Beschlussvorschlag:
„1. Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010 in der vorliegenden
Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den freien Trägern der
Jugendhilfe die künftige Kindergartenstruktur auf der Basis der vorgelegten
Kindergartenbedarfsplanung und dem ab 01.08.2008 In Kraft tretenden
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) abzustimmen und in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 13.03.2008 vorzulegen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Maßnahmenplanung zur Schaffung eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes zu
entwickeln.
3. Der Rat der Stadt beschließt nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Einrichtung von drei zusätzlichen
Gruppen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren bei der Ev. Kindertageseinrichtung
Die Arche, der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad und der Kindertageseinrichtung
der Johanniter Unfallhilfe. Damit erhöht sich der Versorgungsgrad bei den
Kindern unter 3 Jahren von 12,6 % auf 14,4 %.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Ausgangssituation
Gemäß §§ 79 und 80
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes NW (KJHG NW) iVm § 10 des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder NRW (GTK
NRW – gültig bis 31.07.2008) bzw. § 2
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz - tritt zum 01.08.2008 in Kraft) haben die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe einschließlich der
Planungsverantwortung. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe haben die
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Der in § 24 KJHG
verankerte Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit Vollendung des 3.
Lebensjahres ist seit dem 1.1.1999 uneingeschränkt zu gewährleisten, wobei der
Anspruch auf einen Kindergartenplatz nicht den Anspruch auf Aufnahme in eine
bestimmte Einrichtung umfasst. Das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Gesetz zum qualitätsorientierten und
bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz
– TAG) sieht darüber hinaus einen deutlichen
Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis zum Jahr 2010 vor. Ab
2010 soll jedes fünfte Kind unter 3
Jahren außer Haus betreut werden können. Der Bedarf an Betreuungsplätzen
für Kinder unter 3 Jahren soll zu 70 %
von Tageseinrichtungen für Kinder und zu 30 % von Tagesmüttern gedeckt werden.
2. Gesetzesinitiative
Die Bundesregierung hat beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode
eine gesetzliche Regelung zum massiven Ausbau
der Betreuungsplätze für Kinder ab 1 Jahr zu verabschieden. Danach sollen
bundesweit 750.000 Plätze bis zum Jahr 2013 geschaffen werden. Mit dem
angestrebten Ziel soll eine Versorgungsquote von 35 % erreicht werden.
Die zuständigen Ministerien haben sich bereits im April 2007 gemeinsam
mit dem Bund und den kommunalen Spitzenverbänden auf das Ziel verständigt, bis
2013 bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter drei Jahren versorgen zu
können und damit dem bestehenden Bedarf Rechnung zu tragen.
Das Ausbauziel, in
Deutschland bis zum Jahr 2013 ein Angebot von 750.000 Betreuungsplätzen für
unter dreijährige Kinder bereitzustellen, liegt weit jenseits dessen, was noch
vor wenigen Jahren im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) als ein
bedarfsgerechtes Angebot angesehen wurde. Bis spätestens 2013, so die
Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, werden rund 750.000
Betreuungsplätze - Einrichtungen und Tagespflege nach dem individuellen
Bedarf - für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt. Damit werden
lt. Bundesfamilienministerin von der Leyen Angebote geschaffen, die junge Eltern
vor Ort bereits seit langem nachfragen und die ein Stück mehr Lebensqualität
und in der Zwischenzeit auch einen wichtigen Standortvorteil für jede Stadt und
Gemeinde darstellen.
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz
Im Oktober 2007
haben sich Bund und Länder über Wege und Mittel der Finanzierung zum weiteren Ausbau
der Kinderbetreuung für unter 3-Jährige verständigt.
Das Bundeskabinett
hat eine Verwaltungsvereinbarung zu den Investitionskosten, welches als
Sondervermögen den Ländern zur Verfügung gestellt werden soll, erarbeitet.
Eingebettet wird diese Verwaltungsvereinbarung in ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz,
das noch 2007 in Kraft treten soll. Insgesamt werden in dem Zeitraum von 2008
bis 2013 2,15 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stehen. Sollte
das Kabinett und anschließend die Länder der Verwaltungsvereinbarung zustimmen
und ein entsprechendes Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten, werden ab 1.
Januar 2008 Investitionskosten an die Kommunen fließen. Nach dem vorliegenden
Entwurf der Verwaltungsvereinbarung sollen Investitionsmaßnahmen, die vom 1.
