Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales die Einführung einer Ermäßigungskarte für Empfängerinnen
und Empfänger sozialer Leistungen mit dem Arbeitstitel „ItterPass“.
Die Verwaltung wird beauftragt 1 Jahr
nach Einführung des ItterPasses einen Sachstandbericht vorzulegen.
Die Mittel werden im Haushaltsplan 2008 zur Verfügung gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
In Hilden erhalten
ca. 3.000 Personen Transferleistungen
(Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und zwar differenziert nach:
Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) 90 Personen
Leistungen nach
dem SGB XII 470 Personen
Leistungen nach
dem SGB II 2.511 Personen
Der Regelsatz im
SGB XII bzw. die Regelleistung im SGB II beträgt für den Haushaltungsvorstand
bzw. erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ab
dem 1.7.2007 347 €.
In diesem Betrag
sind neben Nahrungsmittel, Bekleidung und Schuhe, Energie- und Wohnungsinstandsetzung,
Innenausstattung und Haushaltsgeräte, Gesundheitspflege, Verkehr, Nachrichtenübermittlung
auch Kosten für den Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur enthalten. Diese
Abteilung sieht für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen bzw. –
einrichtungen einen Gesamtbetrag von mtl. 6,30 € vor.
Eine aktive
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, auch in sehr bescheidenem Rahmen, ist mit diesem Betrag nur eingeschränkt
möglich.
Der Itterpass
ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern
trotz prekärer finanzieller Situation aktiver am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen.
Zur
gesellschaftlichen Verantwortung und einem
gesunden Gemeinwesen gehört, von Armut Betroffene aus der Isolation
herauszuholen, ein Selbstbewusstsein aufzubauen, und sie wieder aktiv am Leben in der
Gesellschaft teilnehmen zu lassen.
Zurzeit besteht
eine Vielzahl von Ermäßigungsregeln. Allen gemein ist, dass für deren Inanspruchnahme die Betroffenen nachfragen
müssen und ein Sozialhilfe-/Arbeitslosegeld II-Bescheid vorzulegen ist, der
neben dem Leistungsanspruch auch eine Vielzahl von persönlichen Daten erkennen
lässt.
Ein Itterpass, der
als Ausweis dahingehend optisch frei von Stigmatisierung gestaltet wird,
würde hier Abhilfe schaffen.
Personenkreis
Voraussetzung für
den Erhalt eines Itterpasses ist, dass die Berechtigen ihren Hauptwohnsitz in
Hilden haben und Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II) und Sozialhilfe/Grundsicherungsleistungen
(SGB XII, 3.und 4.Kapitel) beziehen. Die Berechtigten erhalten grundsätzlich
einen eigenen Sozialpass. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15.
Lebensjahres, werden in den Itterpass der Eltern eingetragen.
Umfang der Ermäßigungen
Bereits in der
Vergangenheit sind Ermäßigungen gewährt worden.
Überwiegend handelt
es sich hierbei um Ermäßigungen im Kultur- und Schulbereich, bei der VHS und im
Hildorado. Im Freibad wird aufgrund der ohnehin günstigeren Eintrittspreise
keine Ermäßigung gewährt.
Die Sportvereine
gewähren keine pauschalen Ermäßigungen; hier gilt die Einzelfallregelung.
Durch einen Itterpass
werden die bestehenden Ermäßigungen nur
gebündelt und den Betroffenen informativ zugänglich gemacht.
Der
Ermäßigungskatalog ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Zu betrachten sind
hier die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Itterpasses,
da die Inanspruchnahme der Ermäßigungen bereits in den jeweiligen Satzungen geregelt
ist.
Da der Ausweis
optisch frei von Stigmatisierung gestaltet werden sollte, bietet sich hier ein
Ausweisdokument in Form der
Familienkarte an.
Hier sollte,
analog der Familienkarte, ein Grafiker mit dem Layout beauftragt werden.
Nach ersten
Vorgesprächen entstehen folgenden Kosten:
Layout 5.000€
5.000 Plastikarten 1.707€
Summe 6.707€
Da der Stückpreis pro Karte bei der Abnahme einer größeren Menge
günstiger wird, sollte hier der geschätzte Bedarf für 2 Jahre bestellt werden.
Für den Druck kann der Drucker benutzt werden, der auch die
Familienkarten druckt.
Personalkosten fallen zurzeit nicht an; hier bleibt nach einem Jahr der
Sachstandsbericht abzuwarten.
Antragsverfahren und Ausstellung
- Der ItterPass wird für den
Personenkreis des SGB XII und AsylblG automatisch erstellt und versandt.
- Die Bezieherinnen und Bezieher von
laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB
II können die Ausstellung des ItterPasses bei der
ARGE ME-aktiv unter Verwendung eines Vordrucks beantragen. Die ARGE ME-aktiv
prüft den Bezug der Leistungen und bestätigt die Anspruchsberechtigung auf dem
Vordruck. Dieser wird dann dem Amt für Soziales und Integration weitergeleitet.
- Die Berechtigten erhalten grundsätzlich
einen eigenen Itterpass. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15.
Lebensjahres, werden in den jeweiligen Itterpass der Eltern eingetragen.
- Der Itterpass berechtigt nur in
Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument zu den vorgesehen
Vergünstigungen.
- Der ItterPass wird nach Antragstellung
für die Dauer eines Jahres ausgestellt.
Er kann bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin für ein Jahr verlängert werden, bzw. neu ausgestellt werden. - Der ItterPass ist nicht übertragbar.
Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme behält sich die Stadtverwaltung
Rückforderungen des entstandenen Schadens vor. Strafrechtliche Maßnahmen
werden geprüft.
- Der ItterPass wird innerhalb der
Geltungsdauer bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt
- Der ItterPass ist bei Wegfall der
Voraussetzungen unaufgefordert zurückzugeben.
Bezeichnung
Wie bereits
erwähnt, sollte der Ausweis optisch frei von Stigmatisierung gestaltet werden.
Die Bezeichnung „Sozialpass“ würde dem entgegenstehen.
Für den
Entscheidungsprozess wurde daher zunächst der Arbeitstitel „ItterPass“ gewählt.
Weitere Vorschläge
werden gerne entgegengenommen.
Erfahrungen in anderen Städten
Düsseldorf
Leistungsempfänger
des SGB XII (3. und 4. Kapitel) und des Asylbewerberleistungsgesetzes in Düsseldorf
erhalten den Sozialpass automatisch.
In Düsseldorf
beziehen ca. 60.000 Menschen Transferleistungen; 9.000 Düsselpässe sind für diesen
Personenkreis ausgegeben worden.
Ratingen
In Ratingen wird
der dortige Sozialpass bislang nur in geringem Umfang in Anspruch genommen. Die
Verwaltung bereitet aktuell eine Steigerung des Bekanntheitsgrades vor.
Fazit
Analog dem Modell
der Stadt Düsseldorf sollte in Hilden ein „Itterpass“ eingeführt werden. Damit
wird der maßgeblichen Personenkreis über das „bezahlbare“ Kultur- und
Freizeitangebot in Hilden unterrichtet und hat die Möglichkeit besser als
bisher am gemeinschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Angebote werden
ständig aktualisiert und durch Internet/Flyer veröffentlicht.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
050301 |
Bezeichnung: |
Hilfe zum
Lebensunterhalt |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
nein |
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2008 |
6.706 |
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Kosten für Layout und Plastikkarten |
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Sichtvermerk Kämmerer |