hier: außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Rechtsberatung
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt stellt für die Rechtsberatung der Transaktion zur
Zukunftssicherung der Stadtwerke Hilden GmbH einen Betrag in Höhe von
212.000,00 Euro außerplanmäßig zur Verfügung. Der Betrag wird über die
Änderungsliste in den Haushalt 2008 aufgenommen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hilden GmbH, die personenidentisch ist
mit den Mitgliedern des Rates der Stadt Hilden, hat beschlossen, zur
Zukunftssicherung der Stadtwerke ggf. eine strategische Partnerschaft
einzugehen. Hinsichtlich der Begründungen hierzu wird auf die umfangreichen
Stellungnahmen, die Beratungsgegenstand in der Gesellschafterversammlung waren
und der Vorträge der Firma SMM verwiesen.
In diesem
Zusammenhang waren auch die Transaktionskosten für die damit zwingend einhergehende
Rechts- und Steuerberatung bekannt gegeben worden. Der Aufsichtsrat der
Stadtwerke hat für die juristische Begleitung die Firma Luther,
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und für die Behandlung der steuerrechtlichen
Fragen die Firma Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und
Steuerprüfungsgesellschaft ausgewählt.
Bei diesen
Transaktionen ist es jeweils so, dass diese Kosten zusätzlich zum Kaufpreis vom
jeweiligen Erwerber übernommen werden. Bei der Auftragsvergabe wurde davon
ausgegangen, dass Auftraggeber ausschließlich die Stadtwerke Hilden GmbH ist.
Im Laufe des Verfahrens wiesen aber die Berater darauf hin, dass aus Gründen
äußerster Vorsicht und zur Vermeidung etwaiger verdeckter Gewinnausschüttung
ein Anteil zumindest „durchlaufend“ von dem Eigentümer der Gesellschaft,
nämlich der Stadt Hilden übernommen werden sollte.
Die Rechtsberatungskosten
sollten sich möglichst im Verhältnis 80 % Anteilseigner und 20 % Stadtwerke
Hilden GmbH aufteilen. Bei den steuerlichen Fragen verhält es sich genau
umgekehrt. Hier sollten 80 % durch die Stadtwerke übernommen werden und 20 %
von der Stadt Hilden kommen. Dies liegt daran, dass die Rechtsberatung in
erster Linie erforderlich ist, um die notwendigen Vertragsverhältnisse zwischen
einem möglichen Erwerber und dem Eigentümer rechtssicher zu gestalten. Ebenso
ist es wichtig, dass dabei in den Verträgen alle Dinge, die dem Eigentümer wichtig
sind, geregelt werden. Bei der steuerlichen Betrachtung geht es in erster Linie
darum, wie die künftige Unternehmensstruktur aussieht, so dass der Eigentümer
hier (zumindest steuerrechtlich) weniger betroffen ist. Die Verwaltung schlägt
daher vor, so zu verfahren.
Es müssen daher
für die Rechtsberatung 200.000,-- Euro zur Verfügung gestellt werden und für
die steuerliche Beratung 12.000,-- Euro.
Für den Haushalt
2008 stellt sich dies kostenneutral dar, weil eine Einnahmeposition in gleicher
Höhe im Haushaltsplan veranschlagt wird.
Sollte die
Gesellschafterversammlung am 13.02.2008 bzw. der Rat entscheiden, dass keine
Transaktion stattfindet, so fallen die Kosten natürlich nicht in dieser Höhe
an, sondern die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen werden dann beendet
und abgerechnet. Da dann keine Transaktion stattfindet, sollen in diesem Fall
die Kosten in voller Höhe von den Stadtwerken übernommen werden.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer |
150404 |
Bezeichnung: |
Städtische Beteiligungen an Unternehmen |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
Nein |
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Haushaltsjahr: |
2008 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer |
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1504040010 |
542900 |
212.000,- € |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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1504040010 |
448700 |
212.000,- € |
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Finanzierung: |
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