Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
die Zielvereinbarung mit dem Behindertenbeirat zur Wahrung der Belange von
Menschen mit Behinderungen in Hilden in der vorgelegten Form (Anlagen 1 und 2) abzuschließen.“
GünterScheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden hat in seiner Sitzung am 20.9.2006 die Satzung über die Wahrung der Belange
von Menschen mit Behinderung in Hilden beschlossen; die Satzung ist am
30.9.2006 in Kraft getreten.
Mit der Satzung
hat der Rat dem Behindertenbeirat die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten übertragen. Nach § 5
der Satzung ist der Behindertenbeirat berechtigt, mit der Stadt auf der Grundlage
des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
zur Herstellung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen abzuschließen. Inhalte
und Themen einer möglichen Zielvereinbarung sollten dem im März 2007 neu
gebildeten Beirat vorbehalten sein. Die Mitglieder des Fachausschusses wurden
in den vergangenen Sitzungen über die geplante Umsetzung der Satzung informiert.
Nach der erfolgten
Neubildung haben die Mitglieder des Behindertenbeirates in einer Klausurtagung
einen Themen- und Maßnahmenkatalog als Grundlage für eine mit der Stadt Hilden
abzuschließende Zielvereinbarung erarbeitet. Eine Arbeitsgruppe des Beirates
hat danach unter Beteiligung der maßgeblichen Fachämter der Verwaltung eine
Zielvereinbarung mit einem umfangreichen konkreten Maßnahmenkatalog erarbeitet,
die als Anlagen 1 und 2 der
SV beigefügt sind. Der Verwaltungsvorstand hat die Zielvereinbarung für gut
befunden; der Behindertenbeirat hat in seiner Sitzung am 25.10.2007 einstimmig den vorliegenden Entwurf
beschlossen.
Mit dem Abschluss
einer Zielvereinbarung in dieser Form wird Neuland betreten. Erstmalig verpflichtet
sich eine Stadt in NRW zu einer so weitgehenden Verpflichtung zur Schaffung
besserer Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen. Die Zielvereinbarung
soll dazu beitragen, dass gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne
Behinderungen normal wird und die Stadt Hilden noch mehr ihren Ruf, eine
behindertenfreundliche Stadt zu sein, festigt.
Alle Beteiligten sind
sich darüber im Klaren, dass der Maßnahmenkatalog nicht endgültig ist, sondern
weiter entwickelt werden muss und soll. Die Schaffung barrierefreier Zustände
ist ein Prozess, dessen Umsetzung Zeit und Geld in Anspruch nimmt. Es ist für
Hilden neben all den bereits in Vorjahren geschaffenen Einrichtungen und
Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung in dieser Form ein neuer Anfang. Es
gilt dabei in erster Linie darum, gemeinschaftlich mit dem Behindertenbeirat
Erfahrungen zu sammeln, um dann gegebenenfalls den Maßnahmenkatalog weiter zu
entwickeln.
Die Verwaltung
empfiehlt, die Vereinbarung in der vorgelegten Form abzuschließen.