Betreff
Betr.: Ferdinand-Lieven-Schule - Förderschule , Lernen'
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden
und der Stadt Haan über den Zusammenschluss von Förder-
schulen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/300
Aktenzeichen
SV 51/300
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Stadt Haan über den Zusammenschluss der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ‚Lernen’ in den Städten Hilden und Haan in der als Anlage beifügten Fassung abzuschließen.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Gemäß Schulgesetz NRW sind für den geordneten Betrieb einer Förderschule ‚Lernen’ 144 Schülerinnen / Schüler erforderlich. Diese Gesamtzahl darf mit Zustimmung der oberen Schulaussichtsbehörde bis zu 50 % (72 Schülerinnen / Schüler) unterschritten werden, wenn schulorganisatorische Verhältnisse oder die Gewährleistung eines zumutbaren Schulbesuchs dies erfordern.

Eine entsprechende Genehmigung wurde für die Förderschule Lernen in Hilden bis 2008 erteilt. Dieser untere Schwellenwert von 72 ist erreicht. Inwieweit bei der erkennbaren Entwicklung der Kinderzahlen dieser Wert von 72 sicher und dauerhaft überschritten wird, lässt sich lt. Aussage des Gutachters Herr Dr. Jansen im Schulentwicklungsplan 2007 nicht nachvollziehbar begründen, u.a., weil im neuen Schulgesetz NRW der Integrationsgedanke verstärkt wird und die postulierte individuelle Förderung zu einer Verringerung der Verfahren zur Sonderpädagogischen Förderung führen wird. Aus gutachtlicher Sicht wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Kinder an den Förderschulen abnehmen und den Neuordnungsbedarf weiter verstärken wird. Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes wurden drei Lösungen für eine solche Neuordnung aufgezeigt:

 

1.                  Stufenweise Zusammenlegung der beiden Förderschulen Lernen von Hilden und Haan mit Standort Hilden, wie ein Schulverbund mit zwei Standorten in Hilden und Haan nicht genehmigungsfähig ist. Nach ersten Schätzungen würde sich dadurch die Schülerinnen- und Schülerzahl um etwa 46 (ohne Gruitener Schülerinnen und Schüler um 40) längerfristig erhöhen.

2.                  Führung einer Förderschule mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten (z.B. Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) in integrativer Form im Verbund und Ausbau als Kompetenzzentrum.

3.                  Kombination dieser beiden Lösungen.

 

Aus gutachtlicher Sicht wurde empfohlen

 

1.                  Kurzfristiger Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Haan mit dem Ziel, die Förderschule Lernen in Hilden zu stärken durch Verbreiterung des Potenzials. Kinder aus Haan sollten an dem derzeitigen Standort verbleiben und nur Neuaufnahmen an dem Standort in Hilden erfolgen, solange dies pädagogisch vertretbar ist.

2.                  Stärkung der integrativen Beschulung an Allgemeinen Schulen mit der Konsequenz sinkender Zahlen an den Förderschulen

3.                  Mittelfristig Errichtung eines Kompetenzzentrums.

 

Bei Förderschulen bestehen keine Schulbezirke. Daher ist damit zu rechnen, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler aus Haan, die z.Zt. dort die Förderschule Lernen besuchen, in die Förderschule nach Hilden wechseln würden. Darüber hinaus wird man nicht sofort alle Jahrgänge an einem Standort zusammenfassen, sondern voraussichtlich einen stufenweisen Übergang finden.

 

Wie bereits im Schulentwicklungsplan 2007 der Stadt Hilden aufgezeigt, wird die Schülerzahl von 144 bereits seit einigen Jahren in Hilden unterschritten – gleiches gilt auch für die Förderschule Lernen der Stadt Haan. Aktuell besuchen 72 Schülerinnen und Schüler die Ferdinand-Lieven-Schule in Hilden. Nach Einschätzung des zuständigen Schulrates des Schulamtes Mettmann ist in den kommenden Jahren mit einer Unterschreitung der Grenze zu rechnen und eine Verlängerung der noch bis zum Ende des Schuljahres 2007 / 2008 geltenden Ausnahmegenehmigung in Frage zu stellen. Nach der aktuellen Schülerentwicklung ist eine mittelfristige und darüber hinaus dauerhafte Überschreitung der genehmigungsfähigen Mindestgrenze als unwahrscheinlich anzusehen. Somit besteht auch für die Stadt Hilden Handlungsbedarf hinsichtlich einer genehmigungsfähigen Förderschule Lernen.

 

Die Schülerprognose für die Stadt Haan, die auslaufende Genehmigung zum Ende des Schuljahres 2006 / 2007 und die Aussagen sowohl des zuständigen Schulrates des Schulamtes Mettmann als auch der Bezirksregierung Düsseldorf zur künftigen Gestaltung eines geordneten Schulbetriebs bei der Förderschule ‚Lernen’ haben die Stadt Haan veranlasst, bereits Mitte 2006 mit den Nachbargemeinden im Kreis Mettmann Kontakt hinsichtlich eines Zusammenschlusses der Förderschulen aufzunehmen.

 

Der Rat der Stadt Haan hat am 20.06.2007 beschlossen, die Pestalozzi-Schule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – zum 31.07.2007 auslaufend aufzulösen. Die entsprechende Genehmigung  wurde bei der oberen Schulaufsichtsbehörde beantragt. Die Verwaltung der Stadt Haan wurde auftragt, mit den Nachbarstädten Hilden und Mettmann Verhandlungen mit dem Ziel eines Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu führen.