Januar 2008 bis 31. Dezember 2013 durchgeführt werden, förderungsfähig sein.
Allerdings soll das nähere Verfahren durch die Länder bestimmt werden.
Bis
2013 soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter
drei Jahren entstehen. Der Deutsche Bundestag beschloss für die
Einrichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" in Höhe
von 2,15 Milliarden Euro für den Ausbau der Kleinkindbetreuung. Die Beratung im
Bundesrat steht noch aus, geplant ist, dass das Gesetz am 31. Dezember 2007 in
Kraft tritt.
Ab dem Jahr 2009 ist eine Beteiligung des Bundes an
den Betriebskosten vorgesehen. Darüber hinaus ist in der Vereinbarung
festgelegt, dass ab dem Jahr 2014 der Bund sich mit jährlich 770 Millionen Euro
an den Betriebskosten beteiligen will. Diese
Beteiligung erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern.
Die
Länder haben sich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Bundesmittel bei den Kommunen
ankommen. Sie haben sich weiter verpflichtet, ebenfalls eigene finanzielle
Voraussetzungen zu schaffen.
Der Bundesfinanzminister kündigte an, sehr
genau darauf zu achten, "dass das Geld auch da ankommt, wo es ankommen
soll". Die Länder sollen jeweils am Jahresende belegen, dass das Geld
tatsächlich für Neubau oder Modernisierung von Krippen ausgegeben wurde. Im
Gegenzug haben die Länder zugesagt, dafür Sorge zu tragen, dass das zusätzliche
Geld für die laufende Betreuung auch tatsächlich an die Kommunen weitergegeben
wird.
Das Land NRW geht davon aus, dass die Beteiligung des Bundes an den
Gesamtkosten die Investitions- und Betriebskosten umfasst und fordert, dass das
Finanzierungskonzept so gestaltet wird, dass die Mittel über die Länder
zweckgebunden und unabhängig vom jeweils erreichten Versorgungsgrad für den
Ausbau und die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung für unter Dreijährige zur
Verfügung gestellt werden. Länder, die sich bislang schon beim Ausbau der
Kinderbetreuung überdurchschnittlich engagiert haben, dürfen nicht
benachteiligt werden.
Fraglich ist aber, ob vier Milliarden Euro Bundesbeteiligung ausreichen,
um einen Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige zu verwirklichen.
Dies hängt stark davon ab, wie viel Geld die Länder aufwenden. Die Länder sind
daher im nächsten Schritt in der Pflicht.
Die Länder sind zu zusätzlichen Zahlungen an die Kommunen verpflichtet,
wenn der verabredete Rechtsanspruch realisiert wird. Dann müssen sie gemäß den
Konnexitätsgesetzen in den jeweiligen Ländern den Kommunen die Kosten dieser
zusätzlichen Aufgabe ausgleichen.
3. Bedarfsermittlung
Die
Kindergartenbedarfsplanung wurde bis zum Kindergartenjahr 2013 / 2014
fortgeschrieben. Damit liegt eine Ausbauplanung bis zur Einführung des
Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab einem Jahr vor. Die
Kindergartenbedarfsplanung geht von der Zielvorgabe aus
Ø eine
Betreuungsquote von 35 % zum Kindergartenjahr 2013 / 2014 zu realisieren
und
Ø einen
bedarfsorientierten und kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 zu prognostizieren.
Die
Kindergartenbedarfsplanung umfasst den Kindergartenbedarfsplan für die
Altersgruppe der 3 bis 6-jährigen mit hineinwachsendem Jahrgang. Der
hineinwachsende Jahrgang wurde wie in den vergangenen Jahren mit 25 %
berücksichtigt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich hierbei um eine
realistische Größe handelt, da die bisherigen Prognosen zur Bedarfsentwicklung
zutreffend waren. Die Geburtenzahlen für den 3. Jahrgang berücksichtigen, dass der Stichtag für die
Einschulung bis zum Schuljahr 2014 / 2015 um insgesamt 5 Monate verschoben wird
– siehe im Einzelnen Anlage 1.
