Betreff
Betr.: Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010
Vorlage
WP 04-09 SV 51/223
Aktenzeichen
51.1-Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„1.      Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den freien Trägern der Jugendhilfe die künftige Kindergartenstruktur auf der Basis der vorgelegten Kindergartenbedarfsplanung und dem ab 01.08.2008 In Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) abzustimmen und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.03.2008 vorzulegen.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, eine Maßnahmenplanung zur Schaffung eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes zu entwickeln.

 

3.       Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Einrichtung von drei zusätzlichen Gruppen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren bei der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche, der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad und der Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe. Damit erhöht sich der Versorgungsgrad bei den Kindern unter 3 Jahren von 12,6 % auf 14,4 %.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

1.                 Ausgangssituation

Gemäß §§ 79 und 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes NW (KJHG NW) iVm § 10 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder NRW  (GTK NRW – gültig bis 31.07.2008)  bzw. § 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz - tritt zum 01.08.2008 in Kraft) haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe einschließlich der Planungsverantwortung. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig an der Planung zu beteiligen.

 

Der in § 24 KJHG verankerte Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit Vollendung des 3. Lebensjahres ist seit dem 1.1.1999 uneingeschränkt zu gewährleisten, wobei der Anspruch auf einen Kindergartenplatz nicht den Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung umfasst. Das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht darüber hinaus einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis zum Jahr 2010 vor. Ab 2010 soll jedes fünfte Kind unter 3 Jahren außer Haus betreut werden können. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren soll zu 70 % von Tageseinrichtungen für Kinder und zu 30 % von Tagesmüttern gedeckt werden.

 

 

2.        Gesetzesinitiative

Die Bundesregierung hat beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zum massiven Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder ab 1 Jahr zu verabschieden. Danach sollen bundesweit 750.000 Plätze bis zum Jahr 2013 geschaffen werden. Mit dem angestrebten Ziel soll eine Versorgungsquote von 35 % erreicht werden.

Die zuständigen Ministerien haben sich bereits im April 2007 gemeinsam mit dem Bund und den kommunalen Spitzenverbänden auf das Ziel verständigt, bis 2013 bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter drei Jahren versorgen zu können und damit dem bestehenden Bedarf Rechnung zu tragen.

Das Ausbauziel, in Deutschland bis zum Jahr 2013 ein Angebot von 750.000 Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder bereitzustellen, liegt weit jenseits dessen, was noch vor wenigen Jahren im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) als ein bedarfsgerechtes Angebot angesehen wurde. Bis spätestens 2013, so die Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, werden rund 750.000 Betreuungsplätze - Einrichtungen und Tagespflege nach dem individuellen Bedarf - für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt. Damit werden lt. Bundesfamilienministerin von der Leyen Angebote geschaffen, die junge Eltern vor Ort bereits seit langem nachfragen und die ein Stück mehr Lebensqualität und in der Zwischenzeit auch einen wichtigen Standortvorteil für jede Stadt und Gemeinde darstellen.

 

Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz

Im Oktober 2007 haben sich Bund und Länder über Wege und Mittel der Finanzierung zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-Jährige verständigt.

Das Bundeskabinett hat eine Verwaltungsvereinbarung zu den Investitionskosten, welches als Sondervermögen den Ländern zur Verfügung gestellt werden soll, erarbeitet. Eingebettet wird diese Verwaltungsvereinbarung in ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz, das noch 2007 in Kraft treten soll. Insgesamt werden in dem Zeitraum von 2008 bis 2013 2,15 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stehen. Sollte das Kabinett und anschließend die Länder der Verwaltungsvereinbarung zustimmen und ein entsprechendes Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten, werden ab 1. Januar 2008 Investitionskosten an die Kommunen fließen. Nach dem vorliegenden Entwurf der Verwaltungsvereinbarung sollen Investitionsmaßnahmen, die vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2013 durchgeführt werden, förderungsfähig sein. Allerdings soll das nähere Verfahren durch die Länder bestimmt werden.

Bis 2013 soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren entstehen. Der Deutsche Bundestag beschloss für die Einrichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für den Ausbau der Kleinkindbetreuung. Die Beratung im Bundesrat steht noch aus, geplant ist, dass das Gesetz am 31. Dezember 2007 in Kraft tritt.

Ab dem Jahr 2009 ist eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten vorgesehen. Darüber hinaus ist in der Vereinbarung festgelegt, dass ab dem Jahr 2014 der Bund sich mit jährlich 770 Millionen Euro an den Betriebskosten beteiligen will. Diese Beteiligung erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern.