 

Es ist Wunsch der Stadt Haan, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung sowohl mit der Stadt Mettmann als auch mit der Stadt Hilden abzuschließen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Mettmann soll sich ausschließlich auf den Stadtteil Gruiten beziehen, da dort eine größere Nähe zur Stadt Mettmann besteht. Aktuell besuchen sechs Kinder aus Gruiten die Förderschule in Haan. Die Kinder aus den anderen Stadtteilen der Stadt Haan sollen die Förderschule in Hilden besuchen. Alle Beteiligten sehen keine Probleme bei der Umsetzung eines solchen Wunsches. Die Bezirksregierung hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es zulässig sei, mit unterschiedlichen Städten öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abzuschließen.

 

Für die Stadt Haan ist eine Auflösung der dortigen Förderschule unumgänglich, da die Pestalozzischule ab 01.08.2007 ohne gültige Ausnahmegenehmigung läuft und der zuständige Schulrat den Schulleiter angewiesen hat, ab sofort keine Schülerinnen und Schüler mehr aufzunehmen. Der Rat der Stadt Haan hat folglich die Auflösung der Haaner Förderschule beschlossen. Demzufolge durften zum Schuljahr 2007 / 2008 bereits keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden. Die endgültige Auflösung der Schule erfolgt, wenn ein ordnungsgemäßer Unterricht nicht mehr zu gewährleisten ist. Zwischen der Stadtverwaltung Haan und dem zuständigen Schulrat besteht Einvernehmen, dass die Übergangszeit mindestens zwei Jahre dauern wird. Um weiterhin eine Förderung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist die Stadt Haan bestrebt, mit der Stadt Hilden eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Aufgrund der räumlichen Nähe des Ortsteils Gruiten zur Stadt Mettmann soll für die Schülerinnen und Schüler aus diesem Ortteil eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Städten Mettmann und Haan  geschlossen werden.

Die Kooperationsvereinbarung stellt für die betroffenen Eltern sicher, dass ihr Kind an der vereinbarten Schule aufgenommen werden und die Stadt Haan die notwendigen Kosten tragen muss. Den Eltern steht es aber frei, ihr Kind an jeder beliebigen anderen Schule des festgestellten Förderzweiges anzumelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht dort allerdings nicht.

 

Zur Sicherung des Förderschulbetriebs in der Stadt Haan werden die Haaner Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz im Ortsteil Gruiten haben von der Förderschule Lernen der Stadt Hilden – Ferdinand-Lieven-Schule – übernommen.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Städte Hilden und Haan im Innenverhältnis. So wird u.a. festgelegt, dass sich die Stadt Haan an den bei der Stadt Hilden anfallenden Personal- und Sachkosten der Ferdinand-Lieven-Schule (z.B. Kosten für Schulsekretärin und Hausmeister, Unterhaltung der Gebäude und Außenanlagen, Bewirtschaftungskosten, Sachversicherungen sowie Leistungen des Bauhofes) mit einem Pro-Kopf-Anteil pro Haaner Schülerin / Schüler beteiligt. Die Kostenkalkulation für die Ferdinand-Lieven-Schule ergab einen Kostenanteil von 1.171 Euro je Schüler / Haushaltsjahr. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2008 würde sich bei einem Schüleraufkommen von 40 Schülerinnen und Schülern aus Haan ein Kostenanteil von 46.850 Euro / Jahr für die Stadt Haan ergeben. Die kalkulierten Gesamtkosten betragen 134.693 Euro – ausgehend von 115 Schülerinnen und Schülern. Da die Pestalozzi-Schule auslaufend aufgelöst wird, ist davon auszugehen, dass zum kommenden Schuljahr die Schülerzahl von 40 noch nicht erreicht wird und der Kostenanteil der Stadt Haan entsprechend niedriger ausfallen wird.

 

 

Schulbetriebsausgaben, Lernmittel und Schülerbeförderungskosten für Haaner Schülerinnen und Schüler sind von der Stadt Haan vollständig zu tragen.

 

Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.08.2007 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Die Vereinbarung ist mit einer Frist von drei Jahren zum Ende eines Schuljahres kündbar.

 

Von den Vertretern der Städte Haan und Hilden wurde gemäß § 23 ff des Gesetzes für kommunale Gemeinschaftsarbeit eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Zusammenschluss der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ‚Lernen’ in den Städten Haan und Hilden“ erarbeitet – die Vereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Ein beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die 23. Sitzung des Rates der Stadt Haan am 11.09.2007 zum Tagesordnungspunkt 9 „Pestalozzischule – hier: Beschluss über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Städten Hilden und Mettmann“ ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

Fazit

 

Die rückläufigen Schülerzahlen bei den Förderschulen haben zur Folge, dass künftig nicht mehr in jeder Stadt ein entsprechendes Schulangebot vorgehalten werden kann, da die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen (144 Schülerinnen / Schüler bzw. mit Ausnahmegenehmigung sicher und dauerhaft mindestens 72 Schülerinnen / Schüler) nicht mehr erfüllt werden können. Um den Schülerinnen und Schülern ein Förderangebot in Wohnortnähe machen zu können, ist ein Zusammenschluss von Nachbargemeinden sinnvoll und wird auch vom Schulamt Mettmann und der Bezirksregierung Düsseldorf initiiert. Die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Hilden und Haan stellt eine im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu begrüßende Lösung dar.

Es bleibt abzuwarten, ob die Entwicklung der Schülerzahlen weiteren Handlungsbedarf – z.B. Zusammenschluss verschiedener Förderschwerpunkte – in den kommenden Jahren erfordert.

 

 

 

 

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

030106

Bezeichnung: 

Sonderschulen

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 



Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja

 

Planstelle(n):  

Sichtvermerk Personaldezernent