Anlage 2 bildet den Kindergartenbedarfsplan für
Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren ab. Hierbei wurde von einer
durchschnittlichen Versorgungsquote von 35 % ausgegangen, wobei unterschieden
wird zwischen Kindern unter 1 Jahr (1. Jahrgang) – hier wurde eine
Versorgungsquote von 20 % unterstellt – und Kindern im Alter von 1 Jahr bis
unter 3 Jahren (2. und 3. Jahrgang) mit einer Versorgungsquote von 40 %. Die
Versorgungsquote berücksichtigen das bisherige Nachfrageverhalten der Eltern,
was auch in direktem Zusammenhang mit dem Elterngeld zu sehen ist. Der
ermittelte Bedarf (Soll) wurde dem Betreuungsangebot (Ist) gegenübergestellt
und gibt als Differenz einen zusätzlichen Platzbedarf oder einen Überhang aus.
Anlage 3 differenziert bei der Versorgung zwischen
Tagespflege (30 % des Gesamtbedarfs) und Betreuungsangeboten in Einrichtungen
(70 %).
Anlage 4 konkretisiert den Bedarf der Kinder von 1
Jahr bis unter 3 Jahren und stellt den Bedarf an Betreuungsplätzen dar.
Anlage 5 weist die Versorgungssituation der
2-jährigen Kinder aus.
Anlage 6 stellt die Versorgungssituation der Kinder
ab 4 Monaten bis unter 3 Jahren bei Einrichtung von 3 zusätzlichen Gruppen für Kinder
unter 3 Jahren zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 dar. Hieraus geht
hervor, dass die Versorgungsquote
von 12,6 % im Kindergartenjahr 2007 / 2008 auf 14,4 % zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 steigt.
4. Bestandsermittlung
In Hilden stehen
für die Altersgruppe der Kinder 0 bis unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2007 /
2008
Ø 105 Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen und Betreuungsnestern
Ø 45 Tagespflegeplätze
zur Verfügung.
Im
Kindergartenjahr 2007 / 2008 sind insgesamt 1.501 Kindergartenplätze für
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren vorhanden. Hierbei ist nochmals zu unterscheiden
nach
Ø
870 Kindergartenplätzen und
Ø
631 Tagesplätzen.
5. Bedarfsanalyse
5.1 Versorgung von Kindern im Alter von 4
Monaten bis unter 3 Jahren
Das Gesetz
zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für
Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht bis
zum Jahr 2010 einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter
Dreijährige vor. Ziel ist es, das Betreuungsangebot überall dem
örtlichen Bedarf anzupassen. Künftig soll für jedes fünfte Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren soll zu 70 % von Tageseinrichtungen für Kinder und
zu 30 % von Tagesmüttern gedeckt werden.
In Hilden liegt die Versorgungsquote für Kinder unter 3
Jahren derzeit bei 13 %. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz legt eine Versorgungsquote von 20 % und sog. „Bedarfskriterien“
fest. Danach sind die Kommunen verpflichtet bis zum Jahr 2010 Plätze in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege für die Kleinstkinder zu schaffen,
Ø
deren Eltern entweder beide
berufstätig,
Ø
allein erziehend oder
Ø
besonders beansprucht sind.
Ø
Gleiches gilt für Kinder, deren
Erziehung in der Familie nicht gewährleistet ist.
In
Hilden sind seit 2004 die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren erheblich
ausgebaut worden – allerdings ausschließlich mit kommunalen Mitteln.
Es
wurden eine Hortgruppe, 1 große altersgemischte Gruppe und 3
Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen umgewandelt. Die
Umwandlungen erfolgten bei der SPE-Mühle, der Ev. Kindertageseinrichtung Die
Arche (2 Gruppen), Kindergarten Im Park und der Kindertageseinrichtung der AWO Kolpingstraße.
In
den kleinen altersgemischten Gruppen werden 9 Kinder unter 3 Jahren und 6
Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren betreut. Außerdem wurden 6
Betreuungsnester für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren - davon 2
Betreuungsnester in Kooperation mit der Firma Qiagen – eingerichtet. Hinzu
kommen durchschnittlich 10 Plätze im Rahmen des § 9 GTK NRW (Kinder anderer
Altersgruppen) und 45 Tagespflegeplätze. Damit stehen insgesamt 150 Betreuungsplätze
für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung, die alle belegt sind.
Die
Nachfrage ist insbesondere für die Kinder ab 2 Jahren erheblich höher.
Festzustellen ist, dass mit Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3
Jahren die Nachfrage für diese Altersgruppe erheblich zugenommen hat. Die
Nachfrage richtet sich schwerpunktmäßig an institutionelle Betreuung, während
Tagespflege schwerpunktmäßig für Randzeitenbetreuung bzw. für Betreuungen
außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen (z.B. über Nacht oder
am Wochenende) nachgefragt wird. Dass hoher Bedarf nach Betreuungsangeboten für
Kinder unter 3 Jahren besteht, zeigten bereits die Ergebnisse der
Bedarfsumfrage durch die Firma GEBIT im Auftrag der Stadt Hilden im Jahre 2003
/ 2004. Unter Berücksichtigung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes sollen die
Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren schrittweise ausgebaut
werden. Bis zum Jahre 2010 sollen
gem. Tagesbetreuungsausbaugesetz für 20
% der unter 3-Jährigen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Für eine
Versorgungsquote von 20 % werden zum Kindergartenjahr 2010 / 2011 250
Betreuungsplätze für die Altersgruppe der Kinder im Alter von 4 Monaten bis
unter 3 Jahren benötigt.
Zwischen
Bund und Ländern wurde im Oktober 2007 der Konsens erzielt, dass bis zum Jahre
2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder mit Vollendung des
ersten Lebensjahres umgesetzt und eine durchschnittliche Versorgungsquote von
35 % erreicht werden soll. Eine durchschnittliche Versorgungsquote von 35 % für Kinder ab 4 Monate bis unter 3 Jahren
wird erreicht, wenn die Stadt Hilden insgesamt 432 Betreuungsplätze für die Altersgruppe der unter 3-jährigen
einrichtet. Dies bedeutet eine Steigerung der Versorgungsquote innerhalb von 3
Jahren um ca. 70 %.
Anhand
der Nachfragesituation ist festzustellen, dass die lt.
Tagesbetreuungsausbaugesetz vorgesehenen 20 % Versorgungsquote keinesfalls
ausreichend ist. Um einen bedarfsorientierten
und kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsangebote zu erreichen, sollte
entsprechend der als Anlage beigefügten Kindergartenbedarfsplanung für die
Altersgruppe der unter 3-jährigen für das Kindergartenjahr
2010 / 2011 eine Versorgungsquote von 26 % angestrebt werden. Diese
Versorgungsquote entspricht der im Jahre 2003/2004 von der Firma Gebit
durchgeführten Bedarfserhebung für Kinder unter 3 Jahren. Die Firma Gebit ist
bei vorsichtiger Schätzung von einer Versorgungsquote von mindestens 25 % für
diese Altersgruppe ausgegangen. Aufgrund der qualifizierten Erhebung und
Analyse seitens der Firma Gebit wurde diese Versorgungsquote sowohl seitens des
Fachausschusses als auch der Verwaltung als Zielperspektive akzeptiert.
5.2 Versorgung von Kindern im Alter von 3 bis
6 Jahren
Der vorliegenden
Kindergartenbedarfsplanung 2008 – 2013 beruht zum einen auf den Einwohnermeldedaten (bereits geborene
Kinder im Alter bis 6 Jahre) und zum anderen auf der Fortschreibung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Hilden.
Der Rückgang der Geburtenquote setzt sich
auch in den nächsten Jahren kontinuierlich fort – verstärkt wird diese Entwicklung
durch die Änderung des Schulgesetzes NRW, wonach der Stichtag für die
Einschulung bis zum Jahre 2013 um letztlich 5 Monate vorgezogen wird. Damit
reduziert sich der Jahrgang im letzten Kindergartenjahr um ca. 40 %. Rückläufige
Geburtenrate und Vorziehen des Stichtags für die Einschulung haben zur Folge,
dass bereits im Kindergartenjahr 2007 / 2008 lt. Kindergartenbedarfsplanung 21
weitere Kindergartenplätze zur Versorgung der Kinder unter 3 Jahren zur
Verfügung stehen. Dieser Trend setzt sich in den kommenden Jahren weiter fort.
Auf den ersten Blick könnte dies zu der Fehlinterpretation führen, dass der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres
bei einer Versorgungsquote von 35 % zu einem erheblichen Teil durch die
rückläufigen Bedarfszahlen der Altersgruppen 3 bis 6-jährige realisiert werden
könnte (Bedarf an zusätzlichen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren 282 Plätze –
204 Überhangplätze bei den 3 bis 6-jährigen).
Hierbei bleibt
aber außer acht, dass mit in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes zum
01.08.2008 veränderte Gruppenstrukturen vorgegeben werden, die einen
erheblichen Abbau von Kindergartenplätzen zur Folge haben werden. Das KiBiz
sieht eine Gruppenstärke von 25 Kindern nur noch für die Altersgruppe der 3 bis
6-jährigen bei einer Betreuungszeit von 25 oder 35 Wochenstunden
vor. Bei einer Betreuungszeit von 45 Wochenstunden sowie bei allen den Gruppen
für Kinder von 2 bis 6 Jahren beträgt die Gruppenstärke nur 20 Kinder – bei der
Gruppe für Kinder von 4 Monate bis 3
Jahren beträgt die Gruppenstärke nur 10 Kinder. Aus den zahlreichen
Beratungsgesprächen mit Trägervertretern und Kindergartenleitungen ist bereits
erkennbar, dass die Gruppe der 3 – 6jährigen künftig kaum angeboten werden
wird. Damit wird sich bei Zugrundelegen der aktuellen Anzahl von 35 Kindergartengruppen
ohne Übermittagbetreuung die Zahl der Kindergartenplätze um bis zu 175 Plätze
reduzieren – bei Umwandlung von Kindergartengruppen in Gruppen für Kinder unter
3 Jahren (10 Plätze) wird sich diese Zahl nochmals drastisch erhöhen. Hinzu
kommt, dass durch die Belegung der Kindergartenplätze künftig mit Kindern unter 3 Jahren (bisher 3 bis
6-jährige) weitere Plätze für die Altersgruppe der 3 – 6-jährigen entfallen.
Gemäß Kindergartenbedarfsplanung
(s. Anlage) ist für das Kindergartenjahr 2013 / 2014 von einem Bedarf an
Kindergartenplätzen von 427 auszugehen, dem lediglich 150 Betreuungsplätze für
Kinder unter 3 Jahren gegenüber stehen.
Eine konkrete
Aussage, wie viele Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden müssen,
um die von Land und Bund für 2013 vorgegebene Versorgungsquote von 35 % sicherzustellen,
ist erst möglich, wenn die Träger ihre Vorstellungen zur künftigen Struktur
ihrer Einrichtungen vorgestellt haben. Hierzu sind die Trägervertreter für den
26.11.2007 eingeladen. Im zweiten Schritt sind Vorstellungen der Träger zur
künftigen Kindergartenstruktur seitens des örtlichen Jugendhilfeträgers mit der
Kindergartenbedarfsplanung abzugleichen und ggfs. einvernehmlich anzupassen.
Erst danach ist eine Aussage möglich, wie viele zusätzliche Plätze für Kinder
unter 3 Jahren geschaffen werden müssen. Festzustellen ist aber bereits heute,
dass zahlreiche zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden
müssen.
Um dem dringenden
Bedarf nach zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 gerecht zu
werden, schlägt die Verwaltung die Einrichtung von 3 zusätzlichen Gruppen für
Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 vor.
Hierdurch werden 30 zusätzliche Plätze geschaffen. Für diese Aufstockung des
Angebotes kämen aus Sicht des örtlichen Jugendhilfeträgers die Ev.
Kindertageseinrichtung Die Arche, die kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad
und ggfs. die Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe in Frage.
5.3 Versorgung behinderter Kinder in
Kindertageseinrichtungen
Im Bereich der
Stadt Hilden ist die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V.
Träger von 2 integrativen Kindertageseinrichtungen
Ø 2 integrative
Gruppe in der Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen
Ø 3 integrative
Gruppen in der Kindertageseinrichtung Ellen Wiederhold.
Dem gestiegenen
Bedarf an Betreuungsplätzen für behinderte Kinder wurde zum Kindergartenjahr
2007 / 2008 dahingehend Rechnung getragen, dass die große altersgemischte
Kindergartengruppe in der Integrativen Kindertageseinrichtung Karnaper
Regenbogen, die eine rückläufige Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder
über 6 Jahren zu verzeichnen hatte, in eine integrative Gruppe umgewandelt
wurde. Damit stehen ab dem Kindergartenjahr 2007 2008 insgesamt 25 Plätze (je Gruppe 15 Plätze
– davon 5 Plätze für behinderte Kinder) zur Verfügung. Weitere Betreuungsplätze
bietet der heilpädagogische Kindergarten in Langenfeld.
