Betreff
Betr.: Übernahme von Aufgaben als Große kreisangehörige Gemeinde
Vorlage
WP 04-09 SV 01/106
Aktenzeichen
II/01-lw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, von der Möglichkeit nach § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW, die Stadt durch Rechtsverordnung des Innenministeriums zur Großen kreisangehörigen Gemeinde bestimmen zu lassen und damit dann zusätzliche Aufgaben, die bisher der Kreis wahrgenommen hat zu übernehmen, keinen Gebrauch zu machen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung –GO-Reformgesetz- vom 9.10.2007, sind eine Reihe von Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geändert worden.
Wesentliche Änderungen hat der § 4 GO NRW „Zusätzliche Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden“ erfahren. Die bisher feststehenden Einwohnergrenzen sind gespreizt worden. Es ist ein Korridor entstanden. Bleiben die Einwohnerzahlen an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwar unter dem oberen Grenzwert (für Große kreisangehörige Gemeinden 60.000 Einwohner) aber oberhalb des unteren Grenzwertes (50.000 Einwohner) ist eine kreisangehörige Gemeinde auf eigenen Antrag zur Großen kreisangehörigen Gemeinde zu bestimmen.
Über den Antrag entscheidet das Innenministerium, die Bestimmung erfolgt durch Rechtsverordnung (§ 4 Abs. 6 GO NRW).

Mittleren und Großen kreisangehörigen Gemeinden können zusätzliche Aufgaben durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragen werden (§ 4 Abs. 1 GO NRW).

In der beigefügten Anlage 1 sind die Aufgaben aufgelistet, die der Kreis Mettmann wahrnimmt, die aber auch von einer Großen kreisangehörigen Gemeinde selbst erledigt werden können.
Nach Erhalt dieser Auflistung wurde der Landrat um Mitteilung gebeten

a) ob es sich bei der Auflistung um einen Katalog handelt, der die Möglichkeit bietet,
               einzelne Bereiche auszuwählen, oder ob nur das Gesamtpaket übernommen wer
               den kann,

b) der Anzahl der mit den einzelnen Aufgaben verbundenen Stellen/Stellenanteile,
    gegebenenfalls Fallzahlen je Stellenanteil und,

 

c) je nach Ergebnis der Mitteilung zu b) ob im Falle der Übernahme von Aufgaben eine Per-
    sonalüberleitung in Betracht kommt?

Mit Schreiben vom 10.01.2008 ist der Landrat umfänglich auf das Thema eingegangen und hat zugleich die ausstehenden fragen beantwortet.
Das Schreiben ist als Anlage 2 beigefügt.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass der Landrat nicht beabsichtigt, einzelne Aufgaben zu übertragen, es wird nur eine Übertragung im Gesamtpaket möglich sein.
Zur Erledigung aller übertragenen Aufgaben werden nach einer ersten Ermittlung10 bis 12 Stellen benötigt. Allein hieraus entstehen jährliche Personal- und Sachkosten von ca. 550.000 € – 750.000 €.

Hinzukommen einmalig 100.000 € - 150.000 € für die Einrichtung der Arbeitsplätze und Technik.
Unabhängig von einer Übernahme der Aufgaben durch die Stadt Hilden bleibt es bei einem Mitfinanzierungsanteil der Stadt Hilden über die Kreisumlage für die entsprechende Aufgabenwahrnehmung des Kreises für die übrigen kreisangehörigen Städte. Eine Kompensation der Kosten für die Stadt Hilden, z.B. durch eine aufgabenbezogene Sonderumlage oder eine Teilreduzierung der Kreisumlage ist rechtlich nicht möglich.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher von der Möglichkeit nach § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW, die Stadt durch Rechtsverordnung des Innenministeriums zur Großen kreisangehörigen Gemeinde bestimmen zu lassen und damit dann zusätzliche Aufgaben, die bisher der Kreis wahrgenommen hat zu übernehmen, keinen Gebrauch zu machen.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

verschiedene

Bezeichnung: 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

jährlich

550.000-750.000

 

nein

 

einmalig

100.000-150.000

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 



Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):   10 – 12 Planstellen

Sichtvermerk Personaldezernent