Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden
und der Stadt Haan über den Zusammenschluss von Förder-
schulen
Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung
im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Stadt Haan über den
Zusammenschluss der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ‚Lernen’ in den
Städten Hilden und Haan in der als Anlage beifügten Fassung abzuschließen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß Schulgesetz
NRW sind für den geordneten Betrieb einer Förderschule ‚Lernen’ 144 Schülerinnen
/ Schüler erforderlich. Diese Gesamtzahl darf mit Zustimmung der oberen
Schulaussichtsbehörde bis zu 50 % (72 Schülerinnen / Schüler) unterschritten
werden, wenn schulorganisatorische Verhältnisse oder die Gewährleistung eines
zumutbaren Schulbesuchs dies erfordern.
Eine entsprechende
Genehmigung wurde für die Förderschule Lernen in Hilden bis 2008 erteilt.
Dieser untere Schwellenwert von 72 ist erreicht. Inwieweit bei der erkennbaren
Entwicklung der Kinderzahlen dieser Wert von 72 sicher und dauerhaft überschritten
wird, lässt sich lt. Aussage des Gutachters Herr Dr. Jansen im
Schulentwicklungsplan 2007 nicht nachvollziehbar begründen, u.a., weil im neuen
Schulgesetz NRW der Integrationsgedanke verstärkt wird und die postulierte
individuelle Förderung zu einer Verringerung der Verfahren zur
Sonderpädagogischen Förderung führen wird. Aus gutachtlicher Sicht wird davon
ausgegangen, dass die Anzahl der Kinder an den Förderschulen abnehmen und den
Neuordnungsbedarf weiter verstärken wird. Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes
wurden drei Lösungen für eine solche Neuordnung aufgezeigt:
1.
Stufenweise Zusammenlegung der beiden Förderschulen
Lernen von Hilden und Haan mit Standort Hilden, wie ein Schulverbund mit zwei
Standorten in Hilden und Haan nicht genehmigungsfähig ist. Nach ersten
Schätzungen würde sich dadurch die Schülerinnen- und Schülerzahl um etwa 46
(ohne Gruitener Schülerinnen und Schüler um 40) längerfristig erhöhen.
2.
Führung einer Förderschule mit unterschiedlichen
Förderschwerpunkten (z.B. Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache)
in integrativer Form im Verbund und Ausbau als Kompetenzzentrum.
3.
Kombination dieser beiden Lösungen.
Aus gutachtlicher
Sicht wurde empfohlen
1.
Kurzfristiger Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit der Stadt Haan mit dem Ziel, die Förderschule Lernen in Hilden
zu stärken durch Verbreiterung des Potenzials. Kinder aus Haan sollten an dem
derzeitigen Standort verbleiben und nur Neuaufnahmen an dem Standort in Hilden
erfolgen, solange dies pädagogisch vertretbar ist.
2.
Stärkung der integrativen Beschulung an Allgemeinen
Schulen mit der Konsequenz sinkender Zahlen an den Förderschulen
3.
Mittelfristig Errichtung eines Kompetenzzentrums.
Bei Förderschulen
bestehen keine Schulbezirke. Daher ist damit zu rechnen, dass nicht alle Schülerinnen
und Schüler aus Haan, die z.Zt. dort die Förderschule Lernen besuchen, in die
Förderschule nach Hilden wechseln würden. Darüber hinaus wird man nicht sofort
alle Jahrgänge an einem Standort zusammenfassen, sondern voraussichtlich einen
stufenweisen Übergang finden.
