Betreff
Haushaltssatzung 2010 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2013
Vorlage
WP 09-14 SV 20/015
Aktenzeichen
II/20.1 - En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.         beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2010

 

            und

 

2.         nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2013 zur Kenntnis.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen wurde in der Ratsitzung am 16.12.2009 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen, der Anträge im Rahmen des Kommunaler Bürgerhaushaltes sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 03.03.2010 im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 liegt seit dem 11.01.2010 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 03.03.2010 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Bereits aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2010 wurde deutlich, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich ist.

 

 

 

Anfangsbestand

Inanspruchnahme

Endbestand

 

01.01….

TEUR

 

TEUR

31.12….

TEUR

2008

26.962

0

26.962

2009

26.962

-1.673

25.289

2010

25.289

-8.497

16.792

2011

16.792

-5.926

10.866

2012

10.866

-4.677

6.189

2013

6.189

-1.710

4.479

 

 

An dieser Stelle sei noch der Hinweis gestattet, dass gem. § 75 Gemeindeordnung ein Haushalt als ausgeglichen gilt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Ausgleich) und dieses in der Haushaltssatzung festgeschrieben wird.

 

Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig.

 

Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister