Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
wählt und beruft
in den
Jugendhilfeausschuss
als
stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 4 Abs.2 b) der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Hilden
auf Vorschlag des
/ der
Herrn/Frau
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Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden hatte auf Vorschlag des Dorotheenheim e.V. Herrn Rüdiger Scholz als stimmberechtigtes
Mitglied gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden in den Jugendhilfeausschuss
berufen.
Mit Schreiben vom
14.10.2007 hat Herr Scholz aus beruflichen Gründen sein Mandat niedergelegt.
Das Vorschlagsrecht
für die Bestimmung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin steht der Einrichtung
zu, auf dessen Vorschlag der bisherige Vertreter bestellt wurde. Da jedoch der
Dorotheenheim e.V. aufgelöst und Herr Scholz als Vertreter der „diakonischen
Linie“ gewählt wurde, wurden das Diakonische Werk Hilden, das ev. Kinderheim
Lievenstraße und die gemeinnützige Gesellschaft Educon mbH angeschrieben und um
Vorschläge für die Nachfolgeregelung gebeten.
Die Vorschläge der
angeschriebenen Einrichtungen sind der SV beigefügt.
Für den Fall, dass
dem Vorschlag des Diakonischen Werkes gefolgt wird, ist zu beachten, dass
entsprechend auch die Stellvertretung neu geregelt werden muss, da Frau
Schüller bislang diese Funktion ausübt.
Günter Scheib