Die Länder haben sich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Bundesmittel bei den Kommunen ankommen. Sie haben sich weiter verpflichtet, ebenfalls eigene finanzielle Voraussetzungen zu schaffen.

Der Bundesfinanzminister kündigte an, sehr genau darauf zu achten, "dass das Geld auch da ankommt, wo es ankommen soll". Die Länder sollen jeweils am Jahresende belegen, dass das Geld tatsächlich für Neubau oder Modernisierung von Krippen ausgegeben wurde. Im Gegenzug haben die Länder zugesagt, dafür Sorge zu tragen, dass das zusätzliche Geld für die laufende Betreuung auch tatsächlich an die Kommunen weitergegeben wird.

 

Das Land NRW geht davon aus, dass die Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten die Investitions- und Betriebskosten umfasst und fordert, dass das Finanzierungskonzept so gestaltet wird, dass die Mittel über die Länder zweckgebunden und unabhängig vom jeweils erreichten Versorgungsgrad für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung für unter Dreijährige zur Verfügung gestellt werden. Länder, die sich bislang schon beim Ausbau der Kinderbetreuung überdurchschnittlich engagiert haben, dürfen nicht benachteiligt werden.

 

Fraglich ist aber, ob vier Milliarden Euro Bundesbeteiligung ausreichen, um einen Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige zu verwirklichen. Dies hängt stark davon ab, wie viel Geld die Länder aufwenden. Die Länder sind daher im nächsten Schritt in der Pflicht.

Die Länder sind zu zusätzlichen Zahlungen an die Kommunen verpflichtet, wenn der verabredete Rechtsanspruch realisiert wird. Dann müssen sie gemäß den Konnexitätsgesetzen in den jeweiligen Ländern den Kommunen die Kosten dieser zusätzlichen Aufgabe ausgleichen.

 

 

3.         Bedarfsermittlung

Die Kindergartenbedarfsplanung wurde bis zum Kindergartenjahr 2013 / 2014 fortgeschrieben. Damit liegt eine Ausbauplanung bis zur Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab einem Jahr vor. Die Kindergartenbedarfsplanung geht von der Zielvorgabe aus

Ø      eine Betreuungsquote von 35 % zum Kindergartenjahr 2013 / 2014 zu realisieren

   und

Ø      einen bedarfsorientierten und kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 zu prognostizieren.

 

Die Kindergartenbedarfsplanung umfasst den Kindergartenbedarfsplan für die Altersgruppe der 3 bis 6-jährigen mit hineinwachsendem Jahrgang. Der hineinwachsende Jahrgang wurde wie in den vergangenen Jahren mit 25 % berücksichtigt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich hierbei um eine realistische Größe handelt, da die bisherigen Prognosen zur Bedarfsentwicklung zutreffend waren. Die Geburtenzahlen für den 3. Jahrgang  berücksichtigen, dass der Stichtag für die Einschulung bis zum Schuljahr 2014 / 2015 um insgesamt 5 Monate verschoben wird – siehe im Einzelnen Anlage 1.

 

Anlage 2 bildet den Kindergartenbedarfsplan für Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren ab. Hierbei wurde von einer durchschnittlichen Versorgungsquote von 35 % ausgegangen, wobei unterschieden wird zwischen Kindern unter 1 Jahr (1. Jahrgang) – hier wurde eine Versorgungsquote von 20 % unterstellt – und Kindern im Alter von 1 Jahr bis unter 3 Jahren (2. und 3. Jahrgang) mit einer Versorgungsquote von 40 %. Die Versorgungsquote berücksichtigen das bisherige Nachfrageverhalten der Eltern, was auch in direktem Zusammenhang mit dem Elterngeld zu sehen ist. Der ermittelte Bedarf (Soll) wurde dem Betreuungsangebot (Ist) gegenübergestellt und gibt als Differenz einen zusätzlichen Platzbedarf oder einen Überhang aus.

 

Anlage 3 differenziert bei der Versorgung zwischen Tagespflege (30 % des Gesamtbedarfs) und Betreuungsangeboten in Einrichtungen (70 %).

 

Anlage 4 konkretisiert den Bedarf der Kinder von 1 Jahr bis unter 3 Jahren und stellt den Bedarf an Betreuungsplätzen dar.

 

Anlage 5 weist die Versorgungssituation der 2-jährigen Kinder aus.

 

Anlage 6 stellt die Versorgungssituation der Kinder ab 4 Monaten bis unter 3 Jahren bei Einrichtung von 3 zusätzlichen Gruppen für Kinder unter 3 Jahren zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 dar. Hieraus geht hervor, dass die Versorgungsquote von 12,6 % im Kindergartenjahr 2007 / 2008 auf 14,4 % zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 steigt.

