Betreff
Betr.: Änderung der Schulsatzung für die Musikschule
Vorlage
WP 04-09 SV 41/65b
Aktenzeichen
III/41-MSH
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss
die als Anlage 2 vorgelegte
4.
Nachtragssatzung zur Schulsatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Vergangenheit hat es immer wieder Missverständnisse bezogen auf
die endgültig letzte Kündigungsfrist gegeben. Die Formulierung „…sechs Wochen
vor dem 31.01. und vor dem 31.07. jeden Jahres… “ wird deshalb durch die
konkrete Angabe von festen Abgabeterminen „… zum 15.12. für den 31.1. und bis
zum 15.06. für den 31.7. jeden Jahres …“
ersetzt (siehe Anlage 1).
Günter Scheib