Betreff
Betr.: Verbesserte Beteiligung der kleinen Fraktionen in den städtischen Gesellschaften
Vorlage
WP 04-09 SV 20/118
Aktenzeichen
II Kl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Hilden GmbH auf die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19. September 2007 (SV 01/090) zur „Verbesserten Beteiligung der kleinen Fraktionen in städtischen Gesellschaften“ zu verzichten.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib           

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 19. September 2007 (SV 01/090) folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat räumt den Fraktionen, die in den Verwaltungsräten der städtischen

Gesellschaften nicht stimmberechtigt vertreten sind, das Recht ein, jeweils ein

beratendes Mitglied als Teilnehmer/Teilnehmerin für diese Gremien zu entsenden.

Die Gesellschaftsversammlungen werden gebeten, entsprechende Beschlüsse zu

fassen; die Geschäftführer werden beauftragt, solche Beschlüsse kurzfristig vorzubereiten.

Die Vertreter der Stadt Hilden in den Gesellschafterversammlungen werden beauftragt

in diesem Sinne zu votieren."

 

 

Verwaltungsseitig sind dann die in Frage gekommenen Gesellschaften angeschrieben worden mit der Bitte, in diesem Sinne entsprechende Beschlüsse herbeizuführen. So auch für die Stadtmarketing Hilden GmbH. Für die Sitzung der Gesellschafterversammlung am 21. November 2007 wurde hierzu eine Sitzungsvorlage gefertigt. Die Gesellschafterversammlung hat einstimmig auf die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19. September 2007 dabei verzichtet. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die Arbeit und Ausrichtung der Stadtmarketing Hilden GmbH bereits heute gemäß dem Gesellschaftsvertrag vom Beirat begleitet wird, in dem alle Ratsfraktionen vertreten sind. Dieser Beirat tagt regelmäßig und widmet sich allen inhaltlichen Aufgabenstellungen des Stadtmarketing Hilden.

Der Aufsichtsrat hat daher in seiner letzten Sitzung festgestellt, dass auf eine weitere Einbindung der Fraktionen verzichtet werden kann. Aus diesem Grunde hat auch die dUH-Fraktion in der Gesellschafterversammlung auf die Umsetzung des Ratsbeschlusses verzichtet.

 

Weil es sich im Beschluss des Rates vom 19. September um einen „Bindungsbeschluss“ handelt, ist dieser zu modifizieren.