Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1. beschließt die als Anlage beigefügt
Haushaltssatzung für das Jahr 2010
und
2. nimmt die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2013 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und
festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen wurde in der
Ratsitzung am 16.12.2009 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der
Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen, der Anträge im Rahmen des
Kommunaler Bürgerhaushaltes sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung
in den Fachausschüssen und am 03.03.2010 im Haupt- und Finanzausschuss.
Die Verwaltung
wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten
und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2010 liegt seit dem 11.01.2010 öffentlich aus. Einwendungen wurden
bisher nicht erhoben.
Die Gemeinden
haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung
zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene
Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe
erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in
den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 03.03.2010
die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Bereits aus dem
Entwurf des Haushaltsplanes 2010 wurde deutlich, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes
nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich ist.
|
Anfangsbestand |
Inanspruchnahme |
Endbestand |
|
01.01…. TEUR |
TEUR |
31.12…. TEUR |
2008 |
26.962 |
0 |
26.962 |
2009 |
26.962 |
-1.673 |
25.289 |
2010 |
25.289 |
-8.497 |
16.792 |
2011 |
16.792 |
-5.926 |
10.866 |
2012 |
10.866 |
-4.677 |
6.189 |
2013 |
6.189 |
-1.710 |
4.479 |
An dieser Stelle
sei noch der Hinweis gestattet, dass gem. § 75 Gemeindeordnung ein Haushalt als
ausgeglichen gilt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Ausgleich) und dieses in der Haushaltssatzung
festgeschrieben wird.
Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig.
Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und
Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.
Horst Thiele
Bürgermeister