Wie bereits im
Schulentwicklungsplan 2007 der Stadt Hilden aufgezeigt, wird die Schülerzahl
von 144 bereits seit einigen Jahren in Hilden unterschritten – gleiches gilt
auch für die Förderschule Lernen der Stadt Haan. Aktuell besuchen 72
Schülerinnen und Schüler die Ferdinand-Lieven-Schule in Hilden. Nach
Einschätzung des zuständigen Schulrates des Schulamtes Mettmann ist in den
kommenden Jahren mit einer Unterschreitung der Grenze zu rechnen und eine
Verlängerung der noch bis zum Ende des Schuljahres 2007 / 2008 geltenden
Ausnahmegenehmigung in Frage zu stellen. Nach der aktuellen Schülerentwicklung
ist eine mittelfristige und darüber hinaus dauerhafte Überschreitung der
genehmigungsfähigen Mindestgrenze als unwahrscheinlich anzusehen. Somit besteht
auch für die Stadt Hilden Handlungsbedarf hinsichtlich einer
genehmigungsfähigen Förderschule Lernen.
Die
Schülerprognose für die Stadt Haan, die auslaufende Genehmigung zum Ende des
Schuljahres 2006 / 2007 und die Aussagen sowohl des zuständigen Schulrates des
Schulamtes Mettmann als auch der Bezirksregierung Düsseldorf zur künftigen
Gestaltung eines geordneten Schulbetriebs bei der Förderschule ‚Lernen’ haben
die Stadt Haan veranlasst, bereits Mitte 2006 mit den Nachbargemeinden im Kreis
Mettmann Kontakt hinsichtlich eines Zusammenschlusses der Förderschulen
aufzunehmen.
Der Rat der Stadt
Haan hat am 20.06.2007 beschlossen, die Pestalozzi-Schule – Förderschule mit
dem Förderschwerpunkt Lernen – zum 31.07.2007 auslaufend aufzulösen. Die
entsprechende Genehmigung wurde bei der
oberen Schulaufsichtsbehörde beantragt. Die Verwaltung der Stadt Haan wurde
auftragt, mit den Nachbarstädten Hilden und Mettmann Verhandlungen mit dem Ziel
eines Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu führen.
Es ist Wunsch der
Stadt Haan, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung sowohl mit der Stadt Mettmann
als auch mit der Stadt Hilden abzuschließen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
mit der Stadt Mettmann soll sich ausschließlich auf den Stadtteil Gruiten
beziehen, da dort eine größere Nähe zur Stadt Mettmann besteht. Aktuell besuchen
sechs Kinder aus Gruiten die Förderschule in Haan. Die Kinder aus den anderen
Stadtteilen der Stadt Haan sollen die Förderschule in Hilden besuchen. Alle
Beteiligten sehen keine Probleme bei der Umsetzung eines solchen Wunsches. Die
Bezirksregierung hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es zulässig sei, mit
unterschiedlichen Städten öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abzuschließen.
Für die Stadt Haan
ist eine Auflösung der dortigen Förderschule unumgänglich, da die Pestalozzischule
ab 01.08.2007 ohne gültige Ausnahmegenehmigung läuft und der zuständige
Schulrat den Schulleiter angewiesen hat, ab sofort keine Schülerinnen und
Schüler mehr aufzunehmen. Der Rat der Stadt Haan hat folglich die Auflösung der
Haaner Förderschule beschlossen. Demzufolge durften zum Schuljahr 2007 / 2008
bereits keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden. Die endgültige
Auflösung der Schule erfolgt, wenn ein ordnungsgemäßer Unterricht nicht mehr zu
gewährleisten ist. Zwischen der Stadtverwaltung Haan und dem zuständigen
Schulrat besteht Einvernehmen, dass die Übergangszeit mindestens zwei Jahre
dauern wird. Um weiterhin eine Förderung der Schülerinnen und Schüler
sicherzustellen, ist die Stadt Haan bestrebt, mit der Stadt Hilden eine
Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Aufgrund der räumlichen Nähe des
Ortsteils Gruiten zur Stadt Mettmann soll für die Schülerinnen und Schüler aus
diesem Ortteil eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Städten Mettmann und
Haan geschlossen werden.
