Betreff
Betr.:Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 50/052
Aktenzeichen
III/50 32 01-fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales die Zielvereinbarung mit dem Behindertenbeirat zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Hilden in der vorgelegten Form (Anlagen 1 und 2) abzuschließen.“

                                                                                                                                             

 

 

 

 

 

 

GünterScheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 20.9.2006 die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in Hilden beschlossen; die Satzung ist am 30.9.2006 in Kraft getreten.

Mit der Satzung hat der Rat dem Behindertenbeirat die Aufgaben eines  Behindertenbeauftragten übertragen. Nach § 5 der Satzung ist der Behindertenbeirat berechtigt, mit der Stadt auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) zur Herstellung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen abzuschließen. Inhalte und Themen einer möglichen Zielvereinbarung sollten dem im März 2007 neu gebildeten Beirat vorbehalten sein. Die Mitglieder des Fachausschusses wurden in den vergangenen Sitzungen über die geplante Umsetzung der Satzung informiert.

 

Nach der erfolgten Neubildung haben die Mitglieder des Behindertenbeirates in einer Klausurtagung einen Themen- und Maßnahmenkatalog als Grundlage für eine mit der Stadt Hilden abzuschließende Zielvereinbarung erarbeitet. Eine Arbeitsgruppe des Beirates hat danach unter Beteiligung der maßgeblichen Fachämter der Verwaltung eine Zielvereinbarung mit einem umfangreichen konkreten Maßnahmenkatalog erarbeitet, die als Anlagen 1 und 2 der SV beigefügt sind. Der Verwaltungsvorstand hat die Zielvereinbarung für gut befunden; der Behindertenbeirat hat in seiner Sitzung am 25.10.2007 einstimmig den vorliegenden Entwurf beschlossen.

 

Mit dem Abschluss einer Zielvereinbarung in dieser Form wird Neuland betreten. Erstmalig verpflichtet sich eine Stadt in NRW zu einer so weitgehenden Verpflichtung zur Schaffung besserer Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen. Die Zielvereinbarung soll dazu beitragen, dass gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen normal wird und die Stadt Hilden noch mehr ihren Ruf, eine behindertenfreundliche Stadt zu sein, festigt.

 

Alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, dass der Maßnahmenkatalog nicht endgültig ist, sondern weiter entwickelt werden muss und soll. Die Schaffung barrierefreier Zustände ist ein Prozess, dessen Umsetzung Zeit und Geld in Anspruch nimmt. Es ist für Hilden neben all den bereits in Vorjahren geschaffenen Einrichtungen und Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung in dieser Form ein neuer Anfang. Es gilt dabei in erster Linie darum, gemeinschaftlich mit dem Behindertenbeirat Erfahrungen zu sammeln, um dann gegebenenfalls den Maßnahmenkatalog weiter zu entwickeln.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Vereinbarung in der vorgelegten Form abzuschließen.