6. Fazit
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter ist
ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Schlüsselproblem für junge Eltern. Die
Kindertagesbetreuung muss ausgebaut werden. Der Ausbau ist aber nur unter der
Voraussetzung finanzierbar, dass Bund und Länder sich dauerhaft an den Kosten
dieser Aufgabe beteiligen.
Abschließend ist
festzustellen, dass
a)
Der Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz für Kinder der Altersstufe 3 bis 6 Jahren wird
in Hilden füllt.
b)
Aufgrund der rückläufigen
Geburtenrate in Verbindung mit dem vorgezogenen Stichtag für die
Einschulung können bereits im Kindergartenjahr 2007 / 2008 vermehrt Kinder
unter 3 Jahren in Regelgruppen betreut werden. Mit der Umsetzung des
Kinderbildungsgesetzes werden verstärkt Gruppen für Kinder von 2 – 6 Jahren
eingerichtet, was zu einer Reduzierung der bisherigen Plätze für Kinder von 3
bis 6 Jahren führt, sodass langfristig keine Kindergartengruppen geschlossen
werden müssen. Die Entscheidung der Kath. Kirche, ihr Betreuungsangebot dem
durch die Kath. Kindergartenplanung ermittelten Bedarf anzupassen, bleibt
hiervon unberührt.
c)
Zum Kindergartenjahr 2007 / 2008 beträgt die
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren 12,6 % und liegt damit über dem
Landesdurchschnitt.
Um eine
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren von 20 % zum Kindergartenjahr 2010 /
2011 zu erreichen und zum Kindergartenjahr 2013 / 2014 den Rechtsanspruch ab
dem Vollendeten 1. Lebensjahr und damit eine durchschnittliche Versorgungsquote
von 35 % für Kinder unter 3 Jahren zu gewährleisten, müssen zusätzliche Gruppen
für Kinder unter 3 Jahren eingerichtet werden.
d)
Zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 werden 3
zusätzliche Kindergartengruppen für Kinder unter 3 Jahren (je 10
Betreuungsplätze) bei den Kindertageseinrichtungen Die Arche (Ev. Kita), St.
Konrad (Kath. Kita) und der Johanniter Unfallhilfe eingerichtet.
Durch die
Einrichtung dieser zusätzlichen 30 Plätze wird die Versorgungsquote für Kinder
unter 3 Jahren von 12,6 % (Kindergartenjahr 2007 / 2008) auf 14,4 % zum Kindergartenjahr
2008 / 2009 erhöht.
e) Die
Einrichtung der zusätzlichen 3 Gruppen führt in 2008 zu Netto-Mehrausgaben von
101.300 Euro (Kalkulationsgrundlage 5 Monate). Die Haushaltsmittel sind in den
Haushalt 2008 einzustellen.
Die vom Bund mit der Verabschiedung des TAG angekündigte Refinanzierung
der dort beschriebenen Ausbauprogramme durch die Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist in Hilden nicht angekommen. Alle bisher neuen
Plätze mussten allein aus kommunalen Finanzmitteln geschaffen werden. Der
Ausbau von weiteren Plätzen kann daher nur mit einer ausreichenden Beteiligung
von Bundes- und Landesmitteln realisiert werden. Ob Bundes- und / oder
Landesmittel zur Finanzierung der Investitionskosten und der Betriebskosten
2008 zur Verfügung stehen, hängt dem noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren
des Bundes ab.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Mittel stehen zur Verfügung: |
|
|||
Investitions-Nr.: |
|
|
||
Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja |
||
2008 |
131.300 |
47.900 |
|
Gesetzl. Betriebskostenzuschuss |
|
17.900 |
|
|
Freiwilliger Betriebskostenzuschuss |
|
|
|
|
(Kalkulation bezieht sich auf 3 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren für
das Kindergartenjahr 2008 / 2009 - 5 Monate 2008) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sichtvermerk Kämmerer |
Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Im Stellenplan enthalten: |
Ja |
|
|
Planstelle(n): |
Sichtvermerk
Personaldezernent |
||