 

 

4.        Bestandsermittlung

In Hilden stehen für die Altersgruppe der Kinder 0 bis unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2007 / 2008

          Ø  105 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Betreuungsnestern

        Ø    45    Tagespflegeplätze

 

            zur Verfügung.

    

Im Kindergartenjahr 2007 / 2008 sind insgesamt 1.501 Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren vorhanden. Hierbei ist nochmals zu unterscheiden nach

Ø                                              870         Kindergartenplätzen und

Ø                                              631         Tagesplätzen.

 

 

5.        Bedarfsanalyse

 

5.1      Versorgung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren

Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht bis zum Jahr 2010 einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige vor. Ziel ist es, das Betreuungsangebot überall dem örtlichen Bedarf anzupassen. Künftig soll für jedes fünfte Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren soll zu 70 % von Tageseinrichtungen für Kinder und zu 30 % von Tagesmüttern gedeckt werden.

In Hilden liegt die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren derzeit bei 13 %. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz legt eine Versorgungsquote von 20 % und sog. „Bedarfskriterien“ fest. Danach sind die Kommunen verpflichtet bis zum Jahr 2010 Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für die Kleinstkinder zu schaffen,

Ø      deren Eltern entweder beide berufstätig,

Ø      allein erziehend oder

Ø      besonders beansprucht sind.

Ø      Gleiches gilt für Kinder, deren Erziehung in der Familie nicht gewährleistet ist.

In Hilden sind seit 2004 die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren erheblich ausgebaut worden – allerdings ausschließlich mit kommunalen Mitteln.

Es wurden eine Hortgruppe, 1 große altersgemischte Gruppe und 3 Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen umgewandelt. Die Umwandlungen erfolgten bei der SPE-Mühle, der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche (2 Gruppen), Kindergarten Im Park und der  Kindertageseinrichtung der AWO Kolpingstraße.

In den kleinen altersgemischten Gruppen werden 9 Kinder unter 3 Jahren und 6 Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren betreut. Außerdem wurden 6 Betreuungsnester für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren - davon 2 Betreuungsnester in Kooperation mit der Firma Qiagen – eingerichtet. Hinzu kommen durchschnittlich 10 Plätze im Rahmen des § 9 GTK NRW (Kinder anderer Altersgruppen) und 45 Tagespflegeplätze. Damit stehen insgesamt 150 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung, die alle belegt sind.

 

Die Nachfrage ist insbesondere für die Kinder ab 2 Jahren erheblich höher. Festzustellen ist, dass mit Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren die Nachfrage für diese Altersgruppe erheblich zugenommen hat. Die Nachfrage richtet sich schwerpunktmäßig an institutionelle Betreuung, während Tagespflege schwerpunktmäßig für Randzeitenbetreuung bzw. für Betreuungen außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen (z.B. über Nacht oder am Wochenende) nachgefragt wird. Dass hoher Bedarf nach Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren besteht, zeigten bereits die Ergebnisse der Bedarfsumfrage durch die Firma GEBIT im Auftrag der Stadt Hilden im Jahre 2003 / 2004. Unter Berücksichtigung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes sollen die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren schrittweise ausgebaut werden. Bis zum Jahre 2010 sollen gem. Tagesbetreuungsausbaugesetz für 20 % der unter 3-Jährigen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Für eine Versorgungsquote von 20 % werden zum Kindergartenjahr 2010 / 2011 250 Betreuungsplätze für die Altersgruppe der Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren benötigt.

 

Zwischen Bund und Ländern wurde im Oktober 2007 der Konsens erzielt, dass bis zum Jahre 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres umgesetzt und eine durchschnittliche Versorgungsquote von 35 % erreicht werden soll. Eine durchschnittliche Versorgungsquote von 35 % für Kinder ab 4 Monate bis unter 3 Jahren wird erreicht, wenn die Stadt Hilden insgesamt 432 Betreuungsplätze für die Altersgruppe der unter 3-jährigen einrichtet. Dies bedeutet eine Steigerung der Versorgungsquote innerhalb von 3 Jahren um ca. 70 %.

Anhand der Nachfragesituation ist festzustellen, dass die lt. Tagesbetreuungsausbaugesetz vorgesehenen 20 % Versorgungsquote keinesfalls ausreichend ist. Um einen bedarfsorientierten und kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsangebote zu erreichen, sollte entsprechend der als Anlage beigefügten Kindergartenbedarfsplanung für die Altersgruppe der unter 3-jährigen für das Kindergartenjahr 2010 / 2011 eine Versorgungsquote von 26 % angestrebt werden. Diese Versorgungsquote entspricht der im Jahre 2003/2004 von der Firma Gebit durchgeführten Bedarfserhebung für Kinder unter 3 Jahren. Die Firma Gebit ist bei vorsichtiger Schätzung von einer Versorgungsquote von mindestens 25 % für diese Altersgruppe ausgegangen. Aufgrund der qualifizierten Erhebung und Analyse seitens der Firma Gebit wurde diese Versorgungsquote sowohl seitens des Fachausschusses als auch der Verwaltung als Zielperspektive akzeptiert.

