Betreff
Betr.: Zukunftssicherung der Stadtwerke Hilden GmbH
hier: außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Rechtsberatung
Vorlage
WP 04-09 SV 20/124
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt stellt für die Rechtsberatung der Transaktion zur Zukunftssicherung der Stadtwerke Hilden GmbH einen Betrag in Höhe von 212.000,00 Euro außerplanmäßig zur Verfügung. Der Betrag wird über die Änderungsliste in den Haushalt 2008 aufgenommen.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hilden GmbH, die personenidentisch ist mit den Mitgliedern des Rates der Stadt Hilden, hat beschlossen, zur Zukunftssicherung der Stadtwerke ggf. eine strategische Partnerschaft einzugehen. Hinsichtlich der Begründungen hierzu wird auf die umfangreichen Stellungnahmen, die Beratungsgegenstand in der Gesellschafterversammlung waren und der Vorträge der Firma SMM verwiesen.

 

In diesem Zusammenhang waren auch die Transaktionskosten für die damit zwingend einhergehende Rechts- und Steuerberatung bekannt gegeben worden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat für die juristische Begleitung die Firma Luther, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und für die Behandlung der steuerrechtlichen Fragen die Firma Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerprüfungsgesellschaft ausgewählt.

 

Bei diesen Transaktionen ist es jeweils so, dass diese Kosten zusätzlich zum Kaufpreis vom jeweiligen Erwerber übernommen werden. Bei der Auftragsvergabe wurde davon ausgegangen, dass Auftraggeber ausschließlich die Stadtwerke Hilden GmbH ist. Im Laufe des Verfahrens wiesen aber die Berater darauf hin, dass aus Gründen äußerster Vorsicht und zur Vermeidung etwaiger verdeckter Gewinnausschüttung ein Anteil zumindest „durchlaufend“ von dem Eigentümer der Gesellschaft, nämlich der Stadt Hilden übernommen werden sollte.

 

Die Rechtsberatungskosten sollten sich möglichst im Verhältnis 80 % Anteilseigner und 20 % Stadtwerke Hilden GmbH aufteilen. Bei den steuerlichen Fragen verhält es sich genau umgekehrt. Hier sollten 80 % durch die Stadtwerke übernommen werden und 20 % von der Stadt Hilden kommen. Dies liegt daran, dass die Rechtsberatung in erster Linie erforderlich ist, um die notwendigen Vertragsverhältnisse zwischen einem möglichen Erwerber und dem Eigentümer rechtssicher zu gestalten. Ebenso ist es wichtig, dass dabei in den Verträgen alle Dinge, die dem Eigentümer wichtig sind, geregelt werden. Bei der steuerlichen Betrachtung geht es in erster Linie darum, wie die künftige Unternehmensstruktur aussieht, so dass der Eigentümer hier (zumindest steuerrechtlich) weniger betroffen ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, so zu verfahren.

 

Es müssen daher für die Rechtsberatung 200.000,-- Euro zur Verfügung gestellt werden und für die steuerliche Beratung 12.000,-- Euro.

 

Für den Haushalt 2008 stellt sich dies kostenneutral dar, weil eine Einnahmeposition in gleicher Höhe im Haushaltsplan veranschlagt wird.

 

Sollte die Gesellschafterversammlung am 13.02.2008 bzw. der Rat entscheiden, dass keine Transaktion stattfindet, so fallen die Kosten natürlich nicht in dieser Höhe an, sondern die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen werden dann beendet und abgerechnet. Da dann keine Transaktion stattfindet, sollen in diesem Fall die Kosten in voller Höhe von den Stadtwerken übernommen werden.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 150404

Bezeichnung:

Städtische Beteiligungen an Unternehmen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein

 

Haushaltsjahr:

2008

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

1504040010

542900

212.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

1504040010

448700

212.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung: