Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden bestätigt den Beschluss der
Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Hilden GmbH auf die Umsetzung des
Ratsbeschlusses vom 19. September 2007 (SV 01/090) zur „Verbesserten
Beteiligung der kleinen Fraktionen in städtischen Gesellschaften“ zu
verzichten.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 19. September 2007
(SV 01/090) folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat räumt
den Fraktionen, die in den Verwaltungsräten der städtischen
Gesellschaften
nicht stimmberechtigt vertreten sind, das Recht ein, jeweils ein
beratendes
Mitglied als Teilnehmer/Teilnehmerin für diese Gremien zu entsenden.
Die
Gesellschaftsversammlungen werden gebeten, entsprechende Beschlüsse zu
fassen; die
Geschäftführer werden beauftragt, solche Beschlüsse kurzfristig vorzubereiten.
Die Vertreter
der Stadt Hilden in den Gesellschafterversammlungen werden beauftragt
in diesem
Sinne zu votieren."
Verwaltungsseitig sind dann die in Frage gekommenen Gesellschaften
angeschrieben worden mit der Bitte, in diesem Sinne entsprechende Beschlüsse
herbeizuführen. So auch für die Stadtmarketing Hilden GmbH. Für die Sitzung der
Gesellschafterversammlung am 21. November 2007 wurde hierzu eine
Sitzungsvorlage gefertigt. Die Gesellschafterversammlung hat einstimmig auf die
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19. September 2007 dabei verzichtet. Als
Begründung wurde ausgeführt, dass die Arbeit und Ausrichtung der Stadtmarketing
Hilden GmbH bereits heute gemäß dem Gesellschaftsvertrag vom Beirat begleitet
wird, in dem alle Ratsfraktionen vertreten sind. Dieser Beirat tagt regelmäßig
und widmet sich allen inhaltlichen Aufgabenstellungen des Stadtmarketing
Hilden.
Der Aufsichtsrat hat daher in seiner letzten Sitzung festgestellt, dass
auf eine weitere Einbindung der Fraktionen verzichtet werden kann. Aus diesem
Grunde hat auch die dUH-Fraktion in der Gesellschafterversammlung auf die
Umsetzung des Ratsbeschlusses verzichtet.
Weil es sich im Beschluss des Rates vom 19. September um einen
„Bindungsbeschluss“ handelt, ist dieser zu modifizieren.