor dem
Haushaltsbeschluss ergibt sich aus fachlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Es ist daher erforderlich bei einzelnen Kostenarten des Produkthaushaltes
Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2008 überplanmäßig bereitzustellen.
Erläuterungen zu
den einzelnen Freigabeanmeldungen:
Kostenart:
521153 Unterhaltung der Kanäle anteilig 83.000,- für Kanal-TV (282.000,-) anteilig 14.000,- für Kanalkataster anteilig 50.000,- für Kanalunterhaltung
Insgesamt beträgt
die Anmeldung zum Produkthaushalt 282.000,-.
TV-Kanaluntersuchung 83.000,-
€
Die Selbstüberwachungsverordnung
(SüVKan) fordert eine regelmäßige TV-Inspektion des Kanalnetzes. Sie ist eine
notwendige Aufgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung. Anfang 2008 muss dazu
die Leistungsausschreibung im Rahmen eines Jahresvertrages erfolgen. Durch eine
frühzeitige Ausschreibung werden günstigere Preise erwartet.
Kanalkataster 14.000,- €
Zur
Termineinhaltung muss frühzeitig der Ingenieurauftrag zur
Vermögensfortschreibung erteilt werden.
Kanalunterhaltung 50.000,- €
Um im Rahmen der
allgemeinen Kanalunterhaltung für dringende Betriebsaufwendungen handlungsfähig
zu sein und Aufträge erteilen und Rechnungen zahlen zu können, sind von den
vorgesehenen 110.000,- € zunächst 50.000,- € vorzeitig frei zu geben.
Kostenart: 521152 Kanalreinigung 133.000,-
Die SüVKan fordert
eine regelmäßige Reinigung des Kanalnetzes. Sie ist eine notwendige Aufgabe zur
ordnungsgemäßen Betriebsführung. Anfang 2008 muss dazu die
Leistungsausschreibung im Rahmen eines Jahresvertrages erfolgen. Der
Haushaltsansatz wird komplett für die Beauftragung benötigt.
Kostenart:
521180 Aufwend. f. d. masch.
Unterh. Anteilig 10.000,- (30.000,-)
Die SüVKan fordert
u.a. eine regelmäßige Wartung der Pumpwerke.
Um im Rahmen von
Wartungsverträgen entsprechende Rechnungen begleichen zu können, sind von den vorgesehenen 30.000,- € zunächst
10.000,- € vorzeitig frei zu geben.
Kostenart:
521158 Gebietsentwässerungspläne 290.000,-
Mit Sitzungsvorlage SV 66/079 wurde die Aufstellung eines
Generalentwässerungsplanes (GEP) in den Jahren 2007 – 2009 beschlossen. Hierfür
sind unter o.g. Kostenart folgende
Beträge in den Produkthaushalt aufgenommen worden:
|
für Aufstellung
GEP |
für allg.
Ing.aufträge |
gesamt |
2007 |
80.000,- € |
20.000,- € |
100.000,- € |
2008 |
185.000,- € |
20.000,- € |
205.000,- € |
2009 |
25.000,- € |
20.000,- € |
45.000,- € |
2010 |
|
20.000,- € |
20.000,- € |
Summe |
290.000,- € |
80.000,- € |
370.000,- € |
Für 2007 war für den GEP ein Anlaufbetrag in Höhe von 80.000,-
vorgesehen.
Da die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Vorbereitung der
Maßnahme doch mehr Zeitaufwand verursacht, als vorgesehen, konnte eine Vergabe
der Ing.leistungen im Jahr 2007 nicht mehr erfolgen. Aus diesem Grunde musste der
Ansatz auf 2008 verschoben werden, sodass dann ein Gesamtbetrag in 2008 in Höhe
von (185.000,- + 80.000,-) für GEP und 20.000,- für allgem. Ing.leistungen,
also insgesamt 285.000,- zur Verfügung stehen muss.
Die Ansätze in den Folgejahren 2009 und 2010 bleiben unverändert.
Zur Ausschreibung und Vergabe der Ing.leistungen ist eine vorzeitige
Mittelfreigabe (für 2008 -265.000,-, für 2009 – 25.000,- ), die im Übrigen schon mit o.g. SV für den
ursprünglichen Teilbetrag beschlossen wurde, erforderlich.
Kostenart:
521150 Aufwend. f. d. Unterh. d.
Infrastr.verm. 100.000,-
Die SüVKan fordert
neben den regelmäßigen Kanal-TV-Untersuchungen, auch deren Auswertungen und die
damit einhergehenden Schadstellensanierungen. Um das Sanierungsprogramm abwickeln
zu können, müssen die Arbeiten rechtzeitig ausgeschrieben und vergeben werden.
Kostenart:
539200 Aufwendungen
Kanalhausanschl. 70.000,-
Die Kanalhausanschlüsse
werden satzungsgemäß von der Stadt Hilden für die und auf Kosten der
Grundstückseigentümer erstellt. Der hierfür erforderlich Jahresvertrag ist
abgelaufen und muss neu ausgeschrieben werden. Um auf neuer Grundlage so
schnell wie möglich im Sinne der Bauherren handlungsfähig zu sein, muss die
Ausschreibung frühzeitig erfolgen.
Die Ausschreibung
erfolgt, wie in den Jahren zuvor für einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Maßnahmen
werden dann als Einzelaufträge für jeden separaten Hausanschluss vergeben. Die
Finanzierung ist satzungsgemäß durch Aufwandersatz gesichert.
Hierfür sind im
Vorgriff auf den Haushalt 2008 und 2009
die Mittel freizugeben.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
110302 |
Bezeichnung: |
Stadtentwässerung |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
nein |
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2008 |
655.000,- |
70.000,- |
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2009 |
95.000,- |
70.000,- |
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Sichtvermerk Kämmerer |