Die
Kooperationsvereinbarung stellt für die betroffenen Eltern sicher, dass ihr
Kind an der vereinbarten Schule aufgenommen werden und die Stadt Haan die
notwendigen Kosten tragen muss. Den Eltern steht es aber frei, ihr Kind an
jeder beliebigen anderen Schule des festgestellten Förderzweiges anzumelden.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht dort allerdings nicht.
Zur Sicherung des
Förderschulbetriebs in der Stadt Haan werden die Haaner Schülerinnen und Schüler
mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz im Ortsteil
Gruiten haben von der Förderschule Lernen der Stadt Hilden –
Ferdinand-Lieven-Schule – übernommen.
Die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Städte Hilden und Haan im
Innenverhältnis. So wird u.a. festgelegt, dass sich die Stadt Haan an den bei
der Stadt Hilden anfallenden Personal- und Sachkosten der Ferdinand-Lieven-Schule
(z.B. Kosten für Schulsekretärin und Hausmeister, Unterhaltung der Gebäude und
Außenanlagen, Bewirtschaftungskosten, Sachversicherungen sowie Leistungen des
Bauhofes) mit einem Pro-Kopf-Anteil pro Haaner Schülerin / Schüler beteiligt.
Die Kostenkalkulation für die Ferdinand-Lieven-Schule ergab einen Kostenanteil
von 1.171 Euro je Schüler / Haushaltsjahr. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2008
würde sich bei einem Schüleraufkommen von 40 Schülerinnen und Schülern aus Haan
ein Kostenanteil von 46.850 Euro / Jahr für die Stadt Haan ergeben. Die
kalkulierten Gesamtkosten betragen 134.693 Euro – ausgehend von 115
Schülerinnen und Schülern. Da die Pestalozzi-Schule auslaufend aufgelöst wird,
ist davon auszugehen, dass zum kommenden Schuljahr die Schülerzahl von 40 noch
nicht erreicht wird und der Kostenanteil der Stadt Haan entsprechend niedriger
ausfallen wird.
Schulbetriebsausgaben,
Lernmittel und Schülerbeförderungskosten für Haaner Schülerinnen und Schüler
sind von der Stadt Haan vollständig zu tragen.
Die Vereinbarung
tritt rückwirkend zum 01.08.2007 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Die Vereinbarung
ist mit einer Frist von drei Jahren zum Ende eines Schuljahres kündbar.
Von den Vertretern
der Städte Haan und Hilden wurde gemäß § 23 ff des Gesetzes für kommunale
Gemeinschaftsarbeit eine „Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über den Zusammenschluss der Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt ‚Lernen’ in den Städten Haan und Hilden“ erarbeitet – die
Vereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt.
Ein beglaubigter
Auszug aus der Niederschrift über die 23. Sitzung des Rates der Stadt Haan am
11.09.2007 zum Tagesordnungspunkt 9 „Pestalozzischule – hier: Beschluss über
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Städten Hilden und Mettmann“ ist
als Anlage 2 beigefügt.
Fazit
Die rückläufigen
Schülerzahlen bei den Förderschulen haben zur Folge, dass künftig nicht mehr in
jeder Stadt ein entsprechendes Schulangebot vorgehalten werden kann, da die
gesetzlichen Mindestvoraussetzungen (144 Schülerinnen / Schüler bzw. mit
Ausnahmegenehmigung sicher und dauerhaft mindestens 72 Schülerinnen / Schüler)
nicht mehr erfüllt werden können. Um den Schülerinnen und Schülern ein
Förderangebot in Wohnortnähe machen zu können, ist ein Zusammenschluss von
Nachbargemeinden sinnvoll und wird auch vom Schulamt Mettmann und der Bezirksregierung
Düsseldorf initiiert. Die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen den Städten Hilden und Haan stellt eine im Sinne der Schülerinnen und
Schüler zu begrüßende Lösung dar.
Es bleibt
abzuwarten, ob die Entwicklung der Schülerzahlen weiteren Handlungsbedarf –
z.B. Zusammenschluss verschiedener Förderschwerpunkte – in den kommenden Jahren
erfordert.
Personelle Auswirkungen
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