Betreff
Betr.: Einführung einer Ermäßigungskarte "ItterPass"
Vorlage
WP 04-09 SV 50/056
Aktenzeichen
III/50.1.Kl.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales die Einführung einer Ermäßigungskarte für Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen mit dem Arbeitstitel „ItterPass“.

Die Verwaltung wird beauftragt 1 Jahr  nach Einführung des ItterPasses einen Sachstandbericht vorzulegen.

Die Mittel werden im Haushaltsplan 2008 zur Verfügung gestellt.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In Hilden erhalten ca. 3.000 Personen  Transferleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und zwar differenziert nach:

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)                                     90 Personen

Leistungen nach dem SGB XII                                                                                       470 Personen

Leistungen nach dem SGB  II                                                                                    2.511 Personen

 

Der Regelsatz im SGB XII bzw. die Regelleistung im SGB II beträgt für den Haushaltungsvorstand bzw. erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ab  dem 1.7.2007 347 €.

In diesem Betrag sind neben Nahrungsmittel, Bekleidung und Schuhe, Energie- und Wohnungsinstandsetzung, Innenausstattung und Haushaltsgeräte, Gesundheitspflege, Verkehr, Nachrichtenübermittlung auch Kosten für den Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur enthalten. Diese Abteilung sieht für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen bzw. – einrichtungen einen Gesamtbetrag von mtl. 6,30 € vor.

Eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, auch in sehr bescheidenem Rahmen,  ist mit diesem Betrag nur eingeschränkt möglich.

Der Itterpass ermöglicht den  Nutzerinnen und Nutzern trotz prekärer finanzieller Situation aktiver am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Zur gesellschaftlichen Verantwortung und einem  gesunden Gemeinwesen gehört, von Armut Betroffene aus der Isolation herauszuholen, ein Selbstbewusstsein aufzubauen,  und sie wieder aktiv am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu lassen.

Zurzeit besteht eine Vielzahl von Ermäßigungsregeln. Allen gemein ist, dass für deren  Inanspruchnahme die Betroffenen nachfragen müssen und ein Sozialhilfe-/Arbeitslosegeld II-Bescheid vorzulegen ist, der neben dem Leistungsanspruch auch eine Vielzahl von persönlichen Daten erkennen lässt.

Ein Itterpass, der als Ausweis dahingehend optisch frei von Stigmatisierung gestaltet wird, 

würde  hier Abhilfe schaffen.

 

Personenkreis

Voraussetzung für den Erhalt eines Itterpasses ist, dass die Berechtigen ihren Hauptwohnsitz in Hilden haben und  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II)  und Sozialhilfe/Grundsicherungsleistungen (SGB XII, 3.und 4.Kapitel) beziehen. Die Berechtigten erhalten grundsätzlich einen eigenen Sozialpass. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, werden in den Itterpass der Eltern eingetragen.

 

Umfang der Ermäßigungen

Bereits in der Vergangenheit sind Ermäßigungen gewährt worden.

Überwiegend handelt es sich hierbei um Ermäßigungen im Kultur- und Schulbereich, bei der VHS und im Hildorado. Im Freibad wird aufgrund der ohnehin günstigeren Eintrittspreise keine Ermäßigung gewährt.

Die Sportvereine gewähren keine pauschalen Ermäßigungen; hier gilt die Einzelfallregelung.

Durch einen Itterpass werden  die bestehenden Ermäßigungen nur gebündelt und den Betroffenen informativ zugänglich gemacht.

Der Ermäßigungskatalog ist als Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Zu betrachten sind hier die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Itterpasses, da die Inanspruchnahme der Ermäßigungen bereits in den jeweiligen Satzungen geregelt ist.

Da der Ausweis optisch frei von Stigmatisierung gestaltet werden sollte, bietet sich hier ein Ausweisdokument  in Form der Familienkarte an.

Hier sollte, analog der Familienkarte, ein Grafiker mit dem Layout beauftragt werden.

 

Nach ersten Vorgesprächen entstehen folgenden Kosten:

Layout                                                                        5.000€

5.000 Plastikarten                                                      1.707€

Summe                                                                      6.707€

 

Da der Stückpreis pro Karte bei der Abnahme einer größeren Menge günstiger wird, sollte hier der geschätzte Bedarf für 2 Jahre bestellt werden.

Für den Druck kann der Drucker benutzt werden, der auch die Familienkarten druckt.

Personalkosten fallen zurzeit nicht an; hier bleibt nach einem Jahr der Sachstandsbericht abzuwarten.           

 

Antragsverfahren und Ausstellung

  • Der ItterPass wird für den Personenkreis des SGB XII und AsylblG automatisch erstellt und versandt.
  • Die Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II können die Ausstellung des ItterPasses bei der

ARGE ME-aktiv unter Verwendung eines Vordrucks beantragen. Die ARGE ME-aktiv prüft den Bezug der Leistungen und bestätigt die Anspruchsberechtigung auf dem Vordruck. Dieser wird dann dem Amt für Soziales und Integration weitergeleitet.        

  • Die Berechtigten erhalten grundsätzlich einen eigenen Itterpass. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, werden in den jeweiligen Itterpass der Eltern  eingetragen.
  • Der Itterpass berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument zu den vorgesehen Vergünstigungen.
  • Der ItterPass wird nach Antragstellung für die Dauer eines Jahres ausgestellt.
    Er kann bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin für ein Jahr verlängert werden, bzw. neu ausgestellt werden.
  • Der ItterPass ist nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme behält sich die Stadtverwaltung Rückforderungen des entstandenen Schadens vor. Strafrechtliche Maßnahmen werden geprüft.
  • Der ItterPass wird innerhalb der Geltungsdauer bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt
  • Der ItterPass ist bei Wegfall der Voraussetzungen unaufgefordert zurückzugeben.

                       

Bezeichnung

Wie bereits erwähnt, sollte der Ausweis optisch frei von Stigmatisierung gestaltet werden. Die Bezeichnung „Sozialpass“ würde dem entgegenstehen.

Für den Entscheidungsprozess wurde daher zunächst der Arbeitstitel „ItterPass“ gewählt.

Weitere Vorschläge werden gerne entgegengenommen.

 

Erfahrungen in anderen Städten

Düsseldorf

Leistungsempfänger des SGB XII (3. und 4. Kapitel) und des Asylbewerberleistungsgesetzes in Düsseldorf erhalten den Sozialpass automatisch.

In Düsseldorf beziehen ca. 60.000 Menschen Transferleistungen; 9.000 Düsselpässe sind für diesen Personenkreis ausgegeben worden.

Ratingen

In Ratingen wird der dortige Sozialpass bislang nur in geringem Umfang in Anspruch genommen. Die Verwaltung bereitet aktuell eine Steigerung des Bekanntheitsgrades vor.

 

 


 

Fazit

Analog dem Modell der Stadt Düsseldorf sollte in Hilden ein „Itterpass“ eingeführt werden. Damit wird der maßgeblichen Personenkreis über das „bezahlbare“ Kultur- und Freizeitangebot in Hilden unterrichtet und hat die Möglichkeit besser als bisher am gemeinschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die Angebote werden ständig aktualisiert und durch Internet/Flyer veröffentlicht.

 

 

 

 

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

050301

Bezeichnung: 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

nein

2008

6.706

 

 

Kosten für Layout und Plastikkarten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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