Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 236A gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S.
3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und wird
westlich begrenzt durch die Gerresheimer Straße, nördlich durch die
Augustastraße und südöstlich durch die Hoffeldstraße.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich eine
Wohnbebauung im Innenbereich des Baublocks ermöglichen sowie die
Straßenrandbebauung südlich der Augustastraße und nördlich der Hoffeldstraße im
Plangebiet städtebaulich ordnen. Die tatsächlich vorhandene gemischte Nutzung
Gewerbe und Wohnen im Eckbereich Gerresheimer Str. / Hoffeldstraße soll in
Richtung Wohnen fortentwickelt werden.
Erläuterungen und
Begründungen:
In seiner Sitzung am 17.12.2008 hat der Rat mehrheitlich die Verwaltung beauftragt, unter Beachtung und Beseitigung der vom OVG Münster beanstandeten Punkte den Bebauungsplan Nr. 236 erneut ins Verfahren zu bringen.
Als ersten Schritt muss der Stadtentwicklungsausschuss den formalen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan fassen, der mit dieser Sitzungsvorlage zur Beratung vorgelegt wird.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist weiterhin, planungsrechtlich
eine Wohnbebauung im Innenbereich des Baublocks zu ermöglichen. Neben der
Bebauung des städtischen Grundstückes mit einem Wohngebäude soll auch Baurecht
für die rückwärtigen Bereiche der Grundstücke Augustastraße 14 bis ggfs. 24
geschaffen werden. Hier soll eine Bebauung mit eingeschossigen
Doppelhaushälften (+ ausgebautes Dachgeschoss) entsprechend dem in der Anlage
beigefügten Vorschlag der Eigentümer der Grundstücke Augustastraße 14, 16, 18
und 20 ermöglicht werden. Die Wohnbebauung soll erschließungstechnisch über das
Grundstück des Weiterbildungszentrums „Altes Helmholtz-Gymansium“ an die
Gerresheimer Straße angebunden werden.
Weiterhin ist es Ziel des Bebauungsplans die Straßenrandbebauung südlich
der Augustastraße und nördlich der Hoffeldstraße im Plangebiet städtebaulich
entsprechend den heutigen Vorgaben des § 34 BauGB zu ordnen. Außerdem, soll die
tatsächlich vorhandene gemischte Nutzung von Gewerbe und Wohnen im Eckbereich
Gerresheimer Str. / Hoffeldstraße in Richtung Wohnen fortentwickelt werden –
unter Beachtung des Bestandschutzinteresses der vorhandenen gewerblichen
Betriebe.
Zur weiteren Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist nach Fassung
des Aufstellungsbeschlusses neben der Aktualisierung der für den Bebauungsplan
Nr. 236 im Jahr 2003 angefertigten Planungsgrundlage auch die Fortschreibung
des Lärmgutachtens notwendig. Insbesondere sind im Gutachten die Auswirkungen
der geplanten Wohnbebauung auf die Ruhebereiche der vorhandenen Wohnbebauung zu
ermitteln sowie die Situation im gemischten Wohngebiet im Eckbereich
Gerresheimer Str. / Hoffeldstr. näher zu beleuchten.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
090101 |
Bezeichnung |
Stadtplanung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
Auszahlung |
Einzahlung |
Beschreibung |
2009 |
5.000,.- € |
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Fortschreibung des Lärmgutachtens |
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Auf Grund der „Patt-Situation“ im Rat am 29.10.2008 sind die
Haushaltsmittel für die Fortschreibung des Lärmgutachtens nicht Gegenstand
des bisherigen Haushaltsplanentwurfes. |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |