Beschlussvorschlag:
-entfällt-
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Mandatsverzicht
Der mit der
Wahl am 26. September 2004 in den Rat gewählte Bewerber der CDU, Herr Roland
Weiss, Mühlenstr. 19, Hilden, hat mir als Wahlleiter für die Kommunalwahl in
Hilden, entsprechend den Regelungen des § 38 KWahlG, mit Wirkung zum 31.
Dezember 2007 wirksam seinen Verzicht auf den Sitz im Rat der Stadt zur
Niederschrift erklärt. Damit ist der Verzicht wirksam geworden. Der Verzicht
kann nicht widerrufen werden.
2. Ersatzbestimmung
Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied,
das während einer Wahlperiode aus dem Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45
KWahlG NW und § 69 KWahlO.
Der Bewerber, Herr Roland Weiss, ist auf
Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 26. September 2004 in den Rat berufen
worden. Da für ihn und seinen Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson
benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste
der CDU (§ 45 KWahlG).
Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste
diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für
die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38
KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem.
§ 39 KwahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen
sind.
Da Herr Edgar Blum aus der CDU ausgeschieden
ist, ist folgender Bewerber zur Nachfolge bestimmt:
11. Rainer
Schlottmann
Tizianweg
98
1962
Oben genannte Hinderungsgründe liegen nicht
vor.
3.
Einführung
und Verpflichtung
Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die
Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel hat nach der
Verwaltungsvorschrift zu § 32 Abs. 3 der GO (altes Recht) folgenden Wortlaut:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Gemeinde erfüllen werde.”
Günter Scheib