 

 

5.2      Versorgung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren

Der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung 2008 – 2013 beruht zum einen auf den Einwohnermeldedaten (bereits geborene Kinder im Alter bis 6 Jahre) und zum anderen auf der Fortschreibung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Hilden.

 

Der Rückgang der Geburtenquote setzt sich auch in den nächsten Jahren kontinuierlich fort – verstärkt wird diese Entwicklung durch die Änderung des Schulgesetzes NRW, wonach der Stichtag für die Einschulung bis zum Jahre 2013 um letztlich 5 Monate vorgezogen wird. Damit reduziert sich der Jahrgang im letzten Kindergartenjahr um ca. 40 %. Rückläufige Geburtenrate und Vorziehen des Stichtags für die Einschulung haben zur Folge, dass bereits im Kindergartenjahr 2007 / 2008 lt. Kindergartenbedarfsplanung 21 weitere Kindergartenplätze zur Versorgung der Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen. Dieser Trend setzt sich in den kommenden Jahren weiter fort. Auf den ersten Blick könnte dies zu der Fehlinterpretation führen, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres bei einer Versorgungsquote von 35 % zu einem erheblichen Teil durch die rückläufigen Bedarfszahlen der Altersgruppen 3 bis 6-jährige realisiert werden könnte (Bedarf an zusätzlichen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren 282 Plätze – 204 Überhangplätze bei den 3 bis 6-jährigen).

 

Hierbei bleibt aber außer acht, dass mit in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2008 veränderte Gruppenstrukturen vorgegeben werden, die einen erheblichen Abbau von Kindergartenplätzen zur Folge haben werden. Das KiBiz sieht eine Gruppenstärke von 25 Kindern nur noch für die Altersgruppe der 3 bis 6-jährigen bei  einer  Betreuungszeit von 25 oder 35 Wochenstunden vor. Bei einer Betreuungszeit von 45 Wochenstunden sowie bei allen den Gruppen für Kinder von 2 bis 6 Jahren beträgt die Gruppenstärke nur 20 Kinder – bei der Gruppe für  Kinder von 4 Monate bis 3 Jahren beträgt die Gruppenstärke nur 10 Kinder. Aus den zahlreichen Beratungsgesprächen mit Trägervertretern und Kindergartenleitungen ist bereits erkennbar, dass die Gruppe der 3 – 6jährigen künftig kaum angeboten werden wird. Damit wird sich bei Zugrundelegen der aktuellen Anzahl von 35 Kindergartengruppen ohne Übermittagbetreuung die Zahl der Kindergartenplätze um bis zu 175 Plätze reduzieren – bei Umwandlung von Kindergartengruppen in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (10 Plätze) wird sich diese Zahl nochmals drastisch erhöhen. Hinzu kommt, dass durch die Belegung der Kindergartenplätze künftig  mit Kindern unter 3 Jahren (bisher 3 bis 6-jährige) weitere Plätze für die Altersgruppe der 3 – 6-jährigen entfallen.

 

Gemäß Kindergartenbedarfsplanung (s. Anlage) ist für das Kindergartenjahr 2013 / 2014 von einem Bedarf an Kindergartenplätzen von 427 auszugehen, dem lediglich 150 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren gegenüber stehen.

 

Eine konkrete Aussage, wie viele Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden müssen, um die von Land und Bund für 2013 vorgegebene Versorgungsquote von 35 % sicherzustellen, ist erst möglich, wenn die Träger ihre Vorstellungen zur künftigen Struktur ihrer Einrichtungen vorgestellt haben. Hierzu sind die Trägervertreter für den 26.11.2007 eingeladen. Im zweiten Schritt sind Vorstellungen der Träger zur künftigen Kindergartenstruktur seitens des örtlichen Jugendhilfeträgers mit der Kindergartenbedarfsplanung abzugleichen und ggfs. einvernehmlich anzupassen. Erst danach ist eine Aussage möglich, wie viele zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden müssen. Festzustellen ist aber bereits heute, dass zahlreiche zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden müssen.

Um dem dringenden Bedarf nach zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung die Einrichtung von 3 zusätzlichen Gruppen für Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 vor. Hierdurch werden 30 zusätzliche Plätze geschaffen. Für diese Aufstockung des Angebotes kämen aus Sicht des örtlichen Jugendhilfeträgers die Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche, die kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad und ggfs. die Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe in Frage.

 


             

5.3      Versorgung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen

Im Bereich der Stadt Hilden ist die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. Träger von 2 integrativen Kindertageseinrichtungen

 

Ø  2 integrative Gruppe in der Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen

Ø  3 integrative Gruppen in der Kindertageseinrichtung Ellen Wiederhold.

 

Dem gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für behinderte Kinder wurde zum Kindergartenjahr 2007 / 2008 dahingehend Rechnung getragen, dass die große altersgemischte Kindergartengruppe in der Integrativen Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen, die eine rückläufige Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder über 6 Jahren zu verzeichnen hatte, in eine integrative Gruppe umgewandelt wurde. Damit stehen ab dem Kindergartenjahr 2007  2008 insgesamt 25 Plätze (je Gruppe 15 Plätze – davon 5 Plätze für behinderte Kinder) zur Verfügung. Weitere Betreuungsplätze bietet der heilpädagogische Kindergarten in Langenfeld.

 

 

6.        Fazit

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Schlüsselproblem für junge Eltern. Die Kindertagesbetreuung muss ausgebaut werden. Der Ausbau ist aber nur unter der Voraussetzung finanzierbar, dass Bund und Länder sich dauerhaft an den Kosten dieser Aufgabe beteiligen.

Abschließend ist festzustellen, dass

 

a)             Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder der Altersstufe 3 bis 6 Jahren wird in Hilden füllt.

 

b)             Aufgrund der rückläufigen Geburtenrate in Verbindung mit dem vorgezogenen Stichtag für die Einschulung können bereits im Kindergartenjahr 2007 / 2008 vermehrt Kinder unter 3 Jahren in Regelgruppen betreut werden. Mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes werden verstärkt Gruppen für Kinder von 2 – 6 Jahren eingerichtet, was zu einer Reduzierung der bisherigen Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren führt, sodass langfristig keine Kindergartengruppen geschlossen werden müssen. Die Entscheidung der Kath. Kirche, ihr Betreuungsangebot dem durch die Kath. Kindergartenplanung ermittelten Bedarf anzupassen, bleibt hiervon unberührt.

 

c)             Zum Kindergartenjahr 2007 / 2008 beträgt die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren 12,6 % und liegt damit über dem Landesdurchschnitt.

Um eine Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren von 20 % zum Kindergartenjahr 2010 / 2011 zu erreichen und zum Kindergartenjahr 2013 / 2014 den Rechtsanspruch ab dem Vollendeten 1. Lebensjahr und damit eine durchschnittliche Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren zu gewährleisten, müssen zusätzliche Gruppen für Kinder unter 3 Jahren eingerichtet werden.

 

d)             Zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 werden 3 zusätzliche Kindergartengruppen für Kinder unter 3 Jahren (je 10 Betreuungsplätze) bei den Kindertageseinrichtungen Die Arche (Ev. Kita), St. Konrad (Kath. Kita) und der Johanniter Unfallhilfe eingerichtet.

Durch die Einrichtung dieser zusätzlichen 30 Plätze wird die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren von 12,6 % (Kindergartenjahr 2007 / 2008) auf 14,4 % zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 erhöht.

 

           e)       Die Einrichtung der zusätzlichen 3 Gruppen führt in 2008 zu Netto-Mehrausgaben von 101.300 Euro (Kalkulationsgrundlage 5 Monate). Die Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2008 einzustellen.   

 

Die vom Bund mit der Verabschiedung des TAG angekündigte Refinanzierung der dort beschriebenen Ausbauprogramme durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist in Hilden nicht angekommen. Alle bisher neuen Plätze mussten allein aus kommunalen Finanzmitteln geschaffen werden. Der Ausbau von weiteren Plätzen kann daher nur mit einer ausreichenden Beteiligung von Bundes- und Landesmitteln realisiert werden. Ob Bundes- und / oder Landesmittel zur Finanzierung der Investitionskosten und der Betriebskosten 2008 zur Verfügung stehen, hängt dem noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren des Bundes ab.

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

 

Bezeichnung: 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja

2008

131.300

47.900

 

Gesetzl. Betriebskostenzuschuss

 

  17.900

 

 

Freiwilliger Betriebskostenzuschuss

 

 

 

 

(Kalkulation bezieht sich auf 3 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren für das Kindergartenjahr 2008 / 2009 - 5 Monate 2008)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 



Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja

 

Planstelle(n):  

Sichtvermerk